Was versteht man unter der Entwaldungsverordnung?
Die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) ist ein bedeutendes Gesetz der Europäischen Union, das darauf abzielt, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen und die damit verbundenen ökologischen Schäden zu verringern. Sie trat am 29. Juni 2023 in Kraft und legt fest, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Dies bedeutet konkret, dass diese Waren nicht aus Flächen stammen dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Was sind die Ziele der Verordnung?
Die Hauptziele der EUDR sind:
- Reduzierung der globalen Entwaldung: Die Verordnung soll dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen und die biologische Vielfalt zu schützen.
- Nachhaltigkeit in Lieferketten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Die Entwaldungsverordnung der EU hat ein klares Ziel: den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung drastisch zu reduzieren. Jedes Jahr werden riesige Waldflächen für Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung oder Infrastruktur zerstört. Das beschleunigt den Klimawandel, zerstört Lebensräume für Tiere und Pflanzen und gefährdet die Lebensgrundlage vieler Menschen, vor allem in tropischen Regionen. Die EU gehört weltweit zu den größten Importeuren von Rohstoffen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, wie Soja, Palmöl oder Holz. Mit der Verordnung möchte die EU sicherstellen, dass Produkte, die in Europa verkauft werden, nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen.
Wann tritt die EUDR in Kraft?
Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft, aber: die EU-Entwaldungsverordnung wird nun nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2024 umzusetzen sein, sondern erst am 30. Dezember 2025. Diese Verschiebung wurde vom Europäischen Parlament beschlossen, um Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen zu geben, die mit der Verordnung verbunden sind. Für kleine und Kleinstunternehmen gilt eine spätere Frist bis zum 30. Juni 2026.
Welche Händler sind betroffen?
Die Entwaldungsverordnung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die in der EU Rohstoffe oder Produkte verkaufen, kaufen oder importieren, die auf der Liste der betroffenen Güter stehen (z. B. Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl). Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte aus der EU selbst oder aus Drittstaaten stammen.
Wichtig ist: Es geht nicht nur um Großhändler oder Exporteure, sondern auch um kleinere Akteure, die solche Produkte auf den Markt bringen oder weiterverkaufen.
Unterschied Marktteilnehmer/Händler: Wer fällt in welche Kategorie?
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Gruppen:
- Marktteilnehmer: Das sind Unternehmen, die Rohstoffe oder Produkte zum ersten Mal in den EU-Binnenmarkt bringen – also Importeure, Hersteller oder Produzenten. Sie tragen die Hauptverantwortung, da sie sicherstellen müssen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind.
- Händler: Das sind Unternehmen, die diese Produkte innerhalb der EU weiterverkaufen, ohne sie selbst herzustellen oder zu importieren. Für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) gelten weniger strenge Anforderungen, da sie sich darauf verlassen können, dass die Marktteilnehmer die nötigen Nachweise liefern. Große Unternehmen, also Nicht-KMU, haben die gleichen Pflichten wie Marktteilnehmer.
Beispiel:
- Ein Unternehmen importiert Kaffee aus Brasilien: Marktteilnehmer.
- Ein Laden verkauft diesen Kaffee weiter: Händler.
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Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen, die vor allem kleinere Unternehmen entlasten:
- Kleine und Kleinstunternehmen (KMU): Diese müssen deutlich weniger strenge Pflichten erfüllen. Sie gelten meist als Händler, auch wenn sie Produkte direkt importieren, und können sich auf die Nachweise der Marktteilnehmer stützen.
- Produkte mit geringem Risiko: Für Rohstoffe aus Ländern oder Regionen, die als „niedriges Risiko“ eingestuft sind, gelten ebenfalls erleichterte Pflichten. Diese Risikoklasse wird von der EU anhand von Kriterien wie Entwaldungsrate und Gesetzgebung des Herkunftslandes festgelegt.
Die Verordnung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für kleine Akteure zu minimieren, ohne das Hauptziel – den Schutz der Wälder – zu gefährden.
Welche Rohstoffe sind betroffen?
