Als Influencer rechtssicher handeln

Influencer haben sich im modernen Marketing ihren Platz erobert. Was mit nur wenigen Klicks und ein paar coolen Bildern begonnen hat, ist mittlerweile ein echtes Business. Wer im Internet eine hohe Präsenz hat und ein hohes Ansehen bei seinen Followern genießt, der ist auch für Unternehmen interessant. Im Influencer-Marketing arbeiten Influencer und Unternehmen zusammen, um Produkte oder Dienstleistungen der Fangemeinde vorzustellen.

Doch gerade, wenn Social Media & Co. das Geschäftsmodell sind, müssen viele rechtliche Dinge beachtet werden. Das umfasst insbesondere die korrekte Kennzeichnung von Werbung und gesponserten Inhalten, um Transparenz für die Konsumenten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir zeigen dir, welche Vorgaben du beachten musst und wie wir dir weiterhelfen können.

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Influencer Marketing

Influencer Marketing ist eine moderne und effektive Strategie, bei der Unternehmen die Reichweite und Glaubwürdigkeit von Influencern nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen authentisch und zielgerichtet zu bewerben.

Was ist Influencer Marketing?

Influencer Marketing ist eine Form des Marketings, bei der Unternehmen gezielt sogenannte Influencer bzw. Content Creator einsetzen, um ihre Produkte, Dienstleistungen oder Marken zu bewerben. Influencer sind Personen mit einer großen und engagierten Anhängerschaft auf sozialen Medien, deren Empfehlungen und Inhalte von ihren Followern als authentisch und vertrauenswürdig wahrgenommen werden.

Diese Art des Marketings nutzt die Reichweite und Glaubwürdigkeit der Social Media Content Creators, um gezielt eine bestimmte Gruppe von Menschen (Zielgruppe) zu erreichen und deren Kaufentscheidungen positiv zu beeinflussen. Werbung durch Influencer ist mittlerweile eine beliebte Marketingstrategie.

Was sind Produktplatzierungen?

Produktplatzierungen auf Instagram, auch als “Product Placement”bekannt, sind eine Marketingstrategie, bei der Marken ihre Produkte oder Dienstleistungen in Unterhaltungsmedien, zum Beispiel Social-Media-Inhalten, sichtbar platzieren

Ziel ist es, die Produkte subtil in die Handlung oder den Kontext einzubinden, um die Wahrnehmung und das Interesse der Zuschauer zu steigern, ohne dass es wie eine traditionelle Werbung wirkt. Produktplatzierungen sollen die Marke in einem positiven Licht darstellen und oft unbewusst die Kaufentscheidung der Konsumenten beeinflussen

Deine Social-Media-Kanäle rechtssicher gestalten

Du erhältst von uns alle erforderlichen Rechtstexte für deine Social Media Auftritte, mit denen du die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllst. Durch unseren kostenlosen Update-Service erhältst du als Social Media Content Creator immer aktuelle Rechtstexte für deine Online-Präsenz. Der Händlerbund übernimmt selbstverständlich die vollumfängliche Haftung für die erstellten Rechtstexte.

Für folgende Plattformen stellen wir dir abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung:

  1. Facebook
  2. Pinterest
  3. Soundcloud
  1. Instagram
  2. Tumblr
  3. Twitch
  1. X (ehemals Twitter)
  2. LinkedIn
  3. Xing
  1. YouTube
  2. TikTok

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Was müssen Content Creator beachten?

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Rechtliche Grundlagen des Influencer Marketings

Die rechtlichen Grundlagen des Influencer Marketings sind entscheidend für eine erfolgreiche und sichere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Social Media Content Creators. Influencer müssen sich an klare gesetzliche Vorgaben halten, um Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen ihrer Follower zu bewahren. 

Dies umfasst zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht von Werbung, den Schutz geistigen Eigentums sowie den Datenschutz. Eine sorgfältige Beachtung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen schützt Influencer vor rechtlichen Konsequenzen. 

