Welche Steuern gibt es für Online-Händler?
Da du jetzt Gewerbetreibender bist, musst du in Zukunft auch Gewerbesteuer zahlen. Dazu kommen noch weitere Steuerarten, die für Unternehmer wichtig sind. Und zwar die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer. Ob für dich Körperschaftssteuern anfallen, hängt von der Unternehmensform ab. Doch dazu später mehr.
Die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist quasi eine Gemeindesteuer, da sie eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen darstellt. Sie ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG geregelt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn deines Online-Handels. Ist dein jährlicher Gewinn unter 24.500 €, wird die Gewerbesteuer nicht erhoben. Anders gesagt, der Gewerbeertrag wird gekürzt.
Vergleiche Gewerbesteuern
Die Einkommensteuer
Jeder, der ein Einkommen erhält, bezahlt dafür Einkommensteuer. Dies ist im EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.
Für das Einkommen natürlicher Personen ist in Deutschland Einkommensteuer zu bezahlen. Demnach haben alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen:
- Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 % (ab 9.408 € Jahreseinkommen)
- Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 % (ab 57.052 € Jahreseinkommen)
Die Einkommensteuervorauszahlung
Die sogenannte Einkommensteuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer des laufenden Kalenderjahres.
Vorauszahlungen müssen alle leisten, die selbstständig tätig sind, beispielsweise mit einem Online-Shop, sowie Gewerbetreibende. Angestellte führen bereits automatisch über die monatliche Lohnsteuer die Einkommensteuer ab.
Wie viel und wann du zahlen musst, ist im Vorauszahlungsbescheid festgelegt. Berechnet werden die Vorauszahlungen anhand der zu versteuernden Einkünfte aus dem vergangenen Jahr. Quartalsweise, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sind die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu überweisen.
Zu hohe Einkommensteuer? Passe die Vorauszahlungen einfach an
Da Selbstständige nicht jedes Jahr mit dem gleichen Einkommen rechnen können, verändert sich auch die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der eingereichten Steuererklärung wird also auch die Einkommensteuervorauszahlung festgelegt. Ist das darauffolgende Jahr allerdings weniger erfolgreich und weniger Einkommen wird erzielt, zahlst du quartalsweise trotzdem noch die Kosten von der letzten Steuererklärung. Passe deine Vorauszahlungen einfach mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt an. Dann musst du nicht auf Steuerrückzahlungen warten.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerpflicht verlangt von dir als Unternehmer, dass du Mehrwertsteuer von deinen Kunden nimmst. Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Du als Unternehmer gibst wiederum die erbrachte Umsatzsteuer weiter an den Staat.
Mehrwertsteuer abziehen
Wenn du allerdings selbst irgendwo Mehrwertsteuer gezahlt hast, darfst du diese von deiner Steuerschuld abziehen. Das wird auch Vorsteuerabzug genannt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Gerade Kleinunternehmer haben es nicht leicht – damit diese auf dem deutschen Markt überhaupt eine Chance haben, wurde die Kleinunternehmerregelung eingeführt. Voraussetzung: Die Unternehmen müssen weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften.
Damit einher geht auch eine enorme bürokratische Erleichterung. Denn die Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen. Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug.
Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer entsteht für Unternehmen, die als juristische Personen gelten. Das sind unter anderem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Wenn du dich mit anderen Personen unternehmerisch zusammenschließt, kannst du eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anmelden. Eine GmbH muss dann allerdings auch Körperschaftsteuer für das Unternehmen zahlen und zusätzlich Steuern für das eigene Einkommen. Ist dein Unternehmen nicht als GmbH oder ähnliches gemeldet, sondern als Einzelunternehmen, zahlst du keine Körperschaftsteuer.
Die Unterschiede zu internationalen Umsatzsteuer
Dein Shop läuft gut und nun möchtest du ins Ausland liefern? Solange du private Abnehmer im EU-Ausland belieferst, berechnst du deutsche Umsatzsteuer.
Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2021 in der EU neue Steuerregeln. Diese legen unter anderem die Lieferschwellen neu fest. Überschreitest du als Händler die neue Umsatzgrenze von 10.000 €, unterliegst du der Steuerpflicht des jeweiligen Bestimmungslandes. Das heißt, du musst dich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen und regelmäßig Meldungen abgeben.
