Verkauf von Gutscheinen – Kurz & Kompakt
- Nach § 807 BGB ist ein Gutschein ein "kleines Inhaberpapier".
- Ein Wertgutschein kann in einem bestimmten Zeitraum in Höhe des ausgestellten Betrages eingelöst werden.
- Mit Gutscheinen wirbst du für deinen Shop und du hast die Chance neue Stammkunden zu gewinnen.
- Mit Einlösebedingungen gibst du dem Verkauf und der Nutzung von Gutscheinen einen rechtlichen Rahmen.
- Käufern von Gutscheinen steht in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
- Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren und können übertragen werden.
Was ist ein Gutschein?
Es gibt keine konkrete gesetzliche Definition eines Gutscheins. Aber grundsätzlich handelt es sich bei einem Gutschein um einen Wertschein, der seinem Inhaber den Anspruch verleiht, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ein Produkt zu erwerben. Nach § 807 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt es sich dabei um das sogenannte “kleine Inhaberpapier”.
Im E-Commerce handelt es sich dabei hauptsächlich um sogenannte Geschenkgutscheine. Dabei erhält der Kunde nach Zahlung eines Beitrags einen gleichwertigen Gutschein bzw. Urkunde. Obwohl die Urkunde mit dem Namen des Berechtigten versehen ist, kommt es aufgrund dessen bei der Einlösung des Gutscheins nicht auf den Namensträger an.
Es gibt dabei verschiedene Arten von Gutscheinen, zum Beispiel:
- Wertgutscheine
Ein Gutschein wird für einen individuell bestimmbaren, vollen Preis erworben und kann anschließend beliebig für ein Produkt oder eine Dienstleistung der Wahl verwendet werden. - Leistungs- bzw. Produktgutscheine
Dieser Gutschein kann nach Erwerb zum vollen Preis nur für bestimmte Leistungen oder Produkte angewandt werden. - Anlassgutscheine
Dieser Gutscheintyp ist ebenfalls nur beschränkt anwendbar und zwar auf Produkte oder Dienstleistungen, die sich auf einen bestimmten Anlass beziehen (z. B. Neueröffnung oder Valentinstag).
Auch Rabatte sind eine Form von Gutschein.
Neben Geschenkgutscheinen gibt es im Online-Handel noch Umtauschgutscheine, die im Handel zumeist nach der Rücknahme von Waren ausgestellt werden. Rücknahme bzw. Umtausch solcher mangelfreier Ware ist für Händler dabei keine Pflicht, sondern eine Kulanzentscheidung.
Was ist ein Gutschein im rechtlichen Sinne?
Für einen klassischen Gutschein (= Inhaberpapier) zahlt der Kunde einen bestimmten Betrag an den Verkäufer. Der Gutschein kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Höhe des ausgestellten Betrags eingelöst werden. Es wird also eine Leistung gewährt, für die ein Entgelt entrichtet wurde.
Formelle Anforderungen
- Schriftliche Ausstellung
- Nennung des Wertes (ggf. der Ware oder der Leistung)
- Aussteller muss erkennbar sein
- Ausstellungsdatum erforderlich
- Gutschein muss für Wirksamkeit übergeben werden (z.B. per E-Mail, per Post)
Abgrenzung zum Rabattcode
Von einem klassischen Gutschein zu unterscheiden ist die Gewährung eines Rabatts (bspw. für einen bestimmten Zeitraum) und zwar, ohne dass der Kunde hierfür eine Gegenleistung in Form eines Geldbetrags aufwenden muss. Der Rabatt wäre hinsichtlich
- der Höhe,
- des Zeitraums für den der Rabatt gilt sowie
- der sonstigen Modalitäten zum Einlösen des Rabatts zu beschreiben.
Informiere dich in unserem kostenlosen Hinweisblatt, welche Besonderheiten beim Verkauf mit Gutscheinen beachtet werden müssen.
- Formelle Anforderungen
- Übertragbarkeit
- Auszahlung & Gültigkeit
Gutscheine verkaufen – Vorteile für Online-Händler
Der Einsatz von Gutscheinen hat für Online-Händler viele verschiedene Vorteile. Du kannst auf diese Weise bestehende Kunden noch besser an dich binden und auch neue Kunden gewinnen.
