Alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür. Auch wenn es gerade noch etwas hin ist, bereiten sich einige Händler schon fleißig auf das Weihnachtsgeschäft vor.
Auch Amazon hat die Feiertage im Blick und passt wie üblich die „freiwilligen Rückgabebedingungen“ an. Da viele Kunden natürlich schon deutlich vor dem Fest ihre Geschenke besorgen und die übliche 14-tägige Widerrufsfrist für den Fall nicht ausreicht, dass die erworbenen Präsente nicht auf Gegenliebe stoßen, haben Käufer dieses Jahr wieder mehr Zeit für Rückgaben – sogar etwas mehr als noch letztes Jahr.
Für Online-Händler, die auf dem Marktplatz tätig sind, ist dadurch die Anpassung ihrer Rechtstexte notwendig: Die freiwilligen Rückgabebedingungen wurden angepasst.
Das ändert Amazon im Bereich Rückgabe (Update)
Dieses Jahr geht es bereits einen Monat früher los: Während die verlängerte Rückgabepflicht im letzten Jahr für Käufe galt, die ab dem 1. November getätigt wurden, sind nun schon Käufe ab dem 1. Oktober 2020 betroffen.
Wie Amazon mitteilt, können die meisten Produkte, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 auf der Plattform gekauft werden, bis zum 31. Januar 2021 zurückgeben werden. Dies gilt für Produkte, die das Prime-Logo tragen, sowie über das FBA-Programm versendete Ware.
Update (08.10.2020) – Anpassung der Rechtstextänderung
Amazon bestätigte uns zunächst, dass an dieser Stelle Lieferungen betroffen sind, die von Amazon verkauft oder versandt werden bzw. mit Prime-Logo gekennzeichnet sind, soweit ein Marktplatzhändler die Lieferung selbst ausführt.
Dieses Statement zog Amazon heute zurück. Demnach betrifft die erweiterte Rückgabe nun alle Artikel, die von Kunden üblicherweise bei Amazon retourniert werden können.
Im Hinblick auf die freiwilligen Rückgabebedingungen wird es für Mitglieder des Händlerbundes insofern und in Kürze zu einer Anpassung der Rechtstexte kommen.
Mitglieder des Händlerbundes werden am morgigen Freitag, den 09.10.2020 per Sondernewsletter gesondert informiert. Ergänzende Informationen werden Mitglieder zudem im Service-Bereich finden.
Das müssen Online-Händler nun tun
Die vom Händlerbund zur Verfügung gestellten Rechtstexte werden selbstverständlich an die geänderten Bedingungen angepasst. Mitglieder erhalten dazu in Kürze einen rechtlichen Sondernewsletter. Die Anpassung ist unterhalb der von uns für Amazon zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung zu finden.
Ausnahme: Kein Änderungsbedarf besteht für Online-Händler, die ausschließlich FBA nutzen. Hier wird die Widerrufsbelehrung inkl. der freiwilligen Rückgabebedingungen von Amazon im Shop angezeigt. Achtung: Diese Händler müssen sich natürlich trotzdem an die erweiterte Rückgabegarantie halten.
Schritte zur Aktualisierung der Rechtstexte im Händlerbund-Mitgliederbereich
- Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) im Mitgliederbereich ein.
- Unter „Recht“ → „Rechtstexte“, finden Sie eine Übersicht Ihrer Internetpräsenzen.
- Nach Anklicken Ihres Amazon-Shops können Sie die Rechtstexte konfigurieren.
- Prüfen Sie dabei die Einstellungen für die Rechtstexte und passen Sie diese bei Änderungsbedarf an. Anschließend gehen Sie auf „speichern & weiter“.
- Auf der Seite „Rechtstexte herunterladen“ können Sie die aktuelle Fassung der „Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular einschließlich der freiwilligen Rückgabebedingungen“ herunterladen.
Achten Sie bei der Einbindung der Rechtstexte darauf, die bislang verwendete Version der „Widerrufsbelehrung“ vollständig zu entfernen. Weitere Informationen und Einstellhinweise finden Sie ebenfalls im Mitglieder- bzw. Service-Bereich.
Häufige Frage: Gilt die Änderung wirklich nur für die genannten Händler?
Eindeutig: Ja! Wie Amazon uns persönlich per E-Mail bestätigt hat, bleibt sich das Unternehmen in der Weihnachtszeit treu und weitet die Rückgabegarantie lediglich für die hier genannten Produktgruppen aus.
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