Bekömmlich, entschlackend, stressabbauend: Abmahnung der KiaTi wegen gesundheitsbezogener Werbung

Shulevskyy Volodymyr / Shutterstock.com
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Sogenannte gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nur getätigt werden, wenn sie in die Liste der Health Claims Verordnung aufgenommen wurden. Diese bestimmt, das beispielsweise bestimmte Ballaststoffe mit Aussagen, wie „präbiotische Wirkung“ beworben werden dürfen. Werden gesundheitsbezogene Aussagen getätigt, die nicht in der Verordnung verankert sind, droht eine Abmahnung. Dies müssen derzeit auch einige Tee-Händler feststellen.

Welche Aussagen werden abgemahnt?

Abgemahnt werden Online-Händler, die Tee mit Aussagen, wie „stressabbauend“ oder ganz pauschal mit „zahlreichen positiven Wirkungen“ bewerben. Als gesundheitsbezogen gilt dabei jede Aussage, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. Aussagen dürfen zudem nur getätigt werden, wenn der beworbene Nutzen für die Gesundheit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Besonders oft stolpern Händler über folgende Aussagen:

Entschlackend: Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz sogenannter Schlacken. Daher ist die Werbung mit entschlackender Wirkung ein Freifahrtschein zur Abmahnung. „Eine solche Wirkungsmöglichkeit ist nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert. Dies ergibt sich schon daraus, dass es die von der Beklagten in der Werbung nicht näher erläuterten ‚Schlacken‘ im menschlichen Körper und damit auch eine ‚Entschlackung‘ nach dem Verständnis der Schulmedizin/Ernährungswissenschaft nicht gibt“, hieß es dazu vom OLG Karlsruhe (Urteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 4 U 12/04).

Low carb: Der Anhang der Health-Claims-Verordnung kennt die Wortkombination aus „weniger“ und „Kohlenhydrate“ nicht. Kohlenhydrate dürfen demnach nur mit der Verbindung „reduziert“ beworben werden. Mehr zu Abmahnungen wegen der Bezeichnung „low carb“.

Bekömmlich: 2018 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Aussage, dass etwas bekömmlich ist, eine gesundheitsbezogene Information sei. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine gesundheitsbezogene Aussage auch dann gegeben sei, wenn zum Ausdruck gebracht werde, dass der Verzehr eines Lebensmittels keine schädlichen Auswirkungen habe. 

Wer mahnt ab?

Die aktuellen Abmahnungen werden durch die KiaTi Vertriebs GmbH ausgesprochen, die sich durch die Brehm Anwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt vertreten lässt. KiaTi verkauft unter anderem Tee auf Amazon. Entsprechend werden auch Händler abgemahnt, die ebenfalls Tee verkaufen. 

Was wird gefordert?

In der Abmahnung wird natürlich das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung, sowie die Begleichung der Anwaltskosten gefordert. Die Anwaltskosten schlagen mit etwa 1.100 bis 1.500 Euro zu Buche. In der vorgefertigten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro gefordert. 

Wie sollten Online-Händler mit einer Abmahnung umgehen?

Betroffene Händler sollten sich schnellstmöglich Rat bei einem Rechtsanwalt suchen. Dieser prüft nicht nur, ob die Abmahnung berechtigt ist, sondern kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen. Diese schützt vor:

  • überzogenen Vertragsstrafen und
  • zu weit gehenden Vereinbarungen.

Der Händlerbund unterstützt Sie im Falle einer Abmahnung auch rückwirkend.

 

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