Die Entwaldungsverordnung der EU betrifft eine Reihe von Rohstoffen und Produkten, die nachweislich häufig mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Liste der aktuell relevanten Rohstoffe und der Produkte, die daraus hergestellt werden:
- Soja: Verwendet in Tierfutter, Lebensmitteln (z. B. Tofu, Öl) und Industrieprodukten.
- Palmöl: Eingesetzt in Lebensmitteln (z. B. Margarine, Schokolade), Kosmetika (z. B. Cremes, Seifen) und Biokraftstoffen.
- Kaffee: Vor allem für den Konsummarkt, aber auch in Kosmetika und pharmazeutischen Produkten.
- Kakao: Grundstoff für Schokolade und andere Süßwaren.
- Holz: Verwendung in Bau- und Möbelindustrie, Papier, Zellstoff und Feuerholz.
- Rinder: Produkte wie Fleisch, Leder und Gelatine fallen darunter.
Geplante Erweiterungen: Die Liste könnte in Zukunft erweitert werden. Es gibt Diskussionen darüber, auch Produkte wie Gummi oder Mais mit einzubeziehen, da diese ebenfalls oft mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Hinweis: Für alle diese Rohstoffe und Produkte müssen Unternehmen nachweisen, dass sie entwaldungsfrei sind – es wurde also nichts auf Flächen produziert, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Sind Versandverpackungen von der Verordnung betroffen?
Wenn eine Verpackung eigenständig als Produkt in Verkehr gebracht oder exportiert wird, unterliegt sie der Verordnung, und die entsprechenden Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden. Wird die Verpackung jedoch ausschließlich als Schutz für ein anderes Produkt verwendet, fällt sie nicht unter die Regelungen der Verordnung.
Was bedeutet „entwaldungsfrei”?
„Entwaldungsfrei“ ist der zentrale Begriff der EU-Entwaldungsverordnung und bedeutet, dass Produkte oder Rohstoffe nicht mit der Zerstörung oder Umwandlung von Wäldern in Verbindung stehen dürfen. Die EU hat klare Standards und Kriterien definiert, die bestimmen, wann etwas als „entwaldungsfrei“ gilt.
Definition und Kriterien
Kein Verlust von Waldflächen:
- Unternehmen müssen nachweisen, dass die Produkte nicht auf Flächen hergestellt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder umgewandelt wurden.
- Unter Entwaldung versteht man nicht nur das vollständige Abholzen von Wäldern, sondern auch deren Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen, Plantagen oder andere nicht-waldartige Gebiete.
Unveränderte Waldökosysteme:
- Wälder müssen ihre ökologischen Funktionen und ihre Biodiversität behalten. Auch Degradierung – also die Verschlechterung der Qualität eines Waldes – zählt als Verstoß.
Rückverfolgbarkeit und Nachweise:
- Unternehmen müssen nachweisen können, dass die Rohstoffe entlang der gesamten Lieferkette aus entwaldungsfreien Quellen stammen.
- Dies erfolgt durch präzise Informationen über den Ursprungsort (Geolokalisierung) und Dokumentationen zu den Anbaumethoden.
Was wird als „Wald“ definiert?
Die EU verwendet eine standardisierte Definition von „Wald“, basierend auf den Kriterien der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen):
- Eine Fläche von mindestens 0,5 Hektar.
- Mit Bäumen bedeckt, die höher als 5 Meter sind.
- Mit einer Kronenbedeckung von mindestens 10 %.
Warum ist der Stichtag 31. Dezember 2020 wichtig?
Der Stichtag legt den Zeitpunkt fest, ab dem keine Entwaldung mehr akzeptiert wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen kurzfristig Wälder roden, bevor die Verordnung greift.
Beispiele für „entwaldungsfreie“ und „nicht entwaldungsfreie“ Produkte:
- Entwaldungsfrei: Kakao aus einer nachhaltig bewirtschafteten Plantage, die vor 2020 angelegt wurde und nicht zu Lasten eines Waldes ging.
- Nicht entwaldungsfrei: Palmöl, das auf einer Plantage produziert wird, die nach 2020 auf einer abgeholzten Waldfläche entstand.
