Die durchschnittlichen Abmahngebühren lagen im Monat Oktober 2021 besonders hoch. Zeichnete sich in den letzten Monaten bereits ein steigender Trend ab, erreicht der Oktober nun den vierstelligen Bereich: Mit 1043,52 Euro knackten die Gebühren nun diese Grenze. Ob das sogenannte Anti-Abmahn-Gesetz jetzt endlich seine Ziele erfüllt, bleibt angesichts dieser Zahl wohl eher fraglich.
Wie in jedem Monat lassen sich auch dieses Mal wieder einzelne Branchen erkennen, bei denen Abmahnung öfter auftreten. Dabei wechseln diese auch immer wieder stark durch. Besonders häufig von Abmahnungen betroffen war im Oktober die Elektronik-Branche mit knapp elf Prozent. Dabei stießen Abmahnern vor allem unzulässige Nachahmungen ins Auge. Dicht dahinter folgt die Lebensmittel-Branche mit ebenfalls fast elf Prozent der Anteile. Nicht weit entfernt liegen sowohl die Bereiche Heizung und Sanitär als auch die Kosmetik-Branche mit jeweils circa acht Prozent.
Diese Abmahner wurden aktiv
Auffällig war auch die Verteilung der Abmahner. War der Ido Verband oftmals ganz vorne mit dabei, ist er im Oktober kaum vertreten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Ido komplett tatenlos war. Grund dafür ist, dass der Verband nur sehr wenige vereinzelte Abmahnungen verschickt hat. Hauptsächlich forderte er zahlreiche Vertragsstrafen von Händlern ein. Spitzenreiter ist daher in diesem Monat mal wieder Rechtsanwalt Sandhage mit fast 40 Prozent. Neben circa einem Drittel sonstige Abmahner, waren sowohl der Verband sozialer Wettbewerb, als auch der Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. sehr aktiv.
Auf diesen Plattformen drohen viele Abmahnungen
Im Oktober sahen sich die Abmahner am liebsten auf der Plattform Ebay um. Mit 49 Prozent ging damit fast die Hälfte aller Abmahnungen an Ebay-Händler. Mit knapp 24 Prozent mussten sich Händler umsehen, die Ware im eigenen Webshop zum Verkauf anboten. Der Marktplatz Amazon landet mit fast 20 Prozent auf dem dritten Platz.
Bei der Verteilung der Anteile auf die jeweiligen Rechtsgebiete lässt sich erkennen, dass sich Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts signifikant über die Monate gesteigert haben. Zwar liegen diese mit gut zehn Prozent noch weit unter den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mit fast 74 Prozent nur auf Platz 3. Dennoch lässt sich ein Trend im Urheberrecht erkennen. Mit circa 16 Prozent landet das Markenrecht noch auf dem zweiten Platz, war aber beispielsweise im Monat Juli mit 24 Prozent, auch schon einmal häufiger vertreten.