Steuern für Kleinunternehmer » Alles, was du wissen musst

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Herzlichen Glückwunsch – du hast dein eigenes Business gestartet oder spielst mit dem Gedanken, dich selbstständig zu machen. Doch sobald das Wort „Steuern“ fällt, steigt oft die Verwirrung: Welche Steuern muss ich eigentlich zahlen? Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung? Und welche Fristen darf ich nicht verpassen?

Keine Sorge – in diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um Steuern für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende. Einfach, verständlich und ohne komplizierten Fachjargon. Egal, ob du gerade erst anfängst oder bereits ein kleines Unternehmen führst – hier bekommst du die wichtigsten Infos und Tipps, um den Überblick zu behalten.
Steuern für Kleingewerbe & Kleinunternehmer » Einfach erklärt
13:29

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Steuern für Kleinunternehmer – Kurz & Kompakt

  1. Die Kleingewerberegelung betrifft deine Rechtsform, während die Kleinunternehmerregelung deine Steuerpflicht beeinflusst. Du kannst beides gleichzeitig oder auch nur eines davon nutzen.
  2. Kleingewerbe: Dein Unternehmen ist rechtlich gesehen kein Handelsgewerbe und du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen.
  3. Kleinunternehmer: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldung fürs Finanzamt machen.
  4. Für ein Kleingewerbe sind zwei Rechtsformen möglich: Einzelunternehmer oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  5. Steuerpflichten: Einkommensteuer, evtl. Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Umsatzsteuer nur, wenn keine Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, musst du keine Umsatzsteuer zahlen.
  6. Buchhaltung: EÜR für Kleinunternehmer, doppelte Buchführung erst ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn Pflicht.
  7. Steuerfreie Beträge: Einkommensteuer-Grundfreibetrag (12.096 € für Alleinstehende), Gewerbesteuerfreibetrag (24.500 €), Kleinunternehmer-Umsatzgrenze (25.000 €/100.000 €).
  8. Fristen: Als Kleinunternehmer musst du deine Einkommensteuer & Gewerbesteuer normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auf den 30. April des übernächsten Jahres.
  9. Überschreiten der Kleinunternehmergrenze: Ab 25.000 € (erstes Jahr) bzw. 100.000 € (Folgejahr) Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung.

Du hast Fragen zu Rechtsformen oder anderen rechtlichen Herausforderungen? Mit unserer Rechtsberatung Flatrate bist du auf der sicheren Seite.

 

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer – wo liegt der Unterschied? 

„Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“, das sind wahrscheinlich die ersten Begriffe, über die stolperst, wenn du dich als Unternehmer selbstständig machst. Klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe. 

Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist eine rechtliche Einstufung aus dem Gewerberecht. Es bedeutet, dass dein Unternehmen kein Handelsgewerbe ist und du keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister hast. Du bist also kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) und unterliegst den einfacheren Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Merkmale eines Kleingewerbes:

  1. Kein Handelsregistereintrag nötig
  2. Einfachere Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt Bilanzierung)
  3. Du haftest mit deinem Privatvermögen
  4. Keine Gewerbesteuer, wenn der Gewinn unter 24.500 Euro bleibt
Kleinunternehmer

Der Begriff „Kleinunternehmer“ stammt aus dem Umsatzsteuerrecht und bezieht sich auf eine Sonderregelung für kleine Unternehmen mit geringem Umsatz (§ 19 UStG). Wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 € liegt und im Folgejahr 100.000 € nicht überschreitet, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du musst keine Umsatzsteuer abführen und sparst einiges an Bürokratie.

Merkmale eines Kleinunternehmers:

  1. Umsatzgrenzen: max. 25.000 € im ersten Jahr, max. 100.000 € im Folgejahr
  2. Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen (Achtung: Du darfst dann auch keine Vorsteuer abziehen)
  3. Einfachere Steuererklärung

 

Was bedeutet das für dich als Online-Händler oder Selbstständiger?

