Vielfach stießen Online-Händler aus dem Textilbereich auf Meldungen zum neuen „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes“ und sind deshalb beunruhigt.
Änderungen für Online-Händler hat das Gesetz jedoch nahezu keine mit sich gebracht.
Zwar ist die Textilkennzeichnung primär eine Herstellerpflicht. Händler, die Textilartikel verkaufen, deren Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben aus der Textilkennzeichnungspflicht entsprechen, können aber ebenso eine Abmahnung erhalten.
Maßgeblich hierfür ist die europäische Textilkennzeichnungsverordnung, die die Anforderungen an die Bezeichnung von Textilfasern und die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen regelt. Auch im Online-Handel sind die Angaben zum Material und dessen prozentualer Zusammensetzung anzugeben. Diese Pflichten bestehen schon seit Jahren.
Informationen hierzu enthalten unsere Hinweisblätter:
Textilkennzeichnung - Faserbezeichnungen
Neu am neuen Textilkennzeichnungsgesetz ist die Festlegung der Höhe von Bußgeldern, die auch Händlern drohen können. Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro kann gegen einen Händler auferlegt werden, wenn dieser Textilien beispielsweise trotz fehlender Etikettierung oder Kennzeichnung vertreibt. Weitere Informationen zur Abmahnung Textilkennnzeichnung finden Sie auf der Detailseite.