Denn mit Hilfe von Gutscheinen regst du deine zufriedenen Kunden dazu an, neue Kunden zu werben. Mit Gutscheinen ist außerdem möglich:
- Up- und Cross Sellings über den Gutscheinwert hinaus
- Hervorhebung bestimmter Angebote oder Produkte
Gutscheine und Kundenbindung
Gutscheine sind ein Instrument der Kundenbindung. In vielen Fällen ist der Inhaber des Gutscheins nicht sein Käufer. Dass dein Shop empfohlen wurde, ist ein gutes Zeichen!
Außerdem ist der Inhaber zumindest für die Einlösung seines Gutscheins an deinen Online-Shop gebunden und kann nicht bei einem Mitbewerber einkaufen. Nun kannst du ihn ebenfalls von dir überzeugen und ihn ggf. als neuen Stammgast gewinnen.
Um die Kundenbindung zu stärken eignen sich eine Vielzahl von Rabatten im E-Commerce. Du kannst nicht nur für die Anmeldung zum Newsletter einen Rabatt vergeben, sondern zu bestimmten Anlässen (z. B. an Geburtstagen) oder Lieblingsprodukte (vom Wunschzettel oder oft gekaufte Produkte) rabattieren. Deine Kunden werden sich nicht nur über die Rabatte freuen, sondern auch deine Geste wertschätzen.
Marketing für Gutscheine
Auf deine Gutscheine kannst du genauso aufmerksam machen, wie auf deinen Online-Shop im Allgemeinen, da sie zum langfristigen Sortiment bzw. Produktportfolio zählen. Auf dich aufmerksam machen kannst du beispielsweise mit:
- Suchmaschinenoptimierung (SEO, Search Engine Optimization)
- Suchmaschinenwerbung (SEA, Search Engine Advertising)
- Social Media Marketing
- Influencer Marketing
- E-Mail-Marketing
In diesem Zuge kann es sich lohnen, die Gutscheine in deinem Online-Shop spezifisch zu erwähnen bzw. zu bewerben. Beispielsweise in einem Social Media Posting als Vorschlag für das nächste Geschenk. Die Gutscheine sollten dabei in ihrer optischen Gestaltung zu deinem Unternehmen passen. Das Branding deiner Marke auch auf dem Gutschein darzustellen, fördert den Wiedererkennungswert.
Diese und weitere E-Commerce Marketing Strategien verhelfen dir zu mehr Sichtbarkeit, mehr Kunden und damit auch mehr Umsatz.
Bei den Gestaltungen für deinen Online-Shop musst du nicht verzweifeln, sondern kannst dir von erfahrenen Grafikern unter die Arme greifen lassen. Metafex erstellt dir als ein engagiertes Team aus Kreativen auch Designs für Produktbilder, Social Media Posts, Flyer, Visitenkarten und Logos.
Wie kann ich meine Gutscheine sicher online verkaufen?
Wenn du dich für den Verkauf von Gutscheinen entscheidest, musst du zu deiner eigenen Sicherheit zuvor Regeln definieren, an die sich Käufer bzw. Inhaber des Gutscheins halten müssen, sobald er gekauft bzw. eingelöst wird.
Gutschein und AGB – Einlösebedingungen
Wichtig für den Verkauf von Gutscheinen ist die Formulierung von Einlösebedingungen und deren Platzierung in deinem Online-Shop. Bei den Einlösebedingungen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, sodass sie rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) betrachtet werden können.
In den sogenannten Gutschein-AGB, die Teil deiner Shop-AGB sein können, sollte zum Beispiel folgendes geklärt werden:
- Wie lange ist der Gutschein gültig?
- Wo bzw. für welche Produkte kann er eingelöst werden?
- Wer kann den Gutschein einlösen?
- Ist der Gutschein übertragbar?
- Können pro Bestellung mehrere Gutscheine eingelöst werden?
- Was passiert mit eventuellem Restguthaben auf dem Gutschein?
Von diesen AGB muss dein Kunde bereits vor Vertragsschluss (also vor dem Kauf) in zumutbarer Weise in Kenntnis gesetzt werden. Nur so werden deine AGB Bestandteil des Vertrags, den du mit deinem Kunden schließt.
