Verein gründen » Vereinsgründung Step by Step + Checkliste

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Eine gemeinsame Vision verwirklichen und zusammen mit anderen aktiv werden – das ermöglichst du mit der Gründung eines Vereins. Egal, ob es um die Schaffung einer soliden Struktur, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder das gezielte Marketing geht – der Erfolg eines Vereins hängt von einer gut durchdachten Planung und einer engagierten Umsetzung ab.

Dabei solltest du einige rechtliche Vorgaben berücksichtigen: Das Bürgerliche Gesetzbuch, das zum Beispiel die Inhalte der Vereinssatzung bestimmt, definiert das Vereinsrecht genauer. Mit der Vereinssatzung schreibst du zudem für den Verein euer ganz eigenes Gesetzbuch. Aber was muss nun genau in der Satzung enthalten sein? Wer ist an der Formulierung beteiligt? Und wie melde ich den Verein überhaupt an? 

Alle Details zu kennen, kann eine Herausforderung sein. Mit diesem Ratgeber geben wir dir die wichtigsten Informationen an die Hand, die du zur Gründung eines Vereins brauchst. 

Verein gründen » Vereinsgründung Step by Step + Checkliste
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Verein gründen – Kurz & Kompakt 

  1. Bei Vereinen handelt es sich um auf Dauer angelegte, freiwillige Vereinigungen von mehreren Personen, die gemeinsam ein ideelles Ziel verfolgen. Am üblichsten sind dabei eingetragene Vereine (Idealvereine), bei denen es sich durch die Eintragung ins Vereinsregister um juristische Personen mit Rechten und Pflichten handelt. 
  2. Eine Checkliste zur Vereinsgründung
    Um einen eingetragenen Verein zu gründen, musst du:
    1. mindestens sieben Gründungsmitglieder finden
    2. eine Gründungsversammlung (zur Festlegung von z. B. Name, Vorstand und Funktionen der Mitglieder) abhalten
    3. Vereinssatzung aufsetzen und unterzeichnen lassen
    4. alle notwendigen Dokumente (Satzung, Gründungsprotokoll, Anmeldeschreiben) in beglaubigter Form durch einen Notar beim Amtsgericht einreichen
    5. dem Finanzamt den Nachweis zur Vereinsgründung vorlegen
    6. ein Vereinskonto eröffnen
  3. Ein Vorstand, die Vereinssatzung und die Mitgliederversammlung sind verpflichtende Elemente eines Vereins. Eingetragene Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei unter bestimmten Umständen auch eine Steuererklärung erbracht werden muss. 


Was ist ein Verein? 

Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte, freiwillige Vereinigung von Personen, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen, ideellen Zwecks zusammengeschlossen haben. Vereine können sich in verschiedensten Bereichen engagieren, etwa im Sport, in der Kultur, im sozialen Bereich oder im Umweltschutz.

Für einen Verein sind zum Beispiel Freiwilligkeit, gemeinschaftlicher Zweck, organisierte Struktur, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit charakteristische Merkmale. Dabei gibt es eingetragene und nicht eingetragene Vereine, die sich durch ihren rechtlichen Status und die damit verbundenen Rechte und Pflichten voneinander unterscheiden.

Vereine spielen eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben, da sie Engagement und Partizipation fördern und einen Rahmen für gemeinsame Aktivitäten bieten.

Welche Art von Vereinen gibt es?

Gesetzlich gesehen wird unterschieden zwischen den wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Vereinen, sogenannten Idealvereinen. Der Vereinszweck ist hierbei das hauptsächliche Unterscheidungskriterium. 

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Idealvereine erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister. Zusätzlich unterscheiden sich Idealvereine in eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Der einzige Unterschied dabei ist, dass eingetragene Vereine (e.V.) ins Vereinsregister eingetragen werden, wodurch sich auch die Haftungsfrage ändert. Der e.V. ist die in Deutschland gängigste Vereinsform. 

Möchte ein Verein recht schnell aktiv werden oder zum Beispiel nur ein zeitlich begrenztes gemeinnütziges Vorhaben (z. B. Spendenaktionen) umsetzen, bietet sich die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins an. Zur Gründung bedarf es nur zwei Personen, allerdings sind die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen haftbar. Die Satzung eines nicht eingetragenen Vereins unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch mündlich vereinbart werden.

Wirtschaftliche Vereine erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch die sogenannte Konzession, also staatliche Verleihung, durch die zuständige Landesbehörde. Ziel ist es, Vermögensvorteile zu schaffen oder zu sichern. Solche Vereine gibt es in der Praxis aber eher selten. 

Eingetragene Vereine können auch gemeinnützig agieren und sich zum Wohle der Gemeinschaft engagieren. Der Status der Gemeinnützigkeit muss allerdings beantragt werden. Alternativen zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins sind zum Beispiel:

  1. die gemeinnützige GmbH (gGmbH) (25.000 € Startkapital) 
  2. die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG) (1 € Startkapital) 

Es gibt zudem verschiedene Arten von Vereinen, die sich nach ihrem Zweck und ihrer Ausrichtung unterscheiden. Häufige Vereinsarten sind zum Beispiel Sportvereine, Kulturvereine, soziale Vereine, Umwelt- und Naturschutzvereine oder Freizeit- und Hobbyvereine.

Wann ist es sinnvoll, einen Verein zu gründen? 

