Professionelle Hilfe bei einer Abmahnung des Impressums

Eine Abmahnung des Impressums kannst du bei Nichteinhaltung der grundlegenden Gesetzesvorgaben schnell erhalten, denn jeder Websitebetreiber gewerblicher Onlinepräsenzen ist rechtlich dazu verpflichtet, ein vollständiges und zutreffendes Impressum auszuweisen. Besonders bei gewerblichen Webseiten wie Online-Shops sind Abmahnungen im Bereich der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung keine Seltenheit.

 
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Ich habe eine Abmahnung wegen fehlerhaften Impressums erhalten. Was kann ich tun?

Eine Abmahnung eines fehlerhaften Impressums ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Handle jedoch überlegt und nicht vorschnell. Bezahle nicht, bevor nicht klar ist, ob es sich um einen tatsächlich gerechtfertigten Abmahngrund handelt. Als Händlerbund haben wir bereits zahlreiche Abmahnungen auf dem Gebiet der Impressumspflicht für unsere Mitglieder bearbeitet. Unser Team aus spezialisierten Anwälten kennt die Ängste und Verunsicherung, die mit einem Abmahnungsschreiben einhergehen, und übernimmt deinen Fall.

  1. Sofortige Betreuung im Abmahnfall, auch rückwirkend**
  2. Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte**
  3. Abmahnsichere Rechtstexte für deine Onlinepräsenz

Wie man auf eine berechtigte Abmahnung reagiert

Deine Abmahnung wurde sorgfältig geprüft und ist wirklich berechtigt? Dann solltest du folgende Dinge beachten:

Reaktion auf die Abmahnung: Du solltest innerhalb der gesetzten Frist angemessen auf die Abmahnung reagieren. Dies kann beispielsweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Beseitigung des beanstandeten Verstoßes oder eine sonstige Einigung beinhalten.

Einholung rechtlicher Beratung: Bei komplexen rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten solltest du dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann dabei helfen, die rechtlichen Aspekte der Abmahnung zu verstehen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln. Mit unserem Abmahnungs-Upload helfen wir dir schnell und unkompliziert. Mit der Buchung eines Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets, beraten und vertreten dich unsere spezialisierten Anwälte im Abmahnfall.

Dokumentation: Es ist wichtig, alle Schritte und Kommunikationen im Zusammenhang mit der Abmahnung sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann später im Streitfall als Nachweis dienen.

Fristen beachten: Du solltest die gesetzten Fristen in der Abmahnung genau beachten und fristgerecht reagieren, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Prävention für die Zukunft: Nach der Klärung der aktuellen Abmahnung solltest du Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Prüfung rechtlicher Vorschriften. Mit unseren Mitgliedschaftspaketen Unlimited und Professional erhältst du unter anderem abmahnsichere Rechtstexte inklusive Update-Service. 

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

Rechtlich abgesichert durch den Händlerbund

Du hast rechtliche Fragen? Wir lassen dich im Dschungel aus Gesetzen und Paragrafen nicht allein. Als Händlerbund-Mitglied profitierst du neben abmahnsicheren Rechtstexten von unserer umfangreichen Rechtsberatung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen beraten dich zu allen Bereichen des Internetrechts und E-Commerce-Themen. Lass dich bequem via E-Mail oder am Telefon von unseren Rechtsanwälten beraten.

Ab dem Mitgliedschaftspaket Unlimited erhältst du eine umfangreiche Shop-Tiefenprüfung. Nach erfolgreicher Überprüfung – die eine vollständige Beseitigung aller Fehler sowie die Umsetzung aller rechtlichen Hinweise voraussetzt – verfügst du über einen rechtssicheren und abmahnsicheren Plattform- bzw. Online-Shop. Werde jetzt Mitglied und profitiere von zahlreichen Leistungen!

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Überblick zur Impressumspflicht

Im Internetrecht wird geregelt, welche Informationen ein vollständiges Impressum aufweisen muss. Die Impressumspflicht soll es Besuchern der Website ermöglichen, mit dem Webseiten-Betreiber in Kontakt zu treten. Die Impressumspflicht ist im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine rechtliche Pflichtangabe, die vor allem im Internet auf Websites und in anderen öffentlichen Medien zu finden ist. Es enthält wichtige Informationen zur Identifikation des Anbieters oder Betreibers einer Website oder eines Mediums und ermöglicht es den Nutzern, Kontakt aufzunehmen oder rechtliche Fragen zu klären.

