Händlerbund: Anpassung der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige gefordert

Leipzig, 21. April 2020

Im Angesicht der beispiellosen Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft durch die Ausbreitung des Coronavirus steht, hatte sich der Händlerbund Mitte März bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für schnelle Soforthilfen für den Mittelstand eingesetzt. Nun sieht der Verband kleiner und mittelständischer Online-Händler Anpassungsbedarf bei den Bundesvorgaben für die Verwendung der Soforthilfe, insbesondere für Solo-Selbstständige Der Händlerbund e.V. hat aus diesem Anlass erneut einen Brief an Peter Altmaier gesendet.

Solo-Selbstständige sollten die Zuschüsse auch für ausfallendes Einkommen nutzen können

„Der Bund hat äußerst schnell gehandelt und 50 Milliarden Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der Soforthilfe bereitgestellt. Das war eine wichtige Maßnahme und hilft schon jetzt vielen unserer Mitglieder”, lobt der Bundesvorsitzende des Händlerbundes Andreas Arlt. „Es ist aber klar geworden, dass die Soforthilfen gerade die Solo-Selbstständigen nicht ausreichend entlasten.”

Denn die Soforthilfe ist auch für Solo-Selbstständige dafür gedacht, dass unmittelbar betrieblich veranlasste Kosten bezahlt werden. Ihr ausfallendes Einkommen wird jedoch nach den Bundesvorgaben nicht kompensiert. Doch die meisten Solo-Selbstständigen haben nur geringe laufende betriebliche Kosten und eine umso stärkere Durchmischung von Berufs- und Privatleben. Zahlreiche Bundesländer hatten in ihren, dem Bundesprogramm vorgelagerten, Landesprogrammen deshalb noch eine Auszahlung eines Unternehmereinkommens bewilligt. Für die privaten Kosten sieht der Gesetzgeber für Solo-Selbstständige jetzt aber die Grundsicherung durch das ALG II vor. Doch das führt zu doppelten Anträgen, hohem Bürokratieaufwand für Behörden und Unternehmer und bringt viele Solo-Selbstständige in eine schwierige Situation. Daher sollten die Vorgaben des Bundes für die Corona-Soforthilfe angepasst werden. Solo-Selbstständige sollten sich davon ein monatliches Unternehmereinkommen auszahlen dürfen.

Unterschiede zwischen den Bundesländern sollen verhindert werden

Einige Bundesländer bieten gewähren den Solo-Selbstständigen die Auszahlung eines Unternehmergehalts – auch aus den Bundes-Soforthilfen. Sollte der Bund sich weiterhin dagegen entscheiden, die Vorgaben zu lockern, wollen diese Länder die Kosten aus eigener Tasche tragen. Doch das können nicht alle Bundesländer stemmen. „Wenn nicht alle Bundesländer eigene Zuschüsse für Solo-Selbstständige finanzieren können, dann ist der Bund in der Pflicht, die Vorgaben anzupassen und für Einheitlichkeit zu sorgen”, stellt Andreas Arlt klar. „Schließlich soll die Existenz einer Unternehmerin oder eines Unternehmers am Ende nicht dadurch entschieden werden, in welchem Bundesland sie oder er lebt.”

Händlerbund begrüßt Initiative der Bundesländer

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Händlerbund, dass die Bundesländer sich zusammengetan haben, um eine Anpassung des Verwendungszwecks der Bundes-Soforthilfen zu erreichen. Die Wirtschaftsminister der Länder hatten sich vergangene Woche ans Bundeswirtschaftsministerium gerichtet und für eine entsprechende Änderung der Vorgaben mit dem Ziel der Entlastung für Solo-Selbstständige appelliert.

Kleine und mittelständische Online-Händler sind massiv von der Krise betroffen

Auch und gerade im Online-Handel sind tausende kleine und mittelständische Online-Händler aufgrund der Coronakrise in ihrer Existenz bedroht. In einer Befragung durch den Händlerbund gaben 57 Prozent der befragten Händler an, dass ihre Umsätze fallen. Manche verzeichnen ein Minus von 100 Prozent. Während es erfreuliche Wachstumssteigerungen in manchen Branchen gibt (z.B. Lebensmittel, Hygieneartikel), zeigt dies, dass es zahlreiche Branchen im E-Commerce gibt, denen Umsätze und Verkäufe massiv einbrechen.

Die Bundesregierung muss den zahlreichen Solo-Selbstständigen unter diesen Online-Händlern jetzt mehr Entlastung gewähren, sie nicht in Abhängigkeit von ALG II bringen und einer Gefährdung des Mittelstandes durch die Schaffung womöglich unumkehrbarer negativer Entwicklungen durch die Vernichtung der Existenzgrundlage von Solo-Selbstständigen vorbeugen.

Den vollständigen Brief können Sie hier abrufen.




Über den Händlerbund

Der Händlerbund ist ein 360° E-Commerce-Netzwerk, das gemeinsam mit seinen Service-Partnern und Mitgliedern die Professionalisierung von Händler aus ganz Europa vorantreibt. Seit Gründung im Jahr 2008 in Leipzig setzt sich der Händlerbund aktiv für die Weiterentwicklung der gesamten Branche ein. Die rechtliche Absicherung und Beratung von Online-Händlern wird durch Unterstützung im Kundenservice, Marketing und Verkauf, Fulfillment sowie ein breites Angebot an Weiterbildungen, Events, News u.v.m. ergänzt. Aufgrund der rasanten Entwicklung des E-Commerce wurde der Händlerbund in kürzester Zeit zu Europas größtem Onlinehandelsverband

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