Bereitet diese Liste Abmahnvereinen ein Ende?

RAY-BON / Shutterstock.com
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Etwas mehr als vier Monate ist es her, dass das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wollten SPD und CDU dem Abmahnmissbrauch im Online-Handel ein Ende bereiten und damit auch den Vereinen, deren Ziel und Zweck es vor allem ist, Einnahmen durch massenhafte Abmahnungen zu generieren. Vereine und Wirtschaftsverbände, so die Idee, müssen sich zum Abmahnern qualifizieren. Die Qualifikation erfolgt dann durch die Eintragung auf einer Liste des Bundesamts für Justiz. Eine Eintragung erteilt quasi die Legitimation zum Abmahnen.

Der Händlerbund hatte schon im September letzten Jahres festgestellt, dass das Gesetz sein Ziel eher verfehlt. Zwar ist es gut und wichtig, dass die Regierung das Problem angeht. Aber die Umsetzung im Gesetz wirkt nicht konkret und effektiv genug. So ist es nun auch bei der Verbändeliste, die durch eine neue Verordnung geschaffen werden soll, die derzeit den Gesetzgebungsweg durchläuft. Aus Sicht des Händlerbundes werden Abmahnverbände durch diese Liste nicht daran gehindert, missbräuchliche Abmahnungen auszusprechen. Dies hat der Händlerbund dem Bundesjustizministerium (BMJV) nun auch in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt.

Zu wenig Kontrolle und Prüfung

Das Problem beginnt schon zu Beginn der Eintragung: Es wirkt sich nach jetzigem Stand nicht negativ auf einen Listeneintrag aus, wenn es gerichtliche Feststellungen gibt, dass in der Vergangenheit bereits rechtsmissbräuchliche Handlungen getätigt wurden oder wenn es noch laufende gerichtliche Verfahren gibt. So ist vor allem entscheidend, dass man eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern hat und seit mehr als einem Jahr existiert, um auf die Liste zu gelangen. Das dürfte den bekannten Vereinen und Verbänden, die durch Abmahnmissbrauch auf sich aufmerksam gemacht haben, nicht schwer fallen. 

Und auch wenn man auf der Liste steht, sollen nur wenige Kontrollmechanismen greifen. Eine Entfernung von Vereinen und Verbänden von der Liste ist derzeit gar nicht vorgesehen, auch nicht wenn man diesen Akteuren Rechtsmissbrauch nachweist. Zwar müssen alle eingetragenen Einrichtungen einen Bericht über ihre Abmahntätigkeit einreichen. Doch was mit den Daten daraus geschieht oder wie das Bundesamt für Justiz prüfen wird, ob Abmahnmissbrauch vorliegt ist derzeit nicht geregelt. 

Händlerbund fordert Nachbesserungen

Die öffentliche Konsultation des BMJV, an der sich der Händlerbund Ende Dezember beteiligte, bietet den Interessengruppen die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, bevor die Bundesregierung einen Verordnung erlässt, die dann auch direkt gilt. 

Konkret fordert der Händlerbund in seiner Stellungnahme vier Verbesserungen: 

1. Keine Qualifizierung für Abmahnvereine

Wer in der Vergangenheit durch Rechtsmissbrauch im Kontext von Abmahnungen aufgefallen ist, soll nicht einfach auf die Liste aufgenommen werden. Denn das würde es womöglich deutlich schwieriger machen gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. 

2. Entfernung von der Liste bei Rechtsmissbrauch ermöglichen

Wer gerichtlich nachgewiesen missbräuchliche Abmahnungen ausspricht, muss von der Liste der qualifizierten Einrichtungen entfernt werden können. Ohne die Möglichkeit von Sanktionen bei Verstößen, ist die Qualifizierung von Vereinen und Verbänden sinnlos.

3. Berichtspflichten mit Kontrolle verbinden

Durch die vorgeschlagenen Berichtspflichten für Verbände und Vereine würde das Bundesamt für Justiz eine große Datenmenge über die Tätigkeit der Akteure erhalten. Es muss festgeschrieben werden, dass die Berichte nicht einfach in der Schublade landen. Stattdessen soll kontrolliert werden, dass die Akteure auf der Liste keinen Rechtsmissbrauch betreiben. 

4. Überprüfung der Mitgliedsunternehmen von Verbänden

Verbände müssen nachweisen, dass sie relevante Mitgliedsunternehmen besitzen, um deren Mitbewerber abzumahnen. In der Vergangenheit gab es Abmahnmissbrauch, weil bestimmte Verbände insolvente Unternehmen oder Scheinmitbewerber angaben, um Abmahnungen zu rechtfertigen. Das Bundesamt für Justiz sollte regelmäßig überprüfen, dass auf den Mitgliederlisten der Verbände nur real existierende und solvente Unternehmen geführt werden. 

Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden

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