Schleichwerbung: Definition und rechtliche Konsequenzen

Bei Schleichwerbung wird gezielt der Werbecharakter der Werbung verschleiert. Dabei wird unter einem nicht geschäftlichen Vorwand ein Kontakt hergestellt, um schließlich die betroffene Person mit einem geschäftlichen Angebot zu konfrontieren

Bei Schleichwerbung handelt es sich zum Beispiel um: 

  1. Werbematerial, das amtlich erscheint, indem es wie ein Schreiben einer offiziellen Stelle bzw. Registers aussieht 
  2. vermeintlich neutrale Berichterstattung, die eigentlich ein werblicher Beitrag ist 
  3. Werbung, die als redaktionelle Textbeiträge “getarnt” werden, obwohl das positiv dargestellte Unternehmen den Beitrag selbst geschrieben oder in Auftrag gegeben hat 

Nach § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine solche geschäftliche Handlung unlauter und damit verboten. Schleichwerbung wird sogar auf der sogenannten “Schwarzen Liste” der unlauteren Geschäftspraktiken geführt. 

Wer Schleichwerbung betreibt, muss mit hohen Strafen und einer Abmahnung rechnen. Abmahnungen gehen dabei mit Unterlassungserklärungen einher, die für erneute Verstöße hohe Vertragsstrafen beinhalten. Werbung auf Instagram zu kennzeichnen, ist für Content Creator also das A und O. 

Werbekennzeichnungspflicht in Social Media

Sobald ein Content Creator für einen Post Geld oder ein Produkt zur Verfügung gestellt bekommt, muss dieser als Werbung gekennzeichnet werden. Strittig ist, ob ein selbst gekauftes Produkt, welches anschließend auf Social Media empfohlen wird, als Werbung gekennzeichnet werden muss. Falls das Produkt ähnlich einem Werbefilm in den Mittelpunkt gestellt wird, ist die Kennzeichnung sicherlich zu empfehlen. Die aktuellen geplanten Neuerungen am UWG sollen dahingehend aber Klarheit bringen: Ab Mai 2022 sollen nur noch die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, von denen der Influencer aufgrund eines kostenlosen Produktes oder einer Gegenleistung unmittelbar profitiert. Die Ergänzung der Norm im UWG legt fest, dass ein kommerzieller Zweck nicht vorliegt, wenn die werbende Person keine Gegenleistung erhalten, oder sich versprechen lassen hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenleistung finanziell, oder in anderer Form erfolgt.

Falls möglich, ist die Markierung des Kooperationspartners über die Funktion „bezahlte Partnerschaft mit“ zu empfehlen. Diese Funktion steht jedoch nicht allen Accounts zur Verfügung. Empfohlen wird zudem „Anzeige“ oder „Werbung“. Die Kennzeichnung sollte deutlich zu Beginn des Textes eingebaut werden und sollte immer mit einem deutschsprachigen Begriff erfolgen. Eine Kennzeichnung nur in Englisch (bspw. #ad) ist nicht ausreichend. Du kannst die Kennzeichnung jedoch mehrsprachig machen.

Datenschutz bei Social-Media-Kanälen

Grundsätzlich sind Influencer vom Datenschutz betroffen, sobald sie in ihrem Blog oder auf ihrer Website eine Kommentarfunktion oder ein Kontaktformular für ihre Fans anbieten. In diesem Fall müssen Social Media Content Creator zwingend eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Auch beim Tracking und der Auswertung personenbezogenen Daten bspw. über Google Analytics, sind Content Creator im Influencer Marketing Recht verpflichtet, eine Datenschutzerklärung im Shop/Blog einzubinden. Selbst die Nutzung von Social-Media-Kanälen setzt eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung voraus, da hier automatisch Besucherdaten erfasst werden und der Seitenbetreiber auf Social-Media-Kanälen gemeinsam mit der Plattform für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist.

Hier findest du eine Checkliste zur DSGVO-Prüfung.

Impressumspflicht

Ein Impressum zu erstellen ist immer dann Pflicht, wenn eine Internetpräsenz nach § 5 Abs. 1 TMG geschäftsmäßig betrieben wird. Als geschäftsmäßig gilt auch ein Blog, ohne wirtschaftliches Interesse, wenn dieser öffentlich betrieben wird. Lediglich für rein private Präsenzen besteht keine Impressumspflicht. Da der Social Media Content Creator in der Regel wirtschaftliche Vorteile durch seine Influencer-Tätigkeit erhält, wird er als Betreiber eines Telemediendienstes betrachtet. Somit muss er ein Impressum bereithalten und Sorge tragen, dass dieses auch leicht, mit maximal zwei Klicks, erreichbar ist. Der Influencer muss hier mindestens einen Link setzen, der leicht erkennbar und eindeutig ist und dafür Sorge tragen, dass alle Angaben vollständig und nach geltendem Recht gemacht werden.

