GPSR auf eBay umsetzen » Darauf müssen Verkäufer achten

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Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) bringt klare Regeln für alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Ob Neuware, Secondhand-Artikel oder speziell gefertigte Produkte – bis auf wenige Ausnahmen muss jeder, der Waren in Verkehr bringt, sicherstellen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Besonders Online-Plattformen wie eBay stehen im Fokus. Ein Verstoß kann nicht nur teuer werden, sondern auch das Geschäft gefährden. Wer seine Pflichten nicht kennt, riskiert hohe Bußgelder, Abmahnungen oder sogar Verkaufsverbote.

Die neuen Vorgaben betreffen mehr als nur Hersteller – Händler und Importeure tragen ebenfalls Verantwortung. Auch vermeintlich harmlose Produkte wie Textilien, Kosmetik oder Keramik fallen unter die GPSR Verordnung. Besonders für Händler auf Online-Plattformen wie eBay kann das eine Herausforderung sein. Was du genau beachten musst und inwieweit eBay dir beim Umsetzen der Vorgaben hilft, zeigt dieser Ratgeber. Klare Antworten auf wichtige Fragen helfen dabei, die Verordnung korrekt umzusetzen und unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

GPSR auf eBay: Symbol Klemmbrett und Lupe vor Paketen

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GPSR auf eBay umsetzen – Kurz & Kompakt

Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit tritt europaweit mit dem 13.12.2024 in Kraft. Die Verordnung soll erwirken, dass alle in der EU gehandelten Produkte einheitlichen Standards unterliegen und somit als sicher gelten.

Die Verordnung gilt dabei für sämtliche Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig von der Plattform, auf der sie verkauft werden. Das heißt, auch eBay Händler sind neben Herstellern oder Importeuren dazu verpflichtet, sich an die Vorgaben der EU Produktsicherheitsverordnung zu halten.

Als eBay-Händler musst du verschiedene Pflichten erfüllen, zum Beispiel Einhaltung von bestimmten Angaben:

  1. Name und Kontaktdaten des Produktherstellers und der EU Verantwortlichen Person
  2. Produktinformationen (z. B. Modellnummer)
  3. Angaben zur Produktsicherheit
Da alle Informationen leicht verständlich sein sollen, musst du sie beim internationalen Verkauf in verschiedenen Amtssprachen anbieten.

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Ob die von dir getätigten Angaben und Hinweise korrekt sind und somit allen Anforderungen der EU Produktsicherheitsverordnung entsprechen, kannst du mit unserem GPSR-Check überprüfen.


Produktsicherheitsverordnung – Zusammenfassung

Die Produktsicherheitsverordnung sorgt für viel Aufruhr unter Online-Händlern, aber sie führt genauso zu Unsicherheiten – für wen gilt sie eigentlich? Wer gilt dabei als Hersteller und als Händler? Welche Produkte sind betroffen? Im Folgenden erhältst du die wichtigsten Informationen auf einen Blick, aber alle diese Fragen beantworten wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Produktsicherheitsverordnung.

Was ist die Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung ist eine EU-weite Regelung, die seit 2024 gilt. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, die Verbrauchern in der EU angeboten werden. Sie betrifft Hersteller, Importeure und Händler gleichermaßen und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie. Die Verordnung stellt sicher, dass Produkte bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und regelt unter anderem Kennzeichnungspflichten, Rückverfolgbarkeit sowie die Verantwortlichkeit für die Produktkonformität.

Was bedeutet GPSR? Die Abkürzung steht für General Product Safety Regulation, was zu Deutsch für Produktsicherheitsverordnung steht.

Symbol Glühbirne
Produktsicherheitsgesetz vs. Produktsicherheitsverordnung
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist eine nationale Regelung in Deutschland, die vor allem die Sicherheit technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte betrifft. Es setzte europäische Vorgaben wie die frühere Produktsicherheitsrichtlinie in deutsches Recht um. Diese Richtlinie wurde mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ersetzt. Die EU-weit gültige Verordnung legt den Fokus auf einheitliche Regeln zur Produktsicherheit im europäischen Binnenmarkt. Aber was ist neu an der Produktsicherheitsverordnung? Sie enthält neue Anforderungen, wie zum Beispiel digitale Rückverfolgbarkeit und zusätzliche Pflichten für Online-Händler.

Produktsicherheitsverordnung: Wer ist betroffen?

