Abmahnung Elektrogesetz (ElektroG)
Wir helfen sofort
Du hast eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz (ElektroG) erhalten? Das ist ärgerlich, aber kein Grund, in Panik zu geraten. Wir wissen, was zu tun ist.
Eine Elektrogesetz-Abmahnung wird hauptsächlich von konkurrierenden Unternehmen ausgestellt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben können Online-Händler von dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Weiße Ware) kaum einen Überblick behalten, welche Vorschriften überhaupt gelten und welche gerade für sie zu beachten sind. Abmahnungen sind hier keine Seltenheit. Wir zeigen dir, wie du dich bei einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Elektrogesetz richtig verhältst.
Was wir für dich tun:
- Wir prüfen, ob deine Abmahnung berechtigt ist und die geforderten Beträge überhöht sind
- Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten
- Unser Anwaltsteam hat Erfahrung aus über 26.000 bearbeiteten Abmahnungen
- Wir kümmern uns um deine Abmahnung im Elektrogesetz, ohne lange Wartezeiten, damit du dich schnell wieder auf dein Geschäft konzentrieren kannst
Verstoß gegen das Elektrogesetz – Das kannst du jetzt tun
Wenn du eine Abmahnung bzgl. des Elektrogesetzes erhalten hast, werden oft verschiedene Forderungen gestellt. Wir unterstützen dich, dich zur Wehr zu setzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Besonders die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung kann in der Zukunft weitreichende Konsequenzen haben – rechtlicher Beistand ist an dieser Stelle besonders wichtig.
- Unterschreibe die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht sofort.
- Nehme die gesetzten Fristen ernst.
- Setze auf unsere Unterstützung. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der erfolgreichen Abwicklung von Abmahnungen des Elektrogesetzes.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung
Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen.
Wie geht es jetzt weiter?
Was ist das Elektrogesetz (ElektroG) und warum ist es wichtig?
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist ein deutsches Gesetz, das die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) in nationales Recht um.
Das ElektroG dient dem Umweltschutz, indem es die unsachgemäße Entsorgung von Elektrogeräten verhindert, die gefährliche Stoffe enthalten können. Es fördert die Ressourcenschonung durch das Recycling wertvoller Materialien aus Altgeräten. Es verbindet Hersteller mit der Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte und schützt die Verbraucher, indem es sicherstellt, dass sie alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben können.
Eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem ElektroG bedeutet, dass einem Unternehmen vorgeworfen wird, gegen die Vorschriften des ElektroG verstoßen zu haben. Das kann z.B. geschehen, wenn ein Hersteller oder Händler seine Produkte nicht ordnungsgemäß registriert, keine korrekten Angaben zur Entsorgung macht oder andere Pflichten des ElektroG nicht erfüllt. Eine solche Abmahnung kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Typische Gründe für eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz
Fehlende Registrierung: Hersteller müssen sich bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) registrieren. Online-Händler sollten sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert sind. Zudem können sie unter Umständen selbst als Hersteller gelten.
Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten: Hersteller sind verpflichtet, ihre Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft zu kennzeichnen. Bekanntestes Merkmal ist die durchgestrichene Mülltonne. Dies gewährleistet eine eindeutige Identifizierung und eine vorschriftsgemäße Entsorgung. Ein „Fähnchen“ am Kabel eines Kopfhörers beispielsweise entspricht nicht der dauerhaften Kennzeichnungspflicht (OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13). Händler, die die Produkte nur vertreiben, müssen ihr Sortiment dahingehend überprüfen, bevor sie es anbieten.
Nichtbeachtung der Informationspflichten: Online-Händler müssen Kunden abhängig von ihrer Größe über die Rücknahmestellen informieren, die Eigenverantwortung der Endnutzer bezüglich des Löschens personenbezogener Daten auf Altgeräten, die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und die ordnungsgemäße Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren.
