Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass allen Menschen alle Lebensräume so zugänglich gemacht werden, dass sie diese selbstständig ohne fremde Hilfe betreten, befahren bzw. sicher nutzen können. Um das zu ermöglichen, muss der normale Lebenslauf jedes Menschen berücksichtigt werden. Im Alltag wird damit vor allem die architektonische Barrierefreiheit assoziiert, also Rampen oder Fahrstühle.
Aber Barrierefreiheit bezieht sich auf mehr als nur physische Orte. Auch Dienstleistungen, Freizeitangebote, Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmittel sind Teil der Lebensräume. Allen Menschen soll die Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Sowohl in der Arbeitswelt, als auch in der Freizeit. Diese Teilhabe bleibt Menschen aber verwehrt, wenn Orte, Räume oder auch Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind. Wenn also jemand über eine Rampe zwar in ein Rathaus kommt, dort aber beispielsweise die Formulare aufgrund von unverständlicher Sprache oder fehlenden Möglichkeiten für sehbehinderte Menschen nicht ausfüllen kann, ist es nicht barrierefrei.
Zumindest bei öffentlichen Bauvorhaben ist Barrierefreiheit mittlerweile zu einem bedeutenden Aspekt geworden. Auch im privaten Bereich rückt dies in den Fokus, insbesondere durch die demographische Entwicklung.
Barrierefreiheit ist wichtig, aber warum?
Nur 4 % aller Behinderungen sind angeboren. In den meisten Fällen löst eine Erkrankung oder ein Unfall eine Behinderung aus. Oft gehen Behinderungen Hand in Hand mit dem Alter: Circa ein Viertel der Menschen mit einer schweren Behinderung ist älter als 75 Jahre, die Hälfte ist zwischen 55 und 75 Jahre alt. Ein guter Grund also, ein Leben ohne Barrieren anzustreben, denn viele Menschen sind oder werden auf gut zugängliche Gebäude, verständliche Sprache oder eine Kommunikation per Computer angewiesen sein.
Ziel von Inklusion ist es, die Hürden für jeden Menschen so gering wie möglich zu halten, damit eine aktive Teilnahme am Alltag ermöglicht werden kann. Eine Barrierefreiheit kommt dabei allen zugute. Nicht nur Menschen mit und ohne Behinderung, sondern auch Kindern, Eltern, Senioren oder Menschen, die vorübergehend durch einen Unfall beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Vereinzelte Maßnahmen kommen dabei immer verschiedenen Personengruppen zugute. Ein Fahrstuhl zum Beispiel hilft nicht nur alten oder gehbehinderten Menschen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen. Texte formuliert in leichter Sprache, ggf. versehen mit Bebilderungen, nützen Menschen mit Lernschwierigkeiten genauso wie Menschen mit sprachlichen Hindernissen.
Gesetze zur Barrierefreiheit
Es gibt verschiedene Gesetze, die sich um das Thema Barrierefreiheit drehen:
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG gilt für staatliche Institutionen, z. B. die Agentur für Arbeit, und soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Gleichstellungsgesetz legt verschiedene Vorgaben fest:
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen.
- Zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, die eine mögliche Behinderung von Menschen berücksichtigen sollen. Sehbehinderte oder blinde Menschen können außerdem verlangen, dass ihnen diese Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einer wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.
- Zwischen Verbänden und Unternehmen sollen Zielvereinbarungen zur barrierefreien Gestaltung des räumlichen Organisations- oder Tätigkeitsbereich getroffen werden.
Außerdem werden öffentliche Stellen durch § 12 BGG dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Behindertenverbände äußern aber Kritik am BGG, da es der Privatwirtschaft keine Verpflichtungen auferlegt.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Beim UN-BRK handelt es sich um ein Übereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Völkerrechtsvertrag von 2006 gilt in allen Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben, daher seit März 2009 auch in Deutschland.