Du kannst gleichzeitig ein Kleingewerbe führen und Kleinunternehmer sein – aber du musst nicht. Zwei Beispiele:

Beispiel 1

Lena hat ein Handmade Business und verkauft handgemachten Schmuck über Etsy. Sie hat ihr Gewerbe als Einzelunternehmerin angemeldet, ist aber nicht im Handelsregister eingetragenKleingewerbe

Ihr Umsatz lag letztes Jahr bei 18.000 €, deshalb nutzt sie die Kleinunternehmerregelung und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer → Kleinunternehmerin

Wenn ihr Umsatz wächst und sie 55.000 € Umsatz erwirtschaftet, fällt sie aus der Kleinunternehmerregelung raus und muss Umsatzsteuer ausweisen – ihr Kleingewerbe bleibt aber bestehen.

Beispiel 2

Die "Beispiel GmbH" wurde im Januar 2025 gegründet und erwartet für dieses Jahr einen Umsatz von 20.000 Euro. Da dieser Betrag unter der für 2025 geltenden Umsatzgrenze von 25.000 Euro liegt, kann die GmbH die Kleinunternehmerregelung anwenden. Dies bedeutet, dass sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist und somit von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit ist. Allerdings ist sie im Gegenzug nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, was insbesondere bei hohen Investitionen nachteilig sein kann. 

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Unter Umständen kann es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um die Vorteile des Vorsteuerabzugs nutzen zu können. Allerdings ist man bei einem solchen Verzicht 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden.


Welche Rechtsformen sind für ein Kleingewerbe möglich?

Für Kleingewerbe sind zwei Rechtsformen möglich. 

  1. Einzelunternehmer: Du gründest allein und haftest mit deinem Privatvermögen. 

  2. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Du gründest ein Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen. Auch hier haften alle Beteiligten mit ihrem Privatvermögen. 

Neben dem Kleingewerbe gibt es noch weitere Rechtsformen. Mit unserem Rechtsformberater findest du heraus, welche am besten zu dir passt.

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Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen?

Wenn du ein Kleingewerbe führst oder als Kleinunternehmer aktiv bist, kommen einige steuerliche Pflichten auf dich zu. 

Einkommensteuer
  1. Deine Gewinne aus dem Gewerbe musst du in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben, unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder ein anderer Selbstständiger bist. Alle Selbstständigen müssen ihre Gewinne in der Einkommensteuererklärung melden.
  2. Der Steuersatz hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.
Gewerbesteuer
  1. Gilt nur, wenn dein Gewinn über 24.500 € liegt.
  2. Darunter bist du als Kleingewerbetreibender von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt auch vom Gewerbesteuerhebesatz ab, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Dieser Hebesatz beeinflusst die tatsächliche Steuerbelastung, da er mit der Gewerbesteuermesszahl multipliziert wird, um den endgültigen Steuerbetrag zu ermitteln.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
  1. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
  2. Falls du die Regelung nicht nutzt, musst du die Umsatzsteuer (7 % oder 19 %) auf deine Verkäufe aufschlagen und ans Finanzamt abführen.

Lohnsteuer (falls du Mitarbeiter hast): Falls du Angestellte einstellst, musst du Lohnsteuer für sie abführen.

 

 

Gewerbeanmeldung leicht gemacht

Die Gewerbeanmeldung ist einer der ersten Schritte bei der Eröffnung eines Unternehmens oder Online-Shops. Jeder, der sich selbstständig macht (auch im Nebengewerbe) hat eine Anmeldepflicht, die ab Beginn der Selbstständigkeit besteht. Du kannst die eine Vorlage für die Gewerbeanmeldung kostenlos auf dem HB Marketplace herunterladen. 

 

 

Steuerfreiheitsgrenzen – Wann du keine Steuern zahlen musst

Steuern sparen oder sogar komplett steuerfrei bleiben? Klingt gut, oder? Das ist als Kleinunternehmer oder Kleingewerbetreibender möglich, aufgrund von Freibeträgen.