Änderungen seit Januar 2022
Die Rücknahmepflichten wurden erweitert, insbesondere für Vertreiber, Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich. Die Berechnung der Quadratmeter-Schwelle für die Rücknahmepflicht wurde angepasst und die Rücksendung vieler Altgeräte im Fernabsatz soll kostenfrei sein.
- Registrierungspflicht: Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Elektrogeräte bei der Stiftung EAR registriert sind, um Abmahnungen zu vermeiden.
- Kennzeichnungspflicht: Geräte müssen ordnungsgemäß und dauerhaft gekennzeichnet sein, inklusive des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne.
- Informationspflichten: Informationen zur Rücknahme, Entsorgung und Datensicherheit müssen deutlich und zugänglich im Online-Shop angegeben werden.
Online-Händler, die diese Vorschriften nicht beachten, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen.
Konsequenzen von Verstößen gegen das Elektrogesetz
Verstöße gegen das Elektrogesetz (ElektroG) können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören in erster Linie rechtliche und finanzielle Sanktionen wie Geldstrafen. Insbesondere für Unternehmen können diese Kosten erheblich sein und ihre Reputation beeinträchtigen.
Zusätzlich zu den finanziellen Folgen können Verstöße auch zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen, die weitere Kosten und möglicherweise Gerichtsverfahren nach sich ziehen können. Diese Abmahnungen können sowohl von Konkurrenten als auch von Verbraucherschutzorganisationen eingeleitet werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Behörden wie das Umweltbundesamt administrative Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Gesetz eingehalten wird. Dies könnte beispielsweise die Anordnung zur Nachregistrierung von Produkten oder zur Beseitigung von Mängeln umfassen.
Abmahnkosten: Mit welchen Kosten müssen Betroffene rechnen
Die Kosten einer Abmahnung im Zusammenhang mit dem Elektrogesetz (ElektroG) können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Umstände des Verstoßes und der Art der Abmahnung. Im Allgemeinen können die Kosten einer Abmahnung folgende Aspekte umfassen:
- Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der die Abmahnung im Namen des Abmahnenden verschickt hat. Diese Kosten können je nach Umfang der Abmahnung unterschiedlich hoch sein.
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Oft wird vom Abgemahnten gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, andernfalls droht eine Vertragsstrafe.
- Gerichtskosten: Wenn die Angelegenheit vor Gericht geht und keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, können zusätzlich Gerichtskosten entstehen. Diese hängen von der Höhe des Streitwerts ab und variieren je nach Gerichtsverfahren.
Die genauen Kosten können stark variieren und sind immer abhängig von den spezifischen Umständen des Falles. Es ist daher ratsam, im Falle einer Abmahnung durch das Elektrogesetz umgehend rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation richtig einschätzen zu können und angemessen zu reagieren.
Häufige Abmahnfallen beim Verkauf von Elektrogeräten
Auch das Elektrogesetz sieht sich vor Veränderungen. Im Januar 2022 hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen, wie z.B. die Ausdehnung von Informationspflichten, aber auch die Erweiterung der Rücknahmepflicht für Vertreiber, insbesondere für Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich.
Wichtig für Online-Händler:
- Die Berechnung der Quadratmeter-Schwelle, die Ausgangspunkt für die Rücknahmepflicht ist, wurde angepasst.
- Zudem soll die Rücksendung vieler Altgeräte im Fernabsatz kostenfrei sein. Auch für Hersteller sind einige Änderungen geplant.
Vorschrift über die Registrierung nach dem ElekroG
Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro -und Elektronikgeräten (ElektroG) ist jeder Hersteller von Weißer Ware verpflichtet, diese bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) registrieren zu lassen. Vielen Online-Händlern von Weißer Ware dürfte nicht bekannt sein, dass sie als Vertreiber solcher Geräte unter Umständen auch als Hersteller im Sinne des ElektroG anzusehen sind.
