Effizient gründen mit DiRUG: Der neue Standard für GmbHs

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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, bekommt der Gründungsprozess von Unternehmen in Deutschland ein modernes Makeover. Es öffnet Tür und Tor für eine digitale Zukunft, in der Unternehmer weniger Zeit mit Bürokratie verbringen und mehr Zeit für ihre eigentliche Leidenschaft haben können: ihr Geschäft voranzutreiben. Wir zeigen dir, wie DiRUG dir den Weg für effizientere und flexiblere Unternehmensgründungen ebnen kann.
Artikelbild DiRUG: Finger tippen auf Tablet

Was ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)?

(Zukünftige) Online-Händler aufgepasst – dieses Gesetz bringt einige wichtige Neuerungen: Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, ist ein deutsches Gesetz, das die Digitalisierung und Modernisierung von Unternehmensprozessen vorantreiben soll.

Welche Änderungen bringt es mit sich?

Zum einen ermöglicht das DiRUG die elektronische Gründung von Firmen, insbesondere von GmbHs. Du musst also nicht mehr physisch zum Notar gehen, sondern kannst alles digital erledigen. Das bedeutet, dass du deinen Online-Shop schneller und unkomplizierter starten kannst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die elektronische Einreichung von Unterlagen. Alle notwendigen Dokumente für die Gründung oder für Änderungen im Handelsregister können nun digital eingereicht werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand erheblich.

Auch notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen können online über Videokonferenzen durchgeführt werden. Das ist besonders praktisch, wenn du beispielsweise eine Satzungsänderung vornehmen musst und dafür nicht extra vor Ort sein kannst. Ein weiterer Vorteil des DiRUG ist die Förderung der Nutzung digitaler Signaturen. Viele Prozesse, die früher eine handschriftliche Unterschrift erforderten, können jetzt digital abgewickelt werden. Das erleichtert die Verwaltung und beschleunigt viele Abläufe.

 

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Für dich als Online-Händler bedeutet das DiRUG insgesamt weniger bürokratischen Aufwand und eine schnellere Abwicklung von Unternehmensprozessen. Das spart Zeit und Kosten und vereinfacht die Verwaltung erheblich.

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Für wen ist das DiRUG relevant?

Wer darf sich denn nun von dem neuen Gesetz angesprochen fühlen? Das DiRUG ist für verschiedene Zielgruppen relevant, insbesondere für Unternehmer, Gründer und Online-Händler:

  1. Unternehmer und Gründer, besonders für diejenigen, die eine GmbH gründen oder ändern möchten.
  2. Online-Händler, die ihre Geschäftsprozesse effizienter gestalten wollen.
  3. Notare und Rechtsanwälte, die ihre Dienstleistungen nun auch digital anbieten können.

Welche Vorteile bringt das Gesetz mit sich?

  1. Zeitersparnis: Durch die Möglichkeit, alles digital abzuwickeln, sparst du erheblich Zeit.
  2. Kostenreduktion: Weniger physische Notarbesuche und Papierkram bedeuten geringere Kosten.
  3. Flexibilität: Online-Notarbesuche und digitale Prozesse bieten mehr Flexibilität, besonders für internationale Unternehmer.
  4. Effizienz: Der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert, was die Verwaltung und Geschäftsprozesse vereinfacht.

Welche Nachteile gibt es?

  1. Technische Hürden: Manche Unternehmer könnten sich mit den neuen digitalen Prozessen und Technologien schwer tun.
  2. Sicherheitsbedenken: Die digitale Abwicklung von sensiblen Daten erfordert hohe Sicherheitsstandards und kann anfällig für Cyberangriffe sein.
  3. Anpassungsaufwand: Bestehende Unternehmen müssen möglicherweise ihre Prozesse und Systeme an die neuen digitalen Anforderungen anpassen, was zunächst Aufwand und Kosten verursachen kann.

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Für Online-Händler und andere Unternehmer überwiegen jedoch in der Regel die Vorteile, da das DiRUG zu einer effizienteren und kostengünstigeren Geschäftsabwicklung beiträgt.

 

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Für welche Unternehmensarten gilt es?

Das DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften, wobei der Schwerpunkt auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) liegt. Es betrifft jedoch auch andere Unternehmensarten und bringt generelle Vorteile für die Unternehmenslandschaft in Deutschland.

GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist die Hauptzielgruppe des DiRUG. Das Gesetz ermöglicht die vollständige digitale Gründung und Verwaltung von GmbHs. Dies umfasst die elektronische Einreichung von Gründungsunterlagen, Änderungen im Handelsregister und die Nutzung digitaler Signaturen.

UGs (Unternehmergesellschaften)

Als Sonderform der GmbH profitieren auch UGs von den neuen Regelungen. Die elektronische Gründung und Verwaltung erleichtert es Gründern, eine UG zu starten und zu führen.

Aktiengesellschaften (AGs)

Auch für Aktiengesellschaften gibt es Vorteile durch das DiRUG. Die elektronische Einreichung von Dokumenten und die Nutzung digitaler Prozesse kann auch für AGs den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Andere Kapitalgesellschaften

Auch andere Kapitalgesellschaften, wie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und europäische Gesellschaften (SE), können von den digitalen Prozessen profitieren.

Startups

Für Startups, die in der Regel schnell und agil agieren müssen, bietet das DiRUG erhebliche Vorteile. Die digitale Gründung und Verwaltung spart Zeit und Ressourcen, die besser in das Wachstum des Unternehmens investiert werden können.

Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)

KMU, die häufig mit begrenzten Ressourcen arbeiten, können durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen Kosten sparen und ihre Effizienz steigern.

Selbstständige und Freiberufler

Obwohl das DiRUG hauptsächlich für Kapitalgesellschaften gilt, können auch Selbstständige und Freiberufler indirekt profitieren, insbesondere wenn sie planen, ihr Unternehmen in eine GmbH oder UG umzuwandeln.

 

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DiRUG: Von den Anfängen bis zur Umsetzung

Hier ist eine Übersicht über die Entwicklung, die Meilensteine und den Ausblick des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG):

  • 2019

    Verabschiedung der Richtlinie

    Die EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU 2019/1151) wurde im Juni 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die Digitalisierung von Unternehmensprozessen in der gesamten EU zu fördern.
  • 2020

    Beginn der nationalen Umsetzung

    Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis August 2021 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland arbeitete daraufhin an der Anpassung und Einführung des DiRUG.
  • 2021

    Verabschiedung des DiRUG

    Das DiRUG wurde vom Bundestag im Juni 2021 verabschiedet.
  • 2022

    Inkrafttreten des DiRUG

    August 2022: Das Gesetz tritt offiziell in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die neuen digitalen Verfahren und Prozesse verfügbar.
  • 2023

    Inkraftreten des DiREG

    August 2023: Das DiREG-Ergänzungsgesetz tritt ein Jahr später mit weiteren Neuerungen in Kraft: dies beinhaltet Online-GmbH-Sachgründungen, Online-GmbH-Satzungsänderungen (einschließlich Kapitalmaßnahmen) und Online-Übernahmeerklärungen bei GmbH-Kapitalerhöhungen sowie Online-Beglaubigungen für Anmeldungen zum Vereinsregister).

 

Ausblick

Weiterentwicklung der digitalen Prozesse

Es ist zu erwarten, dass die digitalen Prozesse und Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden. Technologische Fortschritte und neue digitale Tools könnten weitere Effizienzsteigerungen ermöglichen.

Anpassungen und Optimierungen

Gesetzgeber und Verwaltung werden möglicherweise Anpassungen vornehmen, um auf praktische Herausforderungen und Erfahrungen zu reagieren. Dies könnte die Einführung zusätzlicher digitaler Dienstleistungen und die Optimierung bestehender Prozesse umfassen.

Förderung der Digitalisierung

Die erfolgreiche Umsetzung des DiRUG könnte als Vorbild für weitere Digitalisierungsinitiativen in anderen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung dienen. Der Fokus auf Digitalisierung und Effizienzsteigerung könnte sich auch auf andere gesetzliche Regelungen und Verfahren ausweiten.

 

 

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Checkliste für Online-Shops » Schritt für Schritt zum Online-Händler

Mit unserer Checkliste für den Start in den Online-Handel gehen wir gemeinsam mit dir die wichtigsten Voraussetzungen und Stationen zur Gründung deines Shops durch.

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Beglaubigung, Registrierung, Identifizierung: Wie ist der genaue Ablauf?

Wie funktioniert das jetzt genau? Die Online-Beglaubigung, Registrierung und Identifizierung unter dem DiRUG-Prozess erfolgen durch eine Reihe von digitalen Verfahren, die sicherstellen, dass die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden. Wir erklären dir, wie.

