Versandhinweise richtig angeben: So schützen sich vor Abmahnungen

veryulissa/shutterstock.com
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Aktuell werden Online-Händler wieder wegen Fehlern in der Angabe der Versandbedingungen und -kosten abgemahnt. Die Angabe der Versandinformationen ist eine Pflichtangabe und daher stets relevant und bei Verstoß abmahngefährdet. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Woher kommt diese Pflicht?

Seiten mit Zahlungs- und Versandhinweisen werden in vielen Online-Shops mit dem Ziel eingesetzt, den Kunden schnell und zentral über wichtige Fragen zu Versandbedingungen und Kosten im Online-Shop zu informieren. Dies ist notwendig, da es sich um eine der zentralen Pflichten im Online-Handel als sog. Fernabsatzverkehr handelt. Sie ergibt sich aus dem Einführungsgesetz BGB (§ 246 EGBGB).

Hiernach gelten für den Versand folgende Informationspflichten:

  • Angabe aller Fracht-, Liefer- oder Versandkosten
  • Angabe der Lieferbedingungen
  • Angabe des Liefertermins

Was ist bei Angabe der Kosten zu beachten?

Versandkosten umfassen grundsätzlich die Kosten der Versendung sowie die Kosten der Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist bereits in den Versandkosten enthalten und muss nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Käufer muss die Kosten direkt am Artikel erkennen können. Insbesondere müssen die Kosten noch vor Beginn des Bestellvorganges erkennbar sein.

  • Bsp: 45,00 € (inkl. MwSt. zzgl. Versand)

Dabei muss der Link „Versand“ zu der Seite mit den Versandbedingungen führen, auf der die Versandkosten für alle ausgewiesenen Länder, die beliefert werden, konkret anzugeben sind. Dieser Link muss tatsächlich auch funktionieren und auf die richtige und aktuelle Versandkostenseite führen.

Was ist bei Versand ins Ausland zu beachten?

Auch für den Versand ins Ausland müssen Händler angeben, ob sie Versandkosten erheben oder nicht.

Daher ist es nicht zulässig zu schreiben:

x Auslandsversandkosten auf Anfrage

Eine Befreiung der Angabe liegt nur in den Fällen vor, in denen die Kosten „vernünftiger“ Weise nicht berechenbar sind. Zumindest für Länder der Europäischen Union sind die Kosten nach Ansicht der Gerichte jedoch ohne größeren Aufwand zu ermitteln.

Was ist bei Versandkosten nach Gewicht zu beachten?

Sofern die Versandkosten sich nach dem Gewicht ergeben, muss in der Artikelbeschreibung auch das Versandgewicht angegeben werden.

Für die Darstellung der Versandkosten ist folgende Darstellung beispielhaft zu empfehlen:

  • Pakete bis 5 kg – 5,00 €
  • Pakete über 5 kg bis 10 kg – 10,00 €
  • Pakete über 10 kg bis 20 kg – 20,00 €
  • etc.pp.

Da die Versandgewichtsangaben jedoch nicht bis ins Unendliche möglich sind, können
Sie beispielsweise die Versandkosten für über 20 kg nach oben offen angeben:

  • zum Beispiel: über 20 kg – 30,00 €

Wie sind Liefertermine anzugeben?

Der Liefertermin für das angebotene Produkt muss angegeben werden. Daher ist Folgendes zu vermeiden:

x Sofort lieferbar

x nicht lagernd - Lieferzeit bitte erfragen

Diese Formulierungen benennen weder einen konkreten Termin, noch einen fest abgrenzbaren Zeitraum.

Daher ist folgende Darstellung beispielhaft zu empfehlen:

Lieferzeit: ca. 2 - 4 Tage

Lieferzeiten ins Ausland können durch ein „*“ an der Lieferzeit an anderer Stelle benannt werden.

Abmahnungen vermeiden

Online-Händler, sollten zunächst prüfen, wie die entsprechenden Angaben gemacht wurden und ob sich Fehler eingeschlichen haben. Bei der Darstellung der Versandangaben sollte immer darauf geachtet werden, dass diese verständlich und nachvollziehbar für den Verbraucher sind. Durch eine Prüfung können teure Abmahnungen vermieden werden. Weitergehende Informationen zu diesem Thema: Zahlungsbedingungen und Versandbedingungen. Hilfe für die Einstellung der Versandkosten auf der Plattform eBay gibt es hier: Versandkosten & Versand­bedingungen bei eBay.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

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