Einen Verein zu gründen, ist sinnvoll in verschiedenen Situationen, in denen mehrere Personen ein gemeinsames Interesse oder Ziel verfolgen, das in der Regel nicht kommerziell ist, beispielsweise ein Hobby oder eine Leidenschaft im Bereich Sport, Kunst oder Handwerk. Zu den gemeinsamen Interessen zählen auch die Unterstützung sozialer Anliegen und die Förderung von Kultur und Bildung. 

Vereine sind auch dann denkbar, wenn es wichtig ist, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, sich zu vernetzen und Kooperationen einzugehen. Die Vereinsstruktur fördert das Gemeinschaftsgefühl und die Zusammenarbeit der Mitglieder, was zu einer stärkeren Bindung und effektiveren Arbeiten führen kann. Außerdem bieten Vereine eine Plattform für die Vernetzung und den Austausch von Ideen und Ressourcen. 

Rechtliche oder finanzielle Vorteile können allerdings auch ein Grund sein, einen Verein zu gründen. Beispielsweise durch: 

  1. Rechtliche Absicherung
    Ein eingetragener Verein bietet eine rechtliche Struktur, die Haftungsrisiken minimiert und den Verein als juristische Person handlungsfähig macht.
  2. Zugang zu Fördermitteln und Spenden
    Viele öffentliche und private Fördermittel sowie Spenden sind leichter zu erhalten, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Dies ist häufig mit der Eintragung als Verein verbunden.

Welche Vorteile hat man als Verein? 

Die Gründung eines Vereins bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für die Mitglieder als auch für die Verfolgung der Vereinsziele. Es ergeben sich zum Beispiel: 

  1. rechtliche Vorteile (z.B. durch Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung) 
  2. finanzielle Vorteile (z. B. steuerliche Vergünstigungen, Spenden bzw. Fördermittel, Mitgliedsbeiträge) 
  3. organisatorische Vorteile (z. B. durch Beständigkeit des Vereinswesens und der strukturierten Organisation) 
  4. soziale und gemeinschaftliche Vorteile (z. B. Zusammenarbeit, das Herausbilden einer Gemeinschaft, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und das damit einhergehende höhere Ansehen) 
  5. praktische Vorteile (z. B. durch den klaren rechtlichen Rahmen des Vereins und der Satzung als Grundlage) 

Zum Beispiel erhalten Mitglieder von Sportvereinen Zugang zu Sportanlagen, Unterstützung durch Sportverbände und die Möglichkeit, an Wettkämpfen teilzunehmen. Kulturvereine können Ausstellungen, Konzerte oder kulturelle Veranstaltungen organisieren, oft unterstützt durch kulturelle Förderprogramme. Umweltorganisationen erhalten die Möglichkeit, Naturschutzprojekte und Umweltkampagnen durchzuführen. 

Ist der Verein als gemeinnützig anerkannt, profitiert er von weiteren Vorteilen, zum Beispiel Steuererleichterungen bzw. sogar Steuerbefreiungen sowie Zugang zu öffentlichen Mitteln. 

 

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Rechtliche Grundlagen für die Gründung eines Vereins 

Grundlage für Vereine ist das Vereinsrecht (VereinsG), das zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gehört. Die §§ 21 bis 79a des BGB drehen sich um die Gründung, Organisation und Haftungsfragen im Verein. Für die Gründung von Vereinen bildet die Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes die gesetzliche Grundlage

hb-iconset-ideeDurch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erhältst du einen umfassenden Leitfaden zum Vereinsrecht, durch den du alles erfährst, was du zur Gründung eines Vereins wissen musst.

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Die Satzung eines Vereins 

Nach § 25 BGB handelt es sich bei einer Vereinssatzung um die Verfassung des Vereins, welche Struktur und Organisation des Vereins regelt und für alle Mitglieder des Vereins gilt.

Die Vereinssatzung:

  1. bestimmt die Organisation des Vereins 
  2. definiert Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder 
  3. gewährleistet klare Strukturen und Regeln innerhalb des Vereins 
  4. ist der Grundstein für die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister

hb-iconset-idee Strebst du einen gemeinnützigen Verein an, ist die Vereinssatzung ebenfalls entscheidend, da hier der gemeinnützige Zweck festgehalten werden muss.

Eine Vereinssatzung ist durch die Gesetzgebung für jeden Verein verpflichtend. Auch Vereine, die nicht ins Vereinsregister eingetragen werden, benötigen eine Satzung. Bei einer Vereinsordnung handelt es sich um eine Ergänzung der Satzung, durch die die Satzungsregeln konkretisiert oder weitere Teile des Vereinslebens festgehalten werden können. 

Kernbestandteile einer Vereinssatzung werden in den §§ 57 und 58 BGB definiert und sind unter anderem: 

  1. Name des Vereins 
  2. Vereinssitz 
  3. Vereinszweck
  4. Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  5. Mitgliedsbeiträge 

Das Registergericht kann die Eintragung ins Vereinsregister ablehnen, wenn eine Vereinssatzung nicht ordnungsgemäß verfasst ist. Sind Aspekte nicht in der Vereinssatzung aufgegriffen, gilt automatisch das BGB

hb-iconset-idee Alles rund um die Vereinssatzung erfährst du in unserem Ratgeber.

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt? 

Hat ein Verein den Status der Gemeinnützigkeit inne, kann er von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Allerdings sind gemeinnützige Vereine an verschiedene Vorgaben gebunden. 