Die wichtigsten Steuerfreiheitsgrenzen, die du kennen solltest, sind:

Einkommensteuerfreibetrag

  1. Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen.
  2. 2025 beträgt dieser Freibetrag 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete.
  3. Erst wenn dein Einkommen diesen Betrag überschreitet, wird die Einkommensteuer fällig.
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Was ist ein Grundfreibetrag? 
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum geschützt ist. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter diesem Existenzminimum (also dem Grundfreibetrag) liegt, bleibt von der Einkommensteuer verschont. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den festgelegten Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Daher ist der Grundfreibetrag direkt mit der Definition des Existenzminimums verknüpft. 

Gewerbesteuerfreibetrag

  1. Gewinne bis 24.500 € pro Jahr sind von der Gewerbesteuer befreit.
  2. Erst darüber hinaus musst du Gewerbesteuer zahlen, die je nach Gemeinde variieren kann.

Kleinunternehmerregelung

  1. Solange dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 € und im Folgejahr unter 100.000 € bleibt, musst du keine Umsatzsteuer berechnen.
  2. Das kann dir einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da deine Preise für Endkunden niedriger sind.
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Grenzen nicht überschreiten
Diese Freibeträge helfen dir dabei, deine Steuerlast zu minimieren oder sogar komplett steuerfrei zu bleiben. Achte darauf, dass du diese Grenzen nicht unbewusst überschreitest – denn dann fallen plötzlich zusätzliche Steuerpflichten an.
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Umsatzsteuer & § 19 UStG
Nach § 19 UStG können Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuer verzichten. Das spart Bürokratie, bedeutet aber auch, dass du keine Vorsteuer abziehen kannst. Überschreitest du die Umsatzgrenze von 25.000 € (bzw. 100.000 € im Folgejahr), fällst du automatisch in die Regelbesteuerung und musst Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen und ans Finanzamt abführen.

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Buchhaltung – Einfach oder doppelt?

Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer dürfen eine einfache Buchführung nutzen, die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei werden nur Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.

Liegt allerdings eine Rechtsform wie eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG) vor oder du stehst als eingetragener Kaufmann (e. K.) im Handelsregister, musst du zwingend die doppelte Buchführung mit Bilanzierung anwenden. Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen ab einem Umsatz von 600.000 € oder einem Gewinn von 60.000 € jährlich auf die doppelte Buchführung umsteigen.

Kurz gesagt: Die einfache Buchführung (EÜR) ist für die meisten Kleingewerbe ausreichend, aber bei höherem Umsatz, Gewinn oder bestimmten Rechtsformen wird die doppelte Buchführung Pflicht.

 

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Fristen Steuererklärung – Wann musst du was abgeben?

Wenn du ein Kleingewerbe oder ein Unternehmen führst, musst du bestimmte Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Damit du keine dieser Fristen verpasst, haben wir dir die wichtigsten aufgeführt:

Einkommensteuererklärung

Jeder Unternehmer – egal ob Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender – muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist dafür ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Falls du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist bis zum 30. April des übernächsten Jahres.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  1. Umsatzsteuer-Voranmeldung: Dabei handelt es sich um eine regelmäßige Meldung, die Unternehmen an das Finanzamt abgeben müssen, um ihre Umsatzsteuerzahlungen zu planen und zu begleichen. Sie dient als Vorauszahlung auf die jährliche Umsatzsteuerschuld und wird in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht, abhängig von der Höhe der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer.
  2. Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
  3. Alle anderen Unternehmer: Je nach Umsatzhöhe muss die Voranmeldung entweder monatlich oder vierteljährlich ans Finanzamt übermittelt werden. Die Abgabefrist ist jeweils der 10. des Folgemonats (z. B. für Januar bis zum 10. Februar).

Gewerbesteuererklärung

Falls du Gewerbesteuer zahlen musst, ist die Gewerbesteuererklärung ebenfalls bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig.

Halte diese Fristen unbedingt ein, um Mahnungen oder Säumniszuschläge zu vermeiden. Falls du in Verzug gerätst, kannst du eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

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Du möchtest einen Online-Shop eröffnen und mehr über Steuern im E-Commerce erfahren? Dann ist für dich der richtige Zeitpunkt gekommen, um dich mit den bald anfallenden Steuern im E-Commerce zu beschäftigen. 

