Cookies sind so alt wie das Internet selbst. Doch recht spät, erst vor rund zehn Jahren, hatte man sich auf europäischer Ebene Gedanken zu deren rechtlichen Rahmen gemacht. Die sog. Cookie-Richtlinie brachte jedoch mehr Unklarheiten, als dass sie Webseitenbetreibern half. Mit der DSGVO oder der E-Privacy-Richtlinie änderte sich das ebenfalls nicht. Erst am 1. Oktober 2019 urteilte der EuGH über die Verwendung von Cookies auf Webseiten.
Einwilligung: Ja, aber...
Es ging prinzipiell um die Frage, ob für notwendige Website-Cookies eine Einwilligung des Besuchers nötig ist, und falls ja, wie diese ausgestaltet sein muss. Die Entscheidung lautet wie folgt: Egal, ob durch die Cookies personenbezogene Daten erhoben werden oder nicht, um eine Einwilligung für Cookies kommt man nicht herum. Daher muss künftig durch eine vorgeschaltete Abfrage beim ersten Aufruf einer Website die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden.
Ja, ich will!
Doch so einfach kommt ein Webseitenbetreiber in der Praxis gar nicht an die notwendige Einwilligung des Besuchers heran. Viele der bisher genutzten „Cookie-Banner“ erfüllen die Anforderungen an eine ordnungsgemäß eingeholte Einwilligung nicht. Hierfür wird ein entsprechender Consent-Manager benötigt, der die komplexen rechtlichen Anforderungen umsetzen können muss.
Dazu gehören unter anderem:
- Die Einwilligung muss eingeholt werden, bevor die Cookies gesetzt werden und die einwilligungsbedürftigen Datenverarbeitungen beginnen;
- Während das Cookie-Banner angezeigt wird, sind alle Skripte der Website, die Nutzerdaten erfassen, blockiert, der Zugriff auf Impressum und Datenschutzerklärung aber möglich;
- Die Einwilligung muss so formuliert sein, dass der Betroffene erkennt, worin er genau einwilligt;
- Der User muss vor Abgabe der Einwilligung über die Widerrufsmöglichkeit informiert werden;
- Die Einwilligung muss protokolliert werden.
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Kompliziert wird es spätestens dann, wenn es eine Vielzahl von verschiedenen Cookies auf der Webseite gibt. Dann muss ein Consent-Tool einiges leisten. Für die Umsetzung dieser komplexen rechtlichen Anforderungen müssen sich Händler technisches Know-how ins Haus holen. Und wie es oft heißt: „Qualität hat ihren Preis!”. Cookie-Consent-Tools sind in der Regel kostenpflichtig. Der App-Entwickler und Shopify-Plus-Partner beeclever bietet Händlerbund-Mitgliedern das Cookie-Management-Tool speziell für Shopify-Shops statt sieben Tage ganze zwei Monate kostenfrei zum Test an.