Was ist, wenn ein Online-Shop kein Impressum hat? Was passiert, wenn man keine Datenschutzerklärung hat? Oder wenn die Angabe zu meinen Versandkosten nicht korrekt ist? Hast du dir diese und andere Fragen auch schon gestellt? Dich mit einem rechtssicheren Online-Shop zu beschäftigen ist gut, denn ein kleiner Fehler in den Rechtstexten, ein fehlender Hinweis oder eine unklare Preisangabe kann schnell teuer werden.
Und teuer heißt in diesem Fall: Abmahnung. Denn Verbraucherschutzverbände, Konkurrenten und mit ihnen spezialisierte Kanzleien haben solche Fehler oft im Blick – und mahnen Verstöße gezielt ab. Das kann nicht nur kostspielig werden, sondern auch viel Ärger und Zeit kosten. Damit dir das erspart bleibt, zeigen wir dir die häufigsten rechtlichen Fehler, die Online-Händler vermeiden sollten.
7 Fehler, die Online-Händler vermeiden sollten
Die rechtlichen Anforderungen im Online-Shop nicht zu berücksichtigen, führt zu Fehlern und damit zu teuren Abmahnungen. Typische Fehler im Online-Shop sind:
1. Fehlerhafte Rechtstexte
Mit Hilfe von sogenannten Rechtstexten erfüllst du die Informationspflichten, die für Online-Shops, Verkaufsplattformen oder Websites bestehen. Die Pflichten ergeben sich sowohl aus dem bürgerlichen Recht als auch aus zahlreichen anderen Vorschriften wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder dem Digitale Dienste-Gesetz (DDG). Daher braucht deine Website:
Theoretisch sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sie sind ein Vorteil für dich. Denn so kannst du eine ganze Reihe der gesetzlichen Informationen gebündelt und transparent umsetzen. Zudem kannst du über AGB allgemeingültige Vertragsbedingungen aushandeln, die letztlich für beide Seiten verbindlich sind. Verzichtest du auf eigene AGB, gelten automatisch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Abgemahnt werden kannst du anhand all dieser verschiedenen Rechtstexte, zum Beispiel durch:
Die wenigsten vergessen ein Impressum, Online-Händler oder Shop-Betreiber stolpern hauptsächlich über die genauen Inhalte. Mitunter fehlt die Angabe des Geschäftsführers, die Kontakt- oder Adressdaten oder Vornamen wurden abgekürzt. Die Streitwerte liegen hier zwischen 3.000 und 10.000 €, was wiederum Abmahnkosten im dreistelligen bis vierstelligen Bereich auslöst.
In B2C Shops sind Verbraucher grundsätzlich darüber zu informieren, dass sie ein gesetzliches Widerrufsrecht haben, wofür eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt werden müssen. Abgemahnt wird, dass die Belehrung oder das Formular fehlen. Weitere Fehler liegen häufig in den Formulierungen: widersprüchliche Widerrufsfristen oder “erfundene” Ausschlussgründe. Auf zwischen 3.000 und 15.000 € belaufen sich hierbei die Streitwerte.
Wenn du AGB zur Verfügung stellst, müssen diese inhaltlich korrekt sein. Sie sind grundsätzlich nur wirksam, wenn sie auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten sind, der Kunde die AGB zur Kenntnis nehmen konnte und keine benachteiligenden Klauseln enthalten sind. Denn nach § 307 ff. BGB sind Klauseln ausgeschlossen, die eine Vertragspartei benachteiligen, wie zum Beispiel pauschale Haftungsausschlüsse oder die Erstattung des Kaufpreises nur per Gutschrift.
Für einen rechtssicheren Online-Shop darfst du also nichts dem Zufall überlassen. Verlass dich dabei ganz auf den Händlerbund, denn von uns erhältst du folgende sichere Rechtstexte:
- Rechtstexte für Online-Shops
- Rechtstexte für Verkaufsplattformen
- Shopify Rechtstexte
- Rechtstexte für Gastro-Lieferservice
- Rechtstexte für Social Media Kanäle
- Internationale Rechtstexte
Diese werden von unseren erfahrenen Fachanwälten individuell für dein Business angefertigt. Das Beste – Durch den inklusiven Update-Service informieren wir dich, wenn deine Rechtstexte durch Gesetzesänderungen aktualisiert werden müssen. Für unsere Rechtstexte übernehmen wir selbstverständlich die Haftung.
2. Irreführende oder unrichtige Werbeaussagen
Abmahnungen wegen irreführender Werbung sind keine Seltenheit. Im Gegenteil. Werbung wird durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und anderen Marktteilnehmern reguliert. Werbung gilt als irreführend, wenn sie Verbraucher täuscht oder zu falschen Annahmen führt.
