Am 21. Juni 2018 wird der Training Day seine Pforten in Hamburg öffnen und Besucher tief in die Welt des Online-Handels entführen. Neben Themen wie Shop-Optimierung, Social Media, Shopsysteme, Produktfotografie, Payment oder Amazon Marketing stehen natürlich auch rechtliche Belange im Fokus. Dabei haben Händler mit konkreten Fragestellungen natürlich auch die Möglichkeit, sich von unseren spezialisierten Juristen beraten zu lassen.
Schon im Vorfeld beantwortet Luise Hoppe einige Fragen rund um die DSGVO.
Vor wenigen Wochen ist die DSGVO in Kraft getreten. Wie groß war der damit verbundene Aufwand für die Unternehmen?
Die Onlinepräsenzen betreffend war es vor allem notwendig, die Rechtstexte auf die Vorgaben der DSGVO anzupassen. Intern mussten Daten gesichtet, Datenverarbeitungsvorgänge analysiert und geordnet werden. Der Aufwand war hier durchaus nicht zu unterschätzen. Auch ist hier vieles noch nicht abschließend geklärt, wodurch bei der Rechtsumsetzung Probleme entstehen.
Außerdem bedurften Verträge mit Dienstleistern der Anpassung bzw. mussten neue geschlossen werden. Im Rahmen der nunmehr notwendigen Dokumentation ging es darum, sämtliche Vorgänge im Unternehmen zu erfassen, bei denen personenbezogen Daten verarbeitet werden. Zentrales Element ist dabei das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Wie hat der Händlerbund seine Mitglieder bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt?
Die enorme mediale Berichterstattung hatte zur Folge, dass das Thema Datenschutz auch für die Händler in den Fokus rückte und diese sich, wenn auch teils recht kurzfristig, dem Datenschutz annäherten.
Durch unsere Guidelines, Leitfäden, Checklisten, redaktionellen Beiträge, Videos, Live- Fragerunden und Seminare war eine umfassende Information unserer Mitglieder gewährleistet. Natürlich haben wir für unsere Mitglieder alle benötigten Rechtstexte angepasst und ihnen bereits vier Wochen vor dem Stichtag zur Verfügung gestellt.
Und welche konkreten Aspekte bereiteten Online- Händlern bei der Umsetzung der DSGVO besondere Schwierigkeiten? Brachte zum Beispiel die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern Probleme?
Aufgrund der Komplexität der DSGVO fiel vielen Händlern die erste Annäherung recht schwer. Unser Ziel war es daher, das Thema für unsere Mitglieder so verständlich wie möglich aufzubereiten. Vor allem die Umsetzung der neuen Regelungen war ständiges Thema im Rahmen der Rechtsberatung.
Schwierigkeiten ergaben sich vor allem bei der Dokumentation. Hilfreich waren hier vor allem unsere Vorlagen zum Verarbeitungsverzeichnis. Auch stellten wir ein Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung bereit. Hierdurch konnte etwas Licht ins Dunkel gebracht werden. Auch hielten viele Dienstleister bereits Verträge vor.
An anderen Stellen konnten wir unsere Mitglieder beruhigen, beispielsweise in puncto Newsletterversand. Hier gelten die alten Regelungen. So bleiben rechtmäßig eingeholte Einwilligungen auch im Rahmen der DSGVO bestehen.
Gibt es bereits erste DSGVO- Abmahnungen? Und droht möglicherweise sogar eine Abmahnwelle?
Es ist bereits zu Abmahnungen gekommen. Diese bezogen sich jedoch eher auf Verstöße, die schon in der Vergangenheit ausgesprochen worden sind, wie das vollständige Fehlen der Datenschutzerklärung.
Aufgrund der Komplexität der DSGVO wird eine Abmahnwelle mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf uns einbrechen. Vorstöße werden aber sicherlich nicht ausbleiben. Es ist auch noch umstritten, ob Konkurrenten überhaupt Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen können.
Selbst Juristen und Experten sind sich nicht komplett einig, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt von konkurrierenden Unternehmen abgemahnt werden können. Woran liegt das?
Es wird diskutiert, dass die DSGVO die Rechtsfolgen von Verstößen abschließend regelt. Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern sind nicht vorgesehen. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche könnten daher mangels Anspruchsberechtigung von Konkurrenten nicht begründet werden.
Welche Auswirkungen wird die DSGVO langfristig auf den Alltag der Händler und die gesamte Branche haben?
Datenschutz wird zum Alltag der Händler gehören. Dies mehr als vor der DSGVO, was im Zeitalter der Digitalisierung auch durchaus angezeigt ist. Bußgelder werden mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhin nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Praxis der Bußgelder in den nächsten Jahren europaweit entwickelt.