Die Konvention verdeutlicht, dass Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen gelten. Im Abkommen selbst werden die Menschenrechte konkret auf die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung zugeschnitten und außerdem rechtliche Standards vorgegeben. Dazu zählt beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, aber auch von öffentlichen Websites. Auch Arbeitgeber werden dazu angehalten, sich für Menschen mit Behinderung zu öffnen, um eine Teilhabe zu ermöglichen.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Das BITV ergänzt das BGG und gilt für die Websites und alle öffentlich zugänglichen Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltungen, sodass alle Websites des Bundes barrierefrei sein sollen. Die Verordnung orientiert sich an vier Prinzipien: Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Wahrnehmbarkeit und Robustheit. Das BITV ist auf Grundlage der WCAG entstanden.
Für Online-Händler wichtig: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Zur Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) des Europäischen Parlaments wurde das Gesetz im Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Verschiedene Bundesministerien, darunter das Ministerium für Arbeit und Soziales und für digitale Infrastruktur, haben die ganz konkreten Anforderungen an die notwendige Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen erarbeitet. Diese wurden in einer Rechtsverordnung geregelt und anschließend im Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden verschiedene Unternehmer bzw. Unternehmen betroffen sein: Importeure, Hersteller und Händler für verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Wenn Kleinunternehmen aber Produkte vertreiben, trifft das BFSG auch auf sie zu.
Von Unternehmen sind mit diesem Gesetz verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Zu den Produkten zählen beispielsweise:
- Router,
- E-Book-Reader,
- Fernsehgeräte mit Internetzugang,
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten und
- Smartphones, Notebooks, Tablets und Computer.
Die barrierefreien Dienstleistungen umfassen:
- E-Books,
- Telefon- und Messenger-Dienste,
- Bankdienstleistungen,
- elektronischer Geschäftsverkehr,
- Personenbeförderungsdienste und
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr.
Das Gesetz ist ab dem 28.06.2025 anzuwenden. Die im BFSG genannten Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein, wobei eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren zugestanden wird – ansonsten drohen Klagen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt, die eine Hilfestellung zu den genauen Inhalten des Gesetzes darstellen soll.
Die Zeit verfliegt schneller, als man denkt – plötzlich steht 2025 vor der Tür und in aller Hektik müssen Webinhalte umgestaltet werden. Sei besser vorbereitet und beschäftige dich schon jetzt mit Barrierefreiheit – je eher du anfängst, desto schneller kannst du deine Zielgruppe erweitern.
Welche Barrieren gibt es im Internet?
Mit der sogenannten digitalen Barrierefreiheit werden Websites so gestaltet, dass sie von jedem Menschen genutzt werden können, ohne dass er fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. Das heißt, Websites, aber auch mobile Anwendungen oder elektronische Dokumente sollen ohne Hindernisse bedienbar und nutzbar gemacht werden. Menschen mit temporären oder irreversiblen Einschränkungen wird damit eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht.
Barrierefreiheit im E-Commerce mit dem eigenen Online-Shop umzusetzen, klingt herausfordernd. Für dich als Online-Händler kann das aber einige Vorteile mit sich bringen:
- Ein einfaches Handling deiner Seite macht es nicht nur Menschen mit Einschränkungen leichter, deinen Online-Shop zu nutzen. Auch Menschen höheren Alters oder Nicht-Muttersprachler werden sich bei dir zurechtfinden.
- Dein Online-Shop ist also für alle Menschen erreichbar und du schließt niemanden aufgrund einer Einschränkung unwissentlich aus.
- Damit kannst du die Zielgruppe für deinen Online-Shop erweitern und neue Kunden gewinnen.
- Durch mehr Kunden und gegebenenfalls neue (barrierefreie) Produkte kannst du deinen Umsatz steigern.
- Zufriedene Kunden, die deine Seite leicht nutzen konnten, empfehlen dich eher weiter.
Und besonders wichtig – für viele Unternehmen steht das Thema Barrierefreiheit durch die Deadline im Sommer 2025 noch in der Zukunft. Du kannst zu den Vorreitern zählen, wenn du bereits jetzt Maßnahmen ergreifst und dir somit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern.
Wann gilt eine Website als barrierefrei?
Mit einer barrierefreien Website ist deine Seite für jeden Menschen ohne Einschränkungen und auch ohne die Notwendigkeit für eine zusätzliche Installation zugänglich. Die Einschränkungen können nach § 3 BGG dabei nicht nur technisch, sondern auch körperlicher, geistiger oder seelischer bzw. psychischer (eine andauernde seelische Beeinträchtigung verursacht durch z. B. eine Persönlichkeitsstörung, die die aktive Teilhabe am alltäglichen Leben erschwert) Natur sein.
So kann also jeder Nutzer zum Beispiel deinen Online-Shop besuchen und ohne etwaige Hürden mit ihm interagieren. Im Grunde bedeutet dies, dass eine barrierefreie Website für hohe Benutzerfreundlichkeit steht.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Anforderungen an eine barrierefreie Webseite
Um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, sollten bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines.
Die 2008 begründeten Web Content Accessibility Guidelines verbinden moderne Webgestaltung mit Barrierefreiheit und legen Standards für die Gestaltung von barrierefreiem Internet fest. Dabei sollen alle Inhalte im Internet für jeden Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das heißt, dass beispielsweise Blogbeiträge lesbar und leicht verständlich formuliert werden.
Die vier WCAG Hauptkriterien:
1. Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen: Stelle sicher, dass alle Nicht-Text-Inhalte wie Bilder, Videos und Grafiken durch Textalternativen beschrieben werden (z. B. Alt-Texte für Bilder)
- Untertitel und Transkripte: Für alle Audio- und Videoinhalte sollten Untertitel und Transkripte bereitgestellt werden
- Anpassbare Inhalte: Ermögliche es Nutzern, Texte zu vergrößern, ohne dass Lesbarkeit und Funktionalität verloren gehen
- Kontraste: Sorge für ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu erhöhen
2. Bedienbarkeit
- Tastaturzugänglichkeit: Stelle sicher, dass alle interaktiven Elemente (z.B. Formulare, Links, Schaltflächen) über die Tastatur bedienbar sind
- Navigierbarkeit: Biete klare Navigationsmöglichkeiten und eine logische Struktur der Webseite, einschließlich einer Sitemap und Brotkrumen-Navigation
- Zeitliche Steuerung: Gebe den Nutzern ausreichend Zeit, um Inhalte zu lesen und zu nutzen und ermögliche die Steuerung zeitabhängiger Medien
- Vermeidung von Sehstörungen: Vermeide Inhalte, die flimmern oder blinken und so Anfälle bei Menschen mit lichtempfindlicher Epilepsie auslösen könnten
3. Verständlichkeit
- Klare Sprache: Verwende eine einfache und klare Sprache, um Inhalte verständlich zu machen
- Konsistente Navigation: Stelle eine konsistente Navigation und einheitliche Funktionen auf der gesamten Webseite sicher
- Hilfen und Anleitungen: Biete klare Anleitungen und Beschriftungen für Formulare und interaktive Elemente
- Fehlervermeidung und -korrektur: Biete Mechanismen zur Fehlervermeidung und -korrektur, insbesondere bei Formularen (z.B. verständliche Fehlermeldungen und Korrekturvorschläge)
4. Robustheit
- Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Stelle sicher, dass die Webseite mit verschiedenen Hilfstechnologien (z.B. Screenreader) kompatibel ist
- Standardkonformes Markup: Nutze valides HTML und CSS, um die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien sicherzustellen
Weitere Empfehlungen
- Responsive Design: Optimiere die Webseite für verschiedene Geräte und Bildschirmgrößen
- Benutzertests: Führe Benutzertests mit Personen durch, die verschiedene Behinderungen haben, um echte Nutzungsprobleme zu identifizieren und zu beheben
- Barrierefreiheitserklärung: Stelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite bereit, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Seite beschreibt und Kontaktinformationen für Feedback bietet
Websitebetreiber öffentlicher Stellen wie Verkehrsunternehmen oder Kommunen müssen ihren Besuchern eine Barrierefreiheitserklärung zur Verfügung stellen. Diese muss neben dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webpräsenz u.a. auch die Bereiche nennen, die nicht barrierefrei sind sowie die Gründe dafür.