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Sorgfaltspflichten: Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen, die unter die EU-Entwaldungsverordnung fallen, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Diese Pflichten folgen dem sogenannten Due-Diligence-Verfahren und umfassen folgende Schritte:
Risikobewertung der Lieferkette:
- Unternehmen müssen die Risiken analysieren, ob die von ihnen verwendeten Rohstoffe oder Produkte mit Entwaldung in Verbindung stehen.
- Dafür sind detaillierte Informationen über die Lieferkette notwendig, einschließlich:
- Ursprungsland und spezifische Region, aus der die Rohstoffe stammen.
- Geolokalisierung der Anbau- oder Abbauflächen.
Maßnahmen zur Risikominderung:
- Wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wird, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um es zu reduzieren, z. B.:
- Wechsel zu anderen Lieferanten.
- Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards des Zulieferers.
Regelmäßige Kontrolle:
- Unternehmen sind verpflichtet, die Lieferketten regelmäßig zu prüfen und auf neue Risiken zu bewerten.
Einhaltung internationaler Gesetze:
- Neben der Entwaldungsverordnung müssen auch die Rechte indigener Gemeinschaften und lokale Umweltgesetze eingehalten werden.
Dokumentationspflichten: Welche Nachweise sind erforderlich?
Zusätzlich zur Sorgfaltspflicht verlangt die Verordnung eine umfangreiche Dokumentation. Unternehmen müssen Nachweise sammeln und vorlegen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.
Geolokalisierung der Produktionsorte:
- Unternehmen müssen präzise Koordinaten (GPS-Daten) der Anbau- oder Produktionsstandorte liefern, um nachzuweisen, dass dort keine Entwaldung stattgefunden hat.
Lieferkettendokumentation:
- Es muss dokumentiert werden, welche Schritte und Akteure an der Herstellung und Lieferung beteiligt sind.
- Dazu gehören Zertifikate, Rechnungen oder Transportdokumente.
Risikoanalyseberichte:
- Berichte über die Risikoanalyse und die Maßnahmen zur Risikominderung müssen vorliegen und auf Anfrage der Behörden bereitgestellt werden.
Produktinformationen:
- Unternehmen müssen Details über die Art des Rohstoffs, die Menge und den Zweck der Nutzung dokumentieren.
Behördenmeldung:
- Alle Informationen müssen an eine zentrale EU-Informationsplattform gemeldet werden, die von den Behörden genutzt wird, um die Einhaltung zu überwachen.
Was passiert bei fehlender Sorgfalt oder Dokumentation? Wenn Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen, drohen Sanktionen wie Geldstrafen, Beschlagnahmung der Produkte oder ein Verbot, die Produkte weiter zu verkaufen.
Nachweispflicht: Was ist das?
Die Nachweispflicht besagt, dass Unternehmen belegen müssen, dass die von ihnen verkauften Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind. Das bedeutet, sie müssen sicherstellen und dokumentieren, dass:
- Keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 stattgefunden hat.
- Die Rohstoffe aus legalen Quellen stammen (unter Einhaltung der Gesetze des Herkunftslandes).
Die Nachweise werden von den Behörden geprüft und müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Wie können Händler die Nachweispflicht umsetzen?
1. Nutzung von Geolokalisierungsdaten
- Händler müssen GPS-Koordinaten der Anbau- oder Produktionsflächen vorlegen.
- Diese Daten zeigen, woher die Rohstoffe stammen und ob die Fläche vor oder nach dem Stichtag entwaldet wurde.
2. Rückverfolgbarkeit der Lieferkette
- Händler sollten transparente Lieferketten aufbauen, um jede Station der Produktion und des Transports nachvollziehen zu können.
- Das bedeutet: Zusammenarbeit mit Zulieferern, die ebenfalls nachweislich entwaldungsfreie Rohstoffe verwenden.
3. Risikoanalyse-Tools
- Satellitendaten und Fernerkundung: Plattformen wie Global Forest Watch oder spezielle EU-Datenbanken bieten Karten und Berichte zur Waldnutzung. Händler können damit prüfen, ob die Flächen risikofrei sind.
- Zertifizierungen: Produkte mit etablierten Nachhaltigkeitszertifikaten (z. B. FSC für Holz, RSPO für Palmöl) können als Nachweis dienen, aber Händler sollten auch diese Zertifikate prüfen.