Da du wahrscheinlich nicht nur in ein EU-Land liefern möchtest, heißt es hierbei: den Überblick bewahren. Denn du musst sicherstellen, dass du den entsprechenden Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes berechnest.
Tidely – Intelligentes Liquiditätsmanagement für Online-Händler
Mit Tidely erhältst du ein smartes Tool zur Optimierung deines Cashflows an die Hand. Offene Rechnungen und wichtige Daten werden automatisch synchronisiert und in Echtzeit in die Liquiditätsplanung aufgenommen.
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Der Nutzen von One-Stop-Shop (OSS)
Um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen, wurde der One-Stop-Shop eingeführt. Lieferungen ins EU-Ausland kannst du einfach in deinem Niederlassungsland melden. Das bedeutet auch, dass du dich nicht mehr in den einzelnen Ländern lokal registrieren und melden musst.
Möchtest du jedoch ausländische Lager nutzen, bist du weiterhin registrierungs- und meldepflichtig. Auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleistern musst du dich parallel zum OSS registrieren.
Die Europäische Union hat in einer großen Reform des Umsatzsteuerrechts neue Spielregeln für den grenzüberschreitenden Handel festgelegt. Seit dem 1. Juli 2021 gelten diese auch in Deutschland. So werden u.a. die Lieferschwellen für den Handel innerhalb der EU auf 10.000 Euro vereinheitlicht. In unserem kostenlosen Hinweisblatt haben wir die wichtigsten Fragen rund um den One-Stop-Shop und die Umsatzsteuerreform beantwortet.
Verkauf auf Marktplätzen
Entscheidest du dich als Online-Händler dazu, Ware über eine Plattform wie Amazon oder eBay zu verkaufen, musst du einige Punkte beachten. Es ist zunächst grundsätzlich zwischen zwei Fällen zu differenzieren.
a) Wenn du deine Artikel direkt an eine inländische Plattform, bzw. Marktplätze verkaufst (z. B. als Amazon Vendor), zahlst du die hier geltende Umsatzsteuer.
b) Verkaufst du deine Artikel über Marktplätze an Kunden, kommt es darauf an, ob die Lieferung im In- oder im Ausland erfolgt. Danach richtet sich dann die Umsatzsteuer.
Hat das Online-Portal seinen Sitz dagegen im Ausland, so liegt entweder eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine Ausfuhrlieferung vor. Das gilt auch, wenn die Internetplattform den Versand übernimmt (z. B. Amazon FBA) und direkt an den Endkunden liefert.
Umsatzsteuer auf Marktplätzen
Wusstest du schon? Seit dem 01. Juli 2021 müssen Verkäufer über eine Umsatzsteuer-ID verfügen. Diese müssen Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. prüfen. Hat der Händler keine gültige Umsatzsteuer-ID, haftet der Marktplatz.
Sonderfall eBay
Beim Versteigerungsriesen eBay solltest du Privates nicht mit Beruflichem mischen. Heißt, lege separate Konten an, falls du dort gewerblich und privat aktiv sein willst. Lässt du alles über ein Konto laufen, kann man die Einnahmen nicht eindeutig zuordnen und das Finanzamt wird misstrauisch.
Folgen bei Vernachlässigung der Steuerpflicht
Verständlich: Es gibt Schöneres, als sich Gedanken um die Steuererklärung zu machen. Allerdings ersparst du dir so einiges, wenn du von Anfang an am Ball bleibst.
Wer mit der Steuer ein paar Tage in Verzug ist, muss nur mit geringen Mehrkosten rechnen. Mehr Probleme gibt, wenn man die Umsatzsteuer nicht zahlen kann. Wer seine Steuerschuld beim Finanzamt nicht fristgerecht überweist, muss mit zusätzlichen Versäumnisgebühren von 1% pro Monat und Mahngebühren rechnen.
Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Du überweist den fälligen Betrag auch nach einigen Mahnungen des Finanzamtes nicht. Dann kann das Geld innerhalb von einer Woche von einem Vollziehungsbeamten gepfändet werden. Darauf folgt die Kontopfändung, bis schlussendlich der altbekannte Kuckuck (Pfandsiegel) zum Einsatz kommt.
Was bedeutet die Steuer abführen?