Auch die Erreichbarkeit der Erklärung selbst ist an Bedingungen gebunden. Unser Partner DIGIaccess hilft dir bei der Erstellung und berät dich auch bei weiteren Fragen zur Barrierefreiheit deiner Website.
Sind Deutschlands Webseiten barrierefrei?
Die Aktion Mensch und Google haben in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade und der Beratungsagentur BITV-Consult in einem Test die Barrierefreiheit der in Deutschland meistbesuchten Online-Shops überprüft. Dabei wurden 78 Webseiten, die über einen kompletten E-Commerce-Webshop (von der Suche bis zum Kaufabschluss) verfügen, untersucht.
Das Ergebnis des Tests zeigt, dass bis 2025 noch erheblicher Handlungsbedarf besteht:
- 75 % der untersuchten Shops waren nicht barrierefrei
- 61 von 78 untersuchten Webseiten waren nicht allein über die Tastatur bedienbar
- Tester mit Sehbehinderung hatten Probleme aufgrund fehlender Kontrastfarben
- Eingeblendete Inhalte wie Banner konnten oft nicht geschlossen werden
Erfreuliche Ergebnisse bei den barrierefreien Seiten:
- Alle 17 Seiten, die tastaturbedienbar waren, erfüllten auch das Kriterium eindeutiger Beschriftungen (Labels) bei Formularen
- 15 von 17 Seiten boten "Pinch-to-Zoom" zum einfachen Ändern der Textgröße
- 12 von 17 Seiten hatten korrekt beschriftete interaktive Bedienelemente (z.B. "Hamburger-Menüs") im Bestellprozess, die den Kaufprozess vollständig durchführbar machten
Barrierefreie Website: Darauf sollten Websitebetreiber achten
Bei der Gestaltung einer Website solltest du mögliche Barrieren bedenken, die deinen Nutzern im Weg stehen könnten. Als Betreiber eines Online-Shops musst du bestehende Barrieren erkennen und durch verschiedene Maßnahmen abbauen.
Solche bestehenden Barrieren könnten zum Beispiel sein:
- Technische Einschränkungen: Mit technischen Einschränkungen sieht sich dein Nutzer beispielsweise konfrontiert, wenn die Inhalte deines Shops nicht für die Ausgabe durch assistive Hilfsmittel geeignet sind. Es fehlen zum Beispiel Untertitel oder Alternativtexte für Bilder, sodass mit einem Screenreader inhaltliche Lücken entstehen können. Seinerseits kann es durch die Verwendung eines älteren Browsers oder das Fehlen von funktionstüchtigen Lautsprechern ebenfalls zu Einschränkungen kommen.
- Visuelle Einschränkungen: Meint zum Beispiel neben temporären Einschränkungen (Entzündung oder Verletzung) auch Farbsehschwächen (z. B. Rot-Grün-Schwäche) oder sogar Blindheit. Bei geringeren Sehschwächen könnten kontrastarme Inhalte in deinem Online-Shop schwer erkennbar sein.
- Auditive Einschränkungen: Temporäre Höreinschränkungen oder Taubheit, durch die auditive Inhalte nur begrenzt oder gar nicht genutzt werden können.
- Kognitive Einschränkungen: Für Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit, Legasthenie oder Lernbehinderung sind unstrukturierte Informationen oder sich bewegende Elemente eine Herausforderung. Mit Kontrolle über Audio- und Bildschirmbewegungen und einer guten inhaltlichen Struktur kannst du hier Barrierefreiheit kreieren.
