Der Pornoseite xHamster wurde eine Netzsperre auferlegt. Grund sind Verstöße gegen den Jugendschutz. Der Anbieter hatte es unterlassen, eine vernünftige Altersverifikation einzurichten. Dieses Thema ist allerdings nicht nur für Pornoportale interessant: Auch Online-Händler müssen sich je nach Produktpalette mit dem Thema auseinander setzen.
„Bist du über 18?“ ist keine zulässige Altersverifikation
xHamster hat aufgrund der fehlenden Altersverifikation gegen den Jugendschutz verstoßen. Die Seitenbesucher wurden lediglich gefragt, ob sie bereits über 18 Jahre alt seien. Wurde die Frage mit „Ja“ beantwortet, erhielten die Nutzer vollen Zugriff auf das Portal. Damit hat es sich die Seite viel zu leicht gemacht.
Wer in Deutschland jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel vertreibt, muss ein zweistufiges Verfahren zur Altersverifikation anwenden. Im ersten Schritt muss der Online-Händler im Shop das Alter abfragen. Eine einfache Frage reicht dafür aber nicht aus: Es muss sichergestellt werden, dass der Kunde nicht mogeln kann. Daher ist es auch nicht ausreichend, darauf hinzuweisen, dass man als Kunde mindestens 18 Jahre alt sein muss, um den Bestellvorgang abschließen zu können. Empfehlenswert sind die Altersverifikationsverfahren von SofortIdent oder der E-Post-Brief der Deutschen Post. Dieses Prozedere muss geschehen, bevor der Kunde Produkte in den Warenkorb legen kann.
In der zweiten Stufe wird bei der Lieferung sichergestellt, dass der Empfänger des Produktes das erforderliche Mindestalter hat.
Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
Neben der Altersverifikation stolpern Online-Händler häufig über die Erforderlichkeit eines Jugendschutzbeauftragten. Viele wissen oft nicht, dass sie einen benötigen. Im Gesetz heißt es, dass Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten einen eigenen Jugendschutzbeauftragten benötigen. Betroffen sind daher unter anderem Shops mit folgenden Produkten:
- DVDs und Videospiele, wenn die Produktbilder entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Motive zeigen,
- Alkohol,
- Tabakwaren und
- entsprechendes Zubehör.
Der Jugendschutzbeauftragte erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Nach Außen hin fungiert er als Ansprechpartner für Kunden und Seitenbesucher in jugendschutzrechtlichen Belangen. Er nimmt Hinweise entgegen und gibt sie an den Anbieter weiter. Im Innenverhältnis soll er auf Gefahren eingehen und dem Anbieter individuell Hilfestellung geben.
Mit dem Händlerbund Jugendschutz-Paket Sanktionen vorbeugen
Bei Nichtbefolgen droht neben einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz durch einen Konkurrenten oder Verein auch die Sanktionierung durch die Behörden. Im schlimmsten Fall kann, wie bei xHamster geschehen, das Angebot mit einer Sperre belegt werden.
Wer entsprechende Produkte anbietet, sollte den Jugendschutz also nicht schleifen lassen. Der Händlerbund bietet im Rahmen seines Jugendschutzpakets neben der individuellen Beratung auch einen Jugendschutzbeauftragten für Ihren Online-Shop an.