Abmahnung auf eBay erhalten?

Hast du als eBay-Händler eine Abmahnung erhalten? Abmahnungen auf eBay sind leider keine Seltenheit. Denn auch auf dem Marktplatzriesen kann man als Online-Händler in so manches rechtliches Fettnäpfchen treten.

Aber gerate nicht in Panik! Wir wissen genau, was bei einer Abmahnung auf eBay zu tun ist. Als Unlimited-Mitglied übernimmt der Händlerbund schon ab 57,90 Euro* pro Monat folgende Leistungen für dich:

  1. Wir unterstützen dich sofort bei deiner Abmahnung – auch rückwirkend
  2. Vertretung auch bei Selbstverschulden
  3. Bearbeitung durch erfahrene, spezialisierte Fach- und Rechtsanwälte
  4. Weitere Händlerbund-Leistungen: individuelle (auch internationale) Rechtstexte, rechtliche Shop-Tiefenprüfung, Rechtsberatung per Mail oder Telefon, Cookie-Consent-Tool, usw.
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Hast du eine Abmahnung auf eBay bekommen?

Ein Abmahnschreiben ist immer eine aufwühlende Angelegenheit. Meist wird direkt eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die mit einer Geldstrafe droht.

So handelst du richtig:

1. Ruhe bewahren
2. Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben
3. Nicht sofort bezahlen
4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
5. Fristen beachten

Was kannst du jetzt tun?

  1. Wende dich telefonisch an den Händlerbund +49 341 926590
  2. oder lade das Abmahnschreiben direkt über den Abmahnungsupload hoch:

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

7 Gründe für eine Abmahnung auf eBay

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Die Verwendung inhaltlich unzureichende AGB sind sehr häufige Gründe für eine Abmahnung auf eBay. Ebenso werden häufig unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbrauchern abgemahnt.
  2. Widerrufsbelehrung
    Oft werden Online-Händler auch wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Auch ein nicht vorhandenes Muster-Formular für den Widerruf ist häufig Gegenstand einer Abmahnung.
  3. Artikelbeschreibung auf eBay
    Eine Abmahnung auf eBay kann ausgesprochen werden, weil die Online-Händler unter anderem mit Selbstverständlichkeiten werben oder das Widerrufsrecht auf unzulässige Weise einschränken. Abmahngefährdet ist z.B. die Aussage „Rücknahme nur in Originalverpackung“. In diesem Rahmen wird oftmals auch eine mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht moniert. Immer häufiger geht es hier um die Darstellung der wesentlichen Merkmale des Produkts bzw. die fehlende Angabe der Pflichtkennzeichnung (z.B. Energieeffizienzklasse). Des Weiteren solltest du standardisierte Produktbeschreibungen nicht ohne Prüfung übernehmen, da du bei falschen Angaben dafür haftbar gemacht werden kannst.
  4. Grundpreisangabe
    Abmahner werfen verstärkt einen Blick auf Grundpreisangaben. Werden diese vergessen oder nicht in unmittelbarer Nähe der Endpreise angezeigt, so kann dies abgemahnt werden.
  5. Versandbedingungen
    Auch die fehlende bzw. unzureichende Ausweisung der Versandkosten ist ein häufiger Grund für mögliche Abmahnungen.
  6. Verstoß gegen das Verpackungsgsetz
    Ein häufiger Grund für eine Abmahnung auf eBay ist ein Verstoß gegen § 9 des Verpackungsgesetzes. Jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren. Online-Händler die dies unterlassen, riskieren eine Abmahnung.
  7. Verstoß gegen das Elektrogesetz
    Online-Händler, die Elektroartikel auf eBay verkaufen sollten daran denken sich nach § 6 ElektroG bei der Stiftung EAR zu registrieren. Aus § 6 Abs. 2 ElektroG ergibt sich, dass Geräte ohne eine Registrierung nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Weitere Abmahngründe könnten sich auch im Titel des eBay-Angebots einschleichen. Nutzt man beispielsweise einen Markennamen in der Überschrift, besteht Abmahngefahr. Solche sogenannten „Eye Catcher“ für Beschreibung der angebotenen Ware zu verwenden, ist unzulässig, wenn gar kein Produkt der genannten Marke verkauft wird. Aber auch die Verwendung von geschütztem Bildmaterial ist ein häufig auftretender Abmahngrund, da viele eBay-Händler die Bilder von anderen Websitebetreibern kopieren und im Shop einbinden. Um eine Abmahnung auf eBay zu vermeiden, verwende ausschließlich Bilder, die du selbst erstellt oder über eine der zahlreichen Bildagenturen bezogen hast.


Wer mahnt ab?

Die häufigsten Abmahner die auf eBay zu finden sind, sind der Ido-Verband, die Wettbewerbszentrale und der Rechtsanwalt Sandhage. Unter den Mandanten von Rechtsanwalt Sandhage findet sich in einer Vielzahl von Abmahnungen der „Juwelier Chrontage”, sowie das Modeunternehmen „iOcean”. Auch die „Wetega UG” und die „Sachse Vertriebs GbR” werden häufig von Rechtsanwalt Sandhage vertreten um Online-Händler auf eBay abzumahnen.


Welche Folgen hat eine Abmahnung auf eBay?

Eine Abmahnung fordert dich zunächst dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dies geschieht in Form einer Unterlassungserklärung. Die Kosten, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, sind die Rechtsanwaltskosten oder die Aufwendungskosten, die dem Abmahner durch die Kosten entstanden sind. Bevor du die Unterlassungserklärung unterschreibst und den geforderten Betrag zahlen, solltest du dir immer professionellen rechtlichen Rat einholen.


Wir kümmern uns um deine Abmahnung

Solltest du als eBay-Händler eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir dir gerne im Rahmen unserer Mitgliedschaftspakete. Unsere qualifizierten Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Abwicklung von Abmahnungen auf eBay.

Der Händlerbund hilft dir sofort weiter:

  1. Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist
  2. Wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung
  3. Ggf. gerichtliche Vertretung durch alle Instanzen
  4. Modifizierung der Unterlassungserklärung
  5. Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
  6. Kostenübernahme je nach Mitgliedschaftspaket
  7. Beratung zu einem abmahnsicheren Handel auf eBay

Werde Händlerbund-Mitglied und profitiere von unserer Abmahnhilfe, sowie zahlreichen weiteren Leistungen.

Als Händlerbund unterstützen wir Online-Händler dabei, erfolgreich E-Commerce zu betreiben. Die Rechtssicherheit ist das A und O des Online-Handels. Deshalb enthalten unsere Mitgliedschaftspakete neben der Soforthilfe bei Abmahnung auch abmahnsichere Rechtstexte, eine Rechtberatung per E-Mail und Telefon, eine Shop-Tiefenprüfung und viele weitere Lösungen, die dir als Online-Händler das Leben leichter machen. Die Abmahnvertretung ist sowohl im Unlimited- als auch im Professional-Mitgliedschaftspaket enthalten. 
Unsere Abmahnvertretung in drei Worten: Schnell, professionell, bewährt.

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.