4. Zusammenarbeit mit Behörden und Plattformen
- Die EU plant die Einführung einer zentralen Informationsplattform, auf der Händler ihre Daten hochladen können. Diese Plattform dient der Kommunikation zwischen Unternehmen und den Behörden.
5. Digitale Tools für die Dokumentation
Viele Unternehmen nutzen spezialisierte Softwarelösungen für Lieferkettenmanagement, wie:
- SAP GreenToken: Für Rohstoffnachverfolgung.
- Blockchainsysteme: Für transparente, manipulationssichere Datenübertragung.
Diese Tools helfen, die Nachweise zentral zu speichern und bei Bedarf abzurufen.
Strategien zur praktischen Umsetzung
Zusammenarbeit mit Lieferanten:
- Händler sollten langfristige Partnerschaften mit Lieferanten aufbauen, die bereit sind, die nötigen Daten zu liefern.
- Schulungen und klare Vorgaben an Zulieferer helfen, die Anforderungen durchgängig umzusetzen.
Schulung von Mitarbeitern:
- Händler müssen ihre Teams in den neuen Anforderungen schulen, besonders bei der Nutzung von Tools und beim Umgang mit Behörden.
Interne Audits und regelmäßige Überprüfungen:
- Händler sollten regelmäßig überprüfen, ob ihre Prozesse den Anforderungen entsprechen, um Probleme frühzeitig zu erkennen.
- Die Nachweispflicht erfordert genaue Daten, Transparenz und moderne Technologien. Wer früh auf digitale Lösungen und verlässliche Lieferanten setzt, spart sich später viel Stress.
Welche Risikoklassen gibt es, und was beschreiben sie?
Die EU-Entwaldungsverordnung sieht drei Risikoklassen für Länder oder Regionen vor, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu optimieren und die Durchsetzung zu erleichtern. Diese Klassen bestimmen, wie streng die Anforderungen an Unternehmen sind, die aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region Rohstoffe beziehen.
Länder oder Regionen, die klare Maßnahmen gegen Entwaldung getroffen haben und deren Gesetze konsequent durchgesetzt werden. Produkte aus diesen Gebieten unterliegen vereinfachten Anforderungen, da das Risiko für Entwaldung minimal ist.
Länder oder Regionen, die nicht eindeutig niedrig oder hoch eingestuft werden können. Für Produkte aus diesen Gebieten gelten die regulären Anforderungen, inklusive Nachweispflichten und Risikobewertung.
Länder oder Regionen mit einer hohen Entwaldungsrate und schwacher Gesetzesdurchsetzung. Produkte aus diesen Gebieten unterliegen besonders strengen Prüfungen, und Unternehmen müssen detaillierte Nachweise erbringen.
Wie werden die Risikoklassen vergeben?
Die Risikoklassen werden von der EU-Kommission festgelegt, basierend auf verschiedenen Kriterien:
- Entwaldungsrate: Wie hoch ist der Verlust von Waldflächen in der Region?
- Gesetzgebung und Kontrolle: Sind die Gesetze des Landes streng genug, um Entwaldung zu verhindern, und werden sie effektiv durchgesetzt?
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Welche Initiativen und Projekte existieren, um Wälder zu schützen?
- Datenlage: Gibt es transparente und verlässliche Informationen über die Waldnutzung in der Region?
Die EU veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit den Risikoklassen der Länder, die Unternehmen nutzen können, um ihre Sorgfaltspflichten entsprechend anzupassen.
Warum sind Risikoklassen wichtig?
Risikoklassen haben direkte Auswirkungen auf die Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss:
- Niedriges Risiko: Unternehmen müssen weniger umfangreiche Nachweise liefern und haben einen reduzierten Verwaltungsaufwand.
- Standardrisiko: Unternehmen müssen alle regulären Sorgfaltspflichten erfüllen, einschließlich Geolokalisierung und Risikoanalysen.
- Hohes Risiko: Unternehmen müssen besonders detaillierte Nachweise erbringen, z. B. zusätzliche unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen.