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist in der Vereinssatzung festzuhalten und anschließend beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Das sollte entweder vor oder mit der Eintragung ins Vereinsregister erfolgen. Bei der Gründungsversammlung kann auch eine Vorab-Prüfung durchgeführt werden, die einige Finanzämter anbieten. 

Wer kontrolliert Vereine? 

Vereine kontrollieren sich hauptsächlich intern durch die verfasste Vereinssatzung und die Mitgliederversammlung. Extern werden Vereine vornehmlich durch das Finanzamt überprüft.

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Eingetragene Vereine  

Im Gegensatz zu nicht eingetragenen Vereinen sind e.V. juristische Personen mit Rechten und Pflichten. Eingetragene Vereine können im juristischen Sinne agieren und damit Geschäfte eingehen, Klagen einreichen, aber auch verklagt werden

Eingetragene Vereine zeichnen sich dabei vor allem durch ihren ideellen Zweck aus. Wirtschaftliche Tätigkeiten werden nur im Nebenzweck angestrebt. 

Der Weg zum eingetragenen Verein (e.V.) 

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. mindestens sieben Gründungsmitglieder 
  2. Vorstand
  3. Mitgliederversammlung
  4. Vereinssatzung 

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtorgane. Die Satzung des Vereins muss dem Finanzamt vorgelegt werden. 

Zudem darf die Anzahl der Mitglieder nach der Gründung des Vereins nicht unter drei fallen. Nach § 73 BGB wird dem Verein ansonsten die Rechtsfähigkeit entzogen. 

Welche Pflichten hat ein eingetragener Verein?

Ein e.V. darf sich als Idealverein nur im Nebenzweck wirtschaftlich betätigen und nicht hauptsächlich wirtschaftlich agieren, also keine gewerblichen oder Erwerbszwecke verfolgen. Stellt das Registergericht fest, dass der Verein überwiegend wirtschaftlich agiert, kann es die Eintragung ins Vereinsregister widerrufen

Vorteile eines eingetragenen Vereins 

In einem eingetragenen Verein sind immerhin die Mitglieder vor einer persönlichen Haftung geschützt, da er durch den Vorstand und mit seinem Vereinsvermögen haftet. Weitere Vorteile des eingetragenen Vereins sind zum Beispiel: 

  1. kein Startkapital notwendig 
  2. keine Haftung der Mitglieder 
  3. demokratische Organisationsform
  4. Satzung mit klaren Regeln und Strukturen 
  5. vergleichsweise geringe Gründungskosten
  6. Verein kann in seinem eigenen Namen klagen 
  7. gleiche Rechte und Pflichten für alle Mitglieder 
  8. Status der Gemeinnützigkeit kann beantragt werden 

Welche Nachteile hat ein eingetragener Verein? 

Einen eingetragenen Verein zu gründen, kann auch Nachteile haben, zum Beispiel: 

  1. erhöhter Verwaltungsaufwand 
  2. primär keine wirtschaftlichen Zwecke 
  3. mindestens sieben Mitglieder zur Gründung 
  4. Kontrolle bzw. Überprüfung durch das Finanzamt 
  5. Änderungen in der Satzung oder im Vorstand mit Aufwand und Kosten verbunden

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Schritte zur Vereinsgründung 

Die Gründung eines Vereins ist ein strukturierter Prozess, der es ermöglicht, eine gemeinsame Vision in die Realität umzusetzen. Von der ersten Idee über die Erstellung einer Satzung bis zur offiziellen Eintragung – jeder Schritt ist entscheidend, um den Verein erfolgreich zu etablieren. Du musst  rechtliche Anforderungen erfüllen, die richtigen Gründungsmitglieder gewinnen und eine solide Basis für die zukünftige Arbeit schaffen.

Wer darf einen Verein gründen? 

Nach Artikel 9 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Vereine zu gründen. Einen Verein gründen darf genauer gesagt, wer: 

  1. seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder
  2. eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis hat, 

Was ist nötig, um einen Verein zu gründen? 

Voraussetzung zur Gründung eines Vereins sind sieben Gründungsmitglieder, von denen mindestens eine Person im Vorstand ist, sowie die grundsätzliche Absicht, ideelle Zwecke zu verfolgen. Nicht eingetragene Vereine benötigen für die Gründung nur zwei Personen. 

Sobald eine Gründungsversammlung abgehalten und die Vereinssatzung von den mindestens sieben oder zwei Personen unterschrieben wurde, gilt man als Verein

Ablauf einer Vereinsgründung 

Bevor es an die eigentliche Vereinsgründung geht, solltest du dich über die Gründung eines Vereins vollumfänglich informieren und sichergehen, welche Art von Verein du gründen möchtest. Soll der Verein zudem ins Vereinsregister eingetragen werden, hat das Einfluss auf die Gründungsbestimmungen. 

Möchtest du einen (eingetragenen) Verein gründen, braucht es natürlich in einem ersten Schritt die entsprechenden Gründungsmitglieder. Diese kommen auf einer initialen Gründungsversammlung zusammen, wo 

  1. der Name des Vereins festgelegt,
  2. die Vereinssatzung beschlossen, 
  3. der Vorstand sowie seine Vertreter gewählt und 
  4. ein Gründungsprotokoll erstellt wird.

