Markenlizenz » Rechtliche Grundlagen, Verträge & Kosten

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Ob auf Sneakers, Smartphones oder Kaffeebechern – Marken sind überall. Sie stehen für Qualität, Vertrauen und ein bestimmtes Lebensgefühl. Manche sind so stark, dass allein ihr Logo Emotionen weckt. Doch hinter einer erfolgreichen Marke steckt mehr als nur ein Name. Sie ist ein geschütztes Gut, das Unternehmen strategisch einsetzen, sei es zur Abgrenzung vom Wettbewerb oder als Geschäftsmodell.

Denn Marken lassen sich nicht nur aufbauen, sondern auch lizenzieren. Wer eine fremde Marke nutzen möchte, braucht die offizielle Erlaubnis des Inhabers – die Markenlizenz. Sie erlaubt es, Logos, Namen oder Designs zu verwenden, ohne selbst die langwierige Markenentwicklung durchlaufen zu müssen. Doch wie funktioniert die Lizenzierung der Marke genau? Und worauf sollte man bei Markenlizenzen achten?

Ein Blick hinter die Kulissen der Markenlizenzierung zeigt, wie Unternehmen ihre Marken schützen, monetarisieren und somit durch kluge Partnerschaften noch wertvoller machen. Außerdem erfährst du als Lizenznehmer, wie du ebenfalls davon profitieren kannst, während du rechtlich auf der sicheren Seite bist.  

Eine Frau die einen Vertrag präsentiert
Markenlizenz » Rechtliche Grundlagen, Verträge & Kosten
27:07

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Markenlizenz – Kurz & Kompakt

Was ist eine Marke? Als Aushängeschild deines Unternehmens sorgt die Marke dafür, dass Verbraucher dich oder deine Produkte sofort wiedererkennen – durch ein spezielles Formdesign, eine genutzte Farbe oder einen Slogan. Da Marken Identität und Vertrauen schaffen, sind sie besonders schützenswert und werden offiziell angemeldet. 

Was ist eine Markenlizenz? Damit räumt ein Markeninhaber (Lizenzgeber) einem anderen Unternehmen (Lizenznehmer) das Recht ein, die Marke unter bestimmten Bedingungen zu verwenden. Eine Markenlizenz entspricht lediglich einem Nutzungsrecht für den geschäftlichen Verkehr, die Marke selbst wird dabei nicht veräußert. Rechtliche Grundlage bildet das Markengesetz (MarkenG). 

Die Erteilung einer Lizenz ist nicht umsonst – sondern meist mit Lizenzgebühren verbunden. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig, werden aber zumeist als Prozentsatz des Umsatzes (zwischen 5 und 15 %) festgelegt. 

Nutze immer einen Markenlizenzvertrag für rechtliche Klarheit zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Im Markenlizenzvertrag werden verschiedene Aspekte geregelt, zum Beispiel: 

  1. zur Lizenzart 
  2. zum Produktumfang 
  3. zum Nutzungsumfang 
  4. zur Dauer der Nutzung 
  5. zu den Zahlungsmodalitäten 
  6. zu den zu entrichtenden Gebühren

Hast du deine eigene Marke entwickelt? Etwas so Besonderes ist in jedem Fall schützenswert – egal, ob es dein Unternehmensname, dein Logo oder ein bestimmter Produktname ist. Überlass bei der Markenanmeldung dabei nichts dem Zufall, sondern verlass dich auf die Profis vom Händlerbund. 

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Der Wert einer Marke

Was ist eine Marke? Eine Marke ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Sie sorgt dafür, dass Produkte oder Dienstleistungen wiedererkannt werden und sich von der Konkurrenz abheben. Dabei kann eine Marke vieles sein: 

  1. ein Name (z. B. Nike oder Apple) 
  2. ein Logo (z. B. der angebissene Apfel) 
  3. Farben & Designs (z. B. das Magenta der Telekom als Farbmarke) 
  4. Slogans (z. B. “Just do it”)
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Es sind also nur wenige Elemente nötig, damit ein Verbraucher weiß, um welches Unternehmen oder welche Produkte es sich handelt. Marken haben also eine klare Funktion: Sie schaffen Identität, Vertrauen, Qualität und Wiedererkennung. Kunden greifen oft lieber zu bekannten Marken, weil sie damit positive Erfahrungen oder ein bestimmtes Image verbinden. Das macht Marken extrem wertvoll!

Was eine Marke ausmacht:

  1.  Hohe Wiedererkennbarkeit
  2. Vertrauen und Loyalität bei Kunden
  3. Wettbewerbsvorteil gegenüber No-Name-Produkten
  4. Möglichkeit zur Premium-Preisgestaltung

Kein Wunder also, dass Unternehmen ihre Marken schützen und kontrollieren wollen. Und genau hier kommen Markenlizenzen ins Spiel. 

 

Was ist eine Markenlizenz?

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Eine Lizenz im Marketing brauchst du, wenn du...

  1.  Ein geschütztes Logo abbilden möchtest. 
  2. Als Franchise-Nehmer eine Marke offiziell verwenden möchtest.
  3. Merchandise oder Fanartikel von einer geschützten Marke herstellen und verkaufen willst.
  4. Lizenzierte Inhalte, Designs oder Logos für deine Werbung oder dein Marketing einsetzen möchtest.
  5. Als Produzent für ein Unternehmen tätig bist, das eine Marke besitzt, und diese nutzen möchtest.

 

Eine Lizenz im Marketing brauchst du nicht, wenn du als Händler Markenprodukte lediglich unverändert weiterverkaufen willst. Dann kannst du sie regulär über einen autorisierten Händler einkaufen und in Originalverpackung in deinem Shop anbieten. Die Marke darfst du dann beschreibend nennen, aber die Logos wiederum nicht nutzen. Hierfür brauchst du wiederum eine Erlaubnis,

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Neben Markenlizenzen gibt es noch Patentlizenzen und Urheberrechtslizenzen. Letzteres ist ein gängiges Mittel, um die Nutzung von Texten, Bildern oder Musik zu erlauben. Die Eigenschaften bzw. Bedingungen zur Lizenzierung sind dabei aber ähnlich.  

Was bedeutet “Marke lizenzieren”? Das bedeutet, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke (Lizenzgeber) einem anderen Unternehmen (Lizenznehmer) das Recht einräumt, diese Marke unter bestimmten Bedingungen für eigene Zwecke zu nutzen. Das kann z. B. das Logo, den Namen oder bestimmte Designs umfassen. Die Nutzungsrechte einzuräumen bezeichnet man dann als “Lizenzierung”. 

Aber was ist eine Markenlizenz eigentlich? Bei einer Markenlizenz handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, durch die du die Marke eines anderen Unternehmens im geschäftlichen Verkehr nutzen darfst – also unter Umständen den Namen, das Logo, die Farben oder andere geschützte Markenelemente. Dafür brauchst du meist zwingend die Erlaubnis des Markeninhabers.

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Kurz gesagt: Markenlizenzierung erlaubt es, eine fremde, etablierte Marke für eigene Produkte oder zu eigenen Zwecken zu nutzen, ohne selbst eine Marke anmelden zu müssen.

Es gibt dabei verschiedene Arten von Markenlizenzen

  1. Exklusive/ Ausschließliche Lizenz: Nur ein Lizenznehmer darf die Marke nutzen. Der Markeninhaber darf keine weiteren Lizenzen verteilen, mitunter erhält auch der Lizenznehmer das alleinige Recht, 
    die Marke zu verwenden. Dann darf er auch selbst Unterlizenzen verteilen. 
  2. Nicht-exklusive/ Einfache Lizenz: Mehrere Lizenznehmer können die Marke verwenden bzw. kann der Markeninhaber mehrere Lizenzen verteilen. 
  3. Regionale Lizenz: Die Nutzung ist auf bestimmte Länder oder Gebiete eines Landes begrenzt. 
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Übrigens: Es gibt sogenannte Creative Common Lizenzen. Damit geben Urheber das Werk zur Verwendung sozusagen frei. Andere Menschen können dann Texte, Bilder oder Musik nutzen, ohne dafür um Erlaubnis fragen zu müssen. Das bezieht sich aber vornehmlich auf urheberrechtlich geschützte Werke und nicht auf angemeldete Marken. 


Das Nutzungsrecht der Marke kann dabei 

  1. zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden 
  2. sich auf das gesamte Sortiment oder nur einen ausgewählten Teil der Waren bzw. Dienstleistungen beziehen. 

Der Lizenzgeber bestimmt also Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung der Marke. Das Ganze wird in einem Markenlizenzvertrag geregelt, der konkret festlegt, wie, wo und für welche Produkte oder Dienstleistungen die Marke genutzt werden darf und welche Gebühren dafür anfallen. 

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Gut zu wissen: Bei einer Markenrechtsverletzung kann auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz Klage erheben. Bedingung dafür ist aber, dass der Inhaber der Marke nach einer förmlichen Aufforderung nicht selbst klagt. 
 

Markenware verkaufen – Brauche ich eine Lizenz?

§ 24 Markengesetz (MarkenG) sieht den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz vor: Wenn ein Markenprodukt mit Zustimmung des Markeninhabers innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) auf den Markt gebracht wurde, darf es frei, also ohne Lizenz, weiterverkauft werden.

Kurz gesagt: Solange ein Händler originale Markenware über autorisierte Vertriebswege einkauft und unverändert verkaufen möchte, braucht er keine Lizenz und zahlt keine Gebühren. Er darf dann die Markenware unter Nennung des Markennamens bewerben. Das Logo darf er jedoch nicht ohne Weiteres nutzen, denn das ist vom Erschöpfungsgrundsatz nicht umfasst.

Zum Beispiel: "Ich betreibe einen Online-Shop für Sneaker und möchte Schuhe von Nike verkaufen. Muss ich dafür eine Lizenz einholen?” 
Nein, wenn du die Originalware von offiziellen Distributoren oder Großhändlern kaufst, kannst du sie ohne Lizenz weiterverkaufen. Anders wäre es, wenn du eigene Schuhe mit dem Nike-Logo versehen würdest oder Nike-Schuhe mit eigenen Designs extrem abwandelst, dafür bräuchtest du eine Lizenz.

Aber es gibt Ausnahmen:

  1. Außerhalb der EU/EWR gekauft: Wenn du Ware aus Nicht-EU-Ländern importierst (z. B. USA oder China), die nicht für den europäischen Markt bestimmt ist, ist der Verkauf nicht erlaubt. Hierfür brauchst du dann eine Lizenz.
  2. Vertrieb über bestimmte Kanäle: Manche Marken haben selektive Vertriebssysteme und verkaufen nur an autorisierte Händler. Wenn du dort nicht zugelassen bist, darfst du die Ware oft nicht direkt vom Hersteller beziehen. Dies ist allerdings eine kartellrechtliche Frage, die im Einzelfall überprüft werden muss, denn oft sind solche eingeschränkten Vertriebssysteme kartellrechtswidrig.
  3. Veränderte Produkte: Wenn du Originalware veränderst (z. B. Neuverpackung, Umetikettierung), kann das problematisch sein.

Lizenzierte Welt – Wo bekannte Marken überall stecken

“Markenlizenz” klingt erstmal sehr abstrakt, allerdings begegnen sie einem im Alltag doch häufiger, als man denkt. Bekannte Beispiele sind: 

  1. Mode & Luxus: Fast-Fashion-Ketten wie H&M kaufen Markenlizenzen ein, z. B. Disney, Coca-Cola oder Band-Logos, um sie auf T-Shirts und Hoodies zu drucken.
  2. Parfüms: Viele Marken, die keine eigene Parfümherstellung betreiben, vergeben Lizenzen an spezialisierte Unternehmen, die die Düfte entwickeln, produzieren und unter dem Markennamen vertreiben. Ein bekanntes Beispiel ist der Luxuskonzern Coty, der Parfumlizenzen von Marken wie Calvin Klein, Hugo Boss oder Burberry besitzt und deren Düfte herstellt. Auch L’Oréal Luxe produziert lizenzierte Düfte für Giorgio Armani, Yves Saint Laurent oder Prada.
  3. Lebensmittel & Getränke: Unternehmen wie Ferrero nutzen lizenzierte Marken für Sondereditionen, z. B. Kinder-Schokolade mit Star Wars-Motiven.
  4. Automobilbranche: Viele Spielzeughersteller haben Lizenzen von Automarken, um originalgetreue Modellautos zu produzieren (z. B. LEGO & Ferrari).
  5. Unterhaltung & Medien: Streaming-Plattformen wie Netflix oder Amazon Prime sichern sich Lizenzen, um Disney- oder Warner Bros.-Filme zu zeigen.
  6. Sport & Merchandising: Fanartikel mit Bundesliga-, NBA- oder FIFA-Logos basieren auf Lizenzverträgen mit den jeweiligen Sportverbänden.
  7. Franchising: Fast-Food-Ketten wie McDonald's oder Starbucks vergeben Lizenzen an Franchisenehmer, die unter dem Markennamen eigenständig Filialen betreiben.
Markenrecht bereits verletzt?

Unternehmen können sich Namen, Logos oder sogar Farben als Marken schützen lassen – wie zum Beispiel das Magenta der Telekom. Bei der Verwendung von Elementen ist daher immer Vorsicht geboten. Hast du womöglich schon gegen das Markenrecht verstoßen und eine Abmahnung erhalten? Lass dich nicht unter Druck setzen, sondern lass dir von unseren erfahrenen Rechtsanwälten helfen – auch rückwirkend. 

Hilfe erhalten

Warum ist eine Markenlizenz wichtig?

Eine Markenlizenz schützt nicht nur den Lizenzgeber, sondern auch den Lizenznehmer. Für Markeninhaber bedeutet die Vergabe von Lizenzen Kontrolle über die Nutzung und die Qualität ihrer Marke, eine zusätzliche Einnahmequelle und die Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen. Ohne klare Lizenzierung könnte die Marke unkontrolliert verwendet oder sogar geschädigt werden.

Für Lizenznehmer bietet eine Markenlizenz den Vorteil, sofort mit einer etablierten Marke am Markt aufzutreten, Vertrauen bei Kunden zu gewinnen und rechtlich abgesichert zu sein. Statt mühsam eine eigene Marke aufzubauen, profitieren sie von Bekanntheit und guter Reputation. Obwohl sich Lizenznehmer dafür an vertragliche Vorgaben halten müssen, entsteht dennoch eine Win-Win-Situation, die für beide Seiten wirtschaftliche und strategische Vorteile bringt. 

Vorsicht! Eine Markenlizenz ist nicht dasselbe wie eine Markenanmeldung. Während du bei einer Lizenz eine bestehende Marke nutzt, schützt du mit einer Anmeldung deine eigene Marke rechtlich. Wenn du deine eigene Marke schützen lassen möchtest, dann meldest du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt oder einer internationalen Behörde (z. B. EUIPO für die EU) an. Das wäre dann eine Markenanmeldung, keine Lizenz.

Was ist ein Lizenzvertrag?

Ein Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die dem Lizenznehmer das Recht gibt, eine Marke, ein Patent oder ein anderes geschütztes Recht unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber bleibt Eigentümer der Marke, während der Lizenznehmer sie gegen eine Gebühr (Lizenzgebühr) verwenden darf. Der Vertrag regelt dabei Nutzungsumfang, Dauer, Gebühren, Exklusivität und Qualitätsvorgaben, um die Marke zu schützen und eine einheitliche Nutzung sicherzustellen.

Ist ein Lizenzvertrag ein Kaufvertrag? Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag. Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang der Rechte, die übertragen werden: Bei einem Kaufvertrag geht das Eigentum an den Käufer über, während bei einem Lizenzvertrag lediglich ein Nutzungsrecht an einen Lizenznehmer übergeht. Der Lizenzgeber bleibt also Inhaber der Marke. 

