Seit wann ist Cannabis legal?
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Die genaue Defintion laut § 3 des Gesetzes lautet dazu: "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt."
Weiter heißt es im Gesetzestext: "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt: bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen".
Ab dem 1. Juli 2024 soll es außerdem möglich sein, Cannabis-Clubs zu gründen.
Was ist die 1. Säule bei der Cannabis-Legalisierung?
Als erste Säule des Legalisierungsvorhabens bezeichnet man den nicht-kommerziellen, privaten und gemeinschaftlichen Anbau und Besitz, so wie die Organisation in Cannabis-Clubs.
Was ist die 2. Säule der Cannabis-Legalisierung?
In der zweiten Säule soll in sogenannten Modellregionen Cannabis kommerzialisiert werden. Soll heißen: Cannabis soll in lizenzierten Shops verkauft werden dürfen. Ein Versandhandel ist allerdings nicht vorgesehen.
Unser Tipp
Was ist im Cannabisgesetz geregelt?
Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wurden einige Gesetze geändert. Das Herzstück der Legalisierung ist allerdings das neue Cannabisgesetz (CanG). Dieses regelt den privaten Anbau und Besitz, sowie die Gründung und das Betreiben von Cannabis-Clubs. Für unter anderem folgende Gesetze zieht das Cannabisgesetz Änderungen nach sich:
- Betäubungsmittelgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
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Wie viele Cannabispflanzen darf ich anbauen?
Für den Eigenkonsum dürfen bis zu drei Pflanzen der Gattung Cannabis selbst angebaut werden. Allerdings müssen die Pflanzen und das Vermehrungsmaterial wie Cannabissamen vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt werden. Der Anbau darf die Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise belästigen oder stören. Des Weiteren ist es verboten, Cannabis aus dem Eigenanbau an Dritte weiterzugeben.
Ich habe einen Kleingarten – darf mir dort der Anbau verboten werden?
Viele Kleingartenvereine haben bereits Verbote entlassen. Allerdings ist das oftmals gar nicht nötig: Der Anbau von Cannabis ist nur in der eigenen Wohnung erlaubt. Kleingärten sind keine Wohnungen. Oftmals ist das Wohnen im Kleingartenverein aufgrund von baurechtlichen Vorschriften sogar verboten.
Darf ich Cannabispflanzen online verkaufen?
Nein, die Cannabis-Legalisierung sieht keine Kommerzialisierung vor. Entsprechend dürfen keine Pflanzen verkauft werden. Dies gilt aktuell sowohl stationär als auch online.
Darf ich online Cannabissamen verkaufen?
Samen und anderes Vermehrungsgut darf online nicht zum Verkauf angeboten werden. Eine Ausnahme gilt für Händler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Das CanG erläutert dazu weiter in § 4: “Die Einfuhr von Cannabissamen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Zweck des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum nach Kapitel 4 ist erlaubt. “
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Darf ich Kunden kostenlos Cannabissamen als Produktbeigabe zusenden?
Privatpersonen dürfen Samen lediglich in nicht-gewerblicher Form an Personen abgeben. Auch Cannabis-Clubs dürfen Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder abgeben. Allerdings ist der Umgang mit Cannabissamen nur erlaubt, wenn die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Gewerbliche Händler dürfen hingegen keine Samen abgeben – auch nicht kostenlos!
Wie kann man an Cannabis-Saatgut kommen?
Samen dürfen aus anderen Mitgliedstaaten der EU – auch über Online-Shops – nach Deutschland importiert werden. Dies gilt aber nur für den nicht-gewerblichen privaten Anbau und für den Anbau in Cannabis-Clubs.
Was genau ist ein Cannabis-Club?
Ein Cannabis-Club, auch Cannabis Social Club oder Anbauvereinigung genannt, ist rechtlich gesehen ein eingetragener Verein (e.V.). Mitglieder können hier gemeinschaftlich Cannabispflanzen anbauen. Die Clubs dürfen Vermehrungsmaterial, Pflanzen, Marihuana oder Haschisch an ihre Mitglieder abgeben. Als eingetragene Vereine unterliegen die Clubs somit dem Vereinsrecht.
Darf in Cannabis-Clubs konsumiert werden?
Nein, Cannabis-Clubs gehören mit zu den Konsumverbotszonen. Selbst Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden. „Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen“, heißt es dazu im Gesetz.
Wo darf überhaupt konsumiert werden?
Das Gesetz sieht einige Konsumverbote vor:
- Der Konsum in Anwesenheit nicht-volljähriger Personen verboten.
- Der öffentliche Konsum in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und auf Spielplätzen ist verboten. Maßgeblich ist hier ein Abstand vom 200 Metern zum Eingangsbereich der genannten Orte.
- In Fußgängerzonen darf von 7 bis 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.
- In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.
- In und um Anbauvereinigungen darf im Abstand von 200 Metern, ausgehend vom Eingangsbereich, nicht konsumiert werden.
Außerhalb der Konsumverbotszonen darf generell Cannabis konsumiert werden, solange keine weiteren Einschränkungen gelten.
Dürfen Cannabis-Clubs Pflanzen verkaufen?
Nein, aber Clubs dürfen eine kostendeckende Aufwandsentschädigung für die Abgabe verlangen.
Darf ich mit oder für Cannabis werben?
Es gilt ein generelles Werbeverbot für Cannabis. Anzuchttöpfe, Dünger und Co. mit dem Zusatz "für Cannabispflanzen" zu bewerben, könnte durchaus schon unter das Werbeverbot fallen. Wie weit das Verbot tatsächlich geht, muss sich noch in der Praxis zeigen. § 6 des CanG beschreibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot mit dem Inhalt: "Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten."
Zum Thema Sponsoring für Anbauvereinigungen definiert das Gesetz: "Sponsoring: jede Förderung von Einzelpersonen, Anbauvereinigungen oder Veranstaltungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern; ausgenommen sind Förderungen im Binnenverhältnis zwischen einer Anbauvereinigung und ihren Mitgliedern (...)"
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Werden die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes überprüft?
Ja, bereits begleitend zum Vollzug des Gesetzes sollen Bewertungen erfolgen. Bis spätestens 01. April 2028 soll dem Bundesministerium für Gesundheit ein Bericht vorgelegt werden, inwiefern sich die Legalisierung auf die Gesellschaft ausgewirkt hat. Diesen sollen laut Gesetz "unabhängige Dritte" verfassen. Dabei steht besonders die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz im Fokus. Bereits bis zum 01. April 2026 soll dem Gesundheitsministerium ein Zwischenbericht unter Beteiligung des Bundeskriminalamts vorgelegt werden. Dabei sollen insbesondere die Aspekte der auf Cannabis bezogenen organisierten Kriminalität beleuchtet werden. Auch die Anbauvereinigungen werden angehalten, bei der Evaluation unterstützend mitzuwirken: sie sollen Befragungen ihrer Mitglieder ermöglichen.
Sind Verstöße gegen das Cannabisgesetz strafbar?
Ja, wer gegen die Einschränkungen beim Anbau und Besitz verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Das Gleiche gilt für Personen, die Cannabis verkaufen oder anders „am Gesetz vorbei“ in den Verkehr bringen. Auch Personen, die ohne Genehmigung einen Cannabis-Club betreiben, müssen mit einer Anzeige rechnen.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
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