- Motorische Einschränkungen: Verschiedene körperliche Einschränkungen, zum Beispiel gebrochene oder fehlende Körperteile, körperliche Erkrankungen oder Störungen. Die Navigation auf deiner Seite sollte also einfach möglich sein.
Hat ein Nutzer beispielsweise Schwierigkeiten beim Hören, muss diese Barriere bei all deinen auditiven oder visuellen Inhalten bedacht werden. Videos kannst du dafür zum Beispiel mit Untertiteln versehen, während du für Audioinhalte ein zusätzliches Skript zur Verfügung stellst bzw. anzeigen lässt. Ansonsten sind diese Inhalte für den Besucher deiner Website nicht nutzbar und dein Shop somit nicht barrierefrei.
Unsere Tipps für deinen barrierefreien Online-Shop
Um deine Website oder deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten, kannst du zum Beispiel auf folgende Dinge achten:
- Trenne Inhalt, Design und Struktur strikt, sodass du Anpassungen im Nachhinein unkomplizierter vornehmen kannst. So erhältst du ein barrierefreies Webdesign
- Achte auf eine responsive Darstellung, dass dein Shop auf allen Endgeräten optimal angezeigt wird.
- Ermögliche eine einfache, barrierefreie Navigation per Tastatur für diejenigen, die keine Maus bedienen können. Die Navigation wird über JavaScript- oder HTML-Einstellungen geregelt.
- Sorge für einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben, zum Beispiel bei Text in farbigen Feldern (Button o. Ä.).
- Formuliere kurze und verständliche Sätze, verzichte dabei, wenn möglich auf Fremdwörter. Außerdem solltest du auch auf Jugend- oder Dialektsprache verzichten, da Vorleseprogramme die unter Umständen nicht erkennen können. Wenn bestimmte Begriffe für den Kontext relevant sind, erläutere sie in einem zusätzlichen Lexikon.
- Füge Alternativtexte, sogenannte alt-Attribute, zu deinen Bildern und Formularen hinzu, denn Vorleseanwendungen benötigen Inhalte für die Sprachausgabe.
Dos and Don'ts – Von anderen lernen und auf Tools setzen
Von anderen Websites kannst du dir zur barrierefreien Gestaltung einiges abgucken – und auch ihre Fehler vermeiden. Auf den Seiten des Händlerbunds findest du beispielsweise große Button mit starkem Kontrast:
Die Buttons verfügen über einen Hover-Effekt, bei dem sich der Hintergrund verändert, sobald die Maus darüberfährt. Der Kontrast zwischen Grundfarbe und Schrift ist so hoch, dass der Unterschied deutlich zu erkennen ist. Wenn du unsere Homepage bereits auf dem Smartphone aufgerufen hast, konntest du sehen, wie sich die Anzeige an die mobile Darstellung angepasst hat:
Durch die responsive Einrichtung wird die Homepage auf den unterschiedlichsten mobilen Endgeräten weiterhin optimal angezeigt.
Um deine eigene Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu überprüfen, kannst du verschiedene Plugins oder Add-Ons nutzen. Diese analysieren deine Website und zeigen dir auf, was noch verbessert werden muss. Das könnten beispielsweise Farbkontraste sein, die nicht hoch genug sind. Beim Google Chrome Browser kannst du z.B. das Plugin “axe DevTools” verwenden.
Mit dem Tool kannst du einzelne Dokumente oder ganze Seiten scannen. Anschließend zeigt es dir auf, welche Einstellungen in Ordnung sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Auf unseren Seiten hat sich damit beispielsweise ergeben, dass ein gewählter Orange-Ton nicht kontrastreich genug ist:
Menschen mit Sehstörungen könnten also Schwierigkeiten haben, diese Zeilen überhaupt zu erkennen. Mit Hilfe des Tools kannst du, ebenso wie wir, solche kleinen Fehler ausmerzen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen?
Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen im Internet wie das ab Juni 2025 geltende BFSG können verschiedene Konsequenzen haben, die rechtlicher, finanzieller und reputationsbezogener Natur sein können. Hier sind einige der möglichen Konsequenzen:
1. Rechtliche Konsequenzen
- Abmahnungen und Gerichtsverfahren: Unternehmen und Organisationen können von Konkurrenten oder Interessengruppen verklagt werden, wenn ihre Websites nicht barrierefrei sind. Solche Schritte können zu hohen Kosten für Rechtsstreitigkeiten führen.
- Verpflichtung zur Nachbesserung: Betroffene Unternehmen werden verpflichtet, ihre Websites nachträglich barrierefrei zu gestalten, was zusätzliche Kosten und Ressourcen erfordert.
2. Finanzielle Konsequenzen
- Umsatzverluste: Eine unzugängliche Website kann potenzielle Kunden abschrecken, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. Dies kann zu Umsatzverlusten führen.
- Erhöhte Entwicklungskosten: Die nachträgliche Anpassung von Websites zur Erfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen kann teurer sein als die Berücksichtigung dieser Anforderungen von Anfang an.
- Bußgelder: Bei einem Verstoß drohen Bußgelder durch Behörden.
- Abmahnungen: Wenn man gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen nicht erfüllt und abgemahnt wird, drohen Abmahnkosten, Vertragsstrafen oder Gerichtsverfahren. Dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Mängel zu beheben und die Website barrierefrei zu gestalten.
Beschwerden: Personen, die aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit einer Website Nachteile oder Schäden erlitten haben, können Beschwerdegegen das verantwortliche Unternehmen erheben. Dies führt zu weiteren Ermittlungen der Marktüberwachungsbehörden und im Anschluss ggf. zu Bußgeldern..
3. Reputationsbezogene Konsequenzen
- Beschädigtes Ansehen: Unternehmen, die keine barrierefreien Webseiten anbieten, können in der öffentlichen Wahrnehmung als nicht inklusiv und benutzerfreundlich angesehen werden. Dies kann das Markenimage und das Vertrauen der Kunden negativ beeinflussen.
- Negative Medienberichterstattung: Berichte über fehlende Barrierefreiheit und darauf folgende rechtliche Auseinandersetzungen können negative Medienaufmerksamkeit erzeugen.
- Verlust von Kunden und Partnern: Unternehmen könnten Kunden und Geschäftspartner verlieren, die Wert auf Inklusion und Barrierefreiheit legen oder darauf angewiesen sind.
4. Soziale und ethische Konsequenzen
- Ausschluss von Nutzern: Websites, die nicht barrierefrei sind, schließen Menschen mit Behinderungen von der Nutzung aus, was zu sozialer Isolation und Benachteiligung führen kann.
- Verletzung von Unternehmenswerten: Für Unternehmen, die sich öffentlich zur Inklusion und Gleichberechtigung bekennen, kann eine fehlende Barrierefreiheit als Verstoß gegen diese Werte angesehen werden.
5. Operative Konsequenzen
- Verwaltungsaufwand: Der Umgang mit Beschwerden und die Behebung von Barrieren können zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Ressourcen erfordern.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, ist es für Unternehmen und Organisationen wichtig, die Barrierefreiheit von Anfang an in die Planung und Entwicklung ihrer digitalen Angebote zu integrieren und kontinuierlich zu verbessern.
Vorbeugende Maßnahmen
So reagiert Google auf barrierefreie Seiten
Deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten, wird sich auch in deinem Ranking bei Suchmaschinen wie Google bemerkbar machen. Google gibt barrierefreien Websites oder Online-Shops zwar (noch) keinen direkten Rankingvorteil. Das Ranking wird durch Nutzersignale mitbestimmt, also die Signale, die durch die Art der Nutzung deiner Website an Suchmaschinen gesendet werden.
