Kürzlich wurde der lokale Einzelhandel in eine Zwangspause geschickt. Seit Wochen sind die Ladentüren geschlossen und die Einkaufszentren und Ladenstraßen wegen der Coronakrise wie leer gefegt. Per Allgemeinverfügung müssen Bekleidung, Schmuck, Bücher oder Haushaltsgegenstände in den Regalen verstauben. Und auch die potentiellen Kunden müssen sich anderswo umsehen. Da kann der Online-Handel eine Chance bieten, wieder auf die Beine zu kommen.
Schreckgespenst Abmahnung?
Auch wenn für den stationären Handel weitestgehend die gleichen Wettbewerbsvorschriften gelten, hat der Online-Handel eine Besonderheit: alle Händler stehen 24 Stunden am Tag auf dem Präsentierteller. Bei jedem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften können Konkurrenten und Wettbewerbs- und Verbraucherverbände eine Abmahnung aussprechen - und tun dies auch. Abmahnungen sind häufig mit hohen Kosten verbunden.
Eine regelmäßige rechtliche Betreuung ist daher unabdingbar. Eine Prüfung des Online Shops kann schon die meisten Fehler beheben. Mit den weiteren fünf Tricks und Kniffen ist der Online-Handel dann auch kein Hexenwerk mehr.
Den richtigen Shop oder Marktplatz finden
Mit ein paar Klicks kann man hinaus in die Welt verkaufen. Wenn man ist kein Dutyfree- oder Bord-Shop ist, kann das wohl kein stationärer Einzelhändler von sich behaupten. Der Online-Handel bietet in diesem Punkt viele Vorteile. Mit nur wenigen Schritten ist der virtuelle Shop bezogen. Welcher lokale Händler kann das schon von seinen Verkaufsräumen behaupten? Und Zeit ist aktuell mehr denn je Geld.
Apropos Geld… Ein virtueller Shop kann oft sogar kostenfrei gestartet werden. Beispielsweise ist der Beginn auf einem Online-Marktplatz zunächst kostenfrei möglich. Und die gigantische Reichweite gibt es gratis mit dazu. Überlegen Sie sich jedoch gut, ob Sie lieber auf einen Online-Marktplatz bauen wollen, oder gleich alleine durchstarten wollen. Wie die Mietbedingungen oder die Hausordnung beim Ladengeschäft gibt es auch online Handlungsanweisungen von Amazon, Ebay & Co., die streng zu befolgen sind. Das bleibt einem im Online-Shop erspart, es macht jedoch deutlich merh Aufwand.
Widerrufsrecht ist kein Schimpfwort
„Dem Kunden steht ein 14-tägiges Umtauschrecht zu“, „Habe ich als Kunde ein Rückgaberecht?“ Für Kunden sind diese Möglichkeiten, Gekauftes wieder zurückzugeben und das Geld zurückerhalten, ein und dasselbe. Was im stationären Handel als sog. Umtauschrecht reine Kulanz ist, steht dem Verbraucher bei einem im Internet abgeschlossenen Vertrag per Gesetz als sog. Widerrufsrecht zu.
Eine Verpflichtung zum Umtausch kennt das Gesetz nämlich anders als irrtümlich oft angenommen generell weder stationär noch online. Um die Kunden im stationären Handel jedoch zufriedenzustellen und auch selber nicht „mit leeren Händen“ aus dem Geschäft zu gehen, bieten viele Verkäufer im stationären Handel den Umtausch aus Kulanz an. Wie man dieses Service letztendlich nennt, ist dabei irrelevant, da der Händler in Bezeichnung und Bedingungen (z. B. Fristen) weitestgehend frei ist.
Im Online-Handel ist die Situation anders. Hier gibt es ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht für nahezu alle online bestellten Produkte. Der Händler ist hier gerade nicht frei in der Ausgestaltung von Bezeichnung und Widerrufsbedingungen, sondern muss sich an einen gesetzlich vorgeschriebenen Informationskatalog halten. Das klingt zunächst erst einmal abschreckend, kann aber eine Chance bedeuten. Gerade weil Kunden dieses Widerrufsrecht im Hinterkopf haben, lassen sie sich online möglicherweise eher zu einer Bestellung hinreißen. Einige Shops erhöhen sogar die gesetzliche Frist auf einen Monat oder 90 Tage, um Kunden noch besser an sich zu binden. Viele Branchen haben trotzdem nicht mit einer hohen Retouren-Quote zu kämpfen.
Der Umtauschwunsch des Kunden hingegen wäre rein rechtlich gesehen eine komplett neue Bestellung. Wie der Name „Umtausch” vermuten lässt, soll ein Produkt zurückgegeben werden und ein neues dafür versendet werden. Über das Produkt, das umgetauscht werden soll, muss der Kunde also zunächst sein Widerrufsrecht ausüben.
