Der Händlerbund hat sich in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt. Hintergrund ist neue Barrierefreiheitsgesetz. Ein erster Gesetzentwurf dafür wurde Anfang März vom Ministerium veröffentlicht.
Ein wichtiger Aspekt des vorgeschlagenen Gesetzes ist, dass es künftig klare Anforderungen an Webseiten und den Online-Handel geben soll, wie die Barrierefreiheit im Netz ausgestaltet sein soll. Durch das Gesetz wird das BMAS berechtigt, eine entsprechende Verordnung mit konkreten Anforderungen zu erstellen.
Konkretisierungen müssen rechtzeitig erfolgen
Das vorgeschlagene Gesetz regelt nur die Formalitäten und bürokratischen Abläufe der Barrierefreiheit. Es regelt, dass CE-Kennzeichnungen und EU-Konformitätsformulare mit Barrierefreiheitskomponenten ergänzt werden. Außerdem werden Produkte bestimmt, die künftig barrierefrei sein müssen (z.B. Smart-TVs, Geldautomaten, …) und welche Dienstleistungen betroffen sind (dazu zählen auch Webseiten). Das Gesetz soll noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten, also vor September 2021.
Das BMAS soll dann in den Monaten danach eine Verordnung erlassen, die regelt, welche Anforderungen konkret an die Barrierefreiheit im Netz gestellt werden. Solange diese Verordnung nicht vorliegt, lässt sich also nicht sagen, wie Online-Shops im einzelnen angepasst werden müssen. Stichtag für barrierefreie Webseiten ist der 28. Juni 2025. Es ist also noch Zeit für Händler. Damit es aber auch künftig keinen Stress und keine knappen Fristen gibt, fordert der Händlerbund das BMAS in der Stellungnahme dazu auf, die Verordnung und konkreten Anforderungen so früh wie möglich zu veröffentlichen, damit Händler frühzeitig Klarheit haben.
Mehr Barrierefreiheit sorgt für mehr Reichweite des Online-Handels
Aus Sicht des Händlerbundes kann der Online-Handel von mehr Barrierefreiheit profitieren. Schon jetzt nutzen Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich oft das Internet. Und schon jetzt ist der Online-Handel eine wichtige Anlaufstelle, bei der Menschen mit verschiedensten Einschränkungen, niedrigschwellig ihre Einkäufe machen können. Für viele Menschen bedeutet das eine große Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben und mehr gesellschaftliche Teilhabe.
Aber es gibt immer noch Bevölkerungsgruppen, für die die Online-Angebote noch nicht optimal gestaltet sind. So nutzen etwa Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit altersbedingten Einschränkungen das Internet immer noch seltener als die Gesamtbevölkerung. Gerade mit Blick auf diese Menschen hat auch der Online-Handel noch Spielraum, um Angebote noch barrierefreier zu machen. Und je mehr Menschen den Online-Handel nutzen können, desto mehr verkaufen die Händler.
Kleinstunternehmen werden bei Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützt
Neben der Vorteile für Händler durch barrierefreie Angebote, kommen aber einige bürokratische Anforderungen auf sie zu. So muss sichergestellt sein, dass Hersteller und Einführer von Produkten, diese richtig kennzeichnen und die EU-Konformitätsformulare korrekt ausfüllen. Der Händler muss sicherstellen, dass diese Formalitäten bei angebotenen Waren erfüllt sind.
Positiv ist, dass Kleinstunternehmen nicht alle Anforderungen auf ihrer Website erfüllen müssen und nicht allen Kennzeichnungspflichten unterliegen. Das spart gerade den kleinsten Unternehmen bürokratischen Mehraufwand und erleichtert die Anwendung des gesetzlichen Vorgaben. Außerdem soll es spezifische Beratungsangebote für Kleinstunternehmen geben, um diese bei der Umsetzung von mehr Barrierefreiheit zu unterstützen.
Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden. Der Händlerbund wird seine Mitglieder auch künftig über alle neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit informieren und bei Umsetzung unterstützen.