Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Kurz & Kompakt
- Warum: Das Gesetz setzt die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland.
- Wann: Die Änderungen treten am 28. Juni 2025 in Kraft.
- Wer: Betroffen sind vor allem Anbieter von digitalen Dienstleistungen, E-Commerce-Plattformen, Banken, Telekommunikationsunternehmen und der öffentliche Personenverkehr
- Wer nicht: Kleinstunternehmen mit 10 Beschäftigen und 2 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme
- Wie: Unternehmen müssen technische, gestalterische und kommunikative Maßnahmen ergreifen, um ihre Angebote für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG wurde ins Leben gerufen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen zu verbessern. Viele Menschen haben durch Barrieren eingeschränkten Zugang zu alltäglichen Angeboten – sei es bei der Nutzung von Websites, dem Online-Shopping, beim Geldabheben oder der Kommunikation mit Unternehmen. Das Gesetz sorgt für mehr Einheitlichkeit und Klarheit, indem es Unternehmen verpflichtet, Barrierefreiheit als Standard zu etablieren.
Zusammenhang mit dem European Accessibility Act (EAA)
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen in der gesamten Europäischen Union festlegt. Das BFSG setzt diese Vorgaben für Deutschland um. Ziel ist es, einen einheitlichen Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, sodass Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern vergleichbare Barrierefreiheitsstandards vorfinden.
Das sind die zentralen Ziele des BFSG
- Verbesserung der digitalen und physischen Barrierefreiheit
- Einheitliche Regeln für Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit
- Förderung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
- Stärkung der Inklusion in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben
- Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen

Diese Unternehmen und Branchen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen
Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten. Dazu gehören unter anderem:
Ausnahmen und Sonderregelungen
Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Regelungen größtenteils ausgenommen.
Achtung: Das gilt allerdings nicht für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für größere Anbieter entwickeln.
Unternehmen, die Produkte anbieten, die unter das BFSG fallen, können sich gegebenenfalls auf eine Ausnahme berufen.
Ausnahmen gelten für diese Fälle:
- Wesentliche Veränderung: wenn die Einhaltung des Gesetzes zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung führen würde
- Unverhältnismäßige Belastung: wenn die geschätzten Gesamtkosten für die Herstellung und Sicherstellung der Barrierefreiheit des Produktes in keinem Verhältnis zum Nutzen für Menschen mit Behinderung steht
Unternehmen, die einen Online-Shop betreiben, können sich auf gegebenenfalls. auf eine Ausnahme berufen.
Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung gilt nicht für Dienstleistungen (z.B. Online-Shops) aus sogenannten Kleinstunternehmen. Ein Unternehmen gilt dann als Kleinstunternehmen, wenn es
- weniger als 10 Personen beschäftigt und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder sich die Jahresbilanzsumme auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Diese Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt nicht in Bezug auf die maßgeblichen Produkte (siehe linke Spalte)! Produkte, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen (z. B. Smartphones und E-Book-Reader), müssen allerdings bei Vorliegen des Kleinstunternehmer-Status barrierefrei gestaltet werden.
Wie wird die Anzahl der Beschäftigten eines Kleinstunternehmens berechnet?
Die Berechnung der Beschäftigtenzahl erfolgt auf Basis sogenannter Jahresarbeitseinheiten (JAE). Dabei gilt:
- Vollzeitkraft = 1 JAE
- Teilzeitkraft (50 Prozent) = 0,5 JAE
- Saisonarbeiter (für 6 Monate) = 0,5 JAE
- Azubis und Mitarbeiter in Elternzeit = zählen nicht mit
Ein Unternehmen hat
- 2 Vollzeitkräfte (2 JAE),
- 2 Teilzeitkräfte (50 Prozent) (1 JAE),
- 1 Saisonarbeiter (0,5 JAE) und
- 1 Azubi und 1 Mitarbeiter in Elternzeit (0 JAE)
Gesamt: 3,5 JAE. Das Unternehmen zählt als Kleinstunternehmen (da unter 10 Personen).
Warum ist das BFSG wichtig?
- Menschen mit Behinderungen erhalten einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten.
