Abmahnung von der Wettbewerbszentrale? Wir helfen dir sofort
Es passiert schnell – ein kleiner Fehltritt im Online-Handel und schon flattert eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale ins Haus. Dieses Gremium setzt sich für den fairen Wettbewerb ein und geht gegen unlautere Wettbewerbspraktiken vor.
Hast du eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale erhalten? Der Händlerbund hilft dir sofort.
Was wir für dich tun:
- Detaillierte Prüfung der Abmahnung: Unsere Experten prüfen die Abmahnung und suchen nach den besten Lösungsansätzen.
- Persönliche Beratung: Wir erläutern die Risiken und das weitere Vorgehen, um dich bestmöglich zu unterstützen.
- Professionelle Vertretung: Unsere erfahrenen Fach- und Rechtsanwälte vertreten dich auch im Falle eines Gerichtsverfahrens schnell und unkompliziert.
- Direkte Hilfe: Als Mitglied genießt du weitere Vorteile, wie z.B. eine rechtliche Shop-Tiefenprüfung, individuelle Rechtstexte, Rechtsberatung per Mail und Telefon, Cookie-Consent-Tool, etc.
Wir kümmern uns um deine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale, damit du dich schnell wieder auf dein Geschäft konzentrieren kannst.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Risiken bei Missachtung einer Abmahnung
Bei der Missachtung einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen. Ein Hauptproblem ist, dass die Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen kann, was zu zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten führt. Zudem kann ein Ordnungsgeld oder im schlimmsten Fall sogar eine Ordnungshaft verhängt werden, wenn der Abgemahnte untätig bleibt oder weiterhin gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Schließlich kann die Missachtung auch zu einem Imageverlust führen, der langfristige negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben kann.
Auch auf eine unberechtigte Abmahnung der Wettbewerbszentrale sollte dringend reagiert werden und der Vorwurf mittels eines Rechtsbeistandes zurückgewiesen werden. Sie muss jedoch nicht bezahlt werden.
Weitere Gründe für Abmahnungen
- Fehlende Umsetzung des Kündigungsbuttons
- Schleichwerbung durch Influencer
- Greenwashing
- Unvollständige Google Shopping-Ads
- Nutzung gekaufter Bewertungen
Was wird in der Abmahnung der Wettbewerbszentrale gefordert?
In einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird in der Regel die Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens gefordert. Dies beinhaltet auch die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Zusätzlich werden die Erstattung der Kosten sowie ggf. weitere Auskünfte über den Umfang der unlauteren Handlungen verlangt. Ziel der Abmahnung ist es, wettbewerbswidriges Verhalten ohne gerichtliche Auseinandersetzungen zu unterbinden.
⛑️ Erste Hilfe bei Abmahnung: Unsere Rechtsexperten geben Antworten
Wissenswertes zur Wettbewerbszentrale – Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Wer steht hinter der Wettbewerbszentrale?
Die Wettbewerbszentrale, gegründet im Jahre 1912 in Berlin und nach dem Zweiten Weltkrieg 1949 in Frankfurt am Main neugegründet, ist eine Institution mit über 100-jähriger Erfahrung im Bereich des fairen Wettbewerbs. Heute agiert sie aus Bad Homburg und versteht sich als unabhängige Selbstkontrollinstitution, die den lauten Wettbewerb fördert. Mit Tätigkeitsfeldern, die von Rechtsforschung über Rechtsberatung bis hin zur Rechtsdurchsetzung reichen, tritt sie bundesweit und sogar grenzüberschreitend für den Schutz des Wettbewerbs im Interesse der Allgemeinheit ein.
Welche Aufgaben hat die Wettbewerbszentrale?
Die Wettbewerbszentrale hat die Aufgabe, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Sie prüft und verfolgt wettbewerbswidriges Verhalten, indem sie Unternehmen und Geschäftsleute abmahnt, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Zudem klärt sie durch Beratung und Information über die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auf. Darüber hinaus vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder und die der Allgemeinheit, indem sie notfalls gerichtliche Schritte einleitet, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Bei einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale muss der Abgemahnte in der Regel eine sehr kurze Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung einhalten, oft zwischen einer Woche und zehn Tagen. Diese Frist dient dazu, das wettbewerbswidrige Verhalten schnell zu unterbinden. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen, was zusätzliche Kosten und rechtliche Konsequenzen für den Abgemahnten nach sich ziehen kann. Es ist daher wichtig, die Frist ernst zu nehmen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Zudem müssen die Kosten innerhalb der gleich oder einer weiteren Frist beglichen werden.
Wann ist eine Unterlassungserklärung erforderlich?
Eine Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale ist erforderlich, wenn der Abgemahnte das wettbewerbswidrige Verhalten zukünftig unterlassen soll. Die Abgabe dieser Erklärung dient dazu, dass der Abgemahnte bei Wiederholung des Verstoßes eine Vertragsstrafe zahlt.
Welche Gründe führen am häufigsten zu Abmahnungen?
