Abmahnung vom IDO-Verband – wir helfen dir sofort!
Wenn es um Abmahnungen geht, ist der IDO-Verband unter Online-Händlern für seine Umtriebigkeit seit Jahren berüchtigt. Eine Abmahnwelle folgt der nächsten. Denn der Verband arbeitet mit System. Immer wieder geht es um Wettbewerbsverstöße, die sich einfach aufspüren lassen und dann massenhaft abgemahnt werden. Wir kennen das Vorgehen seit langem und helfen dir, die Folgen der Abmahnung zu verringern oder sie komplett abzuwehren.
Was wir für dich tun, wenn du eine Abmahnung vom IDO-Verband erhalten hast:
- Detaillierte Prüfung der Abmahnung: Unsere Rechtsexperten beurteilen die Situation rasch und präzise, um optimale Lösungswege zu identifizieren.
- Individuelle Risikoberatung und Strategieentwicklung: In enger Zusammenarbeit gestalten wir eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, die auf deine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
- Gerichtsvertretung durch erfahrene Fach- und Rechtsanwälte: Wir setzen uns professionell und entschlossen für deine Interessen ein, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
- Unterstützung ohne Wartezeiten: Deine Anliegen sind uns wichtig, daher stehen wir ohne Wartezeiten zur Seite und begleiten dich.
Ich wurde vom IDO-Verband abgemahnt – Was kann ich tun?
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz IDO-Verband) ist regelmäßig aktiv, um Abmahnungen an Online-Händler auszusprechen.
Die Abmahnkosten fallen oft vergleichsweise gering aus. Mit Forderungen im Bereich von etwa 200 Euro scheint es naheliegend, schnell zu zahlen, um alle Unannehmlichkeiten schnell vom Tisch zu haben. Die Tücke steckt allerdings in der beigefügten Unterlassungserklärung. Wird der Verstoß nicht, wie dort vereinbart, behoben oder wiederholt er sich, drohen hohe Vertragsstrafen – im Einzelfall selbst dann, wenn du sie nicht selbst verschuldet hast. Die Kosten belaufen sich dabei meist auf 3000 bis 4000 Euro.
Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrungen mit Abmahnungen vom IDO-Verband und unterstützen dich schnell und zuverlässig.
Wichtig ist, dass du die gesetzten Fristen wahrst, auch wenn sie knapp bemessen sind. Den Rest übernehmen wir für dich.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung
Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen.
Wer ist der IDO-Verband?
Abmahnungen von Wettbewerbszentralen, Verbraucherzentralen & Co. sind für Online-Händler nichts Neues. Vor über zehn Jahren reiht sich nun auch der bis dato unscheinbare Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO-Verband) in die Reihe der Abmahner ein.
Der IDO-Verband stellt eine Fülle von vermeintlichen Leistungsangeboten zur Verfügung, unter anderem Informationen zum Schutz vor einer Abmahnung sowie News zu Gesetzesnovellierungen. Außerdem sollen nach eigenen Angaben Rechtstexte (z. B. AGB) bereitgestellt. Im Falle einer erhaltenen Abmahnung bietet der IDO-Verband betroffenen Mitgliedern durch die „Unterstützung einer starken Online-Gemeinschaft“ weitere Hilfe an.
Allerdings muss sich der Verband genauso lange schon Kritik gefallen lassen. In entsprechenden Foren und Blogs sind unzählige Berichte und Schilderungen betroffener Online-Händler zu finden, die über das Vorgehen des IDO-Verbands klagen. „Möglichst viele Mitglieder zu werben, um dann später aktiv abmahnen zu können“, sei das Ziel des Verbandes. Die versprochenen Leistungen seien nur vorgeschoben.