- Unternehmen profitieren von einer erweiterten Zielgruppe und verbessern ihre Marktchancen.
- Durch frühzeitige Umsetzung können rechtliche Risiken und Bußgelder vermieden werden.
Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?
Das BFSG deckt eine Vielzahl an Bereichen ab, die Menschen im Alltag nutzen. Dazu gehören insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen:
- Hardwaresysteme für Universalrechner einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmten Betriebssysteme, z.B. Desktops, Notebooks, Smartphones und Tablets sowie Software (nicht umfasst sind einzelne Komponenten mit spezifischen Funktionen wie etwa Hauptplatinen oder Speicherchips)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste verwendet werden, z.B. Mobiltelefone, Tablets, Router, Modems
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang für elektronische Kommunikationsdienste und audiovisuelle Mediendienste, z.B. Amazon Fire TV Stick oder Spielekonsolen, Smart-TVs
- E-Books und E-Book-Lesegeräte
- Kartenlesegeräte und Zahlungsdienste
- Webseiten (Online-Shops und Marktplätze)
- E-Commerce-Plattformen
- mobile Anwendungen wie Apps
- elektronische Buchungs-Webseiten (auch wenn die Dienstleistung als solche nicht unter das BFSG fallen würde)
- Finanzdienstleistungen und Bankautomaten
- Online-Banking
- Banking-Apps
- Personenverkehr
- Ticketautomaten
Betroffen sind nur Verbraucherprodukte. Professionelle technische Geräte, die erwartungsgemäß nicht an Verbraucher verkauft werden, müssen somit nicht barrierefrei sein (z. B. professionelle Kassensysteme).
Betroffen sind zudem nur B2C-Shops. Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG. Hierfür muss allerdings sichergestellt sein, dass sich der Online-Shop nicht an Verbraucher richtet und über die Shopseite (technisch) keine Verträge mit Verbrauchern zustande kommen können.
Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG
Digitale Barrierefreiheit: Websites & Apps
Digitale Angebote müssen für alle Nutzer zugänglich sein, unabhängig von Einschränkungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Websites und Apps intuitive, verständliche und technisch barrierefreie Lösungen bieten. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- Alternative Texte für Bilder und Videos (Alt-Attribut)
- Klare Navigationsstrukturen und gut lesbare Schriftarten
- Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
- Audiovisuelle Inhalte mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen
Physische Barrierefreiheit: Produkte & Verpackungen
Neben digitalen Angeboten müssen auch physische Produkte und deren Verpackungen barrierefrei gestaltet sein. Dies stellt sicher, dass Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen sie problemlos nutzen können. Dazu zählen:
- Geräte müssen für Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen nutzbar sein
- Leicht verständliche und taktile Kennzeichnungen auf Verpackungen
Kundenservice & Kommunikation
Barrierefreier Kundenservice ist essenziell, damit alle Kunden die benötigten Informationen erhalten und problemlos Kontakt aufnehmen können. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Kommunikationswege für alle zugänglich sind. Das bedeutet:
- Barrierefreie Hotlines und alternative Kommunikationswege (z. B. Chat, Gebärdendolmetscher)
- Klare und verständliche Sprache in Kundeninformationen
Dokumentation & Nachweise
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu dokumentieren und nachzuweisen. Dies dient nicht nur der rechtlichen Sicherheit, sondern auch der Transparenz gegenüber Verbrauchern und Behörden. Wichtige Anforderungen sind:
- Unternehmen müssen technische Nachweise und Konformitätserklärungen bereitstellen
- Regelmäßige Tests und Überprüfungen der Barrierefreiheit
Informationspflichten nach dem BFSG
Neben der Umsetzung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen schreibt das BFSG auch Informationspflichten vor. Unternehmen müssen transparent darlegen, inwiefern ihre Angebote barrierefrei sind und welche Einschränkungen möglicherweise bestehen.
Wichtige Informationspflichten:
- Barrierefreiheitserklärung: Unternehmen müssen eine leicht auffindbare Erklärung auf ihrer Website bereitstellen, die beschreibt, welche Barrierefreiheitsstandards erfüllt sind und wo es noch Einschränkungen gibt.
