Abmahnung im Arbeitsrecht – das müssen Arbeitgeber beachten

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Loyale und engagierte Mitarbeiter zu haben, ist ein echter Glücksgriff. Es kann aber auch passieren, dass sich ein Mitarbeiter nicht so verhält, wie du es dir wünschst. Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte für deinen Mitarbeiter, eine Verwarnung wegen eines bestimmten Fehlverhaltens. Eine solche Abmahnung kannst du dann aussprechen, wenn dein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag grob verletzt.

Es gibt für eine Abmahnung im Arbeitsrecht keine Vorschriften für ihre Form. Wenn du sie aber später als Grundlage für eine Kündigung brauchst, sollten die genauen Inhalte stimmen. Mit unserer Mustervorlage zur Abmahnung erstellen wir dir eine rechtssichere Abmahnung, die individuell auf dein Unternehmen und die Situation mit deinem Mitarbeiter zugeschnitten ist.

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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages hat sich dein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen und unter bestimmten Voraussetzungen zu arbeiten. Kommt es zu Verstößen dieser Abmachung bzw. einzelner Klauseln des Vertrags, kannst du besagten Angestellten abmahnen.

Mit einer Abmahnung machst du deinem Beschäftigten deutlich, dass sein Verhalten eine Vertragsverletzung bedeutet, die du nicht dulden möchtest. Eine Abmahnung hat neben dieser Hinweisfunktion auch eine Warnfunktion, die in der Abmahnung sogar explizit zu nennen ist. Denn durch das Ausstellen einer Abmahnung verdeutlichst du auch, dass dein Mitarbeiter mit einer Kündigung rechnen muss, sollte er das abgemahnte Verhalten nicht ändern.

 

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Was besagt das Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht gehört zum Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individual-Arbeitsrecht). Das meint zum Beispiel die Inhalte des Arbeitsvertrages, Urlaubsansprüche oder Arbeitszeiten. Außerdem regelt das Arbeitsrecht die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Kollektiv-Arbeitsrecht), zum Beispiel Gewerkschaften. Dabei dreht es sich um abhängige Erwerbstätigkeiten, sodass das Arbeitsrecht für Selbstständige keine Relevanz hat.

Fokus im Arbeitsrecht ist der Schutz deines Arbeitnehmers, da dieser dir als Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht unterliegt. Unter anderem dadurch, dass dein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist und sich in deinem Unternehmen deinen Vorgaben als Arbeitgeber unterordnen muss. Arbeitsrecht kann daher auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden, da es vorrangig Arbeitnehmer vor schlechten bzw. unfairen Arbeitsbedingungen bewahren soll.

Wie muss das Abmahnungsdokument aufgebaut sein?

Damit nach der Rechtsprechung auch eine Abmahnung vorliegt, musst du bestimmte inhaltliche Voraussetzungen erfüllen:

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Konkrete Benennung des abgemahnten Verhaltens (Hinweisfunktion)

Das abgemahnte Verhalten musst du so genau wie möglich beschreiben und am besten noch mit Angaben wie Datum o.Ä. belegen. Allgemeingültige Angaben, wie zum Beispiel „häufiges Zuspätkommen”, entsprechen keiner offiziellen Abmahnung.

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Rüge und Aufforderung zur Unterlassung (Rügefunktion)

In der Abmahnung musst du das Verhalten deutlich als einen Vertragsverstoß bezeichnen und den abgemahnten Mitarbeiter dazu auffordern, das Verhalten zu unterlassen bzw. sich zukünftig vertragstreu zu verhalten.

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Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen (Warnfunktion)

Aus der Abmahnung muss deutlich hervorgehen, dass ein erneuter Verstoß zu einer Kündigung führen kann.




