Abmahnung wegen Datenschutz (DSGVO)

Du hast Post vom Anwalt bekommen? Von einer Abmahnung im Datenschutz sind viele Online-Händler betroffen. Das Datenschutzrecht ist kompliziert und kleinste Fehler können schnell eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes nach sich ziehen. Aber keine Sorge, wir stehen dir zur Seite. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, Online-Händlern bei ihrer Abmahnung im Datenschutz zu unterstützen. 

Unsere Anwälte prüfen:

  1. ob die Abmahnung im Datenschutz gerechtfertigt ist
  2. ob die geforderten Beträge zu hoch angesetzt sind
  3. ob die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten modifiziert werden kann

Wir übernehmen deine Abmahnung wegen Datenschutzverstoß ohne lange Wartezeiten, deutschlandweit.

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Du hast eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes bekommen?

Aber du weißt nicht, wie du dich bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zur DSGVO richtig verhältst? Nichts zu tun, ist keine Option und kann teuer für dich werden. Hinsichtlich der Abmahnung ist ein übereiltes Handeln nicht sinnvoll.

Unterschreibe keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung ohne vorherige kompetente und fachkundige Überprüfung. Lass deine DSGVO Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt des Händlerbunds prüfen. Wir prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gerechtfertigt ist und können dir die ggfs. abzugebende Unterlassungserklärung korrekt formulieren. Wir prüfen auch die geltend gemachten Kosten der Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes.

Was tun bei einer Abmahnung?

  1. Wende dich telefonisch an den Händlerbund +49 341 926590
  2. oder lade das Abmahnschreiben direkt über den Abmahnungsupload hoch

Wir helfen dir sofort.

Der nächste Schritt ist die Behebung des beanstandeten Datenschutzverstoßes. Spätestens jetzt musst du eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für deinen Online-Shop verwenden. Eine abmahnsichere Datenschutzklärung (nach DSGVO) erhältst du selbstverständlich von uns. Diese kannst du einfach in deinen Online-Shop oder auf deiner Website einbinden und bist so vor DSGVO-bezogenen Abmahnungen geschützt.

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

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Was ist eine DSGVO-Abmahnung?

In der Vergangenheit war es umstritten, ob DSGVO-Verstöße von Mitbewerbern und Verbänden/Vereinen geahndet werden können. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch in einem Urteil entschieden, dass Verbraucherverbände gegen DSGVO-Verstöße klagen können, wenn Nutzerdaten rechtsmissbräuchlich weitergegeben werden (C-319/20).

Ob die Konkurrenz Datenschutzverstöße abmahnen darf, ist jedoch noch ungeklärt. Diese Frage hat der BGH bereits 2023 an den EuGH gestellt, allerdings wurde hier noch keine Entscheidung getroffen.

hb-iconset-paragraphAus der Rechtsprechung: Ein Online-Shop ist dem Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO einer Verbraucherin nicht rechtzeitig nachgekommen. Gegen dieses DSGVO-Vergehen hat allerdings nicht die Verbraucherin selbst geklagt, sondern die Verbraucherzentrale. Das Gericht (Landgericht Düsseldorf, Az.: 34 O41/23) war jedoch mit dem Vorgehen einverstanden. Datenschutzvorschriften gehen nicht nur die betroffene Person etwas an, sondern haben auch eine Auswirkung auf den Markt und den Wettbewerb. 

Häufige Gründe für eine Abmahnung wegen Datenschutzverstoß

Verstöße gegen Opt-In-Pflicht

Opt-In bedeutet, dass der Kunde konkret seine Zustimmung gegeben haben muss, z.B. durch das Setzen eines Häkchens im Bestellprozess. Hier gibt es Unterschiede, um sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist:

  1. Confirmed-Opt Lösung: Verbraucher gibt seine E-Mail-Adresse an, bekommt eine Bestätigungsmail und so die Möglichkeit der Nutzung auch zu widersprechen.
  2. Double-Opt Lösung (Closed-Looped-Opt Lösung): Die Anmeldung zum Newsletter muss  z.B. durch einen Bestätigungslink per E-Mail bestätigt werden. 
  3. Opt-In Pflicht für Cookies: Der Nutzer muss aktiv zustimmen, welche Cookies auf der Website verwendet werden dürfen, z. B, durch das Setzen eines Häkchens. Ein informierender Banner reicht nicht aus. 
Verwendung von Plug-Ins & Tracking-Tools
  1. Like-Buttons auf Websites (z.B. von Facebook) oder eingebettete Videos (z. B. von YouTube) sollten als Plugins inaktiv sein, um die ungewollte Weitergabe von Daten zu verhindern. Sie sollten erst durch die Zustimmung des Nutzers aktiviert werden. 
  2. Über den Einsatz von Tracking-Tools (z.B. Google Analytics) muss in der Datenschutzerklärung belehrt werden.

Oder: Der Antrag auf Auskunft nach Artikel 13 DSGVO wird vom Seitenbetreiber nicht rechtzeitig bearbeitet, denn Seitenbetreiber sind verpflichtet, die Besucher der Seite über die Nutzung der persönlichen Daten in Form einer Datenschutzerklärung aufzuklären. Bei einer nicht DSGVO-konformen Datenschutzerklärung droht dem Seitenbetreiber die Abmahnung.

Fehlerhafte Belehrung über den Einsatz von Google Analytics

Sowohl um die gesetzlichen Vorgaben aus der DSGVO zu erfüllen, als auch um Verbrauchern in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten ein Gefühl von Sicherheit beim Kauf im Online-Handel zu geben, ist ein rechtssicherer Umgang mit Daten notwendig. Deine Klauseln in der Datenschutzerklärung müssen also aufklären, welche Daten des Webseitenbesuchers Google Analytics erhebt und wie diese dann genutzt werden. Aufzuklären ist außerdem, an wen die Daten ggf. übermittelt werden. 

Hier bedarf es auch für jedes andere Tracking- und Analyse-Tool einer ergänzenden Regelung in der Datenschutzerklärung.

Unzulässige E-Mail Werbung
  1. Für bestimmte Werbung ist die Opt-In Lösung Pflicht, zum Beispiel bei E-Mail Werbung (§7 Abs. 2 UWG). Eine Abmahnung droht zum Beispiel dann, wenn ein Shop-Betreiber einen Newsletter versendet, ohne dass der Kunde dafür die Einwilligung gegeben hat.
  2. Eine Ausnahme besteht hier bei der sogenannten Bestandskundenwerbung. Der Kunde muss beim Kauf seine E-Mail-Adresse angegeben haben und darauf hingewiesen worden sein, dass die Adresse auch für Werbung genutzt wird. Die Werbung darf dabei nur für ähnliche Artikel erfolgen.
Fehlende Datenschutzerklärung

Unter anderem müssen seit der Geltung der DSGVO eine Vielzahl von neuen Informationspflichten in der Datenschutzerklärung umgesetzt werden. Um nicht angreifbar zu sein, befindet sich auf nahezu jeder Website eine Datenschutzerklärung. Die Frage, ob auch Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden sowie Konkurrenten eine Abmahn- und Klagebefugnis bei DSGVO-Verstößen (durch eine fehlende Datenschutzinformation) zusteht, ist mittlerweile geklärt: Wettbewerbsverbände sind befugt, eine fehlende Datenschutzerklärung abzumahnen, sagt das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 27. Februar 2020, Aktenzeichen 2 U 257/19).

Unberechtigte Verwendung einer fremden Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung selbst muss für jeden Shop angepasst und individuell erstellt werden. Kopieren und Einfügen ist in keinem Fall eine Option. Besorgt man sich Texte aus dem Netz, können die zum einen falsch und veraltet sein. Zum anderen macht man sich hierfür schadensersatzpflichtig wegen einer Urheberrechtsverletzung. In der Summe ist eine solche Abmahnung schlimmstenfalls sogar um ein Vielfaches teurer, als es die eigentlichen Rechtstexte gewesen wären.

Einbindung von Google Fonts

Es ist ein Abmahnschreiben, wie es inhaltlich Tausende erhalten haben. Der Vorwurf lautet: Unberechtigte Verwendung von Google Fonts. Beim Seitenaufruf werden, wenn Google Fonts und andere Dienste wie der Google Tag Manager zum Einsatz kommen, personenbezogene oder personenbeziehbare Daten des Webseitenbesuchers an den jeweiligen Betreiber der Dienste übermittelt. Dafür liegt in aller Regel keine Einwilligung der Betroffenen vor. Dieser Grundgedanke war der Auslöser für massenhafte Abmahnungen und ist es auch weiterhin.

Facebook Like- und Share-Buttons

Die Einbindung von Social Plug-Ins veranlasst einen Datentransfer mit den Servern des Betreibers des jeweiligen sozialen Netzwerks, wodurch eine unbemerkte Übermittlung von personenbezogenen Daten stattfindet. Dass der Einsatz von solchen Plug-Ins mehr als unsicher ist, liegt vor allem daran, dass man gar nicht genau weiß, an wen welche Daten gehen und wie sie dort verwendet werden.

Werden Plug-Ins genutzt, muss aus datenschutzrechtlicher Sicht in jedem Fall eine Minimal-Aufklärung über die Verwendung in der Datenschutzerklärung erfolgen.

Cookies

Rechtswidrige Cookie-Bannern sind kein Kavaliersdelikt. Je nach Abmahner können auch bei Verstößen gegen die Verwendung eines Cookie-Banners oder bei einer falschen Darstellung Abmahngebühren von mehreren Hundert Euro anfallen.

Jeder Fehler kann zur Abmahnung wegen einer rechtswidrigen Verwendung von Cookies werden. Gründe sind z. B.:

  1. Gar kein Cookie-Banner
  2. Keine Differenzierung zwischen verschiedenen Cookies
  3. Nutzung von Cookies ohne notwendige Einwilligung

 

Kosten und Folgen einer DSGVO-Abmahnung? 

Wirst du, was derzeit am wahrscheinlichsten ist, von einem Verband oder Verein abgemahnt, ist das Prozedere wie bei einer herkömmlichen Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht. Soweit die Abmahnung wegen DSGVO begründet ist, zahlst du den Betrag im unteren dreistelligen Bereich, bereinigst den Fehler und verpflichtet dich in einer Unterlassungserklärung, den Verstoß auch künftig zu unterlassen.

Bei einer Abmahnung im Datenschutz wirst du zusätzlich dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darin sollst du versichern, das vorgeworfene Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Außerdem werden dem Online-Händler bei einer DSGVO Abmahnung die außergerichtlichen Prozesskosten auferlegt. Bei wiederholtem Verstoß werden der abgemahnten Person oft hohe Strafen in Aussicht gestellt.

Bevor du die Unterlassungserklärung unterschreibst und den geforderten Betrag zahlst, solltest du dir rechtliche Hilfe einholen, um zu prüfen, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Ist die DSGVO Abmahnung unberechtigt, kann sie zurückgewiesen werden.

Der Datenschutzbeauftragte: Rolle und Verantwortlichkeiten

Der Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen hat als Überbringer schlechter Nachrichten und Spielverderber meist keinen allzu guten Stand. Dabei muss er immer die Bürde auf seinen Schultern tragen, den Datenschutz zu wahren und hohe Bußgelder als Strafe einer Datenschutzverletzung zu verhindern.

Unternehmen benötigen grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten, wenn sich mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Viele Unternehmen sind somit nicht verpflichtet, einen solchen Beauftragten zu benennen.

Wer darf Datenschutzverstöße abmahnen?

Betroffene haben grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten aus Art. 12 DSGVO. Wenn die Verstöße einen wettbewerbsrechtlichen Bezug haben, haben auch Personen aus § 3 Abs. 3 UWG ein Abmahnrecht. Also auch Mitbewerber und Interessenverbände.

Umstritten ist weiterhin, ob Verbraucherschutzverbände bei Verstößen gegen die DSGVO klagen dürfen, ohne dass sie eine konkret betroffene Person vertreten. Art. 80 DSGVO regelt lediglich den Fall der Vertretung von betroffenen Personen. Die Frage hat der BGH im letzten Jahr an den EuGH gerichtet. Eine Antwort des EuGH ist noch nicht erfolgt.

Hilfe bei Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall – auch wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen hast und noch kein Händlerbund-Mitglied bist. Bereits ab 57,90 Euro* übernehmen wir im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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Über 26.000 bearbeitete Abmahnungen

Unser erfahrenes Anwaltsteam hilft Online-Händlern schnell und zuverlässig bei Abmahnungen

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In Zukunft geschützt vor Abmahnungen

Zusätzlich profitierst du von E-Commerce-Lösungen, die dich zukünftig vor Abmahnungen schützen

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Online-Händler wie du liegen uns am Herzen

Als Europas größter Online-Händlerverband setzen wir uns seit über 14 Jahren für Online-Händler ein

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

Wissenswertes zu Abmahnung Datenschutz (DSGVO)

Kann jede Datenschutzverletzung zu einer Abmahnung führen?

Zunächst ist zu fragen, wer überhaupt abmahnen darf. Für Abmahnvereine und Verbände hat man das bestätigt, für Mitbewerber bislang nicht. Im nächsten Schritt muss jeweils geprüft werden, ob die Datenschutzverletzung auch eine Auswirkung auf den Markt und den Wettbewerb hat. Hier stehen bislang nur Einzelfallentscheidungen zur Verfügung. Damit kann prinzipiell nicht jede Datenschutzverletzung zur Abmahnung führen. Aber Bußgelder sind immer parallel möglich.

Ist ein Datenschutzbeauftragter für jedes Unternehmen Pflicht?

Seit einer Gesetzesänderung ist ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen, die sich  ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, nötig.

Wie kann ich prüfen, ob meine Abmahnung wegen Datenschutzverletzung berechtigt ist?

Du solltest in jedem Fall jegliche Schreiben überprüfen lassen, die dir einen Datenschutzverstoß vorwerfen, denn alleine die Frage, ob der Abmahner dich anschreiben darf, ist höchst umstritten.

Abmahnmissbrauch: Gibt es unberechtigte DSGVO-Abmahnungen? 

Ja, es gibt Fälle von missbräuchlichen DSGVO-Abmahnungen, die oft von Abmahnvereinen oder Einzelpersonen stammen, die gezielt Verstöße suchen, um die Zahlung von Abmahngebühren zu erzwingen. Ein bekanntes Beispiel ist der Berliner Datenschutzanwalt, der 2022 massenhaft Abmahnungen wegen Google Fonts verschickte. Diese Praxis wurde als rechtsmissbräuchlich eingestuft und Gerichte haben entschieden, dass diese Abmahnungen dann unzulässig sind. Am 21. Dezember 2022 durchsuchte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Objekte, darunter die Kanzlei von Lenard, und vollstreckte Arrestbeschlüsse über insgesamt 346.000 Euro. Wenn du eine Abmahnung wegen DSGVO erhältst, solltest du sie durch unsere erfahrenen Anwälte rechtlich überprüfen lassen, bevor du auf die Forderungen eingehst.

Kann ich mich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren?

Gegen unberechtigte Abmahnungen können sich Betroffene immer wehren. Dazu muss die Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes zunächst überprüft werden. Ein Anwalt des Händlerbunds kann zudem helfen, eine passende Reaktion zu formulieren. Oft lohnt es sich, die DSGVO-Abmahnung zurückzuweisen oder eine Gegenabmahnung wegen Rechtsmissbrauchs zu prüfen. In manchen Fällen kann auch eine Unterlassungsklage gegen den Abmahner sinnvoll sein.

Was kostet eine DSGVO-Abmahnung?

Die Kosten einer DSGVO Abmahnung variieren, hängen aber oft von Anwaltsgebühren und möglichen Schadensersatzforderungen ab. In der Regel liegen die Kosten einer Abmahnung im Datenschutz zwischen 500 und 2.000 € – ohne deine eigenen Anwaltskosten. Werden Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht, kann es teurer werden. Auf Grundlage unserer Erfahrungen liegen die Kosten für eine DSGVO-Abmahnung bei durchschnittlich 980 €.

Muss ich eine Unterlassungserklärung immer unterschreiben?

Eine Unterlassungserklärung sollte lieber nicht ungeprüft unterschrieben werden. Denn womöglich beschränkst du dich unnötig in deinen Rechten, was durch deine Unterschrift dann aber verbindlich ist. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel hohe Vertragsstrafen. Du solltest die Unterlassungserklärung nicht ignorieren, aber in jedem Fall durch einen unserer Fachanwälte überprüfen lassen. Oft kann eine zu deinen Gunsten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder die Abmahnung sogar ganz zurückgewiesen werden. 

Wie kann ich mein Unternehmen am besten vor DSGVO-Verstößen schützen?

Um deinen Online-Shop vor Verstößen gegen die DSGVO zu schützen, solltest du sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten, die du sammelst, verarbeitest und speicherst, rechtmäßig, transparent und sicher gehandhabt werden. Stelle einen Datenschutzbeauftragten ein, wenn nötig, und sorge für regelmäßige Schulungen deines Teams bezüglich Datenschutzbestimmungen. Außerdem ist es wichtig, dass du regelmäßige Überprüfungen deiner Datenschutzpraktiken durchführst und bei Bedarf Anpassungen vornimmst, um die Compliance sicherzustellen.

Kann eine Fristverlängerung beantragt werden?

Du solltest in jedem Fall über deinen Rechtsbeistand beantragen lassen, denn einige Datenschutzverstöße sind nicht auf die Schnelle zu beheben.

Was passiert, wenn ich die DSGVO-Anforderungen ignoriere?

Wenn du die DSGVO-Anforderungen ignorierst, setzt du dein Unternehmen erheblichen Risiken aus. Zunächst können Bußgelder verhängt werden, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus kann die Missachtung der DSGVO zu Reputationsverlust führen, da Kunden und Partner Vertrauen verlieren könnten. Zudem könnten rechtliche Schritte von betroffenen Personen eingeleitet werden, die zu weiteren Strafen und Schadenersatzforderungen führen können. Nicht zuletzt ist ein DSGVO-Verstoß wohl abmahnfähig. Es ist also entscheidend, die DSGVO ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Unser Datenschutz-Paket Pro hilft dir, die DSGVO zu erfüllen.

Wir sind für dich da!

Wir stehen dir bei deinen Rechtsfragen verlässlich zur Seite - zur DSGVO-Abmahnung und darüber hinaus. Du möchtest wissen, welche Lösungen am besten zu dir passen? Wir beraten dich gern in einem Beratungsangebot über unsere verschiedenen Leistungen.

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