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) betrifft alle Akteure der Lieferkette, die Verbraucherprodukte innerhalb der EU verkaufen:

  1. Hersteller: Sie sind primär verantwortlich für die Sicherheit ihrer Produkte und müssen Konformitätsbewertungen durchführen sowie technische Unterlagen bereitstellen.
  2. Importeure: Müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittstaaten den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  3. Händler (einschließlich Online-Händler wie eBay-Verkäufer): Sie tragen die Verantwortung, nur sichere Produkte anzubieten und auf korrekte Kennzeichnungen zu achten.
  4. Plattformen: Online-Marktplätze wie eBay sind verpflichtet, Maßnahmen zur Produktsicherheit zu fördern und unzulässige Angebote zu entfernen.

Kurz gesagt: Jeder, der ein Produkt in den Verkehr bringt oder verkauft, ist von der GPSR 2024 betroffen.

 

Grafik Legal Scan Produktbeschreibungen auf abmahnfähige Begriffe

 

Produktsicherheitsverordnung: Wer ist Hersteller?

Nach der GPSR Verordnung wird als Hersteller jede Person oder jedes Unternehmen definiert, das ein Produkt entwickelt oder produziert und unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke auf den Markt bringt. Auch wer ein bestehendes Produkt wesentlich verändert oder es so umgestaltet, dass neue Sicherheitsanforderungen gelten, gilt als Hersteller. Nach der EU Produktsicherheitsverordnung ist ein Hersteller jede Person oder jedes Unternehmen, das ein Produkt:

  1. entwickelt oder herstellt,
  2. unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt,
  3. aus Einzelteilen oder bestehenden Komponenten zusammenfügt, um es zu vertreiben.

Auch Händler oder Importeure können rechtlich als Hersteller gelten, wenn sie ein Produkt:

  1. unter ihrem Namen oder ihrer Marke verkaufen,
  2. wesentlich verändern, sodass es neue Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Selbst kleine Änderungen können dazu führen, dass man rechtlich als Hersteller gilt. Die Herstellerrolle übernimmt zum Beispiel:

  1. Ein Unternehmen, das elektronische Geräte herstellt und diese unter einer eigenen Marke verkauft.
  2. Eine Kleinunternehmerin, die ein Produkt individualisiert, etwa Möbelstücke anpasst, und diese dann auf eBay weiterverkauft.

Wichtig: Wer als Hersteller auftritt, übernimmt nach Produktsicherheitsverordnung 2024 die Verantwortung für die Konformität des Produkts, inklusive der Einhaltung technischer Standards, Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten. Hersteller tragen also die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit, inklusive Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.

Das bedeutet, auch eBay-Verkäufer können Herstellerpflichten übernehmen, wenn sie Produkte unter einer eigenen Marke anbieten oder maßgeblich verändern.

Produktsicherheitsverordnung: Hersteller unbekannt?

Wenn der ursprüngliche Hersteller eines Produkts unbekannt ist, greift die Produktsicherheitsverordnung dennoch und legt die Verantwortlichkeit auf andere Akteure der Lieferkette:

  1. Importeure: Wenn ein Produkt aus einem Drittland importiert wird und der Hersteller nicht identifizierbar ist, wird der Importeur für die Sicherheit des Produkts verantwortlich.
  2. Händler: Sollte weder der Hersteller noch der Importeur bekannt sein, trägt der Händler, der das Produkt verkauft, die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.
Das gilt auch, wenn es den Hersteller aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel Insolvenz, nicht mehr gibt. Daraus ergeben sich verschiedene Pflichten, zum Beispiel muss sichergestellt werden, dass das Produkt den EU-Anforderungen entspricht. Außerdem ist zu prüfen, ob das Produkt ordnungsgemäß gekennzeichnet und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Liegen keine Sicherheitsnachweise vom ursprünglichen Hersteller vor, müssen die Verantwortlichen in der Lieferkette die Prüfungen durchführen bzw. beauftragen.

Unser Tipp für eBay-Verkäufer:

Wenn der Hersteller nicht ermittelbar ist, sollten Produkte ohne nachvollziehbare Herkunft oder mangelhafte Kennzeichnung nicht verkauft werden. Ansonsten giltst du als Verkäufer rechtlich als “faktischer Hersteller” und kannst für alle möglichen Verstöße haftbar gemacht werden.

 

Produktsicherheitsverordnung – Welche Produkte?