 

 

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Mit dem Musterschreiben auf der sicheren Seite

Wichtig ist, dass du die Abmahnung nicht pauschal formulierst, sondern auf einen konkreten Verstoß hinweist. Das gelingt dir mit unserer Mustervorlage zur Abmahnung, die du mit nur wenigen Schritten individuell für dich erstellen lassen kannst. Die Textbausteine werden dabei von unseren erfahrenen Rechtsanwälten verfasst, sodass du ein rechtssicheres Abmahnschreiben erhältst.

 

 

Welches Verhalten rechtfertigt eine Abmahnung?

Du als Arbeitgeber darfst dann abmahnen, wenn dein Arbeitnehmer in auffälliger Form Leistungs- oder Verhaltensmängel aufweist und damit gegen eure Abmachung im Arbeitsvertrag verstößt. Typische Abmahnungsgründe sind zum Beispiel:

  1. Alkoholkonsum — wenn es ein Alkoholverbot gibt oder sich der Konsum aus Sicherheitsgründen verbietet, z.B. beim Bedienen von Maschinen. Alkoholismus gilt aber als Krankheit und darf daher nicht abgemahnt werden
  2. Beschädigung von Betriebseigentum — wenn sie grob fahrlässig oder absichtlich erfolgt
  3. Schlechte Arbeitsleistung — wenn der Angestellte bessere Arbeit leisten könnte, dies aber nicht will
  4. fehlende Krankmeldungen
  5. häufiges Zuspätkommen
  6. unentschuldigtes Fernbleiben
  7. Arbeitsverweigerung
  8. Unkollegiales Verhalten, beispielsweise durch Mobbing

Grund der Abmahnung muss ein expliziter Verstoß sein, den du konkret nachweisen kannst. Schlechte Arbeitsleistung ist beispielsweise ein Grund für eine Abmahnung im Arbeitsrecht, der nur schwer nachzuweisen ist.

Wer darf im Arbeitsrecht abmahnen?

Auf Arbeitgeberseite können mehrere Parteien eine Abmahnung aussprechen. Nicht nur die Personen, die Kündigungen aussprechen, sondern alle weisungsberechtigten Vorgesetzten können einen Arbeitnehmer abmahnen.

Der Betriebsrat deines Unternehmens hat bei der Abmahnung im Arbeitsrecht grundsätzlich keine Pflicht bzw. kein Recht auf Mitbestimmung, er muss im Vorfeld also nicht über die Maßnahme informiert werden. Allerdings muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach Ausspruch der Abmahnung über den Vorgang informieren. Seitens des Betriebsrats besteht bei Abmahnungen also nur ein Informationsanspruch. Außerdem kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat Rat und Unterstützung einholen, um die Abmahnung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird die Abmahnung für ungerechtfertigt erachtet, wirkt der Betriebsrat auf dich als Arbeitgeber ein.

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Mehr zum Betriebsrat liest du in unserem Ratgeber zum Thema: Abmahnung & Betriebsrat

Auch Arbeitnehmer können gegenüber ihrem Arbeitgeber Abmahnungen aussprechen bzw. verfassen, sollte es zu Verstößen gegen Klauseln im Arbeitsvertrag kommen.

In welcher Form muss eine Abmahnung erfolgen?

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Da es aber später auf den Inhalt der Abmahnung ankommen kann, wenn sich abgemahntes Verhalten beispielsweise nicht verbessert hat und die Abmahnung Grundlage einer Kündigung sein soll, empfehlen wir dir, die Abmahnung schriftlich auszustellen. Außerdem kannst du schriftliche Abmahnungen der Personalakte deines Angestellten beifügen.

hb-iconset-faq-1FAQ zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht

 

Gibt es Besonderheiten bei der Abmahnung von Auszubildenden/ Praktikanten?

Mit Auszubildenden und Praktikanten schließt du ebenso Arbeitsverträge wie mit Festangestellten. Sollte es dann zu Verstößen einzelner Vertragsklauseln kommen, kannst du eine Abmahnung aussprechen. Also unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder fehlende Krankmeldungen sind Gründe, wieso Auszubildende und Praktikanten abgemahnt werden können.