Ist ein Lizenzvertrag ein Mietvertrag? Ein Lizenzvertrag ist kein Mietvertrag. Bei einem Mietvertrag erhält der Mieter das Recht, eine Sache zu nutzen und der Vermieter bleibt der rechtliche Eigentümer. Bei einem Lizenzvertrag erhält ein Lizenznehmer das Recht, eine geschützte Marke, ein Patent oder Ähnliches zu nutzen. Der Lizenzgeber behält das Eigentum, während der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht erhält.

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Welche Rechte erhalte ich mit einer Lizenz? 

Mit einer Markenlizenz erhältst du das Recht, die markenrechtlich geschützte Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Das kann die Verwendung des Markennamens, Logos oder Designs für eigene Produktionen umfassen. Der genaue Umfang hängt vom Lizenzvertrag ab und kann exklusiv oder nicht-exklusiv sein. In einigen Fällen sind auch geografische Einschränkungen oder Nutzungszwecke festgelegt.

Wie funktioniert die Markenlizenzierung?

Markenlizenzierung funktioniert, indem der Markeninhaber (Lizenzgeber) dem Lizenznehmer das Recht gewährt, die Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Dies geschieht durch einen Lizenzvertrag, in dem die Nutzungsrechte, Gebühren, Laufzeit und andere Bedingungen festgelegt werden. Der Lizenznehmer zahlt Lizenzgebühren, die oft auf einem Prozentsatz des Umsatzes basieren, und verpflichtet sich, die Marke nur auf die vereinbarte Weise zu nutzen.

Wer kann Lizenzen vergeben? Lizenzen können grundsätzlich alle Rechteinhaber vergeben, die über rechtlich geschützte Marken, Patente, Urheberrechte oder Designs verfügen. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, Einzelpersonen oder Verbände. Markenlizenzen kann nur der Inhaber der Marke oder ein berechtigter Lizenznehmer vergeben.

Der Prozess der Lizenzvergabe läuft in etwa so ab, dass: 

  1. Der Lizenzgeber das Potenzial prüft und mögliche Lizenznehmer definiert 
  2. Mögliche Lizenznehmer identifiziert werden, um Verhandlungen einzuleiten
  3. Unter rechtlicher Beratung ein Lizenzvertrag erstellt und unterzeichnet wird 
  4. Der Lizenznehmer nach dem Erhalt der Nutzungsrechte zur Einhaltung der Bedingungen und regelmäßigen Kontrollen verpflichtet ist 
  5. Die Lizenzgebühren wie vereinbart regelmäßig gezahlt werden 

 

 

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Top informiert im Markenrecht

Im Markenrecht gibt es grundsätzlich auch neben dem Thema der Markenlizenzen einiges zu berücksichtigen und zu wissen. Was eine Marke ist, welche Arten von Marken es gibt und wie du eine Marke anmelden kannst, erfährst du in unserem kostenlosen Hinweisblatt. 

 

 
 
 

Lizenzgebühren & Co. – Was eine Markenlizenz kostet

Markenlizenzen werden nicht “verkauft”, sondern gegen eine Lizenzgebühr erteilt. Die Höhe der Lizenzgebühren für Marken hängt mit verschiedenen Einflussfaktoren zusammen. Die Kosten eines Lizenzvertrags variieren je nach Marke, Lizenzmodell und Umsatzbasis. 

Meist wird eine Lizenzgebühr als Prozentsatz des Umsatzes oder als Pauschalbetrag festgelegt. In diesem Zuge wird ein Mindestumsatz festgesetzt, der zu einer Mindestlizenzgebühr führt. Alternativ kann die Lizenzgebühr aber auch einmalig entrichtet oder von der verkauften Stückzahl abhängig gemacht werden. 

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Üblicherweise wird der Preis für die Markenlizenz als Prozentsatz vom lizenzpflichtigen Umsatz festgelegt. Allerdings gibt es hier keine Vorgaben, sodass dieser oft zwischen zwei und sogar 15 Prozent variieren. 

Einfluss auf die Kosten für eine Markenlizenz nehmen zum Beispiel: 

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  1. Preisliche Position der Marke: Marken mit hohen Gewinnmargen verlangen eine erhöhte Lizenzgebühr, sodass sich z. B. Prestige-Designermarken im oberen Bereich von 15 % bewegen. 
  2. Windschatteneffekt: Positive Synergieeffekte, durch die ein Lizenznehmer im Windschatten des Inhabers der Marke profitieren kann, beeinflussen die Höhe der Gebühren. Wie ausgeprägt der Effekt ist, hängt nicht nur von der Ähnlichkeit der Produkte, sondern zum Beispiel auch von den Marketingaktivitäten und somit auch dem Wachstum der Marke zusammen. Der Markeninhaber weiß, dass der Lizenznehmer somit geringere Aufwendungen z. B. im Marketing hat und erhöht entsprechend die Gebühr. 
  3. Risiko aus dem Lizenzvertrag: Der Lizenznehmer muss die Lizenzgebühren finanzieren können, zudem muss er mit der Einführung der Produkte die getätigte Investition zurückverdienen können, sodass für ihn selbstredend eine niedrige Rate von Vorteil ist. Aber auch der Lizenzgeber geht ein Risiko ein, da sich der Lizenznehmer als unzuverlässig entpuppen und damit die Marke schädigen könnte, woraus sich eine höhere Lizenzrate ergeben kann. 
  4. Entstandene Abhängigkeiten: Während Lizenzgeber oftmals viel Auswahl für einen Partner haben, kann es für Lizenznehmer mitunter wirtschaftlich lebensnotwendig sein, die Lizenz zu behalten. Das kann die Lizenzrate erhöhen. 