Im Vorstand sind verschiedene Funktionen zu verteilen, zum Beispiel Vorsitzender, Stellvertreter und Kassenwart. Nach Belieben können aber weitere Funktionen definiert werden, die ebenfalls in der Satzung aufgeführt werden müssen. 

Während der Versammlung diskutieren Gründer und Vereinsmitglieder zudem wichtige Punkte und legen gemeinschaftlich bestimmte Regeln fest. Die Versammlung ist damit der Startschuss des Vereins

Bei der Gründungsversammlung müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein, die mit ausreichender Frist schriftlich oder elektronisch eingeladen werden müssen. 

Der Einladung sollte eine Tagesordnung beigefügt werden, die typischerweise zum Beispiel diese Punkte enthält: 

  1. Listeneintrag der Mitglieder 
  2. Wahl des Protokollführers 
  3. Wahl eines Versammlungsleiters 
  4. Wahl des Vorstandes
  5. Beschluss der Satzung 
  6. Ausblick
  7. Sitzungsende 

Es empfiehlt sich, die Vereinssatzung bereits vor der Gründungsversammlung zu entwerfen und sie den Gründungsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Die Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins muss von den mindestens sieben Gründungsmitgliedern während der Versammlung unterzeichnet werden und die Regelungen enthalten, die nach §§ 57 und 58 BGB vorgeschrieben sind. 

hb-iconset-idee Ein nicht eingetragener Verein hat sich mit dem erfolgreichen Abschluss der Gründungsversammlung geschlossen. Dabei ist ein Gründungsprotokoll nicht notwendig und die Satzung unterliegt keinen bestimmten formellen Vorschriften. Die Mitglieder eines nicht eingetragenen Vereins haften gemeinsam.

In vertretungsberechtigter Anzahl muss der gewählte Vorstand alle notwendigen Dokumente, also Vereinssatzung, Gründungsprotokoll und Anmeldeschreiben, beim Amtsgericht (Registergericht) für den Registereintrag einreichen. Das erfolgt meist über einen Notar, da dieser die Dokumente zuvor ohnehin beglaubigen muss.

Beim Gründungsprotokoll sollten folgende Punkte enthalten sein: 

  1. Anzahl der anwesenden Mitglieder 
  2. Versammlungsleiter und Protokollführer 
  3. Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse 
  4. Tag und Ort der Versammlung zur Vereinsgründung 
  5. Ggf. Unterschrift des 1. Vorsitzenden und Protokollführers (abhängig von der Vereinssatzung) 
  6. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Annahmeerklärung der erwählten Vorstandsmitglieder 

hb-iconset-ideeProtokollführung bei Zusammenkünften oder Beschlüssen ist im Verein nur dann vorgeschrieben, wenn es in der Vereinssatzung festgehalten ist. Das BGB schreibt lediglich eine Satzungsbestimmung vor, durch welche Beurkunden von Beschlüssen im Verein geregelt werden. Protokolle sind aber empfehlenswert, da sie eine Informationsquelle darstellen und bei Schwierigkeiten zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Außerdem kommt so der Vorstand seiner Auskunftspflicht nach § 666 BGB nach.

Die Eintragung ins Vereinsregister nimmt etwas Zeit in Anspruch und dauert im Normalfall zwischen vier bis sechs Wochen. Nach der Eintragung ins Vereinsregister erhält der Verein einen Registerauszug. Der vertretungsberechtigte Vorstand erhält einen Auszug, der dem Finanzamt als Nachweis zur Vereinsgründung vorgelegt werden muss. Außerdem wird er zur Eröffnung eines Bankkontos benötigt. 

Die Gründung eines eingetragenen Vereins kann konkret so ablaufen:

hb-iconset-checkGründungsmitglieder finden

hb-iconset-ideeEine Gründungsversammlung abhalten

hb-iconset-ideeGemeinsam die Vereinssatzung beschließen

hb-iconset-ideeDabei das Gründungsprotokoll schreiben

hb-iconset-ideeGgf. gewünschte Gemeinnützigkeit prüfen und beantragen

hb-iconset-ideeEintragung ins Vereinsregister

hb-iconset-ideeEröffnung eines Vereinskonto

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Status der Gemeinnützigkeit  

Ist ein Verein gemeinnützig, dann dient er dem Allgemeinwohl der Gemeinschaft, zum Beispiel in den Bereichen Kunst, Familie, Natur- oder Tierschutz. 

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins wird zwar in der Satzung festgehalten, ist aber erst gültig, nachdem das Finanzamt den Antrag auf Gemeinnützigkeit gewährt und bescheinigt hat. Dafür benötigt das Finanzamt die Vereinssatzung und ggf. den Registerauszug (also Eintragung des Vereins ins Vereinsregister). 

Für gemeinnützige Vereine gelten verschiedene Auflagen

  1. erweiterte Buchführungspflicht 
  2. Beschränkung der Zuwendung an Mitglieder 
  3. Vermögensbindung bei Auflösung des Vereins 

Durch das Finanzamt finden regelmäßige (meist alle drei Jahre) Prüfungen statt, um sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins weiterhin gegeben ist. Dabei dürfen auch gemeinnützige Vereine Gewinne erwirtschaften, sie müssen diese aber dem Vereinszweck zuführen. 