Wer seine Steuern abführt, erbringt als Steuerpflichtiger, also auch Zahlungspflichtiger, seine Steuerschuld durch Zahlung an das Finanzamt.
Die häufigsten Steuer-Fehler
Man kann ja nicht alles wissen, aber tue dir selbst und deiner Brieftasche einen Gefallen: Versuche deiner Steuerpflicht möglichst ohne Versäumnisse nachzukommen. Als Hilfestellung listen wir für dich die üblichen Steuer-Fehler auf, damit du diese vermeiden kannst.
- Belege nicht sammeln
Bist du auch Besitzer eines Schuhkartons voller Belege? Denk mal über einen Wechsel zu einer Aufbewahrung mit System nach. Das erleichtert dir auf die Dauer das Wiederfinden von steuerrelevanten Unterlagen. Ganz leicht bewahrst du die Übersicht mit einer Excel-Tabelle, in der du deine monatlichen Ausgaben dokumentierst. - Mehrwertsteuer nicht beachten
Fehlen auf einer Eingangsrechnung die Mehrwertsteuer und ein diesbezüglicher Vermerk, ist ein Steuerabzug nicht möglich. Tipp: Prüfe deine Eingangsrechnung auf Vollständigkeit. Fehlen Angaben, fordere eine korrigierte Rechnung an. - Umsatzsteuerschuld beachten
Du nutzt digitale Leistungen wie ERP-Systeme, Rechnungstools oder Dienste wie Google Ads von Anbietern, die nicht in Deutschland ansässig sind? Auch hierfür entsteht eine Umsatzsteuer, egal in welchem Land der Leistungserbringer sich befindet. Als Leistungsempfänger trägst du in diesem Fall die Umsatzsteuerschuld. - Umsatzsteuer für Versandkosten nicht ausweisen
Zahlt dein Kunde die Versandkosten? Dann musst du diese als Umsatzsteuer auf der Rechnung kenntlich machen. Dabei ist die Umsatzsteuer für die Versandkosten genauso hoch, wie die des Artikels. Wenn du das vergessen hast, musst du selbst die Steuer abführen. - Geschenke nicht versteuern
Über Gewinne und kleine Geschenke freuen sich die Kunden. Jedoch musst du auch an dich denken, denn die Aufmerksamkeiten müssen versteuert werden. Grundsätzlich in Höhe des Herstellungs- oder Einkaufspreises.
Zum Thema Steuern kommen mit deinem eigenen Unternehmen einige Themen auf dich zu: Umsatzsteuer und Umsatzsteuerrecht, Steuerabzüge, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug, Insolvenzverfahren und Steuerstrafrecht. Damit dich das nicht überfordert, unterstützt dich die TeleTax GmbH mit ihren Steuerseminaren. Erfahrene Dozenten erläutern dir nicht nur theoretische Grundlagen, sondern erklären dir anhand von Praxisbeispielen mögliche Fallstricke und Vorgehensmöglichkeiten.
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Was kann man von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht zuerst: Es gibt viele Möglichkeiten, Kosten rund um deinen Online-Shop abzusetzen. Die Lohnkosten deiner Mitarbeiter und Kosten von anfallenden Fortbildungen, beispielsweise beim Händlerbund, fallen unter die Betriebskosten und können abgesetzt werden.
Die Kosten, die für deine Domain entstehen, kannst du ebenfalls absetzen. Moment: Das gilt allerdings nicht, wenn du eine bereits bestehende Domain kaufst.
Bei der Erstellung der Webseite ist das nicht so einfach. Hier muss man zwischen verschiedenen Ausgangspunkten unterscheiden.
- Du oder ein Mitarbeiter hast deine Webseite im Alleingang erstellt.
Das bedeutet, dass du die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben abziehen darfst und nicht über mehrere Jahre steuerlich abschreiben msst. Für selbstgeschaffene Wirtschaftsgüter, wie die selbsterstellte Webseite, gilt nämlich ein steuerliches Aktivierungsverbot. Der Unterschied zwischen abschreiben und absetzen? Bei einer Absetzung wird die Betriebsausgabe sofort vom jährlichen Einkommen abgezogen. Damit verringert sich auch die Einkommensteuer. Bei einer Abschreibung wird eine Betriebsausgabe ab 952 € brutto über mehrere Jahre entsprechend der Nutzungsdauer steuerlich verteilt. - Deine Webseite wird von einem Externen erstellt.
a) Wickelst du diesen “Kauf” über einen Dienstvertrag ab, kannst du die Kosten als Betriebsausgaben deklarieren.
b) Schließt du mit einem Externen einen Werkvertrag ab, kann eine Gewinnminderung nur im Rahmen einer Abschreibung erfolgen. - Du kaufst eine bestehende Webseite.
