Umfang des Influencer-Vertrages
- Influencer-Vertrag
- Präambel
- § 1 Vertragsgegenstand und grundlegende Bestimmungen
- § 2 Leistungen des Influencers
- § 3 Leistungen des Unternehmers
- § 4 Vergütung
- § 5 Krankheit, Arbeitsverhinderung
- § 6 Kennzeichnung von Werbung
- § 7 Inhaltliche Verantwortlichkeit
- § 8 Wettbewerbsverbot
- § 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
- § 10 Nutzungsrechte für Bild- und Textmaterial
- § 11 Verschwiegenheit
- § 12 Datenschutz
- § 13 Schlussbestimmungen
Influencer-Vertrag
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- Benennung der gegenseitigen Leistungspflichten
- Vertragslaufzeit
- Wettbewerbsverbot
- Hinweise bzgl. der Kennzeichnung von Werbung
Vorschau zum Muster "Influencer-Vertrag"
Hinweis
Im Folgenden siehst du eine Vorschau unseres Influencer-Mustervertrages. Für interessierte Influencer haben wir zudem eine Seite zum rechtssicheren Handeln als Influencer zusammengestellt.
Influencer-Vertrag
zwischen
Vorname, Nachname oder Unternehmensname
vertreten durch […]
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
− nachfolgend „Unternehmer” genannt −
und
Vorname, Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
- nachfolgend gemeinsam „Parteien” genannt -
Präambel
Der Unternehmer ist im Bereich […] tätig.
Der Influencer ist als Person des öffentlichen Lebens auf einem oder mehreren sozialen Netzwerken vernetzt und verfügt dadurch über eine starke Präsenz und ein hohes Ansehen bei seinen Followern, die dieser für Werbung und Vermarktung von Produkten nutzt.
Die Parteien kommen im Rahmen dieses Vertrages überein, dass der Influencer seine Reichweite dafür nutzt, um die Produkte des Unternehmers zu vermarkten und die Bekanntheit dessen Unternehmens zu fördern. Durch die Leistungen des Influencers sollen die Marke und die Produkte des Unternehmers im Absatz und auf dem Markt gefördert werden.
Die Parteien treffen insofern eine Vereinbarung über […], die der Influencer für den Unternehmer auf […] erbringt.
§ 1 Vertragsgegenstand und grundlegende Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Hinblick auf die Vermarktung der Produkte des Unternehmers, konkret von […].
(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien wirksam.
(3) Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungen des Influencers
(1) Der Influencer verpflichtet sich, […] […] innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages, mit dem unter § 1 Absatz 1 benannten Produkt des Unternehmers zu kreieren und auf seinem Kanal auf […] unter seinem Account […] zu veröffentlichen. Der Influencer ist weiter verpflichtet, den Unternehmensnamen des Unternehmers […] in jedem veröffentlichten Inhalt aus diesem Vertragsverhältnis zu verlinken und namentlich zu erwähnen. Die in diesem Zusammenhang vom Influencer zu berücksichtigenden Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung ergeben sich aus § 3 dieses Vertrages und sind Teil der geschuldeten Vertragsleistung.
(2) Der Influencer verpflichtet sich darüber hinaus, die in vorstehend Absatz 1 benannten Leistungen zu den Uhrzeiten auf dem vereinbarten Sozialen Netzwerk zu veröffentlichen, in denen nach der Statistik des jeweiligen plattformabhängigen Analysetools voraussichtlich die größte Reichweite erzielt wird.
(3) Die Leistungen des Influencers müssen […] Tage nach Veröffentlichung auf […] öffentlich zugänglich sein und dürfen in dieser Zeit nicht durch den Influencer selbstständig gelöscht werden. Nach Ablauf dieser Frist steht es dem Influencer frei, die Leistungen zu löschen oder weiter auf seinem Kanal zu belassen.
(4) Für die Dauer des Vertrages ist der Influencer verpflichtet, keine weiteren Veröffentlichungen auf […] mit werbendem Inhalt für ein in Konkurrenz zum Unternehmer stehendes Produkts und im Wettbewerb zum Unternehmer stehenden Unternehmen zu tätigen. Veröffentlichungen nicht-werbender Natur dürfen die Anzahl von […] nicht überschreiten.
§ 3 Leistungen des Unternehmers
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Influencer die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Produkte und/oder das benötigte Bild- und Textmaterial unentgeltlich rechtzeitig vor der nach § 2 genannten Veröffentlichung der geschuldeten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Parteien stimmen sich einvernehmlich über die konkrete Ausgestaltung der Leistungen des Influencers ab. Dabei teilt der Unternehmer dem Influencer die konkreten Vorgaben zur Erstellung des zu kreierenden Contents rechtzeitig mit.
(3) Soweit dem Influencer durch den Unternehmer Produkte zur Vertragserfüllung überlassen werden, erwirbt der Influencer an diesen Eigentum und kann über diese auch nach Ende des Vertragsverhältnisses frei verfügen.
(4) Das durch den Unternehmer bereitgestellte Bild- und Textmaterial ist seitens des Influencers nach Beendigung dieses Vertrages unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben oder, sofern eine Herausgabe nicht möglich ist, zu löschen. Ergänzend hierzu gilt § 10 Absatz 3 dieses Vertrages.
(5) Unabhängig von vorstehendem Absatz 4 ist der Unternehmer jederzeit berechtigt, die Löschung der vom Influencer nach diesem Vertrag geschuldeten und bereits veröffentlichten Leistungen zu verlangen. Er ist weiter berechtigt, auf die in § 2 vereinbarte Leistungserbringung durch den Influencer vorzeitig zu verzichten. Soweit der Unternehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wird der Vergütungsanspruch des Influencers hiervon nicht berührt. Das Recht zur Kündigung gemäß § 9 dieses Vertrages wird ebenfalls nicht beeinträchtigt.
§ 4 Vergütung
(1) Der Unternehmer zahlt dem Influencer für die nach § 2 dieses Vertrages erbrachten Leistungen einmalig eine Vergütung in Höhe von […] Euro zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Kosten, wie z.B. Reisekosten abgegolten, die dem Influencer bei der Vorbereitung und Ausführung der geschuldeten Leistungen entstehen.
(3) Nach vollständiger Leistungserbringung erstellt der Influencer eine Rechnung und übersendet diese an den Unternehmer. Die Rechnung ist dabei innerhalb von […] Werktagen nach Zugang beim Unternehmer fällig und auf das vom Influencer in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
...
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