Online-Händler, die über das Internet Elektrogeräte zum Verkauf anbieten, sollten daher auf jeden Fall sicherstellen, dass die bestellten Waren vom Hersteller bzw. Zwischenhändler auch tatsächlich bei der Stiftung EAR registriert sind. Nur so kann die drohende Abmahnung nach dem Elektrogesetz vermieden werden.
Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Hersteller von Elektro- bzw. Elektronikgeräten sind neben der Registrierungspflicht dazu verpflichtet, die von ihnen in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung gewährleistet die eindeutige Identifizierung der Hersteller und durch die Aufbringung eines festgelegten Symbols eine vorschriftsgemäße Entsorgung der unter das ElektroG fallenden Produkte durch den Verbraucher. Wer eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach dem Elektrogesetz.
Gerichtsurteil: Ein „Fähnchen“ am Kabel eines Kopfhörers entspricht nicht der dauerhaften Kennzeichnungspflicht nach dem Elektrogesetz (OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13). Elektro- und Elektronikgerät für den privaten oder Dual-Use-Gebrauch sind außerdem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Informationspflichten für rücknahmepflichtige Online-Händler
Nach der Novellierung des Elektrogesetzes müssen Online-Händler, die im Rahmen des Gesetzestextes als rücknahmepflichtige Vertreiber gelten, jetzt auch Altgeräte zurücknehmen. Für rücknahmepflichtige Online-Händler gelten daher auch neue Informationspflichten. Die Pflichtinformationen umfassen:
- die Rücknahmestellen, die sie selbst geschaffen haben
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
- die Bedeutung des Symbols durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern
- den Umstand, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben. Sie sind zu informieren, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen sind
Im Online-Shop müssen die Informationen entweder in der Artikelbeschreibung ersichtlich oder über eine Schaltfläche, die zu den Hinweisen führt, erreichbar sein. Online-Händler, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, droht eine Abmahnung.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
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Wissenswertes zu Abmahnung Elektrogesetz (ElektroG)
Was passiert, wenn man die Forderungen einer Abmahnung ignoriert?
Ignoriert man die Forderungen einer Abmahnung im Zusammenhang mit dem Elektrogesetz (ElektroG), kann dies ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Regel wird der Abmahnende dann weitere rechtliche Schritte erwägen, wie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Dies könnte zu höheren Kosten führen, einschließlich potenzieller Schadensersatzansprüche und Gerichtskosten. Es ist daher ratsam, rechtzeitig auf eine Abmahnung zu reagieren und gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wer kann abgemahnt werden?
Abgemahnt werden können sowohl Hersteller als auch Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, die gegen die Vorschriften des Elektrogesetzes verstoßen. Dies umfasst Unternehmen, die ihre Produkte nicht ordnungsgemäß registrieren lassen, keine korrekten Informationen zur Entsorgung bereitstellen oder die Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen. Auch Online-Händler, die Elektrogeräte vertreiben, können abgemahnt werden, wenn sie nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wie kann ich zukünftige Abmahnungen nach dem ElektroG vermeiden?
Um zukünftige Abmahnungen nach dem Elektrogesetz zu vermeiden, solltest du sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen des ElektroG erfüllst. Dazu gehört insbesondere:
- Als Hersteller: Die korrekte Registrierung deiner Produkte bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR).
- Als reiner Vertreiber: Es ist sicherzustellen, dass eine korrekte Registrierung deiner angebotenen Produkte bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) stattgefunden hat. Ist dem nicht so, muss der Vertreiber sich als Hersteller selbst registrieren.
- Die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern, einschließlich der Angabe von Rücknahmestellen und der Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne.
- Die korrekte Kennzeichnung der Produkte gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes.
Wir vom Händlerbund beraten und unterstützen dich bei der Einhaltung dieser Vorschriften. Regelmäßige Schulungen deines Personals und eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung deiner Prozesse können ebenfalls helfen, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und potenzielle Abmahnungen zu vermeiden.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.