Welche Erfahrungen machen gewerbliche Kunden bei Marketing- und Vertriebsaktivitäten über digitale Plattformen? Wie abhängig sind Händler von Marktplätzen wie Amazon? Und wo gibt es Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit? Das sind Fragen, mit denen sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit beschäftigt.
Seit Beginn der Corona-Pandemie befragt die oberste deutsche Regulierungsbehörde Unternehmen, die große Plattformen nutzen. Für die Behörde stellt sich die Frage, ob die derzeit bestehenden rechtlichen Regelungen ausreichende Maßnahmen vorsehen, damit Schwierigkeiten mit Digitalplattformen schnell und effizient begegnet werden kann.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen hatte bereits Schwierigkeiten mit Plattformen
Die Zwischenergebnisse, die bereits Ende 2020 veröffentlicht wurden, zeichnen ein klares Bild. 52 Prozent der befragten Unternehmen erwirtschaften mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in Deutschland auf digitalen Plattformen; 56 Prozent sehen sich nicht in der Lage, ohne die Nutzung von digitalen Plattformen als Marketing- oder Vertriebskanal am Markt bestehen zu können.
Das Problem: Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen hat auch schon erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit den Plattformen erlebt. Gerade in den Bereichen Beschwerdemanagement (67 Prozent), Umgang mit Kunden- und Produktbewertungen (62 Prozent), Provisionen (61 Prozent) und der Doppelrolle des Plattformbetreibers (56 Prozent) kommt es zu Problemen – und zwar besonders bei großen, international tätigen Handelsplattformen.
Online-Händler können weiterhin an der Befragung teilnehmen
Neben den klassischen B2C-Handelsplattformen ist die BNetzA aber auch an den Erfahrungen gewerblicher Kunden mit anderen Plattformarten interessiert. B2B-Handelsplattformen, App-Stores und Suchmaschinen sollen noch weiter in den Fokus rücken.
Auch bei solchen Anbietern soll geprüft werden, ob der derzeitige rechtliche Rahmen noch ausreicht oder ob weitere Regulierungen notwendig sind, um die Stellung der gewerblichen Nutzerschaft zu stärken. Dazu bittet die BNetzA gewerbliche Nutzer solcher Plattformen zur Teilnahme an der Befragung. Der Link zum Umfrageformular findet sich hier.