Der Status der Gemeinnützigkeit bietet dem Verein hauptsächlich steuerliche Vorteile

  1. Körperschafts- und gewerbesteuerfreie Einnahmen 
  2. ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Leistungen 
  3. Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) möglich

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Der Status der Gemeinnützigkeit des Vereins muss durch die tägliche Vereinsarbeit erhalten bleiben. Entzieht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit, zum Beispiel weil der Verein seine Mittel nicht ordnungsgemäß eingesetzt hat, kann das schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Neben Steuernachzahlungen ist auch eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder möglich. 

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist also gegeben, wenn

  1. Das Handeln des Vereins einem gemeinnützigen Zweck dient, 
  2. der in der Satzung präzise und ausdrücklich formuliert ist und 
  3. der Verein durch Mitglieder und Vorstand tatsächlich die Satzungsziele verfolgt.

Herausforderungen bei der Vereinsgründung 

Die Gründung eines Vereins kann eine spannende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Herausforderungen können sein

  1. Rechtliche Anforderungen
  2. Mitgliedergewinnung
  3. Finanzierung
  4. Organisatorische Struktur
  5. Öffentlichkeitsarbeit 
  6. Koordination 
  7. Steuerliche Fragen
  8. Motivation und Engagement 

Aber in einem Verein kommen nicht umsonst viele Menschen mit dem gleichen Ziel zusammen. Die Herausforderungen zur Gründung eines Vereins können so auch gemeinsam oder immerhin durch die Wahl des richtigen Vorstandes gelöst werden. 

Kann ein Verein ohne Vorstand sein? 

Ein Verein kann nicht ohne Vorstand sein, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, neben der Mitgliederversammlung auch einen Vorstand als Vereinsorgan zu beschäftigen. Der Vorstand tritt außerdem nach außen hin stellvertretend für den Verein auf. 

Dabei kann der Vorstand zwar aus mehreren Personen bestehen, muss er aber nicht. Allerdings sollte er aus mehr als einer vertretungsberechtigten Person bestehen, da der Verein dann zum Beispiel bei Ausfällen (z. B. Krankheit oder Rücktritt) handlungsfähig bleibt. Üblicherweise besteht ein Vorstand aus drei bis sieben Personen

Alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands werden in das Vereinsregister eingetragen. 

 

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Kosten und Finanzen – Wie viel kostet es einen Verein zu gründen? 


Gründest du einen Verein, sind Kosten und Finanzierung wichtige Themen. Die Einnahmen eines Vereins unterteilen sich dabei in verschiedene Bereiche: 

  1. Einnahmen aus dem ideellen Bereich: Hier generierte Einnahmen sind steuerfrei und werden per Spendenquittung bestätigt. 
  2. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Teilnahme am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr mit dem Ziel, Einnahmen zu generieren, z. B. Vermietung von Werbeflächen. 
  3. Zweckbetrieb: Der Geschäftsbetrieb dient dem Vereinszweck, z. B. Eintrittsgelder für vom Verein organisierte Veranstaltungen. 
  4. Vermögensverwaltung: Dazu gehören Einnahmen aus der Vermögensnutzung, z. B. Mieteinnahmen. 
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Als eingetragener und somit rechtsfähiger Verein sollte für die steuerliche Abwicklung ein Vereinskonto eingerichtet werden. Für diesen Zweck bieten Banken häufig ein spezielles Vereinskonto an. 

Vereinsgründung – Kosten 

Die Kosten für eine Vereinsgründung sind überschaubar. Es fallen zum Beispiel an:

  1. Notargebühren: Zwischen 10 bis 30 Euro 
  2. Eintragung ins Vereinsregister: Zwischen 50 und 80 Euro 
  3. Ggf. Bekanntmachung der Eintragung des Vereins

Für die Vereinsgründung kommen somit Kosten in Höhe von circa 150 Euro zusammen. Zusätzliche Gebühren fallen zudem für zukünftige Änderungen an der Satzung oder im Vorstand an. 

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Weitere Kosten können rund um eure Website, euer Vereinslogo und die Materialien anfallen, die für die tägliche Vereinsarbeit benötigt werden. Corporate Design, als Kernstück eurer Corporate Identity, hilft dir dabei, eine einheitlich visuelle Präsenz zu schaffen. Das dazu passende Logo kannst du dir mit Metafex schnell und einfach erstellen lassen.

Finanzierung des Vereins 

Ein Verein hat verschiedene Möglichkeiten, sich zu finanzieren. Gängig ist dabei der Einsatz von Mitgliedsbeiträgen, die gemeinsam beschlossen und in der Vereinssatzung festgehalten werden müssen. 

Üblicherweise wird der Mitgliedsbeitrag jährlich berechnet, er kann aber auch monatlich, viertel- oder halbjährlich entrichtet werden. Die Höhe des Beitrags kann ebenfalls individuell festgelegt werden. Zur Berechnung der Höhe der Mitgliedsbeiträge kann eine Formel zum Einsatz kommen, zum Beispiel: Die Anzahl der Mitglieder teilt sich durch den voraussichtlichen Finanzbedarf plus Reserven. 

Insofern es unterschiedliche Mitgliedsgruppierungen gibt, die sich in ihrer Leistungsfähigkeit unterscheiden, kann man die Beiträge zusätzlich individuell erhöhen oder absenken. Final wird die Höhe des Mitgliedsbeitrags in der Mitgliederversammlung festgelegt. 