Irreführende oder unrichtige Werbeaussagen, die zuletzt zu Abmahnungen geführt haben, sind zum Beispiel:
- gesundheitsbezogene Aussagen (“lindert Schnupfen”) ohne entsprechenden wissenschaftlichen Nachweis (Streitwert: 10.000 bis 15.000 € pro Aussage)
- Spitzenstellungsbehauptungen (“höchste”, “Top-Qualität”) obwohl es nicht zutrifft
- werben mit Selbstverständlichkeiten (“2 Jahre Gewährleistung”) (Streitwert: 5.000 bis 15.000 €)
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3. Fehlerhafte Preisangaben
Die Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt u.a., dass im Online-Shop der Gesamtpreis des Produkts angegeben werden muss, damit Verbraucher Preisvergleiche durchführen können. Die häufigsten Fehler dabei sind:
- falsche oder fehlende Grundpreisangabe: Werden Waren nach Volumen, Gewicht oder anderen Maßen verkauft, muss ein Grundpreis (z. B. pro Kilogramm oder pro Liter) angegeben werden.
- fehlender Mehrwertsteuerhinweis: Hier fehlt die Ausweisung von Bruttopreisen gegenüber Verbrauchern durch die Angabe “inkl. MwSt.” Auch für Kleingewerbe ist diese Angabe verpflichtend.
- fehlerhafte Streichwerbung: Um Rabatte zu verdeutlichen, wird ein Preis gestrichen. Dieser Preis muss der niedrigste sein, der in den letzten 30 Tagen im Shop verlangt wurde.
In diesen Fällen bewegen sich die Streitwerte zwischen 3.000 und 10.000 €.

Fehlersuche? Nichts lieber als das – zumindest dann, wenn es dir hilft, entspannt und rechtssicher zu handeln. Wir prüfen deinen Online-Shop oder deine Website bis ins Detail und gehen dabei auch auf die klassischen Abmahnfallen wie unzureichende Preisangaben oder mangelhafte Angaben zum Widerrufsrecht ein. Wir sehen uns den Bestellablauf an, überprüfen stichprobenartig Produkte und vieles Weiteres.
4. GPSR Verstöße
Mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR, General Product Safety Regulation) werden Händlern, Herstellern und Importeuren rund um den Verkauf von Verbraucherprodukten neue Pflichten auferlegt.
Waren, die für Verbraucher bestimmt sind (egal, ob im B2B oder B2C Bereich), dürfen durch die GPSR nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Dafür befasst sich die GPSR mit Themen wie:
- Produktsicherheit
- Dokumentation
- Informationspflicht
- Rückverfolgbarkeit
Das bedeutet: Produkte müssen hinsichtlich ihres Risikos bewertet und mit den entsprechenden Warn- und Sicherheitshinweisen versehen werden. Der Herstellungsprozess muss dokumentiert werden und die genauen Produktinformationen müssen detailliert bereitgestellt werden. Zudem muss für Verbraucher nachvollziehbar sein, woher die Produkte genau kommen. Grundsätzliches Ziel ist der Schutz des Verbrauchers.
Die Verordnung zielt dabei hauptsächlich auf Produkte, die nicht bereits durch andere produktspezifische EU-Normen reguliert sind, wie zum Beispiel Spielzeug durch die Spielzeugrichtlinie. Die Vorgaben durch GPSR müssen dabei nicht nur in deinem eigenen Online-Shop, sondern auch auf Marktplätzen (z. B. Amazon oder eBay) umgesetzt werden.
Verstöße in diesem Bereich können zu einer Abmahnung wegen GPSR führen. Mögliche Fehler drehen sich dabei zum Beispiel um:
- keine Herstellerangaben bzw. Angaben zum EU-Verantwortlichen: Der Streitwert liegt hier zwischen 10.000 und 15.000 € pro Aussage.
- keine Warn- und Sicherheitshinweise, obwohl sie notwendig sind: Der Streitwert liegt ebenfalls zwischen 10.000 und 15.000 € pro Aussage.
- fehlende Kennzeichnung zur Identifizierung des Produktes (Es gibt z. B. kein Produktfoto und keine ausreichende Produktbeschreibung): Der Streitwert bewegt sich zwischen 3.000 und 15.000 €.
- Informationen zu GPSR sind versteckt oder nur über einen Link aufrufbar: Der Streitwert liegt zwischen 3.000 und 10.000 €.
Das kannst du vermeiden! Halte dich an die GPSR Vorgaben, die wir dir in unserem Ratgeber zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) explizit darlegen.

Mit Hilfe unseres GPSR-Checks kannst du deine Produkte vorab überprüfen lassen. Für bis zu fünf Produkte klären wir für dich zum Beispiel: Ist dein Produkt überhaupt von der GPSR betroffen? Sind alle Angaben zum Hersteller oder dem EU-Verantwortlichen vollständig und korrekt? Ist das Produkt gut zu erkennen und eindeutig zu identifizieren? Hast du alle wichtigen Informationen gut sichtbar platziert? Entscheide dich jetzt für den GPSR-Check, reiche deine Produktlinks ein und lass uns bei deinem rechtssicheren Online-Shop helfen.
