Einwilligungsverwaltungs­verordnung: PIMS für deine Cookies

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Cookies spielen eine entscheidende Rolle im Tracking von Online-Aktivitäten. Seit dem EuGH-Urteil, das die Verwendung von Cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, gestaltet sich die Situation schwierig. Es fehlt bislang an einer klaren gesetzlichen Grundlage, die den Umgang mit Cookies regelt. Zusätzlich lässt auch die E-Privacy-Verordnung, die eigentlich für eine spezifische Regelung von Cookies gedacht ist, weiterhin auf sich warten.

Um diese Lücke zu schließen und Klarheit zu schaffen, soll die Einwilligungsverwaltungsverordnung (PIMS) in Deutschland eingeführt werden. Diese Verordnung zielt darauf ab, klare Richtlinien und Standards für die Verwaltung von Einwilligungen in Bezug auf die Verwendung von Cookies zu etablieren. Damit soll die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Cookies geschaffen und die Anforderungen an die Einwilligungserklärung konkretisiert werden.

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Was ist das Ziel des Gesetzesvorschlags?

In der gegenwärtigen Situation wird jeder Besucher einer Webseite mit umfangreichen Cookie-Bannern konfrontiert, die oft als störend empfunden werden. Sie überlagern die Website, enthalten eine Fülle von Informationen und verlangen Reaktionen seitens der Nutzer.

Die Idee hinter PIMS (Personal Information Management Services) oder Diensten zur Einwilligungsverwaltung ist, dieses Phänomen zu beseitigen. Anstatt auf jeder einzelnen Webseite wiederholt anzugeben, welche Einwilligungen man erteilt, könnte ein Website-Besucher eine entsprechende Software-Lösung nutzen, die seine Einwilligungseinstellungen zentral verwaltet. Diese Einstellungen würden dann automatisch beim Besuch der Website übermittelt. Dadurch würde das Auspielen eines Cookie-Banners überflüssig werden.

 

Hintergrund des Referentenentwurfs

Vor ungefähr einem Jahr tauchte ein erster Entwurf für eine Verordnung zu den sogenannten PIMS, den Personal Information Management Services, auf. Diese Dienste könnten möglicherweise die auf vielen Websites präsenten Cookie-Banner überflüssig machen. Nachdem der Entwurf durchgesickert war, wurde es jedoch still um das Thema.

Im Frühjahr 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erneut einen Referentenentwurf vorgelegt. Im TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ist eine Möglichkeit für solche Lösungen vorgesehen. Allerdings sind dort lediglich die groben Rahmenbedingungen festgelegt. Die konkreten Details müssten durch eine Rechtsverordnung ausgearbeitet werden. Genau darum geht es bei dem aktuellen Entwurf der „Einwilligungsverwaltungsverordnung“ (EinwV). Diese Verordnung zielt darauf ab, das Verfahren für solche Dienste genauer zu regeln und somit eine präzisere Grundlage für die Verwaltung von Einwilligungen zu schaffen.

 

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Wie ist der aktuelle Status des Enwurfs?

Derzeit handelt es sich noch um einen Entwurf für das Gesetz. Der genaue Zeitpunkt seiner Verabschiedung und Umsetzung ist jedoch unklar.

 

Erklärung der Inhalte des Entwurfs

Die Vereinfachung der Cookie-Einwilligung zielt darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und bringt auch Vorteile für Website-Betreiber mit sich. Effektive und nachweisbare Einwilligungen können eingeholt werden, wodurch potenzielle Kunden nicht bereits zu Beginn genervt sind, wenn sie die eigentliche Website besuchen. Zudem könnte der technische und organisatorische Aufwand theoretisch minimiert werden.

 

Was sind mögliche Folgen des Gesetzes?

Das potenziell kommende Gesetz könnte verschiedene Auswirkungen haben:

  1. Klarheit schaffen: Es könnte dazu beitragen, klare Richtlinien und Standards für die Verwendung von Cookies zu etablieren, was zu einer verbesserten Rechtssicherheit führen könnte.
  2. Reduzierter Aufwand für Webseitenbetreiber: Wenn klare Regeln und Standards festgelegt sind, könnten Webseitenbetreiber möglicherweise weniger Zeit und Ressourcen für die Implementierung und Verwaltung von Cookie-Richtlinien aufwenden.
  3. Modernisierung im Umgang mit Cookies: Das Gesetz könnte dazu beitragen, den Umgang mit Cookies an moderne Datenschutzstandards anzupassen und damit den Schutz der Privatsphäre der Nutzer zu verbessern.


 

 

 
tip

Was bedeutet PIMS?

PIMS steht für "Personal Information Management Services". Auf Deutsch lässt es sich als "Dienste zur Einwilligungsverwaltung" übersetzen. Diese Dienste könnten die Verwaltung und Einholung von Einwilligungen in Bezug auf die Verwendung von persönlichen Informationen oder Cookies auf Websites erleichtern.

 

 

 

Wie könnte die technische Umsetzung aussehen?

Der Entwurf sieht vor, dass Webseitenbetreiber anstelle der herkömmlichen Cookie-Banner PIMS verwenden können. Hierbei könnte ein Website-Besucher eine Software-Lösung nutzen, um seine Einwilligungseinstellungen zu verwalten. Statt auf jeder einzelnen Website wiederholt Einwilligungen zu erteilen, würde diese Software-Lösung automatisch die entsprechenden Einstellungen übermitteln, wenn der Besucher die Website besucht. Dieses Konzept zielt darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für Einwilligungen zu reduzieren.

 

Wie ist der weitere Ablauf des Entwurfs?

Der Referentenentwurf durchläuft mehrere inhaltliche Überarbeitungen, bevor seine rechtliche Form im Justizministerium geprüft wird. Sowohl das Justizministerium als auch das Bundesinnenministerium bewerten die Vereinbarkeit des Entwurfs mit geltendem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz und anderen relevanten Gesetzen.

Nach dieser Überprüfung erfolgt die Abstimmung über den Entwurf im Kabinett, in dem alle beteiligten Minister unter der Leitung des Bundeskanzlers vertreten sind. Nach der Zustimmung des Kabinetts wird der Entwurf offiziell zum Regierungsentwurf für das geplante Gesetz.

 

 

 

Fazit

Die Einführung der Einwilligungsverwaltungsverordnung (PIMS) könnte das Cookie-Dilemma verbessern. Mit klaren Einwilligungsrichtlinien soll die Nutzererfahrung optimiert und der Verwaltungsaufwand für Webseiten-Betreiber minimiert werden. Der Entwurf für dieses Gesetz durchläuft derzeit Prüfungen und könnte eine moderne Lösung für den Umgang mit Einwilligungen bieten.

Das Gesetz könnte eine klare Rechtsgrundlage für Cookies schaffen, den Aufwand für Website-Betreiber reduzieren und eine moderne Cookie-Nutzung ermöglichen. Es liegt noch als Entwurf vor, der aktuelle Stand und seine organisatorische Umsetzung sind unklar.
pims
 
 

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