Rechtssichere Gewinnspielbedingungen für
Social-Media-Plattformen
Gewinnspiele auf Social-Media-Plattformen sind eine gute Möglichkeit, Aufmerksamkeit und Reichweite zu erzielen. Wie bei anderen Gewinnspielen auf Social Media gilt es, die entsprechenden Promotionsrichtlinien einzuhalten.
- Teilnahmebedingungen
- Datenschutz-Hinweise
Im HB Marketplace stellen wir dir unsere aktuelle Vorlage zu den Gewinnspielbedingungen zur Verfügung.
Hinweise für Facebook
Gewinnspiele auf Facebook haben noch einmal ihre eigenen Regeln. Zum Beispiel darf die Teilnahme nicht an das Teilen eines Posts einer Seite geknüpft werden. Folgende Interaktionen sind zulässig:
- Kommentare oder Likes der User unter dem Beitrag
- Bilder und Texte in der Chronik der Seite posten
- private Nachricht an die Seite schicken
- Bild/ Kommentar mit den meisten Likes gewinnt
Verboten sind hingegen folgende Bedingungen:
- Teilen des Posts oder der Seite
- Verlinken von Personen
Hinzu kommt noch, dass aus den Teilnahmebedingungen hervorgehen muss, dass das Gewinnspiel in keinerlei Zusammenhang mit Facebook steht. Dazu gehört auch, dass Facebook nicht als Ansprechpartner für die Gewinnspiele zur Verfügung steht.
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Gewinnspielbedingungen für Instagram
Gewinnspiele auf Instagram sind eine gute Möglichkeit, Aufmerksamkeit und Reichweite zu erzielen. Wie bei anderen Gewinnspielen auf Social Media gilt es, die entsprechenden Promotionsrichtlinien einzuhalten. Instagram hat deshalb eigene Ver- und Gebote. Ein Paar davon haben wir hier für dich aufgelistet:
- Gewinnspielteilnahmen dürfen auf Instagram von dem Markieren anderer Personen in Kommentaren abhängig gemacht werden
- Verboten sind allerdings Falschmarkierungen, zum Beispiel von Personen auf einem Bild, die dort gar nicht zu sehen sind
- Freistellung von Instagram bedeutet, dass die Plattform in keinem Zusammenhang zum Gewinnspiel steht
Weiter Informationen dazu findest du auf Instagram.
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Datenschutz
Wichtig ist bei Gewinnspielen natürlich auch der Datenschutz. Grundsätzlich dürfen die Daten der Gewinnspielteilnehmer nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden — hier also zur Bearbeitung und späteren Abwicklung des Gewinnspiels.
Auch bei der Erhebung ist der Umfang zu beschränken auf Daten, die für das Gewinnspiel notwendig sind. Will man die Daten der Teilnehmer dann noch für Werbezwecke nutzen, gilt mit Hinblick auf die DSGVO besondere Vorsicht: Hier gilt das sogenannte Kopplungsverbot. Zum einen darf die Gewinnspielteilnahme nicht davon abhängig gemacht werden, dass man in Werbemaßnahmen zustimmt. Zum anderen muss die Zustimmung zu Werbemaßnahmen extra eingeholt werden: Zur Generierung von Kundendaten für spätere Werbemaßnahmen dürfen die Angaben des Teilnehmers nur verwendet werden, wenn eine separate und aktive Einwilligung.
Zudem muss sehr genau angegeben werden, welche Daten gespeichert werden und zu welchen Werbezwecken sie verwendet werden, um eine spätere Belästigung des Empfängers zu verhindern.
Teilnahmebedingungen
Damit es nicht zu Unklarheiten kommt, muss jeder Veranstalter eines Gewinnspiels die Teilnahmebedingungen sehr klar und so genau wie möglich definieren. Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Was gibt es zu gewinnen?
- Wer veranstaltet das Gewinnspiel und ist für es verantwortlich?
- Wer darf teilnehmen? Gibt es Einschränkungen (zum Beispiel: Mindestalter)?
- In welchem Zeitraum ist eine Teilnahme möglich?
- Wie kann teilgenommen werden?
- Wie wird der Gewinner ermittelt?
- Wann wird der Gewinner bekannt gegeben?
- Wie wird der Gewinner benachrichtigt?
- Wie lange und wie werden Teilnehmerdaten gespeichert?
Zu beachten ist, dass die vollständigen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen klar und deutlich auf der Internetpräsenz angezeigt werden. Die Teilnahmebedingungen werden dem Verbraucher leicht zugänglich gemacht, wenn die Teilnahmebedingungen über einen leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Link abrufbar sind. Der Verweis auf andere Quelle (also z. B. späterer Download, Nachsenden in Textform etc.) reicht in aller Regel nicht aus. Ein deutlicher Verweis auf andere Quellen (Unterseite, andere Webseite) – z. B. bei beschränktem Platz — ist zulässig.
Formulierungsbeispiel für Teilnahmebedingungen
Wir verlosen 3 mal 1 Gutschein im Wert von 50 Euro für unseren Onlineshop www.nurausgedacht.de. An der Verlosung dürfen alle Kunden von ... teilnehmen. Die Gewinner erhalten eine E-Mail mit einem Rabattcode, den sie bei Ihrem nächsten Einkauf einlösen können. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie lediglich bis ..., um 23:59 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff "Ich liebe Bücher" an gewinnspiel@vielglück.de schicken. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs. Verlost wird der Gewinn am .... Die Gewinner werden durch die zufällige Ziehung unter allen Teilnehmern, die uns rechtzeitig eine E-Mail mit dem Betreff schicken, ermittelt und von uns per E-Mail über den Gewinn informiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse ein. Wir erheben, speichern und verarbeiten diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und um Sie im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Sie können die Einwilligungen jederzeit durch Nachricht an uns widerrufen. Ihre Daten werden anschließend gelöscht.
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