Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Verbraucherschutzvorschriften in Deutschland modernisiert und verschärft. Der Fokus liegt dabei auf fairen Klauseln und Verbraucherverträgen. Hintergrund sind Verschärfungen des EU-Verbraucherschutzes durch die sogenannte Omnibus-Richtlinie. Der Händlerbund e.V. hat dazu nun eine Stellungnahme an das BMJV gesendet.
Der Gesetzentwurf birgt aus Sicht des Händlerbundes sowohl Vor- als auch Nachteile für kleine und mittelständische Online-Händler. Ein positiver Aspekt sind Informations- und Transparenzpflichten, die Betreibern von Online-Marktplätzen auferlegt werden. So müssen Amazon, Ebay und Co. künftig darüber informieren, auf welche Weise Rankings von Suchergebnissen zustande kommen. Auch Maßnahmen gegen scheinprivate Händler sind angedacht.
Kritisch sind für KMU/Online-Händler aber die geplanten neuen Bußgeldvorschriften. So könnten geringfügige Verstöße, die schon jetzt nach dem Wettbewerbsrecht abmahnfähig sind, künftig zu Bußgeldern durch Verbraucherschutzbehörden führen. Und auch die Rechtstexte werden angepasst werden, sobald das neue Gesetz 2022 planmäßig in Kraft tritt.
Neue Informationspflichten für Marktplatzbetreiber
Künftig sollen auch die Betreiber von Online-Marktplätzen deutlich stärker zu Transparenz verpflichtet werden. Aus Sicht des Händlerbundes ist das begrüßenswert, schließlich werden so nicht ausschließlich die Händler in die Pflicht genommen, sondern die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt. Neben mehr Verbraucherschutz werden die vorgeschlagenen Regelungen außerdem für faireren Wettbewerb im Online-Handel sorgen.
Marktplatzbetreiber sollen künftig darüber informieren,
- welche Hauptparameter die Darstellung von Suchergebnissen in Rankings beeinflussen und wie die relative Gewichtung der Hauptparameter im Vergleich zu anderen Parametern ist;
- ob geschäftliche oder unternehmerische Beziehungen zwischen den Betreibern eines Marktplatzes und in Suchergebnissen verglichenen Unternehmern bestehen;
- ob ein Verkäufer auf dem Marktplatz Unternehmer oder privater Verkäufer ist;
- wie hoch der Originalpreis des Veranstalters für Eintrittskarten für Veranstaltungen war, wenn diese Eintrittskarten auf Marktplätzen weiterverkauft werden.
Händler müssen über personalisierte Preisfindung informieren
Auch auf Händler kommen Pflichten zu. So muss künftig darüber informiert werden, wenn ein Preis anhand eines mit Kundendaten erstellten Nutzerprofils personalisiert wird. Da es bislang keine empirischen Belege für einen flächendeckenden Einsatz dieser Praxis im Online-Handel gibt, ist die Notwendigkeit dieser Regeln aus Sicht des Händlerbundes fraglich. Schließlich entsteht dadurch zum jetzigen Zeitpunkt eher Rechtsunsicherheit für Händler darüber, wann eine solche Information notwendig wird und wie diese ausgestaltet sein soll.
Eine Pflicht wird den Händlern jedoch auch genommen: In der Widerrufsbelehrung soll die Pflicht zur Nennung der Faxnummer gestrichen werden. Dafür sollen jetzt Messenger-Dienste aufgenommen werden, wenn diese genutzt werden.
Neue Bußgeldvorschriften bedrohen Online-Händler
Die kritischste Neuerung durch den Gesetzentwurf sind jedoch die geplanten Bußgelder. Ein Verstoß gegen Verbraucherinteressen in Zusammenhang mit Verbraucherverträgen soll künftig Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Voraussetzung ist, dass ein grenzüberschreitender Verstoß vorliegt. Das Problem: Jeder deutsche Online-Shop, der in nur zwei weitere EU-Staaten verkauft, dürfte die Voraussetzungen erfüllen und in das Visier der zuständigen Behörden gelangen. Hier fordert der Händlerbund dringend Klarheit und eine Regelung, die diese Art von enormer Sanktionierung auf geringfügige Verstöße verhindert.
Außerdem muss bei den neuen Bußgeldern beachtet werden, dass die meisten anvisierten Verstöße auch abgemahnt werden können. Der Gesetzgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass es keine doppelte Sanktionierung von Verstößen gibt. Strafe und Verstoß müssen auch weiterhin in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die vollständige Händlerbund-Stellungnahme können Sie hier abrufen.