Was Händler bewegt: Gewährleistung oder Garantie?

©Sinart Creative/Shutterstock.com
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Aktuell stellte sich vermehrt die Frage wie mit der Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie im Handel umzugehen ist. Was sind die Besonderheiten, was die Gefahren? Wir zeigen, was zu beachten ist.

Der rechtliche Unterschied

Für viele Händler entstehen Probleme dadurch, dass die Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt werden. Dies ist jedoch doch nicht der Fall. Insbesondere bei Verkäufen auf Plattformen kann durch eine falsche Auswahl in der Artikelbeschreibung eine Garantie eingeräumt werden. Eine Gewährleistungen für den Kunden ergibt sich direkt aus dem Gesetz und stellt eine Pflicht dar, wogegen eine Garantie eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers, des Verkäufers oder eines Dritten darstellt. Die gesetzliche Gewährleistung kann durch eine Garantie nicht beschränkt werden. 

In Kürze:

Weitere Unterscheidungsmerkmale dabei sind:

Gesetzliche Gewährleistung

  • Umfasst gesetzliche Ansprüche
  • bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache
  • Zustand zum Zeitpunkt der Zustellung entscheidend 
  • wird ausschließlich gegen den Verkäufer geltend gemacht
  • beträgt 2 bzw. 1 Jahr

Garantie

  • zusätzliche und freiwillige Leistung
  • bezieht sich auf bestimmte Teile bzw. ganzes Gerät
  • Zustand zum Zeitpunkt des Garantiezeitraums entscheidend
  • wird gegen demjenigen geltend gemacht der Garantie einräumt
  • beträgt Zeitdauer der Garantie

Garantiebedingungen sind anzugeben

Soll mit einer Garantie geworben werden, muss der Online- oder Plattform-Shop entsprechende Garantiebedingungen ergänzen. Dazu zählt auch die bloße Abbildung der Bedingungen auf der Verpackung auf dem Produktfoto. Die Garantiebedingungen sind entweder direkt in der Artikelbeschreibung anzugeben oder alternativ kann über den Begriff in der Artikelbeschreibung durch einen entsprechenden Link zu einer Seite geführt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt. Für die Inhalte der Garantieerklärung kann unser Leitfaden zu Hilfe genommen werden.

Informationspflichten gelten vor und nach Vertragsschluss

Die entsprechenden Bedingungen sind durch den Händler der eine eigene Garantie anbietet oder sich einer Garantie eines Herstellers oder Dritten bedient, anzugeben. Verstöße gegen die Informationspflicht stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können zu Abmahnungen führen. Auch nach dem Vertragsschluss ist immer darauf zu achten, dass der Kunde die Garantiebedingungen auf einem dauerhaften Datenträger z.b. per E-Mail zur Verfügung gestellt bekommt.

Lifetime warranty vermeiden

Die Einräumung eines langen Garantiezeitraumes ist grundsätzlich zulässig. Daher kann eine Garantie auch über 30 Jahre angeboten werden. Bei einer "lebenslangen Garantie" handelt es sich jedoch um einen unbestimmten Begriff, da nicht abgeschätzt werden kann, ob der Artikel über die versprochene Lebensdauer tatsächlich verfügt. Die Garantiedauer sollte daher konkret benannt werden.

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