 

 

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Wie berechnet man eine Lizenzgebühr?

Möglich ist eine umsatzbezogene Lizenzgebühr, die auch als Royalty Rate bezeichnet wird. Dabei wird der Umsatz an der Stelle gemessen, wo die Lizenzprodukte an externe Dritte fakturiert werden. Es ist also entscheidend, auf welcher Handelsstufe dieser Umsatz gemessen wird – also ob beim Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler. Beispiel:

  1. Ein Hersteller verkauft ein Produkt günstiger an einen Großhändler.
  2. Der Großhändler verkauft es teurer an den Einzelhändler.
  3. Der Einzelhändler setzt den höchsten Preis für Endkunden an.
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Für Einzelhändler ist eine Lizenz nur relevant, wenn sie planen, die Produkte zu verändern oder die Markenlogos zu nutzen. Soll aber lediglich Markenware von offiziellen Händlern eingekauft und unter Nennung der Marke weiterverkauft werden, ist keine Lizenz für das Marketing notwendig. 

Je nach Konstellation können Lizenzgebühren je nach Handelsstufe unterschiedlich festgelegt werden, z. B.:

  1. Hersteller zahlen höhere Prozentsätze, weil ihre Preise niedriger sind.
  2. Großhändler haben mittlere Lizenzsätze.
  3. Einzelhändler zahlen niedrigere Lizenzsätze, weil ihre Verkaufspreise am höchsten sind.

Das bedeutet, dass beispielsweise einem Einzelhändler höhere Lizenzgebühren berechnet werden als einem Fabrikanten. So bleibt die tatsächliche Lizenzgebühr fair verteilt. Allerdings ist dies stets abhängig vom Einzelfall. Es kann also auch vorkommen, dass lediglich der Hersteller eine Lizenz erwirbt und diese Kosten dann in der Lieferkett weitergibt. Dann braucht nicht jeder Wirtschaftsakteur eine eigene Lizenz, sondern erwirbt diese quasi automatisch mit.

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Der Lizenzgeber legt die Lizenzgebühr dafür im Markenlizenzvertrag auf einer bestimmten Handelsebene fest – entweder auf Hersteller-, Großhandels- oder Einzelhandelsebene. Das bedeutet:

  1. Die Lizenzgebühr wird nur einmal fällig, nicht bei jeder Weiterverkaufsstufe.
  2. Sie richtet sich oft nach dem Umsatz des Lizenznehmers auf der vereinbarten Stufe.
  3. Wenn die Lizenz für einen Hersteller gilt, zahlt er den vereinbarten Prozentsatz, z. B. auf seinen Verkaufspreis.
  4. Gilt die Lizenz für einen Großhändler oder Einzelhändler, zahlen diese basierend z. B. auf ihrem Umsatz.

Der Lizenzgeber bestimmt also, auf welcher Stufe die Gebühr berechnet wird, was für klare Regeln sorgt und doppelte Lizenzzahlungen verhindert.

Beispiel: Adidas-Sneaker unter Lizenz

Ein Unternehmen erhält von Adidas eine Markenlizenz, um exklusive Sneaker mit einem speziellen Design herzustellen und zu verkaufen. Adidas legt im Lizenzvertrag fest, dass die Lizenzgebühr 5 % des Großhandelsumsatzes beträgt.

Rechenbeispiel für die Handelsstufen:

  1. Hersteller → Großhändler
    1. Der Hersteller produziert den Sneaker und verkauft ihn für 50 € pro Paar an den Großhändler.
    2. Da der Hersteller keine direkte Lizenzgebühr zahlt (Lizenz gilt für Großhandelsstufe), fällt hier keine Zahlung an.
  2. Großhändler → Einzelhändler
    1. Der Großhändler verkauft die Sneaker für 100 € pro Paar an Einzelhändler.
    2. Die Lizenzgebühr beträgt 5 % von 100 € = 5 € pro Paar, die an Adidas gezahlt werden.
  3. Einzelhändler → Endkunde
    1. Der Einzelhändler verkauft die Sneaker für 150 € an Kunden.
    2. Da die Lizenzgebühr bereits auf Großhandelsebene bezahlt wurde, fallen hier keine weiteren Lizenzkosten an.

Also: Adidas erhält 5 € pro verkauftem Schuhpaar vom Großhändler. Der Einzelhändler zahlt keine direkte Lizenzgebühr, da die Lizenz nur bis zur Großhandelsstufe gilt. Würde Adidas die Lizenzgebühr stattdessen auf Einzelhandelsebene berechnen, könnte sie niedriger ausfallen (z. B. 2,5 % von 150 € = 3,75 €), um die höhere Handelsspanne zu berücksichtigen.

Wie viel kostet ein Lizenzvertrag?

Unabhängig von der Lizenzgebühr verursacht ein Lizenzvertrag nur direkte Kosten durch:

  1. Vertragsverhandlungen: Falls mehrere Parteien involviert sind oder internationale Aspekte berücksichtigt werden müssen, steigen die Kosten.
  2. Rechtsberatung und Vertragsgestaltung: Ein spezialisierter Anwalt kann mehrere hundert bis tausende Euro kosten, je nach Komplexität des Vertrags.
  3. Notarielle Beglaubigungen (falls erforderlich): In manchen Ländern oder für spezielle Lizenzen kann eine notarielle Bestätigung nötig sein.
  4. Registrierungsgebühren: Falls die Lizenz beim Markenamt eingetragen wird (z. B. zur Sicherheit für beide Parteien), können amtliche Gebühren anfallen.

