Die deutschen Verbraucherzentralen nahmen fast 1000 Webseiten unter die Lupe und sendeten daraufhin gut 100 Abmahnungen wegen Cookie-Bannern, die nicht rechtskonform waren. Die Verbraucherzentralen nahmen dabei Seiten von unterschiedlichen Branchen ins Auge, unter anderem Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste und Versicherungen.
Grauzonen und eindeutig rechtswidrige Cookies
Bei den rund 100 verschickten Abmahnungen wurden klare Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG) festgestellt. Einige Fälle bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone: Dabei wirkten die Banner auf den ersten Blick zulässig, durch Tricks wurde allerdings versucht, die Seitennutzer zu einer gewissen Entscheidung zu lenken.
Cookie-Banner seit 2019 Pflicht
Die Cookie-Banner, wie man sie in ihrer heutigen Form kennt, sind spätestens seit einer Entscheidung des EuGH im Jahr 2019 Pflicht. Ab Dezember 2021 findet sich diese Regelung auch in einem neuen Datenschutzgesetz, dem TTDSG, wieder. Wenn Cookies gesetzt werden, die nicht zwingend notwendig sind, muss der Seitenbesucher dazu ausdrücklich zugestimmt haben. Der Seitenbetreiber darf daher nicht die Einwilligung überwinden, in dem er vorausgewählte Einstellungen als Grundlage nimmt.
Der Händlerbund hilft!
Der Händlerbund sorgt mit einem Cookie-Consent-Tool für eine rechtssichere Lösung für alle Seitenbetreiber. So werden die Cookie-Banner garantiert abmahnsicher gestaltet.