Online-Beglaubigung

  1. Videokonferenz mit dem Notar: Der Gründer oder die Geschäftsführung vereinbart einen Termin für eine Videokonferenz mit einem Notar. Dies geschieht über eine spezielle, vom Notar bereitgestellte Plattform, die hohe Sicherheitsstandards erfüllt.
  2. Identitätsprüfung: Während der Videokonferenz überprüft der Notar die Identität des Antragstellers. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass), das der Notar visuell überprüft.
  3. Elektronische Signatur: Nach der Identitätsprüfung wird die Dokumentation elektronisch unterschrieben. Der Notar verwendet dabei eine qualifizierte elektronische Signatur, die den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht.
  4. Digitale Beglaubigung: Der Notar beglaubigt die Unterschrift und die Dokumente digital. Diese beglaubigten Dokumente werden dann elektronisch an das Handelsregister übermittelt.

Registrierung im Handelsregister

  1. Elektronische Einreichung: Die notariell beglaubigten Dokumente werden vom Notar oder dem Unternehmen elektronisch beim zuständigen Handelsregister eingereicht. Hierzu wird ein Online-Portal verwendet, das die sichere Übermittlung der Dokumente gewährleistet.
  2. Prüfung durch das Handelsregister: Die eingereichten Dokumente werden vom Handelsregister geprüft. Dies umfasst die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
  3. Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister. Das Unternehmen erhält eine Bestätigung der Eintragung, ebenfalls auf elektronischem Wege.

Identifizierung

  1. Nutzung von eID-Funktionen: Für die Identifizierung kann die eID-Funktion des Personalausweises verwendet werden. Diese ermöglicht es, die Identität des Antragstellers sicher und digital zu bestätigen.
  2. Alternative Identifikationsdienste: Es gibt auch andere digitale Identifikationsdienste, die genutzt werden können, wie z.B. die Dienste von privaten Anbietern, die eine zertifizierte Identifizierung anbieten.
  3. Sicherheitsprotokolle: Alle Schritte der Identifizierung sind durch hohe Sicherheitsstandards geschützt, um sicherzustellen, dass die Identität des Antragstellers nicht missbraucht werden kann.

Zusammenfassung des Ablaufs

 

  • hb-iconset-zahl-eins
    Vorbereitung
    Vereinbarung eines Online-Termins mit einem Notar und Bereitstellung der notwendigen Dokumente und Identifikationsmittel (z.B. Personalausweis).
  • hb-iconset-zahl-zwei
    Videokonferenz mit dem Notar
    Identitätsprüfung und elektronische Signatur sowie die digitale Beglaubigung der Dokumente durch den Notar.
  • hb-iconset-zahl-drei-1
    Elektronische Einreichung
    Übermittlung der beglaubigten Dokumente an das Handelsregister. Dort finden anschließend die Prüfung und Eintragung statt.
  • hb-iconset-zahl-vier
    Bestätigung
    Elektronische Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister.

 

Diese Schritte gewährleisten eine sichere, effiziente und rechtlich verbindliche Online-Beglaubigung, Registrierung und Identifizierung unter dem DiRUG.

 

 

 

 

Fazit zum DiRUG

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Unternehmensprozesse in Deutschland dar. Durch die Einführung von digitalen Verfahren für die Gründung, Registrierung und Verwaltung von Unternehmen, insbesondere GmbHs, wird der bürokratische Aufwand erheblich reduziert und die Effizienz gesteigert.
Für Online-Händler und andere Unternehmer bedeutet das DiRUG vor allem Zeit- und Kosteneinsparungen. Die Möglichkeit, Unternehmen vollständig online zu gründen und zu verwalten, bietet eine Flexibilität, die besonders in einer zunehmend digitalen Geschäftswelt von großem Vorteil ist. Zudem fördern die neuen Regelungen die Nutzung elektronischer Signaturen und sicherer Identifikationsmethoden, was den gesamten Prozess nicht nur schneller, sondern auch sicherer macht.

Die Umstellung auf digitale Verfahren kann zwar zunächst technische Herausforderungen und Anpassungsaufwand mit sich bringen, die langfristigen Vorteile überwiegen jedoch deutlich. Du als Unternehmer kannst dich besser auf dein Kerngeschäft konzentrieren, da administrative Prozesse einfacher und schneller ablaufen.

Das DiRUG unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Wirtschaftsstandortes und setzt wichtige Impulse für die weitere Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Unternehmenslandschaft.

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