- Feedback-Möglichkeit: Nutzer müssen eine einfache Möglichkeit haben, Barrieren zu melden oder Verbesserungsvorschläge einzureichen.
Diese Maßnahmen erhöhen nicht nur die Transparenz, sondern helfen auch, Vertrauen bei den Kunden aufzubauen und rechtliche Risiken zu minimieren.
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Umsetzungsfrist & Strafen bei Verstößen
Ab wann gilt das BFSG?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, da Anpassungen – insbesondere im digitalen Bereich – oft zeitaufwendig sind.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen drohen:
- Bußgelder
- Abmahnungen durch Verbraucherverbände
- Untersagungen des Angebots von Produkten oder Dienstleistungen.
Wichtigste Maßnahmen für den Start
- Barrierefreiheit im Fokus der Unternehmenskultur verankern: Schulungen für alle Mitarbeiter, insbesondere Webdesigner und Entwickler, zur Bedeutung und Umsetzung von Barrierefreiheit.
- Bestandsaufnahme und Audit: Führe ein Accessibility-Audit durch, um Schwachstellen auf deiner aktuellen Website zu identifizieren.
- Priorisierung von Maßnahmen: Lege Prioritäten für Anpassungen fest, z. B. zuerst Kernfunktionen wie Navigation und Bestellprozesse barrierefrei gestalten.
- Einbeziehung von Experten: Ziehe Accessibility-Spezialisten oder Berater hinzu, um sicherzustellen, dass deine Maßnahmen den geltenden Standards entsprechen.
- Laufende Überwachung: Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe. Plane regelmäßige Audits und Updates ein, um sicherzustellen, dass neue Funktionen weiterhin barrierefrei sind und du auf dem aktuellen Stand der Technik bist.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Zuständige Behörden in Deutschland überwachen die Umsetzung. Beschwerden von Verbrauchern können ebenfalls Prüfverfahren auslösen.
Unsere Anwälte sind für dich da
Fazit
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren langfristig von einem erweiterten Kundenkreis, mehr Rechtssicherheit und positiven Imageeffekten. Die Umsetzung der Anforderungen erfordert oft Anpassungen, insbesondere im digitalen Bereich – daher lohnt es sich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um die Frist 2025 nicht zu verpassen.

Mitgliedschaftspakete im Detail
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) mit 10 E-Mails pro Monat im Premium-Mitgliedschaftspaket
- Unbegrenzte Rechtsberatung inkl. GPSR für Unlimited- und Professional-Mitglieder
- Zusätzliche Rechtsgebiete inklusive (Unlimited- und Professional)
- Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden?
Es gibt eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, die das BFSG explizit nennet. Darunter fallen Websites, Apps, Bankangebot oder diverse Elektroartikel mit interaktiver Bedienung.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit für Online-Shops?
Ein Shop muss zahlreiche Kriterien erfüllen, um als barrierefrei zu gelten. Dazu zählen: klare Navigation, tastaturbedienbare Elemente, kontrastreiche Texte, alternative Bildbeschreibungen oder barrierefreie Checkout-Prozesse.
Bis wann müssen Unternehmen die BFSG-Vorgaben umsetzen?
Spätestens bis zum 28. Juni 2025.
Welche Hilfsmittel und Tools gibt es zur Umsetzung der Barrierefreiheit?
Screenreader-Tests, Farbkontrast-Checker, WCAG-Validatoren, Barrierefreiheits-Plugins für Websites und automatisierte Prüftools wie WAVE oder Axe. Wir empfehlen die Assistenzsoftware von WebAccess.
Gibt es Förderprogramme oder Unterstützung für Unternehmen?
Je nach Bundesland gibt es Förderprogramme und Beratungsangebote, z. B. durch die KfW, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder Industrie- und Handelskammern.
Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit für mein Unternehmen?
Barrierefreiheit erweitert den Kundenkreis, verbessert die Nutzererfahrung und steigert die Conversion-Rate durch eine reibungslose Bedienbarkeit. Unternehmen profitieren zudem von rechtlicher Sicherheit, vermeiden Abmahnungen und stärken ihr Markenimage als sozial verantwortungsbewusst.

Geschrieben von
Yvonne Bachmann
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