Die Hauptgründe für Abmahnungen drehen sich meistens um das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht. Das Fehlen oder Missverständnisse in rechtlichen Rahmenbedingungen können schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Wettbewerbszentrale hat dabei das Ziel, den fairen Wettbewerb zu wahren und tritt gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ein.
In welchen Branchen sind Abmahnungen besonders verbreitet?
Es gibt bestimmte Branchen, die besonders häufig von Abmahnungen betroffen sind. Hierzu gehören Unternehmen, die Insektenschutzmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Schmierstoffe, Lifte, Stoffe, Biozidprodukte und Medizinprodukte vertreiben. Diese Branchen sind oft komplex reguliert, und die Einhaltung aller Vorschriften kann eine Herausforderung darstellen, was das Abmahnrisiko erhöht.
Welche Abmahngebühren fallen bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale an?
Bei einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale werden üblicherweise Abmahnkosten geltend gemacht, die zwischen 250 und 300 Euro liegen. Darüber hinaus wird vom Abgemahnten erwartet, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Falle einer zukünftigen Zuwiderhandlung ist eine festgesetzte Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 4.000 Euro zu zahlen.
Sind die Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale berechtigt?
Die Wettbewerbszentrale handelt mit dem Ziel, den lauteren Wettbewerb zu fördern und die Interessen der Allgemeinheit zu schützen. Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale sind oft ein Hinweis darauf, dass bestimmte Wettbewerbsregeln möglicherweise verletzt wurden. Es ist essentiell, die erhaltenen Abmahnungen ernst zu nehmen und rechtlich zu prüfen, um den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln und um zu verstehen, wie man sich besser vor zukünftigen Abmahnungen schützen kann.
Welche Abmahnkanzleien sind im Bereich des Online-Handels prominent?
Im Online-Handelssektor gibt es eine Reihe von Abmahnanwälte, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und anderen rechtlichen Verstößen spezialisiert haben. Für Händler, die nicht über juristische Expertise verfügen, kann der Umgang mit diesen Kanzleien eine anspruchsvolle Angelegenheit sein."
Brauche ich eine/n Rechtsverteidigung/Fachanwalt?
Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren, wenn man eine Abmahnung erhalten hat. Ein erfahrener Anwalt kann die Abmahnung rechtlich prüfen und einschätzen, ob die Forderungen auch wirklich inhaltlich berechtigt sind oder ob es Ansatzpunkte für eine Verteidigung gibt, beispielsweise wegen Formfehlern. Zudem kann der Anwalt dabei helfen, eine möglicherweise erforderliche Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass die Interessen des Abgemahnten bestmöglich gewahrt bleiben und unnötige Risiken vermieden werden. Ohne fachkundige Beratung kann die Unterzeichnung schwerwiegende rechtliche und finanzielle Nachteile erleiden.
Was mahnt die Wettbewerbszentrale ab?
Jetzt handeln – teure Fehler vermeiden
Eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschätzt werden.
Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
Nach Erhalt einer Abmahnung ist rasches, korrektes Handeln essenziell. Zunächst solltest du die Fristen prüfen und einhalten. Such dir juristische Unterstützung, um die Vorwürfe zu bewerten. Beantworte die Abmahnung nie voreilig und allein, da dies die Lage verschlimmern kann. Expertenrat einzuholen, hilft, unnötige Kosten und weitere Rechtsprobleme zu vermeiden.
Hier ist, was Du tun solltest:
Sofortmaßnahmen: Was ist zu tun?
- Nicht ignorieren: Das Schlimmste, was Du tun kannst, ist, die Abmahnung zu übersehen. Selbst wenn Du glaubst, dass sie unbegründet ist, solltest Du sie ernst nehmen.
- Fristen notieren: Abmahnungen enthalten oft enge Zeitfenster für Reaktionen. Markiere diese Fristen in Deinem Kalender und stelle sicher, dass Du davor handelst.
- Keine voreiligen Schritte: Zwar ist schnelles Handeln gefragt, aber übereilte Reaktionen können schaden. Also: Nicht sofort eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten.
- Dokumentieren: Bewahre alle Kommunikationen in Bezug auf die Abmahnung auf. Dies könnte in späteren Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten nützlich sein.
Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung
Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen.
Wie geht es nach dem Upload deiner Abmahnung weiter?
Wenn du dein Abmahnschreiben komplett hochgeladen hast, wählst und buchst du im nächsten Schritt dein gewünschtes Mitgliedschaftspaket.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Diese Mitglieder sind überzeugt – jetzt fehlst nur noch du
Die größte Herausforderung war 2018 die DSGVO, die selbst hartgesottene Unternehmer an den Rand des Wahnsinns brachte. Aus diesem Grund sind wir 2018 Mitglied beim Händlerbund geworden. Ihr seid beim Thema Rechtssicherheit Profis, versorgt uns mit allen wichtigen Updates bei Gesetzesänderungen und wir haben für alle Rechtsgebiete einen Ansprechpartner.
Bekannt aus
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.