Erweiterte Impressumspflichten

Alle kommerziell tätigen Accountinhaber, die 

  1. 5 oder mehr Videos pro Instagram-Account veröffentlicht haben,
  2. 500 oder mehr Follower für alle veröffentlichten Videos pro Instagram-Account oder
  3. 500.000 oder mehr Abrufe für alle veröffentlichten Videos pro Instagram-Account haben, 
müssen Angaben zur zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde machen. Damit sind die Landesmedienanstalten des jeweiligen Bundeslandes gemeint, in dem die Verantwortlichen des Accounts ihren (Wohn-)Sitz haben. Unter Videos versteht man Videos im Feed, Shorts (temporär oder angepinnt in den Highlights), Reels, Livestreams und andere (künftige) Videoformate.
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Urheberrecht

Wer Bilder oder ein Musikwerk im eigenen Social Media Profil teilt, der muss die entsprechenden Rechte am Bild oder dem Song auch entweder selbst besitzen oder Nutzungsrechte dafür erworben haben. Schwierig wird es für den, der Inhalte teilen möchte. Hier dürfen z.B. Bilder nicht ohne eigenen Lizenz auf dem eigenen Profil eingestellt werden. Bei Verletzungen im Urheberrecht droht eine Abmahnung nach Urheberrecht vom Rechteinhaber.

Markenrecht

Da Content Creator häufig eine eigene Marke aufbauen, müssen sie auf das Deutsche Markenschutzgesetz achten. Dabei ist sowohl der Schutz der eigenen Marke, als auch eine mögliche Markenrechtsverletzung einer bestehenden Wortmarke zu bedenken. Je nachdem, welchen Umfang der Markenschutz haben soll, beantrage deine Markenrechte beim jeweils zuständigen Marken- und Patentamt. Für nationale Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, Markenschutz für europäische Marken beantragen Sie beim EUIPO und für IR-Marken (internationale Marken) ist das WIPO verantwortlich.

Jugendschutz

Soziale Medien werden vor allem von jungen Menschen genutzt. Kinder müssen dabei besonders geschützt werden. Seit dem Inkrafttreten der neuen europaweiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben viele Unternehmen unter anderem ihre Bedingungen hinsichtlich des Jugendschutzes überarbeitet. So kommt Kindern in Europa mit Bezug auf ihre personenbezogenen Daten besonderer Schutz zu. Als Influencer ist man sich dessen bewusst, verfährt in Bezug auf Markennennungen und Verlinkungen aber unverändert. Dabei ist Werbung in Bezug auf Kinder im Influencer Marketing Recht nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig.

Rechtslage beim Sharen und Teilen

Beim „Teilen“ oder „Sharen“ ist die Rechtslage mittlerweile gut geklärt. Verwenden Webseiten sog. „Share-Buttons“ ist das Teilen der Inhalte in der Regel erlaubt. Denn durch die Verwendung der Share-Buttons stellt die Webseite/der Urheber selbst die Option zum Teilen der Inhalte zur Verfügung, was einem Einverständnis gleichkommt. Gibt es auf der Webseite allerdings keine Share-Buttons, sollten Sie vor dem Teilen den Webseitenbetreiber anschreiben und sich sein Einverständnis zum Posten seiner Inhalte einholen oder gänzlich auf das Teilen verzichten.

Haftung von Influencern und Unternehmen

Obwohl die Kennzeichnungspflichten klar sind, besteht noch Uneinigkeit darüber, wann ein Posting eines Content Creators werblichen Charakter hat. Eine fehlende Kennzeichnung des werblichen Charakters von Posts ist der Hauptangriffspunkt bei Werbung durch Influencer.

Ein kennzeichnungspflichtiger Beitrag liegt dann vor, wenn ein Social Media Content Creator durch ein Unternehmen beauftragt wurde und für die Erwähnung der Produkte Geld oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten hat. Für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht ist zunächst der Influencer verantwortlich. 

Nach § 8 Abs. 2 UWG haftet aber auch das Unternehmen für den Verstoß des Content Creators, obwohl es nicht direkt zur Einhaltung der Kennzeichnung kommerzieller Inhalte verpflichtet ist. 

Damit soll sichergestellt werden, dass sich das beworbene Unternehmen nicht hinter Dritten für begangene Wettbewerbsverstöße verstecken kann. Die Haftung auf Unterlassung greift selbst dann, wenn der Influencer gegen eine ausdrückliche Weisung rechtswidrig gehandelt hat. 

hb-iconset-ideeUnternehmen sind lediglich dann aus der Haftung entlassen, wenn der Influencer ohne eine Beauftragung tätig geworden ist, sodass es an der zurechenbaren Handlung des beworbenen Unternehmens fehlt. 

 

Kostenfreies Whitepaper: Rechtliche Basics für Influencer

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So unterstützen wir dich

Mit dem Händlerbund hast du einen erfahrenen Partner in Sachen Rechtssicherheit an deiner Seite. Wir unterstützen dich in folgenden Bereichen:

Hilfe bei Abmahnung

Wir vertreten dich als Unlimited- oder Professionalmitglied bei Abmahnungen und begleiten dich kostenfrei durch alle gerichtlichen Instanzen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf Ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Rechtsberatung

Bei rechtlichen Fragen z.B. zum Markenrecht oder zum Jugendschutz stehen dir unsere Volljuristen und Rechtsanwälte tatkräftig zur Seite.

Markenservice

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten dich zu deiner Eigenmarke und überwachen für dich die Fristen zur Schutzrechtsverlängerung.

 

Top 3 Gründe zur Abmahnung bei Influencern

Fehlende Kennzeichnung von Werbung / Vorwurf und Abmahnung wegen Schleichwerbung

Dem Vorwurf der Schleichwerbung sind bis dato schon eine ganze Reihe von Influencern ausgesetzt worden. Oftmals gibt es hier am Ende gerichtliche Einzelfallentscheidungen. Für den Social Media Content Creator ist es daher wichtig, die Kennzeichnungspflicht möglichst eindeutig zu erfüllen. Auch die Verwendung von englischsprachigen Bezeichnungen, wie beispielsweise „ad“ oder „sponsored Post“ kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtfertigen, wenn sich der Influencer zumindest auch an deutschsprachige Verbraucher richtet.

Urheberrechtsverletzung

Innerhalb der sozialen Medien sind meist Fotos, Videos und Musik vom Urheberrecht betroffen. Eine Verbreitung ohne einen vorliegenden Lizenzvertrag stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Hier kann es schnell zu Abmahnungen und zu Schadensersatzforderungen kommen.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte

Als Influencer, der geschäftsmäßig handelt, besteht die Pflicht bestimmte Rechtstexte wie z.B. ein Impressum zur Verfügung zu stellen. Ist ein solcher Text fehlerhaft oder fehlt er ganz, ist eine wettbewerbsmäßige Abmahnung möglich. Solltest du eine Abmahnung bzgl. fehlerhafter oder fehlender Rechtstexte auf einer Social Media Plattform erhalten haben, übernimmt der Händlerbund im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft die außergerichtliche und auf Wunsch auch die gerichtliche Vertretung.

Wichtige Gerichtsurteile und deren Einfluss auf die Branche

Der Bundesgerichtshof fällte bereits drei wichtige Urteile zu den Anforderungen an Social Media Content Creators und Influencer Marketing. Aktiv wurde zunächst der Verband sozialer Wettbewerb, der gegen mehrere Content Creators vorging. 

Bei der Social Media Content Creatorin Cathy Hummels hatte der Verband beanstandet, dass Instagram Posts Produkte bestimmter Hersteller zeigten und die Produkte mit Tags versehen waren, dies aber nicht als Werbung deklariert wurde. Für den Verband war das Werbung, die eine Kennzeichnung brauche und daher lag ihres Erachtens nach Schleichwerbung vor, die nach dem UWG unzulässig ist. Auch die Content Creator Luisa-Maxime Huss und Leonie Hanne waren davon betroffen. 

Beim Gerichtsverfahren ging es vor allem darum, ob sich die Instagram Posts als "geschäftliche Handlung” nach dem UWG definieren lassen. Die Influencerinnen argumentieren, dass es sich nicht um Werbung, sondern lediglich um persönliche Meinungsäußerungen handle, für die das UWG nicht gelte. In den Verfahren zog der Verband bei Cathy Hummels und Leonie Hanne den Kürzeren. 

Aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs ergeben sich verschiedene Erkenntnisse:

  1. Erhält der Content Creator eine Gegenleistung (Zahlung oder das Produkt), handelt es sich beim Posting um eine geschäftliche Handlung. 
  2. Wird auf das Produkt verlinkt, führt dies nach Definition “regelmäßig” zu einem sogenannten “werblichen Überschuss” und damit zugunsten des Herstellers zu einer geschäftlichen Handlung. 
  3. Erhält der Content Creator keine Gegenleistung, muss eine konkrete Bewertung des Postings erfolgen. 

Der Bundesgerichtshof widerspricht mit seinem Urteil auch dem OLG München. Diese hatten zuvor eingeschätzt, dass ohne eine Gegenleistung keine geschäftliche Handlung vorliegen kann. Das Kammergericht Berlin wertet das Setzen einer Verlinkung dagegen nicht als Werbung bzw. werbliche und somit geschäftliche Handlung, da es Sinn des Netzwerks sei, Verbindungen herzustellen. Im derzeitigen Influencer Marketing Recht besteht daher noch Klärungsbedarf.

Vertragsgestaltung mit Influencern: Worauf musst du achten?

Die Vertragsgestaltung mit Influencern ist ein wesentlicher Schritt, um eine erfolgreiche und rechtlich abgesicherte Zusammenarbeit zu gewährleisten. Ein rechtssicherer Vertrag regelt nicht nur die Erwartungen und Pflichten beider Parteien, sondern schützt auch vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen

Bei der Vertragsgestaltung mit und für Influencer gibt es mehrere wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, um eine klare und rechtssichere Vereinbarung zu treffen. Wesentliche Aspekte sind zum Beispiel die Leistungsbeschreibung, die Vergütung oder auch Kennzeichnungspflichten

Eine präzise Vertragsgestaltung schafft Transparenz und Vertrauen und bildet die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft. 

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Verträge überprüfen lassen

Verträge sind komplex und beinhalten jede Menge Klauseln, Paragrafen und komplizierte Anwaltssprache, die nicht immer leicht zu durchschauen ist. Damit sich Verträge nicht nachteilig auf dein Geschäft auswirken, lasse sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen. Unkompliziert können wir dir aufzeigen, welche Inhalte zu deinem Nachteil formuliert sind. 

Vertragsrechtliche Aspekte

Der Influencer-Vertrag sollte unter anderem folgende Aspekte beinhalten

  1. Vertragsgegenstand 
  2. Leistungen des Influencers 
  3. Vergütung
  4. Arbeitsverhinderung
  5. Inhaltliche Verantwortlichkeit
  6. Wettbewerbsverbot 

Damit dein Influencer-Vertrag alle wichtigen Aspekte enthält, kannst du auf unsere professionell formulierte Vertragsvorlage zurückgreifen. Unsere Anwälte erstellen dir deinen Influencer-Vertrag individuell, sodass deiner erfolgreichen Influencer-Marketingstrategie nichts mehr im Weg steht. 

 

Checkliste für deine Instagram-Posts

Um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es für Social Media Content Creators von entscheidender Bedeutung, ihre Instagram Posts rechtssicher zu gestalten. Mit unserer Checkliste kannst du als Content Creator sicherstellen, dass du alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllst und deine Beiträge regelkonform gestaltest: 