Was kann ich bei einem Widerspruch oder einer Gegenvorstellung meines Arbeitnehmers zur Abmahnung tun?

Dein abgemahnter Mitarbeiter hat mehrere Möglichkeiten, auf seine Abmahnung zu reagieren. Er könnte bei dir als Arbeitgeber oder beim Betriebsrat eine Beschwerde einreichen oder er fordert dich vielleicht auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ein Widerspruch zur Abmahnung im Arbeitsrecht ist deinem Arbeitnehmer aber nur dann möglich, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.

Unberechtigt ist eine Abmahnung dann, wenn sie

  1. falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt,
  2. unverhältnismäßig ist oder
  3. von einer nicht weisungsbefugten Person ausgestellt wurde.

Außerdem könnte er eine Gegenvorstellung zur Personalakte reichen. Gemäß § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Arbeitnehmer das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen. Wenn dein Arbeitnehmer es wünscht, musst du der Akte seine Erklärungen zum Inhalt beifügen. Außerdem kann dein Arbeitnehmer verlangen, dass zusätzliche schriftliche Unterlagen, z.B. Erklärungen weiterer Kollegen, zur Akte und dem Vorfall beigelegt werden.

Nach wie vielen Abmahnungen kann die Kündigung ausgesprochen werden?

Du musst nicht erst eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen aussprechen, bevor du dem betroffenen Mitarbeiter kündigen kannst. Es reicht schon eine Abmahnung, um dann im Wiederholungsfall die Kündigung auszusprechen.

Allerdings muss dein Mitarbeiter dafür denselben bzw. dieselbe Art von Pflichtverstoß erneut begehen. Du kannst ihn also nur kündigen, wenn er nach einer Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen erneut unentschuldigt gefehlt hat. Außerdem darf die Zeitspanne zwischen den beiden Verstößen nicht zu groß sein, da eine Kündigung ansonsten als unverhältnismäßig angesehen wird.

Dürfen Arbeitnehmer Arbeitgeber abmahnen?

Wenigen ist bekannt, dass auch dein Arbeitnehmer dich als Arbeitgeber abmahnen kann. Das ist dann möglich, wenn du die im Arbeitsvertrag definierten Pflichten gegenüber deinem Beschäftigten verletzt. Zum Beispiel durch erhebliche Gehaltsrückstände.

Eine Abmahnung wird dann vom Arbeitnehmer eingereicht, wenn dir als Arbeitgeber die Chance gegeben werden soll, den Pflichtverstoß zu bereinigen und so eine Kündigung deines Arbeitnehmers zu verhindern. Sollte die Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann dein Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung einreichen und seine Ansprüche, zum Beispiel Schadensersatz durch ausbleibende Gehaltszahlungen, auf rechtlichem Wege geltend machen.

Wann verjährt eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verfällt bzw. verjährt im Grunde nicht. Eine zu Recht erteilte Abmahnung bleibt bestehen und verliert nicht nach einer gewissen Zeit einfach ihre Gültigkeit. Das heißt, eine solche Abmahnung bleibt auch in der Personalakte deines Mitarbeiters vermerkt. Es gibt außerdem auch keine zeitliche Begrenzung zum Aussprechen einer Abmahnung. Das heißt, auch länger zurückliegende Vorfälle können im Arbeitsrecht abgemahnt werden.

Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Eine Abmahnung ist dann nicht gültig, wenn sie unberechtigt bzw. rechtswidrig ist. Das trifft zu, wenn:

  1. die Abmahnung inhaltlich zu unbestimmt ist,
  2. die Abmahnung von einer nicht weisungsbefugten Person ausgestellt wurde,
  3. die Abmahnung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt,
  4. die Abmahnung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner beruflichen Karriere beeinträchtigen könnten.

    Mit diesen Eigenschaften hat dein Arbeitnehmer gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen rechtlichen und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung.

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