GPSR – Soforthilfe bei Abmahnung

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Diese betrifft alle Produkte, die ab diesem Datum erstmals in der Europäischen Union (EU) in den Verkehr gebracht werden. Wer die Informationspflichten nicht einhält, bietet eine Angriffsfläche für Abmahner. Hier muss mit einer Abmahnung durch die Konkurrenz, einen Wettbewerbsverband oder durch eine der Verbraucherzentralen gerechnet werden. Die Abmahngebühren variieren und liegen meist im dreistelligen Bereich.

Du hast eine Abmahnung zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erhalten? Keine Panik. Unsere Rechtsanwälte kennen das Geschäft seit vielen Jahren und haben tausende Abmahnungen erfolgreich abgewehrt. Wir helfen dir schnell und kompetent weiter.

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Die GPSR kurz erklärt

Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation = GPSR) betrifft Händler, Hersteller und Importeure gleichermaßen und legt neue Anforderungen fest. Diese betreffen vor allem die Informationspflichten und die Risikobewertung. Die Verordnung gilt speziell für Verbraucherprodukte, also Waren, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Dabei wird kein Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften gemacht. Ziel ist es, einen einheitlichen Sicherheitsstandard für alle Produkte zu gewährleisten, die bisher nicht unter produktspezifische Sicherheitsanforderungen der EU fallen. 

 

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was kann ich tun?

Wenn du eine Abmahnung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Produktinformationen erhalten hast, sollte diese einer individuellen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzogen werden. 

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

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Abmahngefahren der GPSR 

Mit der neuen GPSR ist die Gefahr von Abmahnungen gestiegen, insbesondere bei leicht überprüfbaren Anforderungen wie Herstellerangaben, Produktabbildungen sowie Sicherheits- und Warnhinweisen. Solche Verstöße können schnell auffallen und rechtlich angreifbar sein.

Doch dürfen Abmahner das überhaupt? Tatsächlich können Abmahnungen berechtigt sein, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Abmahnen dürfen in der Regel Mitbewerber, Verbraucherverbände oder andere befugte Stellen, die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht feststellen. Dies betrifft insbesondere alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind und nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen wurden.

Fehlerhafte oder unvollständige Informationen in diesen Bereichen können für Händler und Hersteller daher kostspielige Konsequenzen haben.

Was ist mit Produkten, die vor dem 13.12. schon im Verkehr waren?

Für diese Produkte gilt die GPSR nicht. Allerdings kann es passieren, dass du die neuen Informationspflichten deswegen nicht erfüllst und dennoch eine Abmahnung erhältst. Dann musst du natürlich beweisen, dass das Produkt schon vorher in Verkehr gebracht wurde. Wenn du hier auf Nummer sicher gehen willst und dir Beweisärger sparen möchtest, erfüllst du die neuen Informationspflichten daher für jedes deiner Produkte unabhängig vom Stichtag.

Schnell-Check – Bist du von der GPSR betroffen?

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Bietest du deine Produkte in Deutschland bzw. EU-weit an?
 

Die GSPR verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte innerhalb der EU in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen

Zu Wirtschaftsakteuren zählen Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und Fulfillment-Dienstleister.
Wenn du Produkte außerhalb der EU in Verkehr bringst, entstehen keine Verpflichtungen.
Keine Auswahl getroffen.
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Verkaufst du Verbraucherprodukte?
Gemeint sind Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder die unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich (auch) von Verbrauchern benutzt werden.

 
Wenn du Verbraucherprodukte verkaufst, bist du von der Produktsicherheitsordnung betroffen, sofern du nicht ausschließlich mit den ausgeschlossenen Produkten aus Frage 2 handelst.
Achtung: Auch, wenn du B2B verkaufst, fällst du möglicherweise unter die Verordnung, weil du Verbraucherprodukte anbietest.
Wenn du keine Verbraucherprodukte verkaufst, bist du nicht von der Produktsicherheitsordnung betroffen.
Keine Auswahl getroffen.
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Handelst du ausschließlich mit

Human- und Tierarzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren, tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Beförderungsmitteln, Luftfahrzeugen oder Antiquitäten?

 
Wenn du ausschließlich mit Human- und Tierarzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren, tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Beförderungsmitteln, Luftfahrzeugen oder Antiquitäten handelst, entstehen im Rahmen der GPSR keine Verpflichtungen für dich.
Wenn du Verbraucherprodukte verkaufst, die nicht unter die aufgeführten Kategorien fallen, musst du als Händler, Hersteller oder Importeur Pflichten entsprechend der Produktsicherheitsverordnung erfüllen.
Keine Auswahl getroffen.
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Verkaufst du Gebrauchtwaren?
Dazu zählen gebrauchte, reparierte, wiederaufbereitete oder recycelte Waren.

 
Die GPSR gilt auch für gebrauchte Produkte und für Produkte, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wenn sie gewerblich wieder in die Lieferkette gelangen. 
Ausnahmen gibt es dann, wenn Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass ein Produkt aktuelle Sicherheitsnormen erfüllt, zum Beispiel, weil es ausdrücklich als Produkte mit Reparatur- oder Wiederaufarbeitungsbedarf verkauft wird oder ein Sammlerstück von historischer Bedeutung ist.
Wenn du keine Gebrauchtwaren verkaufst, fallen hier keine zusätzlichen Vorgaben oder Bedingungen für dich an.
Keine Auswahl getroffen.
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Bist du Hersteller?

Du bist Hersteller, wenn du ein Produkt herstellst, entwerfen oder herstellen lässt und es unter deinem eigenen Namen oder deiner eingetragenen Handelsmarke vertreibst. Auch wenn du Produkte veränderst, kannst du zum Hersteller werden.

 
Als Hersteller bist du verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen, die sicherstellt, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der GPSR entsprechen. Außerdem muss eine Risikoanalyse vorgenommen und dokumentiert werden.
Wenn du selbst nicht der Hersteller bist, fallen für dich als Händler bezüglich des Herstellers Informationspflichten an.
Keine Auswahl getroffen.

Was droht bei Verstößen?

Das Nichtbeachten der erweiterten Informationspflichten kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Es wurden bereits wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen, wenn auf Produkten die erforderliche Herstellerkennzeichnung fehlt. Auch der Verkauf von Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann zu Abmahnungen führen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Bußgelder verhängt werden, wenn die vorgeschriebenen Informations- oder Sicherheitsanforderungen nicht beachtet werden.
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So machst du es Abmahnern schwer

Achte darauf, alle gesetzlichen Informationspflichten genau zu erfüllen und sicherzustellen, dass deine Produkte die Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllen. Eine gründliche Prüfung deiner Produktkennzeichnungen und -beschreibungen sowie die rechtzeitige Umsetzung der neuen Vorgaben sind der beste Weg, um Abmahnungen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir helfen dir mit unseren Produkten, wie dem GPSR-Check oder dem Legal Scan weiter. Und wenn es doch zu einer Abmahnung kommen sollte, bist du mit unserer Soforthilfe bei Abmahnung und unseren Mitgliedschaftspaketen Unlimited und Professional auf der sicheren Seite. 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Wissenswertes zum Thema Abmahnung und Produktsicherheitsverordnung (GPSR)wissenswertes

Was tun bei unberechtigter Abmahnung?

Bei einer unberechtigten Abmahnung gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen solltest. Zunächst ist es wichtig zu klären, ob die Abmahnung tatsächlich ungerechtfertigt ist. Eine Abmahnung kann als unberechtigt gelten, wenn kein Rechtsverstoß vorliegt, das Abmahnschreiben inhaltliche Fehler aufweist oder wenn der Abmahner nicht berechtigt ist, eine Abmahnung auszusprechen. In solchen Fällen solltest du die Abmahnung rechtlich überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Wer darf abmahnen?

Abmahnen dürfen grundsätzlich nur Personen oder Institutionen, die ein berechtigtes Interesse an der Angelegenheit haben. Dies sind in der Regel Wettbewerber oder Abmahnverbände, die im Rahmen des Wettbewerbsrechts tätig werden. Beispielsweise können Mitbewerber, die ähnliche Produkte anbieten, Abmahnungen aussprechen, wenn sie der Meinung sind, dass ein anderer Anbieter gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt, wie etwa fehlende oder fehlerhafte Warnhinweise bei Spielzeug.

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung variieren je nach Art des Verstoßes und dem Streitwert. In der Regel liegen die Anwaltskosten für eine Abmahnung im mittleren dreistelligen Bereich. Wenn eine Abmahnung als unberechtigt angesehen wird, können die Kosten für die Verteidigung unter bestimmten Umständen vom Abmahner zurückgefordert werden.

Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?

Wenn eine Abmahnung als unberechtigt eingestuft wird, trägt in der Regel der Abmahner die Kosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennen konnte, dass er nicht berechtigt war.

Was ist eine Unterlassungserklärung und wann sollte sie unterschrieben werden?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Dokument, in dem sich der Abgemahnte verpflichtet, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Diese Erklärung wird häufig zusammen mit einer Abmahnung verschickt und sollte nur unterzeichnet werden, wenn sie angemessen und nicht übertrieben formuliert ist. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Welche Produkte fallen nicht unter die Regelungen des GPSR?

Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, dürfen auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden. Die Verordnung besagt ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen.
 
Laut Artikel 2 Absatz 2 gilt die GPSR ausdrücklich nicht für folgende Produkte:

    1. Human- und Tierarzneimittel
    2. Lebensmittel
    3. Futtermittel
    4. lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar
    5. mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,
    6. tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
    7. Pflanzenschutzmittel
    8. Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt
    9. bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden
    10. Luftfahrzeuge (Flugzeuge, etc.)
    11. Antiquitäten: Produkte wie etwa Sammlerstücke oder Kunstwerke, bei denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen

Wo finde ich Hilfe, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, bietet der Händlerbund umfassende Unterstützung. Du kannst einfach deine Abmahnung hochladen. Unsere Juristen prüfen die Abmahnung auf ihre Berechtigung und beraten dich im nächsten Schritt. Wir vertreten dich im Abmahnfall, auch wenn bereits eine Abmahnung vorliegt.

Mit den Mitgliedschaftspaketen des Händlerbundes profitierst du von abmahnsicheren Rechtstexten, einer Rechtsberatung per E-Mail und Telefon sowie einer Shop-Tiefenprüfung. Der Händlerbund sorgt dafür, dass du rechtlich abgesichert bist und unterstützt dich dabei, mögliche negative Konsequenzen einer Abmahnung zu minimieren.

Was passiert, wenn ich eine Abmahnung ignoriere?

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ignorieren einer Abmahnung ernsthafte Konsequenzen haben kann. Der Abmahner könnte gerichtliche Schritte einleiten, was zu weiteren Kosten und rechtlichen Problemen führen kann. Daher ist es ratsam, auf eine Abmahnung zeitnah zu reagieren und im besten Fall rechtlichen Rat einzuholen.

Wir sind für dich da!

Wir stehen dir bei deinen Rechtsfragen verlässlich zur Seite. Zur Produktsicherheitsverordnung und darüber hinaus. Du möchtest wissen, welche Lösungen am besten zu dir passen? Wir beraten dich gern in einem Beratungsangebot über unsere verschiedenen Leistungen.

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Enrico Lampe