  1. Kennzeichnung von Werbung
    1. Eindeutige Kennzeichnung: Verwende klare Begriffe wie “Anzeige”, “Werbung” oder “gesponsert von”. 
    2. Position der Kennzeichnung: Stelle sicher, dass die Kennzeichnung im ersten sichtbaren Teil des Beitrags platziert ist und nicht im “Mehr anzeigen”-Bereich versteckt wird. 
    3. Kennzeichnung in der Landessprache: Verwende Begriffe in der Sprache, die deine Zielgruppe versteht. 
  2. Urheberrecht und Bildrechte
    1. Eigene Inhalte: Nutze ausschließlich eigene Bilder und Videos oder solche, für die du die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. 
    2. Nutzungsrechte: Stelle sicher, dass du die Erlaubnis zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material hast. 
  3. Datenschutz:
    1. Einwilligung: Hol die Einwilligung ein, wenn du personenbezogene Daten wie Namen oder Bilder anderer Personen verwendest. 
    2. Verlinkungen: Verlinke nur Personen, die der Veröffentlichung und Verlinkung zugestimmt haben. 
  4. Transparenz: 
    1. Produkttests und Geschenke: Kennzeichne auch Beiträge als Werbung, wenn du Produkte oder Dienstleistungen kostenlos erhalten hast. 
    2. Klare Aussagen: Vermeide irreführende oder falsche Angaben über Produkte oder Dienstleistungen. 
  5. Plattformrichtlinien:
    1. Einhaltung der Instagram-Richtlinien: Informiere dich regelmäßig über die aktuellen Richtlinien der Social Media Plattformen und stelle sicher, dass deine Beiträge diesen entsprechen. 
  6. Rechtliche Hinweise und Haftung
    1. Impressum: Füge in deinem Profil ein leicht zugängliches Impressum ein und beachte dabei die Zwei-Klick-Regel. 
    2. Haftungsausschluss: Bei Verlinkungen und Empfehlungen Haftungsausschluss für den Inhalt verlinkter Seiten angeben, wenn dies erforderlich ist. 
  7. Verträge und Vereinbarungen
    1. Vertragsklauseln: Überprüfe, ob du alle vertraglichen Vereinbarungen mit Partnern und Sponsoren einhältst. 
    2. Exklusivität: Achte darauf, keine konkurrierenden Produkte zu bewerben, falls vertraglich Exklusivität vereinbart wurde
  8. Influencer-spezifische Vorgaben:
    1. Alterskennzeichnung: Beachte besondere Vorschriften für die Bewerbung von Produkten, die an eine bestimmte Altersgruppe gerichtet sind, z. B. Alkohol oder Glücksspiel. 
    2. Gesundheits- und Heilversprechen: Vermeide ungerechtfertigte Gesundheits- und Heilversprechen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten.

Durch die Orientierung an dieser Checkliste kannst du als Social Media Content Creator sicherstellen, dass deine Instagram-Posts den rechtlichen Anforderungen entsprechen und dich somit vor möglichen Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen schützen. Eine professionelle Rechtsberatung durch einen unserer erfahrenen Anwälte ersetzt die Checkliste für Instagram-Posts aber nicht. 

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FAQ

wissenswertes

Muss ich meinen Beitrag als Werbung kennzeichnen, wenn ich das Produkt selbst gekauft habe?

Ein selbst gekauftes Produkt heißt nicht automatisch, dass ich von der Kennzeichnungspflicht befreit bin. Die eigentliche Frage ist, ob ich einen wirklich redaktionellen Beitrag leiste, also z.B. etwas unabhängig teste. Oder ob ich trotz des selbst gekauften Produktes Vorteile vom Unternehmen erhalte. Sobald es für dich Vorteile bringt, auch wenn diese nicht direkt als Geld fließen, muss der Post gekennzeichnet werden. Absicht und Umstände spielen im Influencer Marketing Recht eine große Rolle. Das führt zu viel Verunsicherung, die aber möglicherweise durch die geplanten Änderungen ab Mai 2022 beseitigt werden. Durch die Umsetzung der Omnibus Directive soll endgültig klar geregelt werden, dass Influencer Beiträge nur dann als Werbung kennzeichnen müssen, wenn ihnen das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde oder sie unmittelbar durch eine Gegenleistung von dem Post profitieren.

Ist es wichtig für die Kennzeichnungspflicht, wie viele Follower ich habe?

Nein, die Größe der Fangemeinde spielt grundsätzlich keine Rolle. Die Anzahl der Follower wird aber durchaus als Hinweis gewertet, ob in einem Profil eventuell kommerzielle Beiträge zu erwarten sind.

Kann ich bei einem verifizierten Profil die Kennzeichnung weglassen?

Bisher wird ein verifiziertes Profil von den gerichtlichen Instanzen als Hinweis auf ein gewerbliches Social-Media-Profil gewertet. Allerdings reicht der Hinweis alleine nicht aus. Eine genaue Kenntlichmachung der gewerblichen Posts dient weiterhin der klaren Trennung von gewerblichen und nicht gewerblichen Absichten. Wir empfehlen in jedem Fall die genaue Kenntlichmachung.

Handle ich rechtssicher, wenn ich einfach alles kennzeichne?

Eher nicht. Somit würden kommerzielle und nicht-kommerzielle Beiträge nicht mehr zu unterscheiden sein. Das könnte auch rechtlich irreführend sein. Und mal ehrlich, es sind doch auch die nicht-kommerziellen Posts, welche die Authentizität und Glaubwürdigkeit bringen. Das sollten Sie als Influencer nicht leichtfertig verschenken. Hinzu kommt noch der markenrechtliche Aspekt: Durch die Werbekennzeichnung suggeriert man, dass man in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der genannten Marke steht. Das kann durchaus als markenrechtliche Rufausbeutung gewertet werden und eine entsprechende Abmahnung zur Konsequenz haben.

