Abmahnstatistik 2022: Das waren die Top-Themen

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Im E-Commerce blieb das Thema Abmahnungen auch im Jahr 2022 ein brisantes Thema. Obwohl es keinen signifikanten Rückgang der Abmahnungen gab, war das Jahr dennoch durch einige spannende Entwicklungen geprägt. Dabei machen die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiterhin einen großen Teil des Tagesgeschäfts im E-Commerce aus. Ein Beispiel dafür ist die Praxisänderung des Rechtsanwalts Sandhage. Doch nicht nur das: Die Google-Fonts-Problematik sorgt für weitere Besonderheiten. In diesem Artikel finden Sie nun die wichtigsten Informationen und Trends zu den Abmahnungen aus dem Jahr 2022.

Google Fonts bricht alle Erwartungen

Im Jahr 2022 knackten die Schadensersatzforderungen wegen der Einbindung von Google Fonts alle Zahlen. Normalerweise waren die Abmahnungen im Wettbewerbsrecht immer auf dem ersten Platz. Doch vergangenes Jahr machten die Schreiben wegen Google Fonts fast die Hälfte aller bei uns eingegangenen Abmahnungen aus. Das Besondere daran: Die Schreiben fingen erst in der Mitte des zweiten Halbjahres an. Glücklicherweise ist das Thema seit Dezember kein Problem mehr, da laut einem Bericht von OHN strafrechtliche Ermittlungen gegen einen der aktiven Anwälte eingeleitet wurden. 

HB-Abmahnstatistik_2022-Artikel_800x600_02

Händlerbund

Die Thematik der Datenübertragung in die USA bleibt aber weiterhin ein wichtiges Thema, da der Datenschutz in den USA nicht dem hohen EU-Standard entspricht. Auch die Einbindung anderer Dienste wie Klaviyo kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn dabei nicht alle Vorgaben eingehalten werden.

Was wurde eigentlich …

… aus dem Ido-Verband

Jahrelang sprach der Ido Verband massenhaft Abmahnungen gegen Händler und Händlerinnen aus. Mittlerweile spricht der Ido gar keine Abmahnungen mehr aus.

Der Grund dafür liegt in der Einführung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Dieses Gesetz regelt die Befugnisse von Wirtschaftsverbänden bei der Abmahnung von Unternehmen. Wenn ein Verband nicht auf der Liste der offiziell anerkannten Wirtschaftsverbände steht, darf er keine Abmahnungen mehr aussprechen.

Schlecht für den Ido, gut für den E-Commerce: Der Verband steht bis heute nicht auf der Liste und verfügt daher auch über keine Abmahnbefugnis. 

… aus Rechtsanwalt Sandhage

In unseren Statistiken lieferten sich Rechtsanwalt Sandhage und der Ido Verband nicht selten in der Vergangenheit ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die meisten Abmahnungen. Unser Graph zeigt, dass Rechtsanwalt Sandhage im vergangenen Jahr kontinuierlich weniger Abmahnungen ausgesprochen hat und am Ende sogar gar keine mehr bei uns eingegangen sind.

Sandhages Abmahnungen gehen gegen 0

Händlerbund

Hintergrund ist eine Änderung seines Vorgehens: Statt einer Abmahnung unterbreitet er bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ein außergerichtliches Vergleichsangebot. Für eine Aufwandspauschale von 750 Euro soll die Angelegenheit erledigt sein. Trotzdem ist es ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen.

Werbeaussagen am häufigsten abgemahnt

Diese Auswertung zeigt, welche Themen besonders oft in Abmahnungen abgestraft werden.

Aussagen wie „versicherter Versand“ oder Spitzenstellungsbehauptungen sorgen immer wieder für Abmahnungen. Streng genommen gehören Abmahnungen wegen Verstößen gegen die HCVO (Health Claims Verordnung) auch zu Abmahnungen wegen rechtswidriger Werbeaussagen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Häufigkeit haben wir sie für diese Statistik aber gesondert betrachtet. Hier tappen Unternehmen insbesondere immer wieder in die Falle, wenn sie alkoholische Getränke oder Lebensmittel im Allgemeinen als „bekömmlich“ bewerben.

Auch die Verletzung von Kennzeichnungspflichten ist nach wie vor ein großes Thema und trifft so gut wie jeden Anbieter. Textilien, Kosmetik, Nahrungsmittel – fast jede Branche kennt hier ihre eigenen Vorschriften. Bei der Preisangabenverordnung war es besonders die Umstellung durch die Omnibus-Richtlinie bei den Grundpreisangaben, die für Abmahnungen sorgte. 

HB-Abmahnstatistik_2022-Artikel_800x600_03

Händlerbund

eBay-Shops am meisten betroffen

Eine Sache hat sich auch 2022 nicht geändert: Noch immer sind eBay-Shops am meisten von Abmahnungen betroffen. Dies könnte sich aber 2023 ändern: Insbesondere Rechtsanwalt Sandhage mahnte eBay-Händler und -Händlerinnen ab. Da er nun sein Vorgehen geändert hat, könnte es zu einer Verschiebung kommen.

HB-Abmahnstatistik_2022-Artikel_800x600_04

Händlerbund

Kosten bleiben stabil

Was sich auch nicht geändert hat, sind die Gebühren, die für Abmahnungen anfallen. Am „teuersten“ sind dabei noch immer die markenrechtlichen Abmahnungen, die aufgrund der hohen Streitwerte auch schnell mal mit einer Kostennote von 2.000 Euro zu Buche schlagen können. Bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht müssen Betroffene mit Kosten von mehreren hundert Euro rechnen. Auch wenn die Gebühren auf den ersten Blick gering erscheinen und eine Zahlung eine schnelle Erledigung verspricht, sollten Abmahnungen und Unterlassungserklärung nicht einfach ohne anwaltliche Beratung abgewickelt werden. Nicht selten sind gerade die Vereinbarungen in vorformulierten Unterlassungserklärungen überzogen. Auch ist nicht gesagt, dass die Abmahnung an sich berechtigt ist. In einigen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, die Abmahngebühren zu zahlen, aber eben keine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Patentrezept gibt es jedenfalls nicht. Jeder Fall ist individuell.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe