Verstoß gegen das Markenrecht » Hilfe bei Abmahnung

Du nutzt einen bestimmten Farbton für deine Produkte oder für Werbung – schon hast du das Markenrecht verletzt. Wurden Namen, Logos oder auch Farben als Marke geschützt, darfst du sie nicht ohne Erlaubnis für gewerbliche Zwecke nutzen, denn dem Markeninhaber obliegt das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht. 

Gründe, warum es zu Markenrechtsverletzungen kommt, gibt es viele. Die Gefahr dabei ist immer die Gleiche: teure Abmahnungen, weitreichende Unterlassungserklärungen oder sogar langwierige Rechtsstreitigkeiten. Hast du bereits eine Abmahnung erhalten? Mit unserer Expertise aus über 26.000 Abmahnungen helfen wir dir, auch rückwirkend. Lass dich nicht unter Druck setzen, schon eine voreilig gesetzte Unterschrift kann weitreichende Folgen haben. 

Bei einer markenrechtlichen Abmahnung können wir dir weiterhelfen: 

  1. Schnelle Unterstützung
  2. Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
  3. Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Anwälte
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Was versteht man unter Markenrecht?

Den Grundsatz für die Rechte und Pflichten im Markenrecht bildet das Markengesetz.

Mit Hilfe einer Marke wird ein Produkt oder eine Dienstleistung besonders gekennzeichnet und von anderen unterschieden. Die eingetragene Marke ist nun ein verbrieftes Recht und anderen ist es damit beispielsweise untersagt, die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne die Zustimmung des Eigentümers zu benutzen. Für Verbraucher kann es außerdem Hinweis auf Herkunft oder Qualität von Produkten sein. Eine Marke ist die Visitenkarte eines Unternehmens

Eine Marke tritt in verschiedenen Formen auf – als Wort, Bild oder Wort-Bild-Kombination. Aber auch Muster, Hologramme, Klänge und Farben können als Marke geschützt werden. 

hb-iconset-ideeAls Anbieter von Telekommunikation und Informationstechnologie hat sich die Telekom beispielsweise die Farbe “Magenta” als Farbmarke schützen lassen. 

Was regelt das Markenrecht?

Durch das Markenrecht bzw. das Markengesetz (MarkenG) werden die Markeninhaber vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte geschützt. Im Markenrecht sind außerdem die unterschiedlichen Markenarten, die Eintragung der Marke, die Dauer des Schutzes und Möglichkeiten zum Widerspruch geregelt. 

Was ist eine Markenrechtsverletzung?

Markenrechtsverletzungen können nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen betreffen. Bei einer Markenrechtsverletzung wurde das Markenrecht in dem Sinne verletzt, dass jemand eine geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet

Wann ist ein Markenrecht verletzt?

Das Markenrecht wurde dann verletzt, wenn jemand eine Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers markenmäßig und gewerblich verwendet. Dabei kommt es aber auch auf das Produkt oder die Dienstleistung an, die damit in Verbindung steht. Um eine Markenrechtsverletzung handelt es sich auch dann, wenn der Verstoß aus Versehen passiert.

Marke und Produkt können identisch, aber auch nur ähnlich sein, damit es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt. Es genügt also schon eine Ähnlichkeit bzw. Verwechslungsgefahr, um eine markenrechtliche Abmahnung zu riskieren. 

hb-iconset-ideeDie Nutzung der Marke darf dann nicht vom Rechteinhaber untersagt werden, wenn die betreffenden Waren von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden, das Recht hat sich dann “erschöpft”.

Trotzdem sind Verstöße möglich durch 

  1. den Verkauf von Plagiaten
  2. die Nutzung von fremden Markennamen, die in keinem Zusammenhang mit dem Produkt stehen
  3. den Verkauf von Waren, die nicht für den deutschen/ europäischen Markt bestimmt sind 
  4. eine inadäquate Darstellung der Produkte 
  5. den Verkauf unverkäuflicher Muster oder Testprodukte 
  6. die unzulässige Verwendung der Marken in Metadaten, Keywords o.Ä.

Abmahnfälle aus der Praxis

Olympische Ringe: Vorsicht bei der Werbung

Wer mahnt ab? Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (durch Deloitte Legal)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler mit Olympia-Werbung

Die Olympischen Spiele in Paris lockten nicht nur Athleten, sondern auch Online-Händler mit Werbepotenzialen. Doch Achtung: Das Olympiaschutzgesetz schützt mehr als man denkt.

Geschützte Elemente:

  1. Begriffe: "Olympia", "Olympiade", "olympisch"
  2. Symbol: Die fünf verschlungenen Ringe

Teurer Fehltritt: Eine Händlerin nutzte das olympische Emblem unerlaubt für Instagram-Werbung und kassierte prompt eine Abmahnung.
Fazit: Lass die olympischen Symbole in der Werbung weg oder nutze eine andere Formulierung (z.B. “20 Prozent auf alles während der Olympiade”) – es sei denn, du hast eine offizielle Genehmigung. Die Strafe für einen Verstoß kann empfindlich sein.

Ausführliche Informationen zu diesem Abmahnfall kannst du hier im OHN Artikel nachlesen.

ACHTUNG: Solltest du eine Abmahnung erhalten haben, lasse sie von einem Experten prüfen, denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Unsere Anwälte helfen dir gerne bei deiner Abmahnung.

Personen die verschiedenen Sportarten im Vordergrund nachgehen, während im Hintergrund der Eifelturm in bunten Rauchschwaden steht.

Die drei Streifen gehören Adidas

Wer mahnt ab? adidas AG
Wie viel? Keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler von Bekleidung

Das ikonische Drei-Streifen-Design von Adidas ist nicht nur weltbekannt, sondern auch rechtlich geschützt. Das Unternehmen verteidigt seine Markenrechte konsequent und Gerichte haben Adidas bereits in einigen Fällen recht gegeben, sodass es nicht ratsam ist, hier ein Risiko einzugehen.  

Abmahnungen drohen bei:

  1. Identischen Designs
  2. Ähnlichen Mustern mit Verwechslungsgefahr

Achtung Online-Händler: Selbst kleine Ähnlichkeiten können teuer werden. Gerichte geben Adidas häufig recht.
Fazit: Finger weg von Streifen-Designs à la Adidas – das Risiko einer Abmahnung ist es nicht wert. Die drei Streifen gehören nun mal dem Sportgiganten aus Herzogenaurach.

Ausführliche Informationen zu diesem Abmahnfall kannst du hier im OHN Artikel nachlesen.

Dunkles Bild mit vier Lichtstreifen auf dem Boden gleich eines Zebrastreifens, auf dem sportliche Personen sind.

Vorsicht, Markenfälschung! Philips schlägt zurück

Wer mahnt ab? Koninklijke Philips International N.V. (durch Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen)
Wie viel? keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Abmahnungen drohen bei:

  1. Verkauf von NO-Name-Produkten unter einem Markennamen
  2. Keine Lizenzen vom Markennamensinhaber zum Verkauf seiner Produkte

Ein Amazon-Händler geriet ins Visier von Philips wegen des Verkaufs gefälschter Ersatzzahnbürstenköpfe. Diese Aktion löste eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Hintergründe: Ein Testkauf enthüllte, dass die angebotenen Ersatzzahnbürstenköpfe keine Originalware waren, obwohl sie unter dem Markennamen Philips verkauft wurde. Nun muss geprüft werden, ob der Vorwurf stimmt.

Warnung an Händler: Markeninhaber beobachten den Markt genau. Der Verkauf von No-Name-Produkten unter bekannten Markennamen kann schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen. Beim Verkauf von Zubehör sind Händerl etwas freier, denn dieser ist erlaubt, wenn deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich lediglich um Zubehör “passend für Marke XY” handelt.

Fazit: Online-Händler sollten bei der Produktbeschreibung und dem Vertrieb von Markenartikeln und -zubehör äußerst vorsichtig sein, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zu diesem Abmahnfall kannst du hier im OHN Artikel nachlesen.

Zahnbürstenköpfe im Vordergund und dahinter eine elektrische Zahnbürste.
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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Die rechtlichen Folgen einer Markenrechtsverletzung

Hast du das Markenrecht verletzt, hat das rechtliche Konsequenzen für dich. Denn der Inhaber der Marke verfügt über Unterlassungs-, aber auch Auskunfts-, Schadensersatz- und sogar Kostenerstattungsansprüche. Bei einer Markenrechtsverletzung droht dir in erster Instanz eine Abmahnung, die mit Kosten einhergeht.

hb-iconset-ideeWusstest du, dass die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung bei 971,48 Euro liegen? In unserer Abmahnstudie geben 41 % der Online-Händler an, dass bis zu 500 Euro pro Abmahnung fällig wurden. Je nach Abmahner können die Kosten teilweise über 3000 Euro betragen. 

Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Mit Hilfe einer markenrechtlichen Abmahnung macht ein Markeninhaber seine Markenverletzung geltend. Eine Abmahnung ist dabei immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung – ignoriere sie daher nicht. Scheitert eine außergerichtliche Einigung, kann der Markeninhaber weitere rechtliche Schritte, zum Beispiel Klage, einleiten. 

Abgemahnt werden kann eine Markenrechtsverletzung durch den Markeninhaber oder durch Dritte, denen durch eine Lizenz Nutzungsrechte obliegen. 

Konsequenzen einer markenrechtlichen Abmahnung

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung hat der Abmahnende verschiedene Ansprüche

  1. Unterlassungsansprüche
  2. Beseitigungsansprüche
  3. Schadensersatzansprüche 
  4. Auskunftsansprüche
  5. Vernichtungsansprüche 

hb-iconset-ideeMarkenrechtsverletzungen sind gesetzlich unter Strafe gestellt. Dies ist besonders im Bereich der Produktpiraterie relevant.

Auskunftsanspruch vs. Schadensersatzanspruch

Der Markeninhaber hat Schadensersatzansprüche, wenn die Markenverletzung schuldhaft (also fahrlässig oder gar vorsätzlich) begangen wurde. Die Berechnung der Schadensersatzhöhe kann auf verschiedene Weisen erfolgen, wobei der sich Markenverletzte die Berechnungsart aussuchen darf.

Um das Ausmaß des entstandenen Schadens einschätzen zu können, wird in markenrechtlichen Abmahnungen Auskunft gefordert, über Art und Umfang der Markenrechtsverletzung. Dabei handelt es sich um den Auskunftsanspruch, der gesetzlich geregelt ist. 

Markenrechtsverletzung – Das kannst du jetzt tun

Wenn du eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten hast, werden verschiedene Forderungen gestellt, darunter Beseitigungs- / Vernichtungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadenersatz. Wir unterstützen dich, dich zur Wehr zu setzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Besonders die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung kann in der Zukunft weitreichende Konsequenzen haben – rechtlicher Beistand ist an diese Stelle besonders wichtig.

  1. Unterschreibe die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht sofort.
  2. Nimm die gesetzten Fristen ernst.
  3. Setze auf unsere Unterstützung. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der erfolgreichen Abwicklung von Abmahnungen im Markenrecht.

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Nutze den Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierest du bereits ab 57,90 Euro* von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

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Warum habe ich eine markenrechtliche Abmahnung bekommen?

Der Aufbau einer Marke ist aufwendig und kostenintensiv. Die meisten Markeninhaber haben deshalb großes Interesse daran, ihre eingetragenen Marken auch zu überwachen, und so sicherzustellen, dass die geschützten Waren oder Dienstleistungen nicht unbefugt verwendet werden.

Wer also eine Abmahnung im Markenrecht bekommt, dem wird vorgeworfen, sich einen Wettbewerbsvorteil durch die Verwendung einer geschützten Marke verschafft zu haben – zum Beispiel, weil eine Marke kopiert wurde oder die Bekanntheit einer Marke ausgenutzt wurde. Die Abmahnung dient als Aufforderung, die Markenrechtsverletzung zu unterlassen.

Markenrechtliche Abmahnungen betreffen zum Beispiel:

  1. Bewusstes oder unbewusstes Handeln mit Plagiaten
    Wer ein Plagiat verkauft, verstößt nicht nur gegen die Markenrechte des Herstellers, sondern macht sich auch strafbar. Übrigens: Wurde ein Plagiat als „echte“ Ware verkauft, muss der Verkäufer dem Kunden das Original liefern.
  1. Verkauf originaler Markenprodukte ohne Autorisierung des Markeninhabers
    Viele Händler wissen nicht, dass Hersteller die Vertriebswege vorschreiben dürfen. So kann festgelegt werden, in welchen Ländern die Markenprodukte vertrieben werden dürfen und welche Qualifikationen (z.B. Fachkenntnisse) Händler erfüllen müssen.
  1. Verwendung von Markennamen in den Angeboten von No-Name-Zubehör bzw. -Ersatzteilen
    Eine Werbung für Produkte, die kompatibel zu einem Markenprodukt sind, ist zulässig. Die Auflistung zu den kompatiblen Produkten muss jedoch vollständig sein und nicht eine beliebige Marke herausgreifen. Ansonsten kann eine Abmahnung drohen.
  1. Nutzung fremder Kennzeichen im Anzeigentext von Suchmaschinenwerbung
    Die Nutzung einer fremden Marke als Keyword ist zwar im Grundsatz zulässig. Allerdings gibt es viele anderslautende Gerichtsentscheidungen. In der Anzeige selbst sollte die fremde Marke jedoch nicht auftauchen.
  1. Original-Markenprodukte werden verändert bzw. verschlechtert
    Der Markeninhaber muss es nicht dulden, dass seine Produkte verändert werden (Beispiel: Rolex-Uhr mit Schmucksteinen verzieren).
 
 

 

  1. Metatag-Werbung mit geschützten Markennamen
    Die Verwendung eines Markennamens im HTML-Quelltext einer Website, ersichtlich zu dem Zweck, über Suchmaschinen Käufer in den Shop zu locken, verletzt Markenrechte.
  1. Neu eingetragene Marke steht im Konflikt mit einer bereits geschützten Marke
    Inhaber älterer Marken können den Anspruch erheben, identische oder verwechselbare Marken, die später eingetragen worden sind, entfernen zu lassen. Es empfiehlt sich deshalb immer eine professionelle Markenrecherche durchzuführen.
  1. Verwendung gebräuchlicher, aber geschützter Alltagsbegriffe
    Namen wie „Inbus”, „Mensch ärgere dich nicht” oder „Edding”, dürfen nicht verwendet werden, wenn sie nicht das tatsächliche Markenprodukt betreffen.
  1. Verstöße in Produktbeschreibungen und auf Bildern beim Anhängen an ASIN-Nummern auf Amazon
    Abmahngefahr besteht bei Markenrechtsverstößen nicht nur für den Händler, der Texte und Bilder verantwortet, sondern auch für alle Verkäufer, die sich an das entsprechende Produkt anhängen.
  1. Unsachgemäße Verwendung von Logos
    Markennamen dürfen natürlich verwendet werden, wenn du geschützte Marken zulässigerweise verkaufst. Anders sieht es bei Logos aus: Sie dürfen nicht ohne Weiteres benutzt werden. Auch wenn die Nutzung von Logos im Geschäftsalltag meistens bereits in Verträgen geregelt ist, empfiehlt es sich lieber doppelt nachzuprüfen.

Übrigens: Abmahnfähig ist schon das Angebot einer Ware oder Dienstleistung – unabhängig davon, ob es zu einem Verkauf kam.

Ist meine Markenrecht-Abmahnung überhaupt gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung berechtigt oder haltlos ist, muss im Zweifel vom Experten geklärt werden. Unsere Anwälte prüfen deine Abmahnung gründlich und vertreten dich auch auch bei Selbstverschulden. Denn auch wenn du gegen das Markenrecht verstoßen hast: das Ausmaß der beigefügten Forderungen ist regelmäßig überzogen, besonders auch dann wenn ein Patentanwalt hinzugezogen wird. Hier ist juristisches Geschick gefragt.

Markenrechtsverletzungen dürfen unter anderem dann abgemahnt werden, wenn:

  1. Die Marke im geschäftlichen Zusammenhang genutzt wird.
  2. Marken identisch oder verwechselbar sind.
  3. Sich die Produkte oder Dienstleistungen in der gleichen oder einer ähnlichen Klasse befinden und damit ähnliche Nutzungsformen haben.

    Eine Abmahnung ist aber nicht immer zulässig. Nicht abgemahnt werden kann zum Beispiel:

  4. Wenn die Marke nach ihrer Registrierung in den vergangenen fünf Jahren nicht oder nur für private Zwecke genutzt wurde.
  5. Wenn du bei konkurrierenden Einträgen mit identischen Marken als Abgemahnter selbst die älteren Marken eingetragen hast.
  6. Wenn der Abmahnende nicht Inhaber der Marke / exklusiver Lizenznehmer ist beziehungsweise ihn vertritt.
  7. Wenn die Marke missbräuchlich eingetragen wurde, das heißt nur mit dem Ziel, eine Abmahnfalle zu schaffen.

Rundum abgesichert mit dem Händlerbund

Markenrecht, Grundpreis, fehlender OS-Link und dutzende weitere Stolperfallen liefern Abmahnern immer wieder willkommene Steilvorlagen. Nicht mit uns.

In unseren Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspaketen sind unter anderem diese Leistungen enthalten:

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spezialisierte Rechtsanwälte
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mit umfassendem Prüfkatalog
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Rechtstexte
für eine unbegrenzte Anzahl
an Präsenzen

Wissenswertes zum Thema Markenrechtwissenswertes

Welche Informationen muss eine Abmahnung im Markenrecht enthalten?

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte folgende Punkte beinhalten: 

  1. Nennung des Sachverhalts 
  2. Ggf. Stellen einer Berechtigungsanfrage 
  3. Juristische Begründung der Markenrechtsverletzung 
  4. Aufforderung zur Auskunftserteilung (zur Ermittlung der Schadensersatzansprüche) 
  5. Aufforderung zum Ersatz der Anwaltskosten 
  6. Unterlassungsaufforderung (mit Hilfe einer Unterlassungserklärung) 
  7. Information über mögliche gerichtliche Schritte bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist  

Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschreibe? 

Unterschreibst du die Unterlassungserklärung, die der markenrechtlichen Abmahnung beigefügt wurde, verpflichtest du dich vertraglich dazu, die enthaltenen Klauseln zu erfüllen. Das kann sich negativ auf den Erfolg deines Unternehmens auswirken, denn mitunter sind Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und beschränken dich unnötig. Unterschreibe eine Unterlassungserklärung also nie sofort, sondern lasse sie zunächst von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte überprüfen. 

Was bedeutet markenrechtlich geschützt? 

Durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung ins Markenregister, das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt wird, wird das ausgewählte Element markenrechtlich geschützt. 

hb-iconset-ideeMit unserer Markenanmeldung in Deutschland durch spezialisierte Rechtsanwälte profitierst du von einem Rundum-Sorglos-Paket, denn wir melden nicht nur deine Marke an, sondern wählen auch die passende Markenform und prüfen vorab die Schutzfähigkeit der Marke. 

Wie kann ich prüfen, ob mein Produkt das Markenrecht verletzt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Prüfung, ob dein Produkt das Markenrecht verletzt. Eine erste Möglichkeit ist beispielsweise eine Recherche über Suchmaschinen, wobei sich das aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zum Markenschutz schwierig gestalten kann. 

Eine Überprüfung kannst du zum Beispiel mit unserer Ähnlichkeitsrecherche in Deutschland vornehmen. Da das Markenamt nicht überprüft, ob deine mit bereits bestehenden Marken korreliert, solltest du mit einer Recherche durch Spezialisten auf Nummer sicher gehen. Diese recherchieren in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts und ggf. in den Markenregistern der 27 EU-Staaten, damit du rechtlich auf der sicheren Seite stehst. 

Wie kann ich feststellen, ob ein Name geschützt ist?

Für deine Markenrecherche kannst du beim Deutschen Patent- und Markenamt im DPMA-Register kostenlos nach deutschen Marken recherchieren. Wenn du eine eigene Marke eingetragen hast oder eintragen möchtest, unterstützen wir dich gern auch mit unserem Markenservice. Wir unterstützen dich bei der Anmeldung, Ähnlichkeitsrecherche und Markenüberwachung.

Für welche Marken besteht Schutz?

Als Marke können alle diese Zeichen geschützt und eingetragen werden:

  1. Wortmarke (Beispiel iPhone)
  2. Bildmarke (Beispiel angebissener Apfel von Apple)
  3. Wort-/Bildmarke (Beispiel Mcdonald's)
  4. dreidimensionale Marke (Beispiel VW-Käfer-Design)
  5. Kennfadenmarke (Beispiel Registernummer 2102484)
  6. Hörmarke (Beispiel 39918414)
  7. sonstigen Markenformen (z.B. Farb-, Geruchs-, Tast-, Bewegungs-, Positionierungsmarken)

Daneben gibt es noch weitere geschützte Kennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen oder geografische Angaben), deren Schutz im deutschen Markenrecht garantiert wird. Während der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke territorial auf das Bundesgebiet begrenzt ist, erzeugt die Unionsmarke EU-weit gültigen Schutz, und die IR-Marke ihre Schutz-Erstreckung auch außerhalb der EU. 

Markenschutz muss nicht immer zwangsläufig mit einer Registrierung einhergehen. Von einer Marke kann trotzdem die Rede sein, wenn sie lediglich benutzt, aber nicht eingetragen wird. Zu nennen wäre da die Benutzungsmarke, bei der bereits mit der bloßen Benutzung im geschäftlichen Verkehr ein Markenrechtsschutz entstehen kann.

Scheidet eine Markenrechtsverletzung aus, wenn das ®-Zeichen an der Marke mit kopiert wurde?

Nein. Die Marken sind (bis auf obige Ausnahmen) kraft ihrer Eintragung geschützt. Es ist nach dem deutschen Recht nicht möglich, durch Anfügen des ®-Zeichens – das sog. Registered-Trademark-Zeichen (Registered Trademark, dt.: „Eingetragene Marke“) – an der Marke eine mögliche Markenrechtsverletzung auszuschließen. Auch im umgekehrten Fall scheidet eine Markenrechtsverletzung nicht automatisch aus, wenn man das ®-Zeichen nicht mit kopiert.

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Abmahnungen ausgesprochen?

Die rechtliche Grundlage bildet das Markengesetz (MarkenG) und hierbei im Speziellen § 14 MarkenG zum ausschließlichen Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Kann eine Abmahnung im Markenrecht auch eine Privatperson treffen?

Nein, beim privaten Gebrauch einer geschützten Marke liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Aber Achtung, sobald du beispielsweise Werbebanner einbindest oder Partnerprogramme nutzt, wird deine Präsenz nicht mehr als privat angesehen und du kannst abgemahnt werden. Auch beim Verkauf auf Plattformen wie eBay verlaufen die Grenzen zwischen privat und geschäftlich in einzelnen Fällen nahezu fließend. Wer gehäuft gleichartige und neue Produkte verkauft, die er erst kurz zuvor erworben hat, wird im Zweifel als Händler betrachtet.

Gibt es Unterschiede zwischen einer Abmahnung von einem Wettbewerber und einer von einem Markeninhaber? 

Die Unterschiede in der Abmahnung von einem Wettbewerber und einem Markeninhaber liegen hauptsächlich in ihren Beweggründen. Ein Wettbewerber hat das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) im Blick und will mit seiner Abmahnung hauptsächlich erreichen, dass du dir keinen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffst. Der Markeninhaber möchte natürlich auch verhindern, dass du dir mit seiner Hilfe einen Vorteil verschaffst, aber er möchte im Hinblick auf das Markengesetz (MarkenG) seine Marke schützen. Die Abmahnungen sind ähnlich aufgebaut und gehen beide ggf. mit Unterlassungserklärungen einher. 

Ist ein Vernichtungsanspruch gerechtfertigt?

Grundsätzlich hat ein Markeninhaber das Recht auf Unterlassung, Entschädigung und Auskunft darüber, in welcher Art und in welchem Umfang Einnahmen mit der betroffenen Marke erzielt wurden. Außerdem kann er – gemäß § 18 MarkenG und in Zusammenhang mit einer Unterlassungserklärung – auch eine Vernichtung durchsetzen. Und das nicht nur, wenn es sich um Plagiate handelt. Auch Originale müssen in bestimmten Fällen vernichtet werden, zum Beispiel dann, wenn Waren aus dem außereuropäischen Ausland ohne die Zustimmung des Markeninhabers nach Deutschland importiert werden.

Wann besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen Marken?

Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt, wird oft im Einzelfall entschieden. Entscheidend ist nicht nur, wie gleich oder ähnlich Wörter und Bilder sind. Ausschlaggebend ist auch, wie ähnlich sich die Waren und Dienstleistungen sind. Und auch die Kennzeichnungskraft einer geschützten Marke ist von Bedeutung: Wie lang und intensiv wurde eine Marke bisher schon genutzt? Wie hoch ist der Marktanteil? Und wie hoch ist die Unterscheidungskraft? Je größer die Bekanntheit einer älteren Marke, desto größer ist auch die Verwechslungsgefahr mit einer neuen Marke.

Kann eine Marke auch ohne Eintragung geschützt sein?

Das Markenrecht hat sein Tücken, deshalb wirst du es vielleicht schon ahnen: Ja, unter speziellen Bedingungen kann sich ein Markenschutz auch dann ergeben, wenn eine Marke überhaupt nicht eingetragen ist. Das ist dann der Fall, wenn eine außerordentliche Bekanntheit vorliegt oder die Marke schon lange und intensiv im Wettbewerb genutzt wird - zum Beispiel bei der HipHop-Band “Fettes Brot” oder dem Betriebssystem “Linux”.

Wie kann ich eine Markenabmahnung vermeiden? 

Um eine Markenabmahnung zu vermeiden, kannst du verschiedene Maßnahmen ergreifen. Du kannst zum Beispiel zunächst eigenständig suchen, ob ähnliche Marken bereits existieren oder eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen. Anschließend kommt es darauf an, deine Marke korrekt anzumelden und im Markenregister eintragen zu lassen. Auch die Markenanmeldung kannst du getrost Experten überlassen, um rechtlich abgesichert zu sein. 

Gibt es Überschneidungen zwischen Marken- und Urheberrecht?

Ja, in einigen Fällen können sich deshalb spezielle Fragestellungen ergeben, welche Rechtslage ausschlaggebend ist. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn ein Unternehmer einen Künstler beauftragt, ein Logo zu entwerfen, ohne dass das exklusive Nutzungsrecht beim Auftraggeber liegt. Auch nach Anmeldung einer Marke wiegt hier im Zweifel das Urheberrecht schwerer.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht? 

Mit dem Urheberrecht werden künstlerische und geistige Leistungen geschützt, wie zum Beispiel Filme, Musikaufnahmen oder Texte. Weisen die Werke eine angemessene Schöpfungshöhe auf, sind sie durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes, aber beim Markenrecht muss die Marke erst angemeldet werden, um einen Schutz gewährleisten zu können. 

Wo finde ich verlässliche Informationen und Beratung zum Markenrecht?

In Sachen Markenrecht stehen dir die erfahrenen Rechtsanwälte des Händlerbunds mit Rat und Tat zur Seite. Über die Rechtsberatung Flatrate kannst du dich unter anderem zum Thema Markenrecht direkt telefonisch oder per E-Mail informieren. Als Mitglied des Händlerbunds kannst du nicht nur von einer Rechtsberatung, sondern auch von Soforthilfe im Falle einer Abmahnung profitieren. 

Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.