Ist das der Fall, ist eine Abschreibung möglich, da der Shop ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und zusätzlich einem Werteverzehr unterliegt. Das bedeutet, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden muss.
Damit dein Unternehmen konkurrenzfähig ist, kommen mit Sicherheit auch Marketingkosten auf dich zu. Alles, was du ausgibst, um Kunden zu gewinnen oder Kunden zu binden, kannst du als Werbung absetzen.
Dazu zählt auch Produktmarketing, worunter zum Beispiel Analysen, Marktforschungen, aber auch Verpackungsdesign fallen. Ebenso Werbemittel, wie externe Dienstleister, also Grafiker oder Fotografen, Werbung auf diversen Kanälen, Druckkosten und viel mehr.
Bei allen Abschreibungen und Absetzungen gilt: Das Finanzamt muss nachvollziehen können, dass die Ausgaben für deine Arbeit als Selbstständiger notwendig waren. Darunter fallen auch:
- Arbeitsmittel wie Büromöbel und -bedarf sowie Arbeitsgeräte, wie Computer und Scanner. Diese müssen jedoch zu 90% gewerblich genutzt werden, um abgesetzt werden zu können.
- Software sowie Computer-Dienstleistungen, wie Wartungen und Reparaturen werden auch vom Finanzamt anerkannt.
- Besitzt du ein Arbeitszimmer, das von deinem privaten Wohnbereich streng getrennt ist? Dann kannst du dafür die Miete, Heiz- und Versicherungskosten sowie Grundbesitzabgaben von der Steuer absetzen.
- Telefon und Internet lassen sich ebenfalls vollständig absetzen, wenn du nachweisen kannst, dass diese rein beruflich genutzt werden. Ansonsten kann nur ein Anteil abgesetzt werden.
Des Weiteren können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden:
- Abmahnkosten
- Anwalts- und Gutachterkosten
- Steuerberatungskosten
- Unternehmenscoaching
- Lagerkosten sowie Versandkosten und Verpackungsmaterial
Gut zu wissen
Deine Ausgaben der Webseite werden nicht mit einem sofortigen Betriebskostenabzug bilanziert? Dann kommt die Abschreibung ins Spiel. Die Abschreibungshöhe hängt von der Nutzungsdauer ab. Bei so schnelllebigen Sachen wie einer Webseite geht man von einer Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren aus.
Hast du ein eigenes Unternehmen, ist die nächste Betriebsprüfung nicht weit, von der unterschiedliche Steuerarten betroffen sind. Du kannst dich darauf vorbereiten! Im Steuerseminar der TeleTax GmbH werden dir nicht nur theoretische steuerliche Grundlagen vermittelt, sondern dir auch anhand von Praxisfällen die beliebten Prüfungsgebiete einer Betriebsprüfung dargestellt. Nimm jetzt am Steuerseminar "Dauerbrenner in der Betriebsprüfung" teil und lerne mehr zu den Hot Topics einer Betriebsprüfung.
Quiz Steuern im E-Commerce: Wie gut kennst du dich aus?
Fazit Steuern im E-Commerce
Wer einen Online-Shop eröffnet, sollte sich auch mit Steuern auseinandersetzen. Du brauchst keine Befürchtungen zu haben, wenn die Steuerschuld termingerecht und fehlerfrei beglichen wird. Greif gleich zum Aktenordner, anstatt zum Belege-Schuhkarton – denn Ordnung ist die halbe Steuererklärung.
Hast du vor EU-weit zu versenden, hole dir direkt Unterstützung in Form von Steuersoftware, wie Taxdoo oder fynax in Anspruch. Dann brauchst du dich nicht auch noch mit den unterschiedlichen Steuersätzen der Länder auseinanderzusetzen. Und gegen ein bisschen Hilfe ist doch nichts einzuwenden, oder?
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