Fazit zur Barrierefreiheit im E-Commerce
Barrierefreiheit ist aus verschiedenen Gründen wichtig, denn natürlich soll niemand unabsichtlich ausgeschlossen werden. Für dich als Online-Händler hat ein barrierefreier Online-Shop aber eine noch größere Bedeutung, denn die Zahl der Menschen mit Einschränkungen ist höher als gedacht: schätzungsweise 14 bis 26 Millionen Menschen in Deutschland bewältigen ihren Alltag mit Einschränkungen.
Für dich sind das alles potenzielle Neukunden, die du dir bisher aber entgehen lässt. Mit nur wenigen Maßnahmen kannst du deinen Online-Shop bereits barrierefreier gestalten.
FAQ zu Barrierefreiheit
Müssen Online-Shops die Anforderungen an Barrierefreiheit sowohl im Verbrauchergeschäft (B2C) als auch im Geschäftskundenbereich (B2B) erfüllen?
Nein, grundsätzlich müssen Online-Shops die Anforderungen an Barrierefreiheit aus dem BFSG nur im B2C-Bereich erfüllen. Auch wenn Geschäftskunden nicht zur geschützten Personengruppe gehören, kann die Einhaltung solcher Standards dennoch wichtig sein, um Menschen mit besonderen Herausforderungen online nicht auszugrenzen.
Was sind die wichtigsten Merkmale einer barrierefreien Website?
Die wichtigsten Merkmale einer barrierefreien Website basieren auf den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und umfassen:
- Alternative Texte für Bilder und Grafiken: Um sicherzustellen, dass blinde oder sehbehinderte Nutzer den Inhalt verstehen können.
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website sollten auch per Tastatur steuerbar sein, um Nutzern mit motorischen Beeinträchtigungen die Nutzung zu ermöglichen.
- Gute Lesbarkeit durch ausreichende Kontraste: Texte sollten klare und ausreichend kontrastierende Farben haben, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Flexibles Layout: Die Webseite sollte sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen und auch ohne Mausbedienung navigierbar sein.
- Verständliche Sprache und Struktur: Komplexe Inhalte sollten einfach und verständlich präsentiert werden, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen gerecht zu werden.
Wie wirkt sich Barrierefreiheit auf das Kundenerlebnis aus?
Barrierefreiheit verbessert das Kundenerlebnis, indem sie sicherstellt, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen die Webseite problemlos nutzen können. Dies führt zu:
- Erweiterter Kundenzugang: Barrierefreie Websites erreichen ein breiteres Publikum, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und anderen, die spezielle Anforderungen haben.
- Positives Markenimage: Unternehmen demonstrieren soziale Verantwortung und zeigen, dass sie die Bedürfnisse aller Kunden ernst nehmen.
- Rechtliche Sicherheit: Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards minimiert das Risiko rechtlicher Konsequenzen und Klagen.
Was sind häufige Fehler bei der Implementierung von Web-Barrierefreiheit?
Häufige Fehler bei der Implementierung von Web-Barrierefreiheit sind unter anderem:
- Unzureichende Alternative Texte für Bilder: Bilder ohne beschreibenden Alternativtext sind für Screenreader-Nutzer unverständlich.
- Mangelnde Tastaturzugänglichkeit: Funktionen, die nur über die Maus bedient werden können, schließen Nutzer aus, die auf Tastatureingaben angewiesen sind.
- Kontrastmangel: Texte und Hintergründe mit zu geringem Kontrast erschweren die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer.
- Komplexe Navigation und Struktur: Unklare oder komplexe Navigationsstrukturen machen es schwierig, sich auf der Webseite zurechtzufinden, insbesondere für Nutzer mit kognitiven
Einschränkungen.
Wie kann ich Barrierefreiheit auf meiner Website oder im Online-Shop umsetzen?
Um Barrierefreiheit auf deiner Website zu gewährleisten, kannst du die WebAccess Assistenzsoftware nutzen. Diese Software bietet eine einfache Integration, die es ermöglicht, verschiedene Anpassungen vorzunehmen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu verbessern. Sie unterstützt Funktionen wie Designanpassungen, Screenreader-Integration und Tastaturnavigation. Mit der Software kannst du sicherstellen, dass deine Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und eine breitere Zielgruppe erreicht.