Typischerweise umfasst ein Impressum Angaben wie den Namen und die Anschrift des Anbieters, eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme, ggf. die Handelsregisternummer sowie Informationen zur Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls zutreffend). In einigen Ländern gibt es gesetzliche Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung des Impressums, um Transparenz und Rechtssicherheit für die Nutzer zu gewährleisten.

Was muss das Impressum enthalten?

  1. Vor- und Zuname vom Inhaber der Internetplattform
  2. Anschrift der Niederlassung als ladungsfähige Adresse
  3. Daten, die bei einer vorhandenen Frage schnelle Antworten in Form eines elektronischen Kontakts ermöglichen, beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail
  4. Bei juristischen Personen: Details zur Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
  5. Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters oder Ähnlichem
  6. Falls vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Weitere Pflichtangaben mit der erweiterten Impressumspflicht

Wer eine gewerbliche Internetpräsenz, zum Beispiel einen Online-Shop oder Social-Media-Account, betreibt und dort eigenhändig erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, veröffentlicht, kann als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Erfasst werden neben klassischen bewegten Bildern wie Videos, Reels, Shorts unter anderem Web-TV, Videoinhalte in Form einer Mediathek oder Videothek oder Live-Streams. Damit unterliegt er auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:

  1. das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
  2. die zuständige Aufsichtsbehörde

Nicht berücksichtigt werden Angebote mit:

  1. weniger als fünf veröffentlichten Videos pro Kanal,
  2. weniger als 500 Abonnenten pro Kanal oder
  3. weniger als 500.000 Abrufen pro Kanal

Wer muss ein Impressum haben?

Die Impressumspflicht gilt vor allem für Anbieter von Telemedien. Darunter fallen Websites, Online-Shops, Blogs, Foren, Social-Media-Profile und ähnliche öffentlich zugängliche Medien im Internet. Das Ziel der Impressumspflicht ist es, Transparenz und Rechtssicherheit für die Nutzer zu gewährleisten, indem sie klare Informationen darüber erhalten, mit wem sie es zu tun haben und wie sie den Anbieter kontaktieren können.

Grundsätzlich müssen auch alle Anbieter, die ihre Dienste geschäftsmäßig erbringen, ein Impressum bereitstellen. Dies betrifft nicht nur Unternehmen und Selbstständige, sondern auch Vereine und Privatpersonen, sofern sie ihre Website oder ihr Medium für geschäftliche Zwecke nutzen. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen
  2. Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
  3. Generierung von Einnahmen durch Werbung oder Affiliate-Links 
  4. oder ähnliche Aktivitäten, die auf eine kommerzielle Nutzung hinweisen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Impressumspflicht je nach Land unterschiedlich sein kann und spezifische rechtliche Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung des Impressums gestellt werden können. In Deutschland beispielsweise regelt das DDG die Impressumspflicht für Telemedien, während in anderen Ländern ähnliche gesetzliche Vorgaben existieren können. Das Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Damit ist eine Anschrift gemeint, unter der ein Verantwortlicher auch tatsächlich erreichbar ist.

Häufige Gründe einer Abmahnung

1. Veraltetes Impressum
Impressumsangaben gelten bereits dann als veraltet, wenn dort eine alte Anschrift oder ein bereits nicht mehr im Unternehmen befindlicher Geschäftsführer aufgeführt ist. Auch das ist ein häufiger Abmahngrund und kann leicht vermieden werden.

2. Fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer
Du musst in deinem Impressum zwar weder deine Steuernummer noch deine Steueridentifikationsnummer angeben, dafür aber deine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

3. Fehlende Kontaktdaten
Die Rechtsprechung war sich lange uneinig, ob eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme wirklich zwingend ist. Mittlerweile ist aber unbedingt anzuraten, eine Telefonnummer mit in das Impressum aufzunehmen.

4. Fehlender Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Ständig abgemahnt werden Unternehmer mit Sitz in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen und im Impressum keinen klickbaren Link zur sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ stelle. Der Hyperlink sollte so aussehen: "www.ec.europa.eu/consumers/odr".