Die Kosten für eine Markenlizenz ergeben sich für Lizenznehmer aber hauptsächlich aus den Lizenzgebühren, die Lizenzgeber veranschlagen. 

 

Rechtssicher lizenzieren – Das muss im Markenlizenzvertrag stehen

Ein Markenlizenzvertrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtssichere Lizenzvergabe. Damit beide Parteien ihre Rechte und Pflichten klar verstehen und schützen können, ist es entscheidend, alle wichtigen Aspekte im Vertrag festzulegen. Von der Definition der Lizenzrechte über die Höhe der Lizenzgebühren bis hin zu den vertraglichen Laufzeiten, ein gut strukturierter Vertrag stellt sicher, dass keine Missverständnisse entstehen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Rechtliche Grundlagen

Das Markengesetz (MarkenG) ist die zentrale rechtliche Grundlage für Marken und Markenlizenzen in Deutschland. Es

  1. regelt, wie Marken angemeldet, geschützt und verwendet werden dürfen
  2. definiert, was eine Marke ist, wie man sie registriert 
  3. hält fest, welche Rechte mit einer Marke verbunden sind

Ein Markenschutz entsteht hauptsächlich durch die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt und bietet dem Markeninhaber das exklusive Recht, die Marke zu nutzen und anderen die Nutzung zu untersagen.

Im Zusammenhang mit der Lizenzierung legt das MarkenG auch fest, dass der Lizenzgeber die Rechte an der Marke behält, während der Lizenznehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht erhält, diese Rechte zu nutzen. Dabei muss der Lizenzvertrag im Einklang mit den Bestimmungen des MarkenG stehen.

Im Zusammenhang mit Markenlizenzen sind jedoch noch weitere rechtliche Aspekte relevant, zum Beispiel durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dies legt allgemeine Vertragsbestimmungen fest und bestimmt, welche Anforderungen für Verträge gelten. Zusätzlich werden Gewährleistung und Haftung geregelt. 

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Gut zu wissen: Auf Antrag können Angaben über Markenlizenzen im Markenregister eingetragen werden. Enthalten in dem Eintrag sind dabei aber lediglich Informationen zum Lizenznehmer, der Lizenzart und Beschränkungen (z. B. Befristung). Allerdings sind die Eintragung ins Register, sowie Änderungen (außer Namens- und Adressänderungen des Lizenznehmers) oder die Löschung mit Gebühren verbunden. Aber es ist auf Antrag für Markeninhaber gebührenfrei im Register eintragen zu lassen, dass sie bereit sind, ihre Marke zu lizenzieren. Es handelt sich dabei um eine Veräußerungsbereitschaftserklärung, die Markeninhaber jederzeit zurücknehmen können. 

 

Markenlizenzvertrag 

Markenlizenzen zu erteilen ist für Markeninhaber nicht ohne Risiko, da man in Bezug auf die eigene Marke einen Teil der Kontrolle abgibt und die Wahrnehmung am Markt durch Fehlentwicklungen beschädigt werden kann. Auch für Lizenznehmer kann der Prozess herausfordernd sein. 

Umso wichtiger ist daher die durchdachte Gestaltung eines Lizenzvertrages bzw. Markenlizenzvertrages, ohne den eine Markenlizenz nicht vergeben werden sollte. Mit Hilfe eines Markenlizenzvertrages profitieren beide Parteien von rechtlicher Klarheit und vermeiden Missverständnisse.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch der gewährleistete Schutz der Marke. Der Lizenzgeber muss sicherstellen, dass die Nutzung der Marke durch den Lizenznehmer nicht zu einer Verwässerung oder Schädigung des Markenwerts führt. In vielen Fällen enthält der Vertrag auch Klauseln zu Kontrollrechten, die es dem Lizenzgeber ermöglichen, die Nutzung der Marke zu überwachen.

 

 

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Mit deinem eigenen Unternehmen und nun auch dem Vertrieb von Markenprodukten bzw. der Nutzung von Markenelementen sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Mit der Rechtsberatung Flatrate steht dir jederzeit ein Anwalt zur Verfügung, der dich bei deinen Fragen zu den wichtigsten Rechtsgebieten unterstützen kann – nicht nur zum Markenrecht, sondern zum Beispiel auch zum Wettbewerbs-, dem Urheber- und Medienrecht. Fackel nicht lange, um innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf deine Fragen zu erhalten. 

 

 
 
 

Markenlizenzen – Ein Investment, das sich lohnt?

Für die Beteiligten können Markenlizenzen von Vorteil sein. Allerdings ist man dabei auch mit Herausforderungen konfrontiert, 

Für Lizenzgeber

Mit Hilfe von Lizenzen können starke Marken ohne großen Aufwand in neue Geschäftsfelder expandieren. Sie müssen dafür intern kein entsprechendes Know-how aufbauen oder finanzielle Mittel für die Expansion bereitstellen. Markeninhaber können mit Hilfe der Lizenz außerdem: 

  1. zusätzliche Einnahmen generieren und
  2. die Sichtbarkeit der Marke erhöhen, aber 
  3. dabei das Markenimage sicherstellen. 