Verbindung zu den allgemeinen Pflichten
Die Risikoklassen bieten Unternehmen eine Art Leitfaden, wie intensiv sie ihre Lieferketten prüfen müssen:
- Für niedrige Risikoklassen genügt eine standardmäßige Dokumentation.
- Bei hohen Risikoklassen müssen zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden, was Zeit und Kosten erhöht.
Indem die Risikoklassen nach den allgemeinen Pflichten besprochen werden, wird klar, wie Unternehmen ihre Strategie anpassen können, um effizient und gesetzeskonform zu arbeiten.
Die Informationsplattform der EU: Ein Überblick
Die EU plant die Einführung einer zentralen Informationsplattform zur Unterstützung der Entwaldungsverordnung. Diese Plattform dient als digitales Werkzeug, um die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und anderen relevanten Akteuren zu erleichtern.
Funktionen der Plattform
Datenregistrierung durch Unternehmen:
Unternehmen können Daten zu den von ihnen in die EU eingeführten Produkten hochladen, einschließlich:
- Geolokalisierung der Ursprungsorte.
- Lieferketteninformationen.
- Risikoanalysen und Nachweise zur Entwaldungsfreiheit.
Risikobewertung:
Die Plattform unterstützt bei der Risikobewertung, indem sie:
- Satellitendaten und Kartenmaterial bereitstellt, z. B. über Entwaldung in bestimmten Regionen.
- Länder und Regionen anhand ihrer Risikoklasse kategorisiert.
Zentraler Zugang für Behörden:
- Behörden erhalten Zugriff auf die hochgeladenen Daten und können diese zur Prüfung der Einhaltung der Verordnung nutzen.
- Automatische Alarme für verdächtige Aktivitäten oder hohe Risiken in bestimmten Regionen.
Berichtsfunktion:
- Unternehmen können gesetzlich vorgeschriebene Berichte direkt über die Plattform einreichen.
- Zusammenfassende Berichte über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten.
Interaktiver Support:
- Leitfäden und FAQs zur Unterstützung der Unternehmen.
- Zugang zu Schulungsmaterialien und rechtlichen Informationen.
Ablauf des Datenaustauschs zwischen Behörden und Unternehmen
1. Hochladen von Daten durch Unternehmen:
- Unternehmen registrieren sich auf der Plattform und laden ihre Nachweise und Berichte hoch.
- Die Plattform prüft automatisch, ob alle notwendigen Informationen eingereicht wurden.
2. Zugriff durch Behörden:
- Behörden der Mitgliedstaaten erhalten Einsicht in die Daten und können diese analysieren.
- Auffällige Fälle oder fehlende Daten werden hervorgehoben, um gezielte Überprüfungen durchzuführen.
3. Prüfungen und Rückmeldungen:
- Behörden können Rückfragen stellen oder zusätzliche Nachweise verlangen.
- Unternehmen können über die Plattform weitere Dokumente einreichen oder Korrekturen vornehmen.
4. Veröffentlichung von Risikobewertungen:
- Die Plattform wird regelmäßig Berichte über risikobehaftete Länder, Regionen und Produkte veröffentlichen.
- Unternehmen können diese Informationen nutzen, um ihre Sorgfaltspflichten zu planen.
5. Austausch zwischen EU-Staaten:
- Die Plattform erleichtert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der Verordnung.
- Behörden können über die Plattform Informationen zu risikobehafteten Lieferketten teilen.
Vorteile der Plattform
- Transparenz: Alle Beteiligten können die notwendigen Daten zentral einsehen.
- Effizienz: Automatisierte Abläufe sparen Zeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand.
- Sicherheit: Einheitliche Standards für die Datenübermittlung und -speicherung.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die EU-Entwaldungsverordnung sieht bei Verstößen gegen ihre Bestimmungen strenge Sanktionen vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Regeln einhalten. Diese Sanktionen gelten für Händler und Marktteilnehmer, die ihre Sorgfalts- und Nachweispflichten nicht erfüllen oder wissentlich entwaldungsrelevante Produkte vertreiben.
Welche Arten von Verstößen gibt es?
- Fehlende oder unzureichende Nachweise: Unternehmen reichen keine ausreichenden Nachweise über die Entwaldungsfreiheit der Produkte ein.