Gutscheine werden häufig verschenkt, sodass die Schwierigkeit besteht, dass der Vertrag nicht mit dem Inhaber des Gutscheins geschlossen wurde. Bei Ausgabe des Gutscheins sind ihm also die Einlösebedingungen unmittelbar beizufügen, sodass auch der spätere bzw. tatsächliche Inhaber die AGB zur Kenntnis nehmen kann. Auf dem Gutschein kann dafür beispielsweise vermerkt werden: “Für die Einlösung dieses Gutscheins gelten die rückseitigen AGB.”.
Gutscheine und Widerrufsrecht
Auch den Käufern von Gutschein steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Vom Widerruf ausgeschlossen sind allerdings Gutscheine, die für Leistungen nur zu einem bestimmten Termin eingelöst werden können. Diese Ausnahme dient dem Schutz von Unternehmern, die durch den Gutschein bestimmte Kapazitäten zur Verfügung stellen, die ggf. nicht mehr anderweitig genutzt werden können.
Gutscheinverkauf und Datenschutz
Beim Verkauf deiner Gutscheine ist wie beim Verkauf all deiner Produkte und dem grundsätzlichen Einkaufen in deinem Online-Shop der Datenschutz ein wichtiger Aspekt. Datenschutzbestimmungen im E-Commerce verfolgen das Ziel, die personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu schützen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.
Für deinen Online-Shop bedeutet das u. a. nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor allem, dass du:
- Daten u.a. nur zweckgebunden erheben und zeitlich begrenzt speichern darfst
- Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erheben darfst
- Daten auf Wunsch deiner Kunden korrigieren oder löschen musst
- Nutzer über die geltenden Datenschutzbestimmungen und deine Datenerhebung informieren musst (Datenschutzerklärung)
- Ggf. einen (externen) Datenschutzbeauftragten brauchst
Übertragbarkeit von Gutscheinen
Grundsätzlich ist ein Gutschein immer übertragbar. Der Aussteller muss den Gutschein auch von Dritten annehmen. Wenn der Gutschein aber ausdrücklich und ersichtlich auf eine bestimmte Person ausgestellt ist, kann man eine Übertragung aber auch ausschließen.
Auszahlung Gutscheinwert
Ein Anspruch auf Auszahlung des (restlichen) Geldbetrages besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Den Gutschein nur teilweise im Online-Shop einzulösen, ist gesetzlich nicht geregelt. Für gewöhnlich vermerken Händler aber eine mögliche Restsumme auf dem Gutschein, sodass der Betrag bei einem nächsten Einkauf eingelöst werden kann.
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Gültigkeitsdauer von Gutscheinen
Gutscheine haben per Gesetz grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Beispiel: Wird ein Gutschein unbefristet im Jahr 2019 ausgestellt, hat der Inhaber bis zum 31.12.2022 Zeit, den Gutschein einzulösen.
Die Beschränkung der Gültigkeitsdauer
Die Geltung von Gutscheinen darf verkürzt werden, wenn
- es die besonderen Umstände des Einzelfalles rechtfertigen und
- keine unangemessene Benachteiligung des Kunden vorliegt.
Wann dies anzunehmen ist, wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen sein. Die Rechtslage in Bezug auf die Verkürzung der Gültigkeitsdauer beim Verkauf von Gutscheinen ist bislang unklar, wie der folgende Überblick zeigen soll:
Das Oberlandesgericht Brandenburg beurteilte die zeitliche Befristung eines Gutscheins für Fahrstunden auf ein Jahr als zulässig (Urteil vom 11.06.2013, Az.: 6 U 98/12). Hingegen das Landgericht Braunschweig: Die Befristung eines Gutscheins für eine Fahrschule auf 24 Monate ist unwirksam, wenn damit die gesetzlichen Verjährungsfristen von 3 Jahren unterlaufen werden (Urteil vom 08.11.2012, Az.: 22 O 211/12). Eine zeitliche Befristung (hier zwischen sechs und zwölf Monaten) beim Verkauf eines GROUPON-Gutscheins sei nicht automatisch eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 04.07.2013, Az.: 23 U 206/11). Dagegen sah Köln das anders: Eine zeitliche Befristung auf ein Jahr bei einem Groupon-Gutschein sei zu kurz (Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.05.2012, Az.: 118 C 48/12).
Unser Tipp
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer nicht zu kurz zu bemessen. Wird diese von einem Gericht als zu kurz bemessen eingestuft, gilt wieder die reguläre 3-jährige Frist.
Fazit zum Verkauf von Gutscheinen
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