Die EU Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig davon, ob sie neu, gebraucht oder aufbereitet sind. Unter die GPSR Verordnung fallen zum Beispiel 

  1. Textilien und Bekleidung: Kleidung, Heimtextilien (wie Bettwäsche oder Vorhänge) müssen sicher sein, z. B. frei von gefährlichen Chemikalien.
  2. Kosmetik: Produkte wie Seifen oder Cremes fallen ebenfalls unter die GPSR, wenn sie keine spezifischen Regelungen nach der Kosmetikverordnung erfüllen.
  3. Lebensmittelkontaktprodukte: Utensilien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie Geschirr oder Küchenhelfer, müssen den Vorgaben entsprechen.
  4. Gebrauchte Sachen: Auch gebrauchte oder generalüberholte Produkte fallen unter die GPSR, sofern sie erneut auf den Markt gebracht werden und keine Antiquitäten sind.

Achtung: Manche Produktgruppen wie Lebensmittel unterliegen spezifischen Regelungen, während die Produktsicherheitsverordnung ergänzend greift.

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Auch beim Online-Handel mit Gebrauchtwaren gelten Besonderheiten: Gebrauchte oder reparierte Artikel fallen unter die GPSR, wenn sie erneut in Verkehr gebracht werden und nicht als “Antiquitäten” oder “vor Gebrauch instand zu setzen” gekennzeichnet sind. Verkäufer auf eBay sollten daher sicherstellen, dass auch Secondhand-Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. 

Weitere Ausnahmen bilden zudem:

  1. Produkte, die bereits durch spezifische EU-Vorschriften wie die Maschinenrichtlinie oder die Bauproduktenverordnung geregelt sind sowie
  2. Dienstleistungen und immaterielle Güter (z. B. digitale Produkte ohne physischen Gegenstand). 

 

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

 

Wer ist die verantwortliche Person laut der GPSR?

Die EU Produktsicherheitsverordnung schreibt vor, dass Unternehmen eine GPSR-verantwortliche Person benennen müssen, um die Einhaltung der GPSR Anforderungen zu gewährleisten. Die Rolle kann dabei von einer natürlichen oder juristischen Person übernommen werden, die in der EU ansässig ist. 

Häufig wird es sich aber entweder um einen Bevollmächtigten handeln, den das Unternehmen ausdrücklich benennt, den Hersteller selbst (bei EU-Ansässigkeit) oder den Importeur, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Wichtig: Unternehmen sollten die Rolle der verantwortlichen Person klar im Rahmen der internen Compliance regeln und dokumentieren.

Zu den Hauptaufgaben der verantwortlichen Person gehören: 

  1. Überprüfung der Konformität des Produkts mit den geltenden Vorschriften.
  2. Bereithalten der technischen Dokumentation für Behörden.
  3. Unterstützung bei Rückrufen und Sicherheitsmaßnahmen.

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Für die Kontrolle der Produktsicherheit sind die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Mit diesen Behörden musst du als Unternehmen kooperieren, insbesondere wenn es um Sicherheitsprüfungen, Produktkennzeichnungen oder Rückrufaktionen geht. Händler auf Plattformen wie eBay sollten daher die Kontaktinformationen der verantwortlichen Person oder des Importeurs angeben, um im Fall von Anfragen oder Überprüfungen handlungsfähig zu sein.

GPSR-Anforderungen auf eBay richtig umsetzen

Die Verkaufsplattform eBay lässt seine Händler nicht im Dunkeln tappen, sondern versucht, dich bestmöglich zu unterstützen. Hier, im News-Bereich des Verkäuferportals der Plattform, erhältst du daher beispielsweise grundlegende Informationen und wie du die Vorgaben auf eBay einhalten kannst.

eBay – Bereitstellung von Kontaktdaten

Im Verkäuferportal findest du über die Startseite unter dem Abschnitt “Rechtliches” weitere Informationen zur GPSR auf eBay. Hier wirst du darüber informiert, dass du zum Beispiel diese Informationen zu deinen Angeboten hinzufügen musst:

  1. Name und Kontaktdaten des Produktherstellers
  2. Name und Kontaktdaten einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person (insofern der Hersteller nicht in der EU oder Nordirland ansässig ist)
  3. Produktinformationen (Bilder, Modellnummer, Typ)
  4. Angaben zur Produktsicherheit und Produkt-Compliance (Sicherheitsinformationen, Warnhinweise, Produkthandbücher)
  5. CE-Kennzeichnung

Wer Hersteller ist und was die EU verantwortliche Person im Zuge der EU Produktsicherheitsverordnung für Aufgaben hat, erklärt dir eBay hier

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Im Hilfebereich findest du auch unter “Bereitstellung von Kontaktdaten” zudem eine Anleitung dazu, wie du zu deinen Produkten die notwendigen Informationen (z. B. Produkthersteller oder die EU-verantwortliche Person) hinzufügen kannst