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Eine Vereinssatzung ist als Regelwerk ein festgeschriebenes Dokument. Jede Änderung muss bekannt gegeben werden und verursacht dadurch zusätzliche Kosten. Besser ist es daher, die Mitgliedsbeiträge in einer zusätzlichen Vereinsordnung festzuhalten, da man diese einfacher anpassen kann. 

Weitere Möglichkeiten, um Gelder zu akquirieren, sind zum Beispiel: 

  1. Spenden
  2. Sponsorings
  3. Fördergelder
  4. Zuschüsse bzw. Stiftungsmittel 

Versicherungen für Vereine 

Ein weiterer Kostenfaktor sind Versicherungen, aber sind sie für Vereine auch sinnvoll?  Kommt es zu Fehlern bei zum Beispiel der Buchführung und damit den abgeführten Steuern, haften Vereine und ihr Vorstand, möglicherweise sogar mit dem Privatvermögen. Mögliche Vorfälle bzw. Fehler oder Vorwürfe könnten zum Beispiel sein: 

  1. Steuerhinterziehung durch den Vorstand
  2. Unfälle von Mitgliedern bei Zusammenkünften
  3. Verletzungen bei einer Veranstaltung des Vereins 

In den Fällen ist verschiedene Unterstützung notwendig, zudem entstehen für geschädigte Parteien bestimmte Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld). Daher ist eine Form der Absicherung im Zuge der Vereinsgründung empfehlenswert.

Mit Hilfe einer Vereinsversicherung können der Verein und somit auch die Vereinsvorsitzenden und die Mitglieder vor Haftungsansprüchen geschützt werden. 

Welche Versicherungen muss ein Verein haben? 

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist für einen gegründeten Verein empfehlenswert. Dadurch werden alle Mitglieder des Vereins vor Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter geschützt. 

Weitere wichtige Versicherungen sind zum Beispiel: 

  1. Rechtsschutzversicherung
  2. Unfallversicherung 

Weitere mögliche Versicherungen sind: 

  1. Gruppenunfallversicherung 
  2. Veranstalterhaftpflicht
  3. Vermögensschadenversicherung

Welche Versicherungen für den von dir gegründeten Verein letztlich wichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Rechtsform und der Ausrichtung des Vereins. 

Steuerliche Aspekte der Vereinsgründung – Welche Steuern zahlen Vereine? 

Vereine sind als Körperschaften grundsätzlich steuerpflichtig, die zu zahlenden Steuern sind abhängig davon, zu welchem Bereich die Einnahmen gehören. Ein eingetragener Verein muss aber grundsätzlich diese Steuern abführen

  1. Lohnsteuer
  2. Umsatzsteuer
  3. Gewerbesteuer
  4. Körperschaftsteuer 

Handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, ist dieser nur für die unternehmerischen Tätigkeiten steuerpflichtig. Alle Einnahmen aus dem ideellen Bereich, zum Beispiel Spenden oder Zuschüsse, müssen nicht versteuert werden. 

Ein Verein muss dabei seiner Buchführungspflicht nachkommen und dem Finanzamt Einsicht in die Buchführung gewähren. Das ist wesentlich, da diese Informationen Grundlage für die Steuern sind, die der Verein zahlen muss. 

Wann wird ein Verein vom Finanzamt überprüft? Während gemeinnützige Vereine regelmäßig überprüft werden, unterliegen eingetragene Vereine keiner regelmäßigen Überprüfung. Das bedeutet aber nicht, dass das Finanzamt keine Überprüfung der Finanzen des Vereins vornehmen kann.

Welche Vereine müssen eine Steuererklärung machen? Insofern ein Verein:

  1. steuerbegünstigte Zwecke erfüllt (z. B. Gemeinnützigkeit) 
  2. über keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt und 
  3. die Umsatzgrenze nicht übersteigt, 

muss er keine Steuererklärung machen, da er dadurch von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreit ist. Ist ein Verein umsatzsteuerpflichtig oder beschäftigt er Mitarbeiter, dann muss er eine Umsatzsteuer- bzw. Lohnsteuererklärung machen. 

 

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Steuerangelegenheiten ernst nehmen

Steuern ist ein wichtiges Thema, zu dem man nie genug wissen kann. Im HB Marketplace lernst du mit Hilfe der verschiedenen Seminare der TeleTax GmbH alles, was du über Steuern wissen musst: Von den Umsatzsteuerbasics über Steuerbefreiungen bis hin zu Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht. 

 


Vorstand, Mitglieder, Marketing und Kooperationen – Alltag im Verein 

Das Vereinsleben ist vielseitig und umfasst zahlreiche Aufgabenbereiche, die gemeinsam den Alltag im Verein prägen. Von der strategischen und operativen Leitung durch den Vorstand über die aktive Beteiligung der Mitglieder bis hin zu effektiven Marketingmaßnahmen und wertvollen Kooperationen – jeder Bereich spielt eine wesentliche Rolle für den Erfolg und die Dynamik des Vereins. 

Pflichten und Aufgaben des Vorstands 

Der Vorstand sorgt für die organisatorische und finanzielle Stabilität des Vereins. Daher hat er zahlreiche Pflichten und Aufgaben, die sicherstellen, dass der Verein ordnungsgemäß und erfolgreich geführt wird. 

Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Vertretung des Vereins 
  2. Ggf. Öffentlichkeitsarbeit
  3. Verwaltung der Mitglieder 
  4. Ein- und Verkäufe für den Verein
  5. Haftung für Verletzungen oder Schäden 
  6. die Geschäftsführung gemäß der Vereinssatzung 
  7. Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  8. Vorbereitung und Durchführung von Vorstandssitzungen
  9. Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
  10. Verwaltung der Finanzen (z. B. Buchführung und Finanzberichte)

Insofern die Satzung nichts anderes vorschreibt, werden die Mitglieder des Vorstands nach § 27 BGB durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wie lange Vorstandsmitglieder ihren Sitz innehaben, ist durch das BGB nicht näher bestimmt. Derartige Zusätze können in der Vereinssatzung genauer definiert werden. 

Mitgliedschaft im Verein 

Vereinsmitglieder können durch ihr Engagement und ihre Teilnahme das Vereinsleben bereichern. Die Aufnahme neuer Mitglieder wird durch die Vereinssatzung genauer definiert. In der Satzung werden den Vereinsmitgliedern auch Rechte und Pflichten zugesprochen. 

Mitglieder eines Vereins haben zum Beispiel ein Recht auf Teilnahme an und ein Stimmrecht für die Mitgliederversammlung. Außerdem haben sie ein Recht auf Nutzung des Vereinsinventars. 

Im Gegenzug dazu verpflichten sich Mitglieder zum Beispiel

  1. zur Beachtung des Vereinszwecks 
  2. zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags 
  3. zur aktiven Teilnahme am Vereinsleben 
  4. Ggf. zur Ableistung von Arbeitsstunden 

Eine Mitgliedschaft im Verein kann nicht übertragen oder vererbt werden. Möchte ein Mitglied den Verein verlassen, ist das unter den in der Vereinssatzung formulierten Bedingungen möglich.

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Verstößt ein Mitglied gegen die Richtlinien des Vereins, kann es per Ausschlussverfahren vom Verein ausgeschlossen werden. Das kann nur in der Mitgliederversammlung erfolgen.

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Datenschutzbestimmungen 

Wenn viele Menschen zusammenkommen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, geht das nicht ohne personenbezogene Daten, die durch Datenschutzbestimmungen einem besonderen Schutz unterliegen. 

Um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten, kannst du zum Beispiel: 

  1. eine Datenschutzerklärung verfassen 
  2. das Einverständnis der Mitglieder einholen 
  3. festlegen, welche Daten zu welchem Zweck erfasst und gespeichert werden 
  4. den Zugang zu den sensiblen Daten schützen und auf befugte Personen beschränken 
  5. gemeinsam entscheiden, welche Daten auf öffentlichen Dokumenten oder Plattformen veröffentlicht werden 

Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Vereine 

Marketingaktivitäten helfen dabei, den Verein bekannter zu machen und neue Mitglieder zu gewinnen und können damit entscheidend  für den Erfolg eines Vereins sein. Mögliche Ansätze dabei sind zum Beispiel: 

  1. Zielgruppenanalyse: Bestimmen, welche Gruppen angesprochen werden sollen (z. B. Mitglieder, Spender, Partner).
  2. Markenbildung: Ein einheitliches, ansprechendes Logo und eine klare Botschaft entwickeln, die den Vereinszweck und die Werte widerspiegeln.
  3. Veranstaltungen: Eigene Events planen und durchführen, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und direkte Kontakte zu knüpfen.
  4. Pressearbeit: Pressemitteilungen verfassen und an lokale Medien verschicken, um über Aktivitäten und Erfolge des Vereins zu berichten.
  5. Netzwerkaufbau: Kooperationen mit anderen Organisationen und lokalen Unternehmen eingehen, um Ressourcen zu teilen und gegenseitige Unterstützung zu bieten.
  6. Online-Präsenz: Eine informative Website erstellen und regelmäßig auf sozialen Medien aktiv sein, um Neuigkeiten zu teilen und mit der Community zu interagieren.

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Netzwerken und Kooperationen 

Kooperationen mit anderen Organisationen und Partnern eröffnen neue Möglichkeiten und Ressourcen für die Vereinsarbeit. Sie ermöglichen den Aufbau von Beziehungen zu anderen Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, was neue Möglichkeiten und Ressourcen eröffnet. Hier sind die wichtigsten Aspekte: 

Mögliche Maßnahmen sind: 

  1. Zielgerichtetes Netzwerken: Identifiziere relevante Partner, wie andere Vereine, Unternehmen und lokale Institutionen, die ähnliche Interessen oder Zielgruppen haben.
  2. Partnerschaften aufbauen: Suche nach Möglichkeiten für gemeinsame Projekte, Veranstaltungen oder Initiativen, um Synergien zu nutzen und gegenseitige Vorteile zu erzielen.
  3. Netzwerkveranstaltungen: Nimm an Branchenevents, Konferenzen und lokalen Treffen teil, um Kontakte zu knüpfen und die Sichtbarkeit des Vereins zu erhöhen.
  4. Kooperationsangebote erstellen: Entwickle klare Angebote für potenzielle Partner, die den Mehrwert einer Zusammenarbeit darstellen, wie gemeinsame Werbung oder Ressourcenteilung.
  5. Regelmäßige Kommunikation: Halte den Kontakt zu bestehenden Partnern und pflege die Beziehung durch regelmäßige Updates und gemeinsame Aktivitäten.
  6. Erfolgskontrolle: Überprüfe regelmäßig die Ergebnisse der Kooperationen und Netzwerkarbeit, um sicherzustellen, dass sie die Vereinsziele unterstützen und anpassen zu können.