 

 

Fazit Steuern für Kleinunternehmer & Kleingewerbe

Zunächst mögen die Steuerregelungen verwirrend erscheinen, doch sobald man ihre Vorteile versteht, wird alles viel überschaubarer. Als Kleinunternehmer mit einem Kleingewerbe kannst du deinen Online-Handel sorgenfrei betreiben. Vergiss nur nicht, die wichtigen Fristen im Auge zu behalten.

Was beschäftigt dich bei Steuern am meisten? Schreib es in die Kommentare.

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FAQ: Steuern für Kleinunternehmer & Kleingewerbe

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Was ist die Kleinunternehmerregelung und wie wirkt sie sich auf die Steuererklärung aus?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. In deiner Steuererklärung musst du dennoch deine Einnahmen und Ausgaben angeben, aber keine Umsatzsteuer berechnen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben und dort deine gewerblichen Einkünfte angeben. Auch eine Gewerbesteuererklärung kann nötig sein, wenn dein Gewinn über 24.500 € liegt.

Welche Steuererklärung muss ein Kleingewerbe abgeben?

Kleingewerbetreibende müssen eine Einkommensteuererklärung sowie ggf. eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen?

Nein, solange du unter der Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr bleibst, bist du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Diese Regelung gilt nicht nur für die ersten beiden Jahre, sondern solange du die genannten Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Wenn du die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschreitest, musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer abführen.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr Umsatz mache als erlaubt?

Wenn du im ersten Jahr die neue Grenze von 25.000 € überschreitest, bleibt das für das Folgejahr ohne Auswirkungen, solange du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € nicht überschreitest.

Wenn du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreitest, musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und abführen. Umsätze, die vor dem Überschreiten der Grenze erzielt wurden, bleiben von der Besteuerung unberührt.

Wenn du in einem Folgejahr die Umsatzgrenze überschreitest, unterliegst du ab dem darauffolgenden Jahr der Regelbesteuerung. Du kannst jedoch in einem späteren Jahr wieder zur Kleinunternehmer-Regelung zurückkehren, wenn die Umsatzvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu musst du eine formlose Mitteilung an das Finanzamt senden, wenn dein Vorjahresumsatz unter der Grenze von 25.000 € liegt und du im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € erwartest.

Wie wird die Gewerbesteuer für ein Kleingewerbe berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewinn deines Unternehmens. Liegt dieser über 24.500 €, fällt Gewerbesteuer an, die je nach Hebesatz deiner Stadt oder Gemeinde variiert.

Kann ich als Kleinunternehmer die Steuererklärung selbst machen oder sollte ich einen Steuerberater hinzuziehen?

Du kannst die Steuererklärung selbst machen, vor allem mit Online-Steuerprogrammen. Ein Steuerberater kann aber helfen, Fehler zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Welche Freibeträge gelten für Kleinunternehmer?

  1. Einkommensteuerfreibetrag: 12.096 € (Ledige), 24.192 € (Verheiratete)
  2. Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 €
  3. Kleinunternehmerregelung: Umsatz bis 25.000 € (im ersten Jahr) steuerfrei von der Umsatzsteuer

Wie muss ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer bei der Steuererklärung angeben?

Als Kleinunternehmer gibst du in der Umsatzsteuererklärung nur an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Umsatzsteuer fällt für dich nicht an.

Wann muss ich meine Steuererklärung als Kleinunternehmer abgeben?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auf den 30. April des übernächsten Jahres.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich als Kleinunternehmer meine Steuererklärung nicht abgebe?

Wenn du die Steuererklärung nicht abgibst, drohen dir Verspätungszuschläge, Schätzungen durch das Finanzamt oder sogar Bußgelder.

Anja Schachheim

Geschrieben von
Anja Schachheim

Yvonne Bachmann

Fachlich geprüft von
Yvonne Bachmann, Volljuristin

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