Hinweisgeberschutzgesetz: Neue Pflicht ab 17.12.2023 für kleinere Unternehmen

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Ab 17. Dezember 2023 müssen auch kleinere Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllen. Wir erklären, wer betroffen ist und welches Produkt euch weiterbringt.

Bisher galt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor allem für größere Unternehmen und hat das Ziel, den Schutz von Personen, die Missstände, Unregelmäßigkeiten oder illegale Aktivitäten melden (sogenannte Whistleblower), zu schützen. Ab Anfang Juli 2023 setzt der Bundesrat die EU-Whistleblower-Richtlinien in Deutschland um.

Das HinSchG ist bereits seit dem 2. Juli 2023 verpflichtend, schließt aber erst jetzt kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden ein.

Damit du die Anforderungen auch in deinem Unternehmen einfach und rechtzeitig bis zum 17.12.2023 umsetzen kannst, lade dir unseren kostenlosen Whistleblower-Guide herunter. 

Themen im Hinweisgeberschutzgesetz-Guide sind:

  • Unternehmerpflichten
  • Informationspflichten
  • Leitfaden zur Umsetzung
  • Meldestellen und Co.
  • Tools

Das Tool für deine Whistleblower-Meldestelle

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Auf dem Händlerbund Marketplace bieten wir dir die Whistleblower-Software an, auf die du dich verlassen kannst. Damit kannst du die Vertraulichkeit von Hinweisen deiner Angestellten und den vorgeschriebenen Meldeprozess gewährleisten sowie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.  

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