Muss ich als Influencer ein Impressum haben?

Sobald mit der Influencer-Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile angestrebt werden, ist eine entsprechende Bereitstellung des Impressums eine Pflicht.

Muss jede Form von Werbung gekennzeichnet werden?

In Deutschland ist es nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verpflichtend, Werbung klar und deutlich als solche zu kennzeichnen. Diese Regelungen zielen darauf ab, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und Transparenz zu gewährleisten. 

Was muss ich bei einem Gewinnspiel auf Instagram beachten?

Gewinnspiele sind in den sozialen Medien eine gute Möglichkeit für Content Creator, auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings sind dabei sogenannte Promotionsrichtlinien einzuhalten, wozu Teilnahmebedingungen und Datenschutz-Hinweise gehören. Instagram hat zusätzlich eigene Verbote und Gebote bestimmt, sodass es beispielsweise verboten ist, Personen auf Bildern zu markieren, die dort nicht zu sehen sind. In unserem Ratgeber zu rechtlichen Hinweisen für Gewinnspiele erfährst du, wie du Gewinnspiele in den sozialen Medien rechtlich sicher durchführst.  

Was ist bei der Nutzung von Bildmaterial in sozialen Medien zu beachten? 

Bei der Bildnutzung in den sozialen Medien ist deren Quelle entscheidend. Wenn es sich nicht um deine eigenen Bilder handelt, dann darfst du fremde Bilder oder Bilder aus dem Internet ohne entsprechende Lizenz oder Zustimmung nicht verwenden. Denn der Urheber des Bildes verfügt über die Bildrechte und kann daher auch selbst entscheiden, was damit passieren soll. Mehr zur Nutzung von Bildmaterial in den sozialen Medien erfährst du in unserem Ratgeber zu Urheberrechten & Quellenangaben bei Fotos im E-Commerce.

Wie können sich Influencer vor Abmahnungen schützen? 

Content Creator können sich am besten vor Abmahnungen schützen, indem sie eine Reihe von rechtlichen und best-practice Maßnahmen befolgen. Dazu gehören beispielsweise der korrekte Umgang mit Werbekennzeichnung, die Berücksichtigung des Urheberrechts und eine vertragsrechtliche Absicherung mit dem beauftragenden Unternehmen. 

Um als Influencer rechtssicher zu handeln, kannst du unsere professionelle Rechtsberatung für Online-Händler, Blogger & Co. in Anspruch nehmen. Als Händlerbund-Mitglied profitierst du zudem unter anderem von Soforthilfe im Fall einer Abmahnung. 

Was sind die rechtlichen Risiken beim Einsatz von Affiliate Links? 

Affiliate Marketing basiert auf einem erfolgsabhängigen Provisionsprinzip. Dabei bewirbt der “Affiliate” mit Werbematerial des Unternehmens bestimmte Produkte und versucht, die User bzw. Besucher seiner Seite zum Klick auf die Seite oder zum Kauf eines Produkts zu bewegen. Für die getätigte Transaktion erhält der Affiliate eine Provision.

Auch im Affiliate Marketing gibt es rechtliche Risiken. Zunächst muss deine Online-Präsenz rechtliche Vorgaben berücksichtigen und beispielsweise die Impressumspflicht und die Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen. Aber Affiliates können auch verklagt werden, wenn sich das Produkt, für das sie werben, als Betrug herausstellt oder dadurch das Urheberrecht einer anderen Person verletzt wurde. Das kann sich zudem rufschädigend auswirken. 

Darf ich die von Instagram bereitgestellte Musik nutzen?

Für kommerzielle Accounts gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von Instagram Musik. Sogenannte Business Accounts, die Social Media Content Creators nutzen müssen, können nicht auf die gesamte Musikbibliothek auf Instagram zugreifen. Alternativ steht eine Sound-Collection von Facebook zur Verfügung und ansonsten solltest du sicherstellen, dass du die nötigen Lizenzen zur Nutzung von Musik besitzt. Eine Abmahnung wegen Instagram Musik kannst du mit unserer Hilfe vermeiden. 

 

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.