Durch aktives Netzwerken und strategische Kooperationen kann der Verein seine Reichweite vergrößern, zusätzliche Ressourcen erschließen und seine Projekte effektiver umsetzen.

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Auflösen eines Vereins – Das ist zu beachten 

Mitunter kann es nötig sein, den Verein wieder aufzulösen. Mögliche Gründe dafür sind der Schwund von Mitgliedern oder Insolvenz. Dann kann nach § 41 BGB der Verein durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung und eine Dreiviertelmehrheit wieder aufgelöst werden, insofern die Vereinssatzung keine anderen Bedingungen nennt. 

Der Verein befindet sich anschließend im Stadium der Liquidation. In diesem Zeitraum werden beispielsweise Verträge gekündigt, Forderungen gezahlt und somit sämtliche Angelegenheiten des Vereins final geregelt. Diese Liquidation wird durch den Vorstand durchgeführt, wenn die Mitgliederversammlung keinen anderen Beschluss gefasst hat. 

Die Auflösung und Liquidation des Vereins muss beim zuständigen Amtsgericht mit Hilfe eines Antrags in beglaubigter Form angemeldet werden. Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, wird dies notariell beurkundet und dem Vereinsregister vorgelegt. Erst dann wird der e.V. aus dem Vereinsregister gelöscht.

 

 

Fazit zur Gründung eines Vereins

Die Gründung und Führung eines Vereins bietet dir die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen an einer Vision zu arbeiten und etwas zu bewegen. Dabei ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu beachten und mit Hilfe der Mitgliederversammlung und der Vereinssatzung klare Strukturen und effektive Kommunikationsstrategien zu entwickeln. 

Bei der Gründung eines eingetragenen Vereins sind aber rechtliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch das BGB und das Vereinsrecht, wichtig für dich. Auch wenn die Aufgaben umfangreich erscheinen, kannst du durch sorgfältige Planung und Organisation einen
gemeinschaft-verein

FAQ zur Vereinsgründung 

wissenswertes

Kann ich alleine einen Verein gründen?

Alleine ist es nicht möglich, einen Verein zu gründen. Es braucht abhängig von der Art des Vereins mehrere Gründungsmitglieder. 

Wie viele Gründungsmitglieder braucht ein Verein? 

Ein eingetragener Verein braucht sieben Gründungsmitglieder, ein nicht eingetragener Verein benötigt dagegen nur zwei. 

Was sind die ersten Schritte zur Gründung eines Vereins? 

Die ersten Schritte zur Gründung eines Vereins sind das Finden von Mitgliedern, das Abhalten einer Mitgliederversammlung und das Verfassen einer Vereinssatzung. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll. 

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Verein zu gründen? 

Um einen Verein zu gründen, müssen mindestens zwei bzw. sieben Gründungsmitglieder zusammenkommen, eine Satzung erstellen und in einer Gründungsversammlung beschließen. Der Verein muss beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden, um den Status eines eingetragenen Vereins (e.V.) zu erhalten.

Was muss in der Satzung eines Vereins stehen? 

Kernelemente einer Vereinssatzung sind zum Beispiel der Name des Vereins, der Vereinssitz und der Vereinszweck. Was genau enthalten sein muss, ist in den §§ 57 und 58 BGB definiert. 

Wie melde ich einen Verein beim Vereinsregister an? 

Um einen Verein im Vereinsregister anzumelden, müssen die Vereinssatzung und das Protokoll der Gründungsversammlung beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. 

Welche Kosten entstehen bei der Gründung eines Vereins? 

Bei der Gründung eines Vereins entstehen Kosten für die Eintragung ins Vereinsregister (zwischen 50 und 150 Euro), eventuell Notarkosten für die Beglaubigung der Satzung und des Gründungsprotokolls (ca. 50 bis 100 Euro) sowie mögliche Kosten für die Erstellung der Satzung durch einen Rechtsanwalt.

Wie erlangt ein Verein den Status der Gemeinnützigkeit? 

Den Status der Gemeinnützigkeit erlangt ein Verein durch die entsprechende Formulierung in der Vereinssatzung und den anschließenden Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. 

Welche Aufgaben hat der Vorstand eines Vereins? 

Der Vorstand eines Vereins hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu führen, den Verein nach außen zu vertreten, die Mitgliederversammlungen einzuberufen und zu leiten, die Finanzen zu verwalten sowie die Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen. Zudem sorgt er für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Organisation von Vereinsaktivitäten.

Wie finanziert sich ein Verein? 

Ein Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördergelder, Sponsoring, Einnahmen aus Veranstaltungen und Projekte sowie gelegentlich durch öffentliche Zuschüsse oder Stiftungsmittel.

Welche Versicherungen sind für Vereine notwendig? 

Für Vereine kommen zum Beispiel diese Versicherungen in Frage: eine Vereinshaftpflichtversicherung zum Schutz gegen Haftungsansprüche, eine Unfallversicherung für Mitglieder und ehrenamtliche Helfer, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Vorstand sowie gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Verein im Verein gründen 

Die Gründung eines Vereins innerhalb eines bestehenden Vereins ist möglich, allerdings erfordert sie eine präzise Planung und Einhaltung bestimmter Formalitäten. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Zweigverein, der dem Hauptverein untergeordnet ist und die gleichen Ziele verfolgt. 

 

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