Die WebAccess Assistenzsoftware ist einfach im Shop oder auf der Website integrierbar.
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Gibt es Fördermittel oder Unterstützung für die Umsetzung von Barrierefreiheit?
Ja, in einigen Ländern und Regionen gibt es Fördermittel oder Unterstützungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit. Diese können von staatlichen Stellen, gemeinnützigen Organisationen oder spezialisierten Fonds bereitgestellt werden, um Unternehmen finanziell zu unterstützen, wenn sie ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten möchten. Es ist ratsam, sich bei regionalen Wirtschaftsförderungsstellen oder Behörden zu informieren, welche Fördermöglichkeiten verfügbar sind.
In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Unterstützungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich digitaler Angebote wie Websites und mobile Anwendungen. Hier sind einige relevante Möglichkeiten:
Fördermittel und Unterstützungen in Deutschland:
1. Programm "Digital Jetzt":
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert mit dem Programm "Digital Jetzt" die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler Angebote.
- Fördermittel können für die Anpassung von Websites und mobilen Anwendungen an die Barrierefreiheitsstandards beantragt werden.
2. Förderprogramme der Länder und Kommunen:
- Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme zur Digitalisierung und Barrierefreiheit an. Diese können spezifische Zuschüsse oder Beratungsleistungen umfassen.
- Es lohnt sich, die Wirtschaftsförderungsstellen der jeweiligen Bundesländer oder Kommunen zu kontaktieren, um Informationen über verfügbare Fördermittel zu erhalten.
3. Sozialgesetzbuch (SGB IX):
- Das SGB IX enthält Regelungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft.
- Unternehmen können Unterstützung erhalten, um barrierefreie Arbeitsplätze und barrierefreie digitale Angebote zu schaffen.
4. Beratungs- und Unterstützungsangebote:
- Verschiedene Beratungsstellen, Organisationen und Verbände bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit an.
- Beispielsweise bieten das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit (KoBA) oder die IT-Beratungszentren der Blinden- und Sehbehindertenvereine (BSV) Beratung und Schulungen zur barrierefreien Gestaltung von Websites an.
Voraussetzungen und Antragstellung:
- Die genauen Voraussetzungen und die Art der Förderung können je nach Programm und Fördergeber variieren.
- In der Regel müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit notwendig und förderfähig sind.
- Die Antragstellung erfolgt häufig über entsprechende Antragsformulare, die bei den Förderstellen erhältlich sind.
Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln können Unternehmen die Kosten für die Umsetzung von Barrierefreiheit reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten. Interessierte Unternehmen sollten sich frühzeitig über die verfügbaren Programme informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Wie sollten Online-Shops mit Feedback zu Barrierefreiheit umgehen?
Online-Shops sollten Feedback zu Barrierefreiheit ernst nehmen und proaktiv darauf reagieren:
- Feedbackkanäle bereitstellen: Stelle klar erkennbare Möglichkeiten zur Rückmeldung bereit, z.B. durch Kontaktformulare, E-Mail-Adressen oder spezielle Feedback-Tools.
- Feedback analysieren und priorisieren: Analysiere eingehendes Feedback und priorisiere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit entsprechend.
- Transparente Kommunikation: Informiere Nutzer über die Schritte, die du unternimmst, um die Barrierefreiheit zu verbessern, und gebe regelmäßige Updates.
- Nutzer in den Prozess einbeziehen: Bei größeren Änderungen oder Neugestaltungen der Webseite können Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen wertvolles Feedback liefern.
Durch eine aktive und verantwortungsvolle Herangehensweise an Feedback können Online-Shops ihre Barrierefreiheit kontinuierlich verbessern und gleichzeitig das Vertrauen und die Loyalität ihrer Kunden stärken.
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