Für Lizenznehmer

Die Nutzung einer Markenlizenz bringt auch Lizenznehmern und damit Online-Händlern weitere Vorteile. Sie müssen zum Beispiel nicht rund um eine eigene Marke Recherchen durchführen und dementsprechend auch keine Marke anmelden. Mit Hilfe der Marke können Lizenznehmer: 

  1. neue Märkte und Zielgruppen erreichen
  2. durch die Bekanntheit der Marke die Verkaufschancen erhöhen 

Die Lizenzierung einer Marke kann viele Vorteile mit sich bringen, aber es gibt auch eine Reihe von Herausforderungen und potenziellen Nachteilen, die sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer im Blick behalten sollten. 

Lizenzgeber riskieren zum Beispiel

  1. Kontrollverlust über die Marke
  2. Qualitätsprobleme und Rufschädigung 
    Ggf. Vertragsbruch durch den
  3. Lizenznehmer

Um den Herausforderungen entgegenzuwirken, können Lizenzgeber zum Beispiel detaillierte Vorgaben dazu machen, wie die Marke verwendet und beworben werden darf. Außerdem sollte der Markenlizenzvertrag strenge Qualitätsstandards und regelmäßige Inspektionen beinhalten. Vertragsverletzungen bzw. Vertragsbrüche sollten im Vertrag berücksichtigt und mit entsprechenden Konsequenzen versehen werden. 

Lizenznehmer dagegen müssen umgehen mit

  1. einer eingeschränkten Freiheit in der Markenverwendung 
  2. Verpflichtung zur Verkaufs- und Produktionsleistung
  3. Abhängig vom Erfolg des Lizenzgebers 
  4. mitunter hohen Lizenzgebühren 

 

Lizenznehmer sollten darauf achten, dass der Lizenzvertrag auch eine gewisse Flexibilität zur Markenverwendung lässt, damit er sich an die Anforderungen des Marktes anpassen kann. Um sicherzustellen, dass dieses Geschäftsmodell langfristig profitabel bleibt, sollten die Lizenzgebühren und Zahlungsmodalitäten überprüft werden. 

Auch eine realistische Marktanalyse kann vorab sicherstellen, dass die vereinbarten Mindestanforderungen realistisch sind. In der Verhandlung mit dem Lizenzgeber kann man hier eventuell noch Anpassungen erwirken. Der Lizenzgeber sollte dabei aber ebenso sorgfältig ausgewählt werden, damit man von möglichen negativen Schlagzeilen nicht negativ beeinflusst wird. 

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Grundsätzlich ist es für beide Seiten wichtig, die Risiken und Herausforderungen der Markenlizenzierung zu kennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ein klarer und detaillierter Lizenzvertrag, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien berücksichtigt, ist entscheidend, um Probleme zu vermeiden und die Zusammenarbeit langfristig erfolgreich zu gestalten.
 
 

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

 
 

Tipps vom Händlerbund – Best Practices für Lizenznehmer und -geber

Die Lizenzierung einer Marke bietet zahlreiche Chancen, birgt jedoch auch Herausforderungen für beide Seiten. Damit die Zusammenarbeit reibungslos verläuft und langfristig erfolgreich bleibt, sind klare Vereinbarungen sowie die Einhaltung bewährter Praktiken entscheidend

Tipps für Lizenzgeber

Nie ohne „Mindestabnahmemengen“ lizenzieren! Ohne vertragliche Absicherung kann es je nach Vereinbarung passieren, dass der Lizenznehmer kaum Umsätze macht und der Lizenzgeber leer ausgeht. Man sollte daher klare Umsatz- oder Abnahmezielvorgaben festsetzen. 

„Bad-Fit“-Lizenznehmer meiden – Ein bekannter Name allein reicht nicht. Lizenzgeber sollten prüfen, ob Lizenznehmer wirklich zur Marke passen und verantwortungsbewusst sind. Sonst droht der Marke ein Imageverlust, der zu tatsächlichen Einbußen im Umsatz führen kann.

„Escape-Klauseln“ im Vertrag einbauen – Falls der Lizenznehmer Qualitätsstandards verletzt oder sich der Markt ändert, ist eine Exit-Strategie von Vorteil, um die Lizenz frühzeitig zu beenden.

Tipps für Lizenznehmer

Verhandle nicht nur die Lizenzgebühr – sondern auch Exklusivität! Falls du die Marke in einer bestimmten Region oder Branche allein nutzen darfst, kannst du dich von der Konkurrenz abheben.

Markenrichtlinien sind kein Vorschlag – sie sind bindend! Viele Lizenznehmer denken, sie können Logos und Farben nach Belieben anpassen. Doch Verstöße dagegen sind nicht nur teuer, sie können auch zum Lizenzverlust führen.

Tantiemen-Modelle genau durchrechnen! Einige Verträge setzen auf Umsatzbeteiligung statt fixer Lizenzgebühren. Klingt fair, kann aber unterm Strich teurer sein. Schau dir genau an, welche Variante für dich langfristig günstiger ist.

 

 

Fazit zur Markenlizenz

Marken sind weit mehr als nur Erkennungszeichen, sie sind wertvolle Wirtschaftsgüter. Wer eine fremde Marke nutzen möchte, braucht die passende Lizenz und muss sich an klare Vorgaben halten. Gleichzeitig bietet die Lizenzierung Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marke strategisch zu erweitern, neue Märkte zu erschließen und zusätzliche Einnahmequellen zu schaffen.

