Immer wieder kommt es vor, dass Amazon das Konto eines Händlers sperrt. Die Gründe für eine solche Sperrung sind dabei vielfältig: Vom unerlaubten Anlegen mehrerer Accounts über mehrfache Kundenbeschwerden, schlechte Qualitätswerte (z. B. lange Antwortzeiten bei Kundenanfragen), Login von einem unbekannten Gerät bis hin zum Verkauf von Produktfälschungen. Dass Amazon dabei Händler-Konten willkürlich sperrt, ist nicht im Sinne des Unternehmens. Schließlich ist der Konzern inzwischen zu einem beachtlichen Teil von den Drittanbietern abhängig: Bereits im zweiten Quartal 2017 entfiel mehr als jeder zweite Verkauf auf einen externen Händler.
Sperrungen sollen künftig begründet werden
Wenn Amazon ein Konto sperrt, geht es dem Unternehmen in der Regel darum, Verstöße gegen seine Richtlinien zu ahnden oder betrügerische Machenschaften auf dem Marktplatz zu unterbinden. Doch es kommt auch zu Fällen, in denen Händler augenscheinlich fälschlicherweise und unbegründet gesperrt werden. In der Vergangenheit sorgten derartige Sperrungen immer wieder für großen Unmut bei den Händler, die sich der Willkür Amazons ausgesetzt sahen.
Erst kürzlich hat das Bundeskartellamt deshalb eine Einigung mit Amazon erreicht. Ab dem 16. August 2019 muss der Konzern einen Händler umgehend darüber informieren, falls es zu einer Aussetzung oder Kündigung kommen sollte. Diese Information muss Amazon per E-Mail oder auf vergleichbarem Weg, etwa über das Seller Central, an den Händler übermitteln. Zudem muss das Unternehmen den betroffenen Händler über den Grund für die Sperrung bzw. Kündigung informieren und eine Möglichkeit zum Widerspruch angeben. Nur, wenn sich für Amazon der „begründete Anlass für die Annahme“ ergibt, dass die Untersuchung oder Verhinderung von irreführenden, betrügerischen oder unrechtmäßigen Aktivitäten behindert werden oder der Händler die Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens umgehen könnte, muss Amazon nicht über den Grund der Sperrung informieren. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf OnlinehändlerNews.
Der Händlerbund hilft bei der Reaktivierung
In jedem Fall ist eine Sperrung der Verkaufsaktivität für jeden Händler ein schwerer Schlag und kann schnell existenzbedrohend werden – vor allem, wenn der Prozess zur Reaktivierung des Kontos langwierig ausfällt. Der Händlerbund bietet deshalb ab sofort Unterstützung für betroffene Händler, um die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Bei der außergerichtlichen Unterstützung der Reaktivierung steht dabei die telefonische Beratung und Kommunikation durch einen Rechtsanwalt mit Amazon im Vordergrund. Die Unterstützung zur Reaktivierung des Amazon-Kontos stellt der Händlerbund – auch rückwirkend – im Rahmen der Professional-Mitgliedschaft zur Verfügung.
Jetzt informieren!