- Falschangaben: Unrichtige oder gefälschte Informationen werden absichtlich bereitgestellt.
- Nicht-Einhaltung der Fristen: Berichte und Daten werden nicht rechtzeitig eingereicht.
- Handel mit Produkten aus illegalen oder entwaldeten Quellen: Produkte stammen nachweislich aus Gebieten, die nach dem Stichtag (31. Dezember 2020) entwaldet wurden.
Mögliche Sanktionen
- Finanzielle Strafen: Die Strafen können proportional zum Umsatz des Unternehmens berechnet werden, um sicherzustellen, dass sie abschreckend wirken. Häufig genannter Richtwert: Mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens innerhalb der EU.
- Beschlagnahmung der Produkte: Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen, können beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen werden.
- Verkaufsverbot: Unternehmen dürfen betroffene Produkte weder importieren noch verkaufen, bis die Verstöße behoben sind.
- Temporärer Ausschluss vom Markt: In schwerwiegenden Fällen kann einem Unternehmen der Zugang zum EU-Markt für einen bestimmten Zeitraum verweigert werden.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Je nach Schwere des Verstoßes könnten Verantwortliche strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere bei Betrug oder vorsätzlichem Handel mit illegalen Produkten.
Wie werden Verstöße festgestellt?
- Behördliche Kontrollen: Nationale Behörden überprüfen die eingereichten Nachweise und führen stichprobenartige Prüfungen durch.
- Risikobasierte Prüfungen: Produkte aus Hochrisikoländern werden intensiver kontrolliert.
- Meldungen durch Whistleblower: Dritte, wie NGOs oder Konkurrenten, können Hinweise auf Verstöße geben.
Wie können Unternehmen Sanktionen vermeiden?
- Aufbau transparenter Lieferketten.
- Nutzung von Zertifizierungen und digitalen Nachverfolgungssystemen (z. B. Blockchain).
- Regelmäßige interne Audits, um die Einhaltung sicherzustellen.
- Zusammenarbeit mit Rechtsberatern und Experten für Nachhaltigkeitsmanagement.
Die Sanktionen sind bewusst scharf formuliert, um Unternehmen zur Einhaltung der Verordnung zu drängen und die globalen Ziele zur Bekämpfung von Entwaldung zu unterstützen.
Umsetzung der Fristen
Ursprünglich sollten die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Aufgrund von Bedenken seitens der Unternehmen und Mitgliedstaaten wurde jedoch beschlossen, die Umsetzung um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben. Diese zusätzliche Zeit soll den Unternehmen helfen, sich besser auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Fazit zur EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen die globale Entwaldung und ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltigeren Lieferketten. Sie setzt klare Standards und Pflichten für Unternehmen, um sicherzustellen, dass Produkte auf dem europäischen Markt nicht zur Zerstörung wertvoller Wälder beitragen.
Mit verbindlichen Sorgfalts- und Nachweispflichten, der Einführung von Risikoklassen und einer digitalen Informationsplattform schafft die Verordnung Transparenz und Verlässlichkeit. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen vor Herausforderungen, vor allem in der Dokumentation und der Rückverfolgbarkeit von Lieferketten.
Die Sanktionen bei Verstößen unterstreichen den Ernst der EU, die Einhaltung der Regeln durchzusetzen, während die gestaffelten Anforderungen durch Risikoklassen Unternehmen die Anpassung an die neuen Vorgaben erleichtern.
Die erfolgreiche Umsetzung wird jedoch davon abhängen, wie gut Unternehmen die notwendigen Technologien und Prozesse integrieren können und wie effizient die Zusammenarbeit mit Behörden funktioniert. Für Händler und Marktteilnehmer ist dies eine Chance, nicht nur gesetzeskonform zu handeln, sondern auch ihre Verantwortung für die Umwelt zu zeigen und langfristig nachhaltiger zu wirtschaften.
Mit dieser Verordnung leistet die EU einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität – eine Aufgabe, die letztlich alle angeht.
Geschrieben von
Anja Schachheim
Fachlich geprüft von
Julia Petronis, Volljuristin
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