Das Wichtigste aus der Rechtsprechung
Neben der Frage, ob der IDO-Verband künftig wieder abmahnen wird, musste der Abmahner noch diverse “Altlasten” bewerkstelligen:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: I ZR 111/22) bestätigte die Abmahnbefugnis des IDO-Verbandes. Der Vorwurf lautete, dass der IDO-Verband in seiner aktiven Zeit zu wenig Mitglieder aus der Branche hatte und somit keine Abmahnbefugnis vorliegen würde. Das konnte der BGH allerdings nicht nachweisen.
Auch in einem anderen Fall war der BGH auf der Seite des IDO-Verbands: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setzt keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis, wie sie der IDO-Verband derzeit nicht mehr hat, voraus (Beschluss vom 21.12.2023, Az.: I ZB 42/23). Der IDO-Verband darf Ordnungsmittel aus alten Titeln (Urteile oder Beschlüsse) weiter beantragen. Ob „normale“ Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärung gefordert werden können, ist derzeit umstritten.
Was wird durch den IDO-Verband abgemahnt?
Egal ob Online-Shop, Amazon und eBay oder Google Shopping – dort, wo sich Rechtsverstöße im E-Commerce schnell und massenhaft aufdecken lassen, ist der IDO-Verband nicht weit.
Besonders häufig werden die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung in diesen Bereichen abgemahnt:
- Grundpreisangabe
- Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung
- fehlender oder nicht klickbarer Link auf die OS-Plattform
- Werbung mit Garantien
- Lieferzeiten
Der IDO-Verband ist bekannt dafür, sich immer wieder auf eine bestimmte Branche einzuschießen und dort besonders viele Händler abzumahnen. Betroffen sind unter anderem der Verkauf von:
- Handmade-Artikeln
- Tierbedarf
- Haushaltswaren
- Kosmetikprodukten
- Lebensmitteln
- Bricklink
Als Verband darf der IDO nur Branchen abmahnen, die er anhand umfangreicher Mitgliederzahlen auch tatsächlich vertreten kann. Diese Aktivlegitimation wurde dem IDO-Verband in der Vergangenheit von Gerichten schon mehrfach abgesprochen, zum Beispiel für die Branchen "Schmuck" und "Nahrungsergänzungsmittel".
Erfahre mehr zum Vorgehen und den Folgen bei einer Abmahnung in unserem kostenlosen Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und der "FAQ Unterlassungserklärung".
Welche Ansprüche macht der IDO mit der Abmahnung geltend?
Bei den Abmahnungen handelt es sich um gewöhnliche Fälle, in der der abgemahnte Händler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert wird.
Die uns bekannten Abmahnungen weisen inhaltlich keine Auffälligkeiten auf, sondern betreffen die gängigen Abmahngründe wie unvollständige Widerrufsbelehrungen oder fehlende Grundpreisangaben. Die Abmahnungen sind inhaltlich nicht unbedingt zu beanstanden. Allerdings besitzt der Verband derzeit keine Legitimation zur Abmahnung mehr und darf damit faktisch nicht abmahnen (Stand 06/2024). Auch formell stand bei den früheren Abmahnungen immer wieder der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Raum.
Muss ich die Abmahnung des IDO-Verbands ernst nehmen?
Eine Abmahnung des IDO-Verbands war und ist unbedingt ernst zu nehmen und die gesetzte Frist einzuhalten. Wird auf die Abmahnung zu spät reagiert, können höhere Kosten oder gar der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen. Das Gleiche gilt für alle weiteren Schreiben wie Vertragsstrafenforderungen.
Hast du eine Abmahnung des IDO-Verbands erhalten, solltest du die geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben. Hilfe im Abmahnfall erhältst du vom Händlerbund.
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Wissenswertes zu Abmahnungen vom IDO-Verband
Darf der IDO-Verband überhaupt abmahnen?
