Ist die Kaufsache mangelhaft, kann das Gewährleistungsansprüche des Käufers auslösen. Diese Sachmangelhaftung und weitere Aspekte der Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer, die für den Offline- wie den Online-Handel sehr essentiell sind, regelt das Kaufrecht. Hier stehen nun weitreichende Änderungen bevor, die durch zwei neue Richtlinien der EU ausgelöst werden. Sowohl die Digitale-Inhalte-Richtlinie, also auch die Warenkauf-Richtlinie erfordern eine zeitnahe Umsetzung in deutsches Recht – ab dem 1. Januar 2022 sollen die Änderungen gelten.
Am 5. Mai 2021 fand zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt, in der Sachverständige sich zu den geplanten Maßnahmen äußerten. Die Umsetzung wurde dabei überwiegend begrüßt. Einige Sachverständige forderten jedoch auch mehr Mut und eine offensivere Herangehensweise.
Zahlreiche Änderungen im Kaufrecht – Das steckt dahinter
Die Änderung findet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) statt, in welchem das Kaufrecht geregelt ist. Die beiden den Anlass gebenden EU-Richtlinien sorgen dafür, dass zahlreiche Vorschriften geändert und weitere hinzugefügt werden. Während die Warenkauf-Richtlinie beispielsweise für die Einführung von Update-Pflichten für digitale Geräte sorgt, schafft die Digitale-Inhalte-Richtlinie Regeln für den Kauf von digitalen Produkten – besondere Vorschriften gibt es hierfür bis heute nicht. Zu den weiteren wichtigen Änderungen gehören außerdem Vorgaben im Hinblick auf Garantieangaben und die Anhebung der Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung von sechs auf voraussichtlich 12 Monate.
„Verbraucherschützer sind nicht zufrieden" – Was sagen die Experten?
Unter den Sachverständigen finden sich neben einigen Rechtsprofessoren auch Vertreter von Verbänden. Der Grundton hinsichtlich des Gesetzesentwurfs wirkt dabei eher positiv. Dem deutschen Gesetzgeber komme bei der Umsetzung des EU-Rechts ein nur kleiner Spielraum zu. Dementsprechend stellt man fest, dass sich der deutsche Entwurf auch sehr eng an den Richtlinien orientiert. Dies wird teils gelobt, teils wird aber auch kritisiert, dass der Gesetzgeber den wenigen Spielraum, den er habe, nicht mutiger nutze. Es dürfe nicht bei einer eins-zu-eins Umsetzung bleiben, bemängelt etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband der Mitteilung des deutschen Bundestags zufolge.
Auch kritisieren manche der Sachverständigen, dass bestimmte praktische Probleme in dem Entwurf nicht aufgegriffen werden würden – so wird etwa ein Recht auf Reparatur vermisst oder eine Regelung der Gewährleistung in Hinblick auf langlebige Konsumgüter.
Händlerbund fordert angemessenes Gleichgewicht
Der Händlerbund hat sich mit einer Stellungnahme im Januar 2021 ebenfalls zum geplanten Vorhaben positioniert und dabei positiv festgestellt, dass Online-Händler durch ein EU-weit möglichst einheitliches Regelwerk im Kaufrecht von mehr Rechtssicherheit profitieren. Nichtsdestotrotz komme es mit der Neuregelung teilweise auch zu mehr Komplexität und einem höheren Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
Dabei forderte der Händlerbund, geplante Regeln noch einmal zu überprüfen und zu ergänzen, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Verbraucherrechten und Pflichten für den Online-Handel sicherzustellen.