5. Fehlender/Falscher Rechtsformzusatz
Fehlt der Rechtsformzusatz im Impressum, stellt dies zwingend einen Wettbewerbsverstoß dar. Außerdem muss darauf geachtet werden, den richtigen Rechtsformzusatz zu wählen. Man darf sich also nicht als „Firma“ bezeichnen, obwohl man Einzelunternehmer ist.

6. Unvollständiger Impressumstext
Verstöße gegen die Impressumspflichtangaben stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind gem. §§ 5, 16 Abs. 2 Nr. 1 DDG bußgeldbewehrt; sie können gemäß § 16 Abs. 3 DDG mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

7. Kürzung des Vornamens
Die Kürzung des Vornamen im Impressum ist nicht zulässig, da der Inhaber eines Unternehmens zweifelsfrei als solcher erkennbar sein muss.

8. Einbindung des Impressums
Die strukturelle und örtliche Ausgestaltung des Impressums wird durch die Darstellungserfordernisse des § 5 Abs. 1 DDG vorgegeben. Demnach ist das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzuhalten.

Abmahnung bei fehlerhaftem Impressum: Kosten und Konsequenzen 

Bei einer berechtigten Abmahnung wegen eines falschen Impressums kann der Streitwert vor Gericht mit bis zu 5.000 € festgesetzt werden. Die Anwaltskosten können somit bei 500 € liegen. Die Kosten können jedoch noch steigen, wenn wiederholt gegen die Impressumspflicht verstoßen wurde. Oder wenn zusätzlich noch wegen weiterer Verstöße wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgemahnt wird.

Wie vermeidet man Abmahnungen wegen falschem Impressum?  

Abmahnungen können vermieden werden, indem man sicherstellt, dass das Impressum auf der eigenen Website oder in anderen öffentlich zugänglichen Medien den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

Korrekte und vollständige Angaben: Stelle sicher, dass alle erforderlichen Angaben im Impressum enthalten sind, wie beispielsweise dein Name oder die Firma, deine Anschrift, eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) und gegebenenfalls weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

Leicht zugänglich: Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Ideal ist es, wenn es auf jeder Seite der Website über einen gut sichtbaren Link erreichbar ist.

Aktualisierung: Halte dein Impressum stets aktuell und überprüfe es regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Änderungen in den Unternehmensdaten oder gesetzliche Anpassungen sollten zeitnah im Impressum aktualisiert werden. Profitiere von unserem Update-Service, somit sind deine Rechtstexte immer auf dem aktuellsten Stand. Mit unseren Mitgliedschaftspaketen bist du immer auf der sicheren Seite.

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FAQ Professionelle Hilfe bei einer Abmahnung des Impressums

wissenswertes

Wer kann mich abmahnen?

Jeder, der feststellt, dass dein Impressum unvollständig oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann dich melden. Doch abmahnen können dich nur die dadurch benachteiligten Unternehmen oder die entsprechenden Behörden, wie die Verbraucherverbände, die Landesmedienanstalten sowie die Wettbewerbszentrale.

Wie muss das Impressum auf der Website eingebunden sein?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Idealerweise sollte es auf jeder Seite deiner Website über einen gut sichtbaren Link erreichbar sein.

Unterliegen auch Anbieter mit Sitz im Ausland der Impressumspflicht?

Ja, auch Anbieter mit Sitz im Ausland, die ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten, müssen ein Impressum auf ihrer Website bereitstellen, das den deutschen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Ich möchte nicht meine Privatanschrift öffentlich machen – kann ich die Impressumspflicht umgehen?

Nein, die Impressumspflicht kann nicht umgangen werden. Denn eine ladungsfähige Anschrift gehört zu den Pflichtangaben im Impressum.

Brauche ich auf meinem Social-Media-Account ein Impressum?

Ja, wenn du deinen Social-Media-Account geschäftlich nutzt oder dort kommerzielle Inhalte veröffentlichst, dann benötigst du auch dort ein Impressum. Das gilt insbesondere für Profile, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben.

Wann braucht man als Privatperson ein Impressum?

Als Privatperson benötigst du kein Impressum, solange du deine Website rein privat nutzt und keine geschäftlichen oder kommerziellen Absichten verfolgst. Sobald du jedoch deine Website für geschäftliche Zwecke oder zur Vermarktung nutzt, greift die Impressumspflicht.