Das Kleingedruckte: Rechtstexte im Online-Handel
Mit der Eröffnung eines Shops im Internet ist es aber noch nicht getan. Eine Besonderheit, die es so nur im E-Commerce gibt, sind die immensen Informationspflichten. Dazu gehören zum einen die vielen Rechtstexte, die man meist im Footer der Shops findet. Sobald ein Unternehmer seine Waren oder sein Gewerbe im Internet präsentiert, ist er verpflichtet, über seine Identität zu informieren. Neben der sog. Impressumspflicht hat ein Online-Händler aber noch weitere Informationspflichten, die in einem Online-Shop einzuhalten sind. Dazu gehören:
- AGB und Kundeninformationen,
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular,
- Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen,
- Datenschutzerklärung.
Hier bietet sich für Händler aber wieder eine neue Möglichkeit, die man so im stationären Handel ohne Rechtstexte so nicht nicht gesehen hat. Die Verwendung von AGB vereinfacht beispielsweise den täglichen Geschäftsalltag, weil AGB die Besonderheiten der angebotenen Leistung abbilden oder Zweifelsfragen klären. Im Streitfall kann der Händler so den Kunden auf die geltenden AGB verweisen.
Außerdem sind fast alle AGB davon geprägt, die Rechte der Händler zu stärken und die der Kunden zu schmälern. Auch wenn dies gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt möglich ist, sollten Unternehmer diese Chance in den rechtlichen Grenzen nutzen. Das können und sollen die Profis für Händler übernehmen. So kann beispielsweise die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber einem Verbraucher in den AGB auf 1 Jahr verkürzt werden oder die Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall auf den Verbraucher übertragen werden. Der Händlerbund hilft Ihnen bei der Erstellung der AGB.
Informationspflichten im E-Commerce
Auch außerhalb der Rechtstexte gibt es noch einiges zu beachten. So reicht es nicht, Rechtstexte in den Shop einzustellen. Der Shop selbst muss auch auf rechtssicheren Füßen stehen. Das fängt bei der Angabe von Preisen mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ an und hört bei einem gesetzeskonform gestalteten Bestellablauf auf. Während der Kunde im Geschäft das Personal um Beratung und Produktauskunft bitten kann, hat er online vielfach nur ein Foto und einen Produkttext.
Hier hat der Gesetzgeber schon eingehakt und bittet den Unternehmer um so viele übersichtliche Informationen wie möglich. Alle Informationen, die auf der Verpackung vorhanden sind, sind auch beim Online-Kauf für den Interessenten relevant. Es gibt daher auch hier keinen Grund, vor dem Online-Handel zurückzuschrecken, denn alle Informationen, die Händler zum Produkt brauchen, haben sie bereits vorliegen. Nun müssen diese nur noch in den virtuellen Shop gelangen. Was nicht vergessen werden darf bei Lebensmitteln, Textilien, Spielzeug & Co. finden Sie in unseren Hinweisblättern. Ihr Produkt ist nicht dabei? Hier geht's entlang zu weiteren Infos.
Online-Streitschlichtung
Wer online kauft, muss sich auch online wieder vertragen, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Wenn es nach dem Willen der Europäischen Union geht, ist das künftig der Fall. Dazu hat man eine europaweit nutzbare Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Seit einigen Jahren müssen alle Online-Shops sogar sehr präsent auf diese hinweisen. Tut man dies nicht, kann es zu einer Abmahnung kommen. Für kleinere Streitigkeiten ist diese Alternative Streitbeilegung zum herkömmlichen Gerichtsverfahren aber eine gute Sache, denn man kann hier relativ schnell und für kleines Geld eine Art „Mini-Gerichtsverfahren” durchführen, die ansonsten im Sand verlaufen wären. Dies ist in dieser Form einzigartig.
Gekommen, um zu bleiben
Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Eine professionelle und rechtssichere Erstellung eines Online- oder Marktplatz-Shops ist eine Herausforderung. Das wird niemand abstreiten. Jedoch haben sich schon die meisten Händler durch Gewerberaummiete, Steuervorschriften und Warenwirtschaft gekämpft. Auch der Schritt in den Online-Handel sollte daher keine Hürde darstellen. So, wie Sie eine Steuerberater für Steuerfragen hinzuziehen, gibt es auch genügend Support für den Sprung in den E-Commerce. Händler sollten sich insbesondere bei der Erstellung von Rechtstexten und der Betreuung in rechtlichen Fragen von Experten wie dem Händlerbund helfen lassen. Diese können außerdem Rechtsfragen klären und eine laufende Aktualisierung der Rechtstexte gewährleisten.
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