Abmahnung auf eBay Kleinanzeigen erhalten?

eBay Kleinanzeigen ist eine beliebte Plattform, um gebrauchte Gegenstände zu kaufen und zu verkaufen. Doch während viele Nutzer die Plattform für private Verkäufe nutzen, kann es schnell passieren, dass rechtliche Probleme auftreten – insbesondere, wenn der Eindruck entsteht, du handelst gewerblich. Oft folgen darauf Abmahnungen, die für viele Betroffene überraschend und einschüchternd sind.

Aber gerate nicht in Panik! Wir wissen genau, was bei einer Abmahnung auf eBay zu tun ist. Als Unlimited-Mitglied übernimmt der Händlerbund schon ab 57,90 Euro* pro Monat folgende Leistungen für dich:

  1. Wir unterstützen dich sofort bei deiner Abmahnung – auch rückwirkend
  2. Vertretung auch bei Selbstverschulden
  3. Bearbeitung durch erfahrene, spezialisierte Fach- und Rechtsanwälte
  4. Weitere Händlerbund-Leistungen: individuelle (auch internationale) Rechtstexte, rechtliche Shop-Tiefenprüfung, Rechtsberatung per Mail oder Telefon, Cookie-Consent-Tool, usw.
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Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, weil es gegen das Gesetz verstößt. Sie wird oft von einem Anwalt verschickt und enthält den Vorwurf, die Forderung, eine sogenannte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, und meistens auch die Aufforderung, Kosten zu übernehmen.
Typische Gründe sind Verstöße gegen Urheberrecht sowie Marken- oder Wettbewerbsrecht. Ziel der Abmahnung ist es, rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.

 

Wie reagiert man auf eine eBay Kleinanzeigen Abmahnung?

Wenn du eine Abmahnung bekommst, solltest du zuerst Ruhe bewahren. Lies das Schreiben genau durch, um zu verstehen, was dir vorgeworfen wird. In der Regel geht es um einen rechtlichen Verstoß, wie etwa fehlende Pflichtangaben, irreführende Angaben oder den Verdacht, dass du gewerblich handelst, obwohl du dich als Privatverkäufer ausgibst.
Wichtig ist, dass du nicht vorschnell unterschreiben oder bezahlen solltest, bevor du den Fall von einem Juristen prüfen lassen hast.

Kurz:

1. Ruhe bewahren
2. Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben
3. Nicht sofort bezahlen
4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
5. Fristen beachten

Was kannst du jetzt tun?

  1. Wende dich telefonisch an den Händlerbund +49 341 926590
  2. oder lade das Abmahnschreiben direkt über den Abmahnungsupload hoch:

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Inhalt einer Abmahnung bei eBay Kleinanzeigen

Eine Abmahnung enthält normalerweise:

  1. Vorwurf: Was du angeblich falsch gemacht hast (z. B. unzulässiger Privatverkauf, unklare Preisangaben, fehlende Widerrufsbelehrung).
  2. Forderung: Oft wirst du aufgefordert, eine sogenannte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eventuell eine Geldstrafe zu zahlen.
  3. Frist: Bis wann du reagieren sollst.
  4. Rechtsgrundlage: Der rechtliche Grund, warum du abgemahnt wurdest (z. B. Wettbewerbsrecht).

 

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Alles sollte klar formuliert sein. Falls etwas unverständlich ist, lass es unbedingt prüfen.

Was wird abgemahnt?

Häufige Gründe für Abmahnungen auf eBay Kleinanzeigen sind:

  1. Du handelst scheinbar gewerblich, ohne dich als gewerblicher Verkäufer zu kennzeichnen.
  2. Fehlende Pflichtangaben wie Impressum oder Widerrufsbelehrung.
  3. Irreführende Angaben zu Produkten.
  4. Verstöße gegen Markenrecht oder Urheberrecht (z. B. der Verkauf von Fälschungen).
  5. Verletzung des Wettbewerbsrechts, wie z. B. unzulässige Werbung.
 

Wann gilt man bei Kleinanzeigen als gewerblich?

Du giltst als gewerblich, wenn dein Verhalten nicht mehr dem eines typischen Privatverkäufers entspricht. Das kann der Fall sein, wenn du:

  1. Regelmäßig viele gleichartige Artikel verkaufst (z. B. Handys, Kleidung, Elektrogeräte).
  2. Produkte in großen Mengen anbietest.
  3. Neue oder unbenutzte Ware verkaufst.
  4. Ware extra einkaufst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen.
  5. Professionell wirkende Angebote erstellst (z. B. mit Rechnungen oder Garantie).
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Im Zweifel prüfen Gerichte immer den Einzelfall. Schon der Verdacht reicht jedoch oft für eine Abmahnung.

Wann wird Privatverkauf gewerblich? 

Ein Privatverkauf kann als gewerblich eingestuft werden, wenn: 

  1. Du viele Artikel in kurzer Zeit verkaufst.
  2. Es sich um Neuware oder gleichartige Artikel handelt.
  3. Du klar erkennbar darauf abzielst, Gewinne zu machen.
  4. Du professionell wirkst, z. B. mit AGB oder Kundenservice.
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Als Faustregel gilt: Je mehr du verkaufst und je professioneller deine Angebote wirken, desto eher könnte man dich als gewerblich einstufen.

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Wie viel kostet eine Abmahnung?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab, den der Abmahner festlegt. Oft liegen sie zwischen 500 und 3.000 Euro, können aber in Einzelfällen höher sein. Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

  1. Anwaltsgebühren des Abmahners (nach der Gebührenordnung).
  2. Eventuell eine Vertragsstrafe, wenn du die Unterlassungserklärung unterschreibst und später erneut gegen die Forderung verstößt.
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Auch hier gilt: Prüfe genau, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, bevor du irgendetwas bezahlst.

Was tun, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?

Wenn du der Meinung bist, dass die Abmahnung unberechtigt oder überzogen ist, solltest du folgende Schritte unternehmen:

  1. Nicht vorschnell reagieren
    Unterschreibe nichts und zahle keine geforderten Beträge, bevor du die Abmahnung gründlich geprüft hast.

  2. Den Vorwurf genau prüfen
    Überlege, ob der Vorwurf gerechtfertigt sein könnte. Passt der Vorwurf zu deinem Handeln, oder liegt ein Irrtum vor?

  3. Rechtlichen Beistand suchen
    Wende dich an einen Anwalt, der auf Abmahnungen oder Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Er kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und dir helfen, angemessen darauf zu reagieren.

  4. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben
    Viele Abmahnungen enthalten eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese kann dich langfristig binden und im Wiederholungsfall hohe Strafzahlungen nach sich ziehen. Lass sie immer prüfen und, falls nötig, individuell anpassen.

  5. Mögliche Gegenmaßnahmen einleiten
    Falls die Abmahnung unberechtigt ist, kann dein Anwalt eine Gegendarstellung verfassen oder sogar rechtliche Schritte gegen den Abmahner einleiten.

  6. Verbraucherzentrale kontaktieren
    Bei unseriösen oder massenhaften Abmahnungen (auch bekannt als „Abmahnwellen“) kann die Verbraucherzentrale helfen. Sie bietet Informationen und unterstützt Betroffene bei der Abwehr unrechtmäßiger Forderungen.
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Tipp: Unberechtigte Abmahnungen können in einigen Fällen auch als Rechtsmissbrauch gewertet werden. Wenn dies nachweisbar ist, hat der Abmahner selbst mit Konsequenzen zu rechnen.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.