Abmahnung & Betriebsrat: Das musst du beachten

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Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein Instrument in der Arbeitswelt, mit dem Arbeitgeber auf das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter reagieren. Doch auf welche Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Aussprache einer Abmahnung achten? Welches Mitspracherecht hat dabei der Betriebsrat? Und wie verhält es sich, wenn Mitglieder des Betriebsrats Gegenstand solcher Abmahnungen werden?

In diesem Ratgeber klären wir, wie Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern gehandhabt werden und welchen Einfluss der Betriebsrat in diesem Kontext und auch allgemein bei einer Abmahnung ausüben kann. 

Abmahnung: muss Betriebsrat einbezogen werden? Abbildung: Hand übergibt Dokument

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Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, in der vertragswidriges Verhalten beanstandet wird. Sie hat zum Ziel, den Mitarbeiter darauf hinzuweisen und ihn aufzufordern, dieses zukünftig zu unterlassen. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch weiter bestehen. Die Abmahnung ist somit eine zweite Chance für den Arbeitnehmer, sich bzw. sein Verhalten zu verbessern. Doch welches Verhalten berechtigt den Arbeitgeber, eine Abmahnung auszusprechen?

Arbeitsverweigerung/Schlechtleistungen: Sollte ein Mitarbeiter seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erfüllen, so kann ihm der Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen übermitteln.

Unpünktlichkeit: Regelmäßiges zu spät kommen kann auch zu einer Abmahnung führen.

Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz: Das Fehlen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber bzw. das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz kann einen Abmahnungsgrund darstellen. Oder Urlaubsantritt ohne Absprache mit dem Arbeitgeber.

Abmahnung wegen Fehlverhaltens: Auch das persönliche Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz kann einen Grund für eine Abmahnung darstellen. So ist beispielsweise eine Abmahnung wegen Beleidigung eines Kollegen oder gar des Arbeitgebers denkbar. Auch ein Diebstahl von Firmeneigentum, privates Surfen am Arbeitsplatz oder Rauchen trotz Rauchverbot kommen als Abmahnungsgründe in Frage.

Folgende Gründe fallen unter Fehlverhalten:

  1. Beleidigungen
  2. anhaltendes Mobbing
  3. Unfreundlichkeit gegenüber Kunden
  4. Diebstahl von Firmeneigentum
  5. private Internetnutzung
  6. Rauchen trotz Rauchverbot
  7. Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeit
  8. Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  9. Datenschutzverstöße
  10. körperliche Tätlichkeiten

 

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abmahnungen

Der Betriebsrat hat in der Regel kein Mitbestimmungsrecht bei der Aussprache von Abmahnungen. Abmahnungen sind personenbezogene Maßnahmen, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber das Recht hat, Abmahnungen eigenständig auszusprechen, ohne die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen.

 

In welchen personalbezogenen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich in erster Linie auf kollektive Angelegenheiten, wie beispielsweise die Einführung einer Betriebsvereinbarung, die Regelung von Arbeitszeitmodellen oder die Gestaltung von Sozialplänen. In personalbezogenen Angelegenheiten, zu denen auch die Aussprache von Abmahnungen zählt, hat der Betriebsrat normalerweise kein direktes Mitspracherecht.

 

Die Rolle des Betriebsrats und alternative Einflussnahmemöglichkeiten

Obwohl der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen hat, spielt er dennoch eine wichtige Rolle in solchen Situationen:

  1. Beratungsfunktion
    Der Betriebsrat kann die betroffenen Mitarbeiter beraten und ihnen bei der Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung helfen. Dies umfasst die Prüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  1. Unterstützung bei Konfliktlösung
    Falls der Mitarbeiter der Meinung ist, ungerechtfertigt abgemahnt worden zu sein, kann der Betriebsrat versuchen, eine außergerichtliche Lösung des Konflikts mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Dies kann in Form von Schlichtungsgesprächen oder Mediation stattfinden.
  1. Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft
    Der Betriebsrat kann mit der Gewerkschaft zusammenarbeiten, um die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn eine Abmahnung als unrechtmäßig angesehen wird.
  1. Beobachtung und Dokumentation
    Der Betriebsrat kann Abmahnungen und deren Häufigkeit im Betrieb beobachten und dokumentieren. Falls Abmahnungen systematisch und ungerechtfertigt eingesetzt werden, kann der Betriebsrat Maßnahmen ergreifen, um dem entgegenzuwirken.
  1. Beratung bei ungerechtfertigten Abmahnungen
    Wenn ein Betriebsratsmitglied oder ein Mitarbeiter der Meinung ist, eine Abmahnung sei ungerechtfertigt, kann der Betriebsrat eine zentrale Rolle spielen, indem er den Mitarbeiter rechtlich berät, alternative Lösungen sucht und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber verhandelt, um die Angelegenheit zu klären. In einigen Fällen kann auch die Einschaltung eines Anwalts oder einer Gewerkschaft in Betracht gezogen werden, um die Interessen des Mitarbeiters zu schützen.