Ob als Lizenzgeber oder Lizenznehmer, eine gut durchdachte Markenlizenz kann für beide Seiten ein Gewinn sein. Entscheidend ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die Nutzung genau zu regeln und den Wert der Marke nicht zu gefährden. Wer hier strategisch vorgeht, kann von starken Marken profitieren, ohne selbst eine neue aufbauen zu müssen.

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FAQ zur Markenlizenz 

wissenswertes

Was benötige ich, um eine Markenlizenz zu erhalten? 

Du brauchst einen Lizenzvertrag mit dem Markeninhaber. Darin werden Nutzungsrechte, Gebühren und Bedingungen festgelegt. Je nach Marke kann auch ein Qualitätsnachweis oder eine Genehmigung erforderlich sein.

Wie bestimme ich die Kosten für eine Markenlizenz?

Die Kosten hängen zum Beispiel von Markenbekanntheit, Lizenzdauer und Nutzungsumfang ab. Meist werden Lizenzgebühren als Prozentsatz des Umsatzes oder als Pauschalbetrag vereinbart. Verhandlungen und Marktvergleiche helfen bei der Preisfindung.

Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen, um eine Markenlizenz zu schützen? 

Du solltest einen detaillierten Markenlizenzvertrag aufsetzen lassen, der Nutzungsrechte, Gebühren, Qualitätsvorgaben und Laufzeit klar regelt. Zudem empfiehlt sich eine Markenüberwachung, um Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Anwaltliche Beratung sorgt für rechtliche Sicherheit.

Kann ich eine Markenlizenz für internationale Märkte nutzen? 

Ja, aber nur, wenn der Lizenzvertrag die internationale Nutzung erlaubt. Zudem müssen regionale Markenrechte, rechtliche Vorgaben und Zollbestimmungen beachtet werden. In manchen Fällen sind zusätzliche Vereinbarungen oder lokale Registrierungen nötig.

Was passiert, wenn die Bedingungen der Markenlizenz verletzt werden?

Bei Verstößen kann der Lizenzgeber Vertragsstrafen, Schadensersatz oder eine Kündigung des Lizenzvertrags verlangen. Je nach Schwere des Verstoßes sind auch gerichtliche Schritte möglich, etwa Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen.

Wie hoch sind die Lizenzgebühren? 

Die Lizenzgebühren variieren je nach Markenwert, Lizenzumfang oder Vertriebsstufe. Meist werden sie als Prozentsatz des Umsatzes (z. B. 5–15 %) oder als Pauschalbetrag festgelegt. Genaue Konditionen werden im Lizenzvertrag vereinbart.

Wie berechnet man eine Lizenzgebühr? 

Die Lizenzgebühr wird meist als Prozentsatz des Nettoumsatzes des Lizenznehmers berechnet. Alternativ kann ein fest vereinbarter Betrag oder eine Kombination aus beidem vereinbart werden. Branchenübliche Sätze und Verhandlungen bestimmen die genaue Höhe.

Wann muss man Lizenzgebühren zahlen? 

Die Zahlung von Lizenzgebühren hängt vom Vertrag ab, aber gängige Modelle sind:

  1. Laufend (z. B. monatlich, quartalsweise, jährlich) → Meist als Prozentsatz des Umsatzes oder mit einer Mindestgebühr.
  2. Einmalig (Pauschalbetrag) → Direkt bei Vertragsabschluss oder in Raten.
  3. Mindestlizenzgebühr → Ein Fixbetrag, unabhängig vom tatsächlichen Umsatz, um dem Lizenzgeber eine gewisse Sicherheit zu geben.
  4. Vorschusszahlungen → Oft in der Unterhaltungsbranche üblich, wo Lizenznehmer vorab einen Teil zahlen und dieser später mit den laufenden Gebühren verrechnet wird.

Die genauen Zahlungsmodalitäten legt der Vertrag fest, also besser genau hinschauen, um keine Zahlung zu versäumen. 

Sind Lizenzeinnahmen gewerblich? 

Ja, Lizenzeinnahmen gelten in der Regel als gewerbliche Einkünfte, wenn sie regelmäßig erzielt werden. Sie unterliegen dann der Einkommens-, Körperschafts- und ggf. Gewerbesteuer. Einzelne oder private Lizenzvergaben können aber auch als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten.

Sind Lizenzeinnahmen umsatzsteuerpflichtig? 

Ja, Lizenzeinnahmen unterliegen in der Regel der Umsatzsteuer. Der Lizenzgeber muss die gesetzliche Umsatzsteuer auf die Lizenzgebühren aufschlagen, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist. Bei grenzüberschreitenden Lizenzen gelten spezielle Regelungen, z. B. das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU.

Wie werden Lizenzen versteuert?

Lizenzgebühren gelten als Einnahmen für den Lizenzgeber und müssen als Betriebseinnahmen versteuert werden. Der Lizenznehmer kann sie meist als Betriebsausgaben absetzen. Bei grenzüberschreitenden Lizenzen können Quellensteuern oder Doppelbesteuerungsabkommen relevant sein.

Lisa Norden

Geschrieben von
Lisa Norden

Yvonne Bachmann

Fachlich geprüft von
Yvonne Bachmann, Volljuristin

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