Zum GPSR-Check5. Fehlerhafte Versand(kosten)angaben
Eine unzutreffende Angabe der Lieferzeit kann zu Abmahnungen führen. Damit der Kunde nicht im Unklaren gelassen wird, sollten zum Versand bzw. zur Lieferzeit möglichst präzise Zeitfenster angegeben werden, wie zum Beispiel “Lieferzeit: 3-5 Tage”. Angaben wie “in der Regel” gelten als zu ungenau und können daher zu Abmahnungen führen.
Auch Versandkosten fehlerhaft anzugeben, kann rechtliche Konsequenzen haben. Zum Beispiel bei:
- fehlerhafte oder fehlende Angabe der Versandkosten für alle Lieferländer
- Versandkosten auf Anfrage: Laut PAngV muss Verbrauchern direkt ersichtlich sein, welche Versandkosten auf sie zukommen.
- versicherter Versand: Da der Händler im B2C-Bereich in jedem Fall für Transportschäden aufkommen muss, wäre diese Aussage irreführend.
Grundsätzlich müssen Verbraucher in der Lage sein, die Versandkosten durch die Händler-Angabe zu ermitteln, bevor sie die Ware in den Warenkorb legen. Am einfachsten gelingt dir die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen im Online-Shop, wenn der Hinweis auf die Versandkosten direkt am Artikel erfolgt, z. B. über einen Link zu deinen Versand- und Zahlungshinweisen.
Auch bei diesen Verfehlungen liegt der Streitwert zwischen 3.000 und 10.000 €. Insbesondere für Kleingewerbe oder Start-Ups ist das eine Menge Holz, sodass du auf Nummer sicher gehen und der Hilfe des Händlerbunds vertrauen solltest.

Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte erstellen individuelle Zahlungs- und Versandbedingungen für deinen Online-Shop. So kannst du sicherstellen, dass dir bei diesen Angaben keine Fehler unterlaufen und somit auch keine teuren Konsequenzen drohen.
Jetzt Mitglied werden6. Fehlerhafter Newsletterversand
Newsletter sind eine gute Möglichkeit, (potenzielle) Kunden zu erreichen – aber nur, wenn sie dem Erhalt solcher E-Mails zugestimmt haben. Fehlt die Einwilligung in den Versand von Werbe-E-Mails und versendest du somit unzulässige E-Mail-Werbung, kannst du dafür abgemahnt werden. Denn auch beim Newsletter spielt der Datenschutz nach DSGVO eine Rolle.
Die Anmeldung erfolgt per Double-Opt-In: Der Verbraucher gibt üblicherweise über die Website seine Daten an und stimmt zu, dass er den Newsletter abonnieren möchte. Daraufhin erhält er die sogenannte Opt-In-E-Mail, in der er den Erhalt des Newsletters noch bestätigen muss. Erst dann darfst du ihm Werbe-E-Mails zukommen lassen.
Bei der Anmeldung zum Newsletter muss zudem darauf hingewiesen werden, dass der Verbraucher den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen kann. Der fehlende Hinweis auf die Abbestellung kann ebenfalls zu Abmahnungen führen – mit einem Streitwert zwischen 3.000 und 10.000 €.

Mit unseren verschiedenen Newslettern bist du jederzeit auf dem Laufenden. Du verpasst weder rechtliche News, noch Neuheiten in der Logistik oder der digitalen Tech-Branche und auch unsere wertvollen Tipps und Tricks kommen dir kostenfrei direkt ins Postfach.
Zum Newsletter7. Problematischer Check-Out
Im Check-Out stolpern Online-Händler regelmäßig über zwei konkrete Punkte:
- Einbeziehung der AGB: AGB sind für den Vertrag verbindlich, wenn sie dem Verbraucher ausreichend wahrnehmbar zur Verfügung gestellt wurden. Vor dem Bestellen müssen diese gut sichtbar verlinkt werden. Eine Checkbox braucht es nicht, es genügt der Hinweis “Es gelten unsere AGB”. Es gibt aber auch andere Varianten, um die AGB wirksam einzubeziehen: Z. B. erfolgt der Hinweis auf die AGB im Rahmen des Bestellprozesses (z. B. im Warenkorb) über eine verpflichtende Abhakbox, die der Kunde aktiv bestätigen muss. In diesem Fall ist auf der finalen Bestellübersicht kein weiterer Hinweis erforderlich.
- Hinweis auf die Datenschutzerklärung: Wenn personenbezogene Daten erfasst werden, muss eine Datenschutzerklärung verwendet werden. Eine Checkbox brauchst du auch an dieser Stelle nicht. Im Gegenteil kann dir das Abhaken der Datenschutzerklärung Ärger bringen.
Auch für diese Fehler liegt der Streitwert zwischen 3.000 und 10.000 €.
Die genannten Fehler sind im Grunde eine Ansammlung von Kleinigkeiten, die man gerne Schusselfehler nennt. Aber die Erfahrung zeigt – auch das kann richtig teuer werden. Lass dich daher bei deinem E-Commerce-Business am besten vom Händlerbund und seinen erfahrenen Anwälten unterstützen, um stets auf der sicheren Seite zu sein. So verbringst du deine Zeit nicht in Gerichtssälen, sondern mit der Optimierung deines Online-Shops.