ODR-Verordnung
Online Dispute Resolution (ODR-Verordnung): Regelt die Errichtung und Arbeit der europäischen Streitschlichtungs-Plattform (sog. OS-Plattform).
Im Zuge der ODR-Verordnung stellt die EU Kommission die sogenannte OS-Plattform zur Verfügung, um Verbrauchern gute Möglichkeiten für die Wahrnehmung der alternativen Streitschlichtung zu bieten. Eine Verlinkung zu dieser Plattform ist für alle Online-Händler verpflichtend. Weiterführende Informationen zur ODR-Verordnung findest du hier.
Abmahnungen wegen fehlendem Hinweis auf OS-Plattform
ADR-Richtlinie
Alternative Dispute Resolution (ADR-Richtlinie) und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Regeln die Errichtung und Arbeit der deutschen Schlichtungsstellen.
Die ADR-Richtlinie wurde mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt und regelt die alternative Streitschlichtung für alle Unternehmer, die Verbraucherverträge abschließen, also auch über den Online-Handel hinaus. Sie steht aber auch im engen Zusammenhang mit der ODR-Verordnung: Die Richtlinie regelt die Arbeit nationaler Schlichtungsstellen und stellt somit auch die personelle Stütze zur ODR-Verordnung dar. Weiterführende Informationen zur ADR-Richtlinie findest du hier.
Unterschiede zwischen ODR-Verordnung und ADR-Richtlinie für Online-Händler
ODR | ADR | |
---|---|---|
Betrifft Unternehmer im Online-Handel und im stationären Handel | Nein, betrifft nur Online-Handel | Gilt für alle Unternehmer, die Verbraucherverträge abschließen |
Betrifft Kauf- und Dienstleistungsverträge | Ja | Ja |
Allgemeine Informationspflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl | Ja | Nein, allgemeine Informationspflicht entfällt wenn 10 oder weniger Mitarbeiter im jeweiligen Vorjahr |
Gesonderte nachstreitliche Informationspflicht | Nein | Ja, zusätzliche Informationspflichten unabhängig von der Mitarbeiterzahl |
Teilnahme ist verpflichtend | Nein, nur Verlinkung zur Plattform ist Pflicht | Nein |
Hinweis auf Marktplätzen wie eBay ist erforderlich | Ja | Ja |
Anlaufstelle für Streitschlichtung zwischen Vertragspartnern in Deutschland | Ja | Ja |
Anlaufstelle für grenzüberschreitende Streitschlichtung | Ja | Ja |
Unternehmer trägt Kosten für Einsatz der Streitbeilegungsstelle | Ja | Ja |
Betrifft B2B-Geschäfte? | Nein | Nein |
Umsetzung in nationales Recht? | Verordnung gilt direkt in den EU-Mitgliedsstaaten | Umsetzung in deutsches Recht durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz |
Was muss ich als Shop-Betreiber über die außergerichtliche Streitschlichtung wissen?
- Ein Schlichtungsverfahren kann nur durch den Verbraucher angestoßen werden. Als Händler kannst du einen Kunden allerdings auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung aufmerksam machen, wenn es in einem Konflikt kein Weiterkommen gibt.
- Die Schlichter arbeiten unbefangen, unparteiisch und unabhängig
- Die Kosten vor der Universalschlichtungsstelle betragen zwischen 40 bis 800 Euro und sind vom Händler zu tragen. Der Höchstbetrag von 800 Euro fällt allerdings erst ab einem Streitwert von mehr als 30 000 Euro an. Das Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren kann weitaus höher ausfallen und wer die Kosten trägt, steht erst nach dem Urteil fest. Als Unternehmer lässt sich das Kostenrisiko bei alternativer Streitbeilegung besser kalkulieren.
- Beachte die 3-Wochen-Fiktion: Auch wenn du als Händler keine Teilnahmebereitschaft zeigst, kann es dazu kommen, dass von deiner Teilnahme ausgegangen wird und du Kosten tragen musst. Das ist dann der Fall, wenn ein Kunde einen Antrag auf Schlichtung bei der Universalschlichtungsstelle stellt und du die Teilnahme nicht innerhalb einer 3-Wochen-Frist ablehnst. Die Information über den Antrag erfolgt per Brief, wenn möglich wird vor Ablauf der Frist auch noch versucht, telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Du möchtest dich beraten lassen, wie die Rechtslage in einem Streifall ist, um einzuschätzen, inwiefern sich die außergerichtliche Streitbeilegung für dich lohnt? Nutze unsere Rechtsberatung Flatrate um dich zu dieser und vielen weiteren Fragen rund um deinen Shop und dein Unternehmen anwaltlich beraten zu lassen.
Ablauf einer Online-Streitbeilegung — Praxisbeispiel
Bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bzw. Online-Händlern kommt es häufig zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren. Mit der Online Dispute Resolution (ODR) und der Alternative Dispute Resolution (ADR-Richtlinie) hat der Gesetzgeber ein Verfahren entwickelt, um zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtliche Einigungen zu erzielen. So können kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden, wovon sowohl Unternehmen, Verbraucher als auch der Gerichtsapparat profitieren. Unser Praxisbeispiel zeigt übersichtlich, was Online-Händler nun im Rahmen der ODR-Verordnung beachten müssen (z.B. Informationspflichten)
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