Ökodesign-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten
Die Ökodesign-Verordnung stammt aus der EU und wird in den Mitgliedstaaten als gleichrangige Verordnung neben nationalen Gesetzen gelten. Daher bedarf es keiner zusätzlichen Umsetzung in nationales Recht. Aktuell wird in der EU noch über die konkreten Inhalte verhandelt. Allerdings ist ein Ende in Sicht.
Wie ist der Zusammenhang zur EU-Ökodesign-Richtlinie?
Die EU-Ökodesign-Richtlinie, bestehend seit 2005, fungiert als Vorläufer der aktuellen Ökodesign-Verordnung. Sie wird überarbeitet und in die Ökodesign-Verordnung umgewandelt.
Was ist der Green Deal?
Wichtige Inhalte der Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter:
Vernichtungsverbot für fabrikneue Textilien
Mittelgroße Unternehmen haben eine sechsjährige Übergangsfrist, während kleine Unternehmen eine Ausnahme erhalten.
Digitaler Produktpass
Konsumenten sollen die Nachhaltigkeit von Produkten besser einschätzen können. Ein digitaler Produktpass gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit. Zusätzlich soll ein öffentliches Webportal entstehen, auf dem Produktpässe verglichen werden können. Der digitale Produktpass ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Kaufentscheidung auf der Grundlage der Nachhaltigkeit eines Produkts zu beeinflussen. Dieser Pass bietet Informationen zur Nachhaltigkeit eines Produkts und soll über ein öffentliches Webportal zugänglich sein, um Vergleiche zwischen verschiedenen Produktpässen und ihren Informationen zu ermöglichen.
Längere Lebensdauer von Produkten
Die EU setzt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensdauer von Produkten um. Produkte müssen robuster, reparaturfreundlicher, aufrüstbar und recycelbar sein. Die geplante Obsoleszenz, durch die Produkte an Funktionalität verlieren, soll verhindert werden. Dazu gehören der Zugang zu Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel und Kaffeepads sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen über einen angemessenen Zeitraum.
An wen richtet sich die Verordnung?
Die Ökodesign-Verordnung richtet sich an Händler und Hersteller, aber auch an Verbraucher.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Ökodesign-Verordnung wird sich auf verschiedene Produktkategorien auswirken. Das Recht auf Reparatur wird hauptsächlich Geräte betreffen, während das Vernichtungsverbot für Textilien speziell die Modebranche betrifft. Grundsätzlich bezieht sich die Verordnung auf eine breite Palette von Produkten.
Welche Anforderungen müssen Produkte zukünftig erfüllen?
Die Produkte sollen eine längere Lebensdauer aufweisen, leichter reparierbar, erweiterbar und recycelbar sein. Händler und Hersteller müssen zudem Ersatzteile vorhalten, während Hersteller ihre Produkte entsprechend der neuen Anforderungen gestalten müssen.
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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Welche Folgen ergeben sich für Onlinehändler?
Onlinehändler müssen stets im Blick behalten, welche Produkte sie weiterhin verkaufen dürfen. Sie müssen den Vorrang der Reparatur beachten, was bedeutet, dass sie nicht automatisch ein neues Produkt versenden dürfen, wenn ein Mangel auftritt.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Das genaue Datum ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unbekannt. Allgemein treten Verordnungen zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft.
Wird es eine Übergangsperiode geben?
Nach der Verkündung haben Unternehmen in der Regel zwei Jahre Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Es sind keine spezifischen Übergangsfristen bekannt, jedoch wird es wahrscheinlich weiterhin möglich sein, alte Geräte zu verkaufen, da deren Vernichtung den Zielen der Verordnung entgegenstehen würde. Für bestimmte Aspekte, wie das Vernichtungsverbot für fabrikneue Textilien, könnte es eine Übergangszeit von sechs Jahren für mittelgroße Unternehmen geben.
Fazit: Wichtiger Schritt gegen die Wegwerfgesellschaft
Die Ökodesign-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Ressourcennutzung. Sie fördert Reparatur über Wegwerfen und setzt auf langlebigere, reparierbare, aufrüstbare und recycelbare Produkte. Deren Herstellung und Vertrieb betrifft Händler, Hersteller und Verbraucher gleichermaßen. Diese Verordnung, die aus der EU stammt, wird in den Mitgliedstaaten direkt gelten und muss nicht zusätzlich in nationales Recht umgesetzt werden.
Es gibt keine spezifischen Übergangsfristen nach der Verkündung. Unternehmen haben etwa zwei Jahre Zeit, sich anzupassen, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Dabei sind keine konkreten Übergangszeiträume bekannt, jedoch wird angenommen, dass der Verkauf alter Geräte weiterhin erlaubt sein wird, um deren Vernichtung zu verhindern. Insgesamt ist diese Verordnung ein Schritt hin zu umweltbewussterem Handeln in der Produktion und dem Konsum von Waren.
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