 

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Exkurs: Betriebsbuße vs. Abmahnung

Die Betriebsbuße ist eine Maßnahme, die sich von der Abmahnung unterscheidet. 

Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers an den Mitarbeiter aufgrund eines bestimmten Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung. Sie dient in erster Linie der Warnung und Dokumentation.

Betriebsbuße
Während die Abmahnung ein Hinweis auf Fehlverhalten ist, stellt die Betriebsbuße eine Sanktion dar. Die Betriebsbuße ist eine Geldstrafe oder anderweitige Sanktion, die der Arbeitgeber gegen einen Mitarbeiter verhängen kann. Sie wird oft bei schwerwiegenden Verstößen angewendet und führt zu finanziellen Konsequenzen für den Mitarbeiter.

 

 

Rolle des Betriebsrats bei der Betriebsbuße

Ähnlich wie bei Abmahnungen hat der Betriebsrat in der Regel kein direktes Mitspracherecht bei der Verhängung einer Betriebsbuße. Der Arbeitgeber kann die Betriebsbuße eigenständig festlegen. Dennoch kann der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Beratung des betroffenen Mitarbeiters spielen und gegebenenfalls bei der Verhandlung über die Höhe der Betriebsbuße unterstützen. Der Betriebsrat sollte sicherstellen, dass die Betriebsbuße den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nicht willkürlich oder unverhältnismäßig ist.

In beiden Fällen, sowohl bei Abmahnungen als auch bei Betriebsbußen, sollte der Betriebsrat darauf achten, dass die Maßnahmen fair und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Falls der Betriebsrat Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Betriebsbuße hat, kann er rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die Interessen der Mitarbeiter zu schützen.

 

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Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern

Für Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern gelten besondere Regelungen. Diese Mitglieder dürfen grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen abgemahnt werden. Der Betriebsrat kann in solchen Fällen sicherstellen, dass die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Konfliktfall kann der Betriebsrat auch seine Zustimmung verweigern und den Rechtsweg beschreiten, um die Interessen des Betriebsratsmitglieds zu schützen.

Sonderregelungen bei Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern

Die Regelungen und Schutzmechanismen für Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Deutschland festgelegt. 

  1. Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern
    Betriebsratsmitglieder dürfen grundsätzlich nicht ohne weiteres abgemahnt werden. Das BetrVG schützt sie in ihrer Tätigkeit als Betriebsratsmitglieder vor ungerechtfertigten Abmahnungen. Dies dient dem Schutz der betrieblichen Interessenvertretung und der Sicherstellung ihrer unabhängigen Arbeit.
  1. Besondere Voraussetzungen für Abmahnungen
    Um ein Betriebsratsmitglied abmahnen zu können, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abmahnung muss aus einem wichtigen Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung oder ein massives Fehlverhalten sein. Oder wenn das Betriebsratsmitglied seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat und eine Wiederholungsgefahr besteht. Zudem muss der Arbeitgeber zuvor versuchen, das Problem im Rahmen einer Anhörung des Betriebsrats zu klären.
  1. Zustimmung des Betriebsrats
    In einigen Fällen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor er ein Betriebsratsmitglied abmahnen kann. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Abmahnung das Amt oder die Tätigkeit des Betriebsratsmitglieds in Frage stellen könnte.
  1. Klagerecht des Betriebsrats
    Der Betriebsrat hat das Recht, vor dem Arbeitsgericht gegen eine Abmahnung eines seiner Mitglieder vorzugehen, wenn er sie für unrechtmäßig hält. Dies dient der Sicherstellung, dass die Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder respektiert werden.
  1. Sonderkündigungsschutz
    Neben dem Schutz vor Abmahnungen genießen Betriebsratsmitglieder auch einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden, die ebenfalls im BetrVG festgelegt sind. Dieser Schutz soll die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats gewährleisten.

 

 

 

Fazit: Abmahnung & Betriebsrat

Abmahnungen sind ein übliches Mittel von Unternehmen, um Mitarbeiter unter anderem auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Jedoch hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht, da Abmahnungen personalbezogene Maßnahmen sind, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen. Jedoch kann der Betriebsrat Betroffene beraten.

Ein Betriebsratsmitglied darf nur aus wichtigen Gründen abgemahnt werden. Hier kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es besteht auch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht zu klagen, wenn eine Abmahnung als unrechtmäßig angesehen wird.

Fazit Abmahnung & Betriebsrat | Grafik: Mann mit Laptop sitzt auf Glühbirne

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