Nicht nur Mitbewerber dürfen abmahnen. Unter bestimmten Bedingungen steht das Recht auch Wirtschaftsverbänden zu. Eine Aktivlegitimation ergibt sich zum Beispiel aus Art und Anzahl der Mitglieder und daraus, dass ein rechtsfähiger Verband die gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Interessen fördert. Ob das beim IDO-Verband der Fall war, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Seit Ende 2021 müssen Verbände durch eine Gesetzesverschärfung jedoch in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, die vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Bisher nicht dabei: Der IDO-Verband. Seit diesem Zeitraum mahnt der Verband auch nicht mehr ab. Aber: Vertragsstrafen aus alten Abmahnungen werden weiterhin gefordert. Ob das legal ist, wird derzeit stark diskutiert, denn die Rechtslage ist unklar.
Der IDO wird mit Täuschung und Rechtsmissbrauch in Verbindung gebracht. Was bedeutet das für mich?
Ob der IDO-Verband tatsächlich dazu befugt ist Abmahnungen auszusprechen, steht immer wieder zur Debatte. Trotzdem solltest du eine Abmahnung niemals einfach ignorieren, denn die Folgen sind nicht absehbar. Mit rechtlicher Unterstützung kannst du sicherstellen, dass die Konsequenzen der Abmahnung so gering wie möglich gehalten oder abgewendet werden können.
Kann eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt: Ist eine Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, ist sie ein Leben lang wirksam. Und das selbst dann, wenn sich die Abmahnung im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich herausgestellt hat. Unterlassungserklärungen werden in solchen Fällen nicht automatisch hinfällig, können aber gekündigt werden. Ob tatsächlich ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ergibt sich teilweise erst Jahre nachdem die Abmahnung ausgesprochen wurde.
Was ist der Vorteil einer modifizierten Unterlassungserklärung?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht nach einer Abmahnung bietet den Vorteil, dass man eine Unterlassungserklärung abgibt, ohne jedoch überzogene oder unnötige Verpflichtungen einzugehen. Dies kann das Risiko reduzieren, hohe Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen zu zahlen. Zudem bleibt die Möglichkeit, bestimmte rechtliche Einwände oder Zweifel zu formulieren, was die Rechtsposition des Abgemahnten stärken kann.
Kann ich eine Abmahnung ignorieren?
Es besteht keine Pflicht, auf eine Abmahnung zu reagieren. Es kann in gewissen taktischen Fällen sogar ratsam sein, zumindest die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies sollte aber nur nach Rücksprache mit einem Anwalt entschieden werden.
Was passiert, wenn ich die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgebe?
Ignoriert man eine Abmahnung und gibt die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, kann die andere Partei den gerügten Verstoß notfalls mittels gerichtlicher Hilfe erzwingen. Das ist nicht nur teurer, sondern auch langwieriger. Dieser Weg kann jedoch auch taktische Vorteile bieten, die individuell mit einem Rechtsbeistand zu diskutieren sind.
Welche Rechtsfolgen hat eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung im Zuge einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat folgende Rechtsfolgen:
- Verpflichtung zur Unterlassung: Der Abgemahnte verpflichtet sich, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen.
- Vertragsstrafe: Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig, die oft erheblich sein kann.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der wettbewerbswidrige Zustand beseitigt und zukünftige Verstöße vermieden werden.
Kann der Händlerbund mir helfen, eine Abmahnung vom IDO-Verband abzuwehren?
Ja. Der Händlerbund bietet spezialisierte Unterstützung und Beratung für Online-Händler, die eine Abmahnung vom IDO-Verband erhalten haben. Wir sind Europas größter Onlinehandelsverband und haben bereits tausende IDO-Abmahnungen bearbeitet.
Lass dir vom Händlerbund helfen. Mit einem Team von erfahrenen Rechtsanwälten kann der Händlerbund die Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung prüfen, dich bei der Formulierung einer Antwort unterstützen und dich durch das Verfahren führen. Darüber hinaus hilft der Händlerbund, deine Online-Präsenz rechtssicher zu gestalten, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, dich als Online-Händler abzusichern und das für dich bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir helfen dir nicht nur bei einer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir dir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.