Amazon-Disclaimer: Lebensmittel-Händler bei falschen Angaben trotzdem haftbar

© JN-chantalao / Shutterstock.com
© JN-chantalao / Shutterstock.com

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit dem 13.12.2014. Die Angabe der Nährwertdeklaration ist seit dem 13.12.2016 verpflichtend. Mit der LMIV wurden die bereits von den Verpackungen bekannten Informationen auch für den Online-Handel verpflichtend eingeführt. 

Pflichtangaben bei Lebensmitteln auch im Online-Handel

Nach Maßgabe der LMIV sind folgende Angaben bei verpackten Lebensmitteln im Online-Handel verpflichtend:

  1. die Bezeichnung des Lebensmittels;
  2. das Zutatenverzeichnis;
  3. die Nennung von Allergenen und Unverträglichkeiten-auslösenden Stoffen;
  4. die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten (z.B. ist bei MANDELKeksen der Anteil enthaltener Mandeln im Zutatenverzeichnis zu ergänzen);
  5. die Nettofüllmenge;
  6. gegebenenfalls Anweisungen für Aufbewahrung und/oder die Verwendung;
  7. der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers;
  8. das Ursprungsland oder der Herkunftsort für bestimmte Lebensmittel (z.B. für frisches Fleisch);
  9. eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
  10. für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent;
  11. eine Nährwertdeklaration.

Praktisch bedeutet dies, dass der Online-Händler alle vorgenannten Pflichtinformationen von der Verpackung in die Artikelbeschreibung aufnehmen muss. Dies kann entweder in Textform erfolgen oder durch Abdruck der gesamten Verpackung (alle Seiten) als Produktfoto.

Amazon Disclaimer bietet keinen Schutz bei Fehlern 

Alle Händler, die Lebensmittel anbieten, sind von dieser Pflicht betroffen und müssen die Umsetzung selbstständig sicherstellen. Dies gilt auch für Amazon, wo der Händler die Produkte nicht in jedem Fall selbst verwalten kann (sog. Anhängen).

Aus aktuellem Anlass sei vor einem Disclaimer gewarnt, den Amazon bei zahlreichen Lebensmittel-Angeboten am Ende der Artikelbeschreibung einblendet:

Haftungsausschluss: Obwohl wir uns stets um die Richtigkeit der Produktangaben auf unserer Internetseite bemühen, kann es mitunter vorkommen, dass Hersteller ihr Zutatenverzeichnis ändern. Die Produktverpackung und zugehörigen Dokumente enthalten möglicherweise Angaben, die über die auf unserer Internetseite gemachten Angaben hinausgehen und/oder sich von ihnen unterscheiden. Sämtliche Produktangaben auf unserer Internetseite werden allein zu Informationszwecken bereitgestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich nicht allein auf die Angaben zu verlassen, die auf unserer Internetseite angezeigt werden, sondern sich vor Gebrauch bzw. Verzehr der Ware stets auch sorgfältig die Etiketten, Warnhinweise und Anleitungen durchzulesen, die mit der Ware geliefert werden. Sollten Sie Sicherheitsbedenken gleich welcher Art haben oder weitere Angaben zur Ware wünschen, lesen Sie bitte sorgfältig die Angaben auf den Etiketten und der Verpackung und wenden sich an den Hersteller. Die Angaben auf dieser Internetseite können eine fachkundige Auskunft Ihres Arztes, Apothekers oder einer anderen medizinischen Fachkraft nicht ersetzen. Bei Fragen zur Verträglichkeit, zu Risiken oder Nebenwirkungen der Einnahme oder Anwendung des Produktes wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Unsere Beschreibungen und sonstigen Angaben zu den Waren dienen nicht dem Zweck der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit oder eines Gesundheitszustandes. Amazon.de haftet nicht für ungenaue oder unrichtige Produktangaben seitens der Hersteller oder sonstiger Dritter. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.“

Bitte beachten Sie, dass Händler für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit ihrer Angebote verantwortlich sind und sich nicht durch einen Disclaimer hiervor befreien können. Fehlende oder falsche Informationen führen auch mit einem solchen Disclaimer zur Haftung, sprich Abmahnung bzw. Gewährleistung gegenüber den Käufern. Im Gegenteil: Von Online-Händlern wird aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten erwartet, dass Fehler in der Preisdarstellung oder Artikelbeschreibung binnen kürzester Zeit korrigiert werden und Disclaimer bergen ihrerseits die Gefahr, hierfür abgemahnt zu werden.

Prüfen Sie daher, ob Sie alle Informationen von der Verpackung in der Artikelbeschreibung angeben und diese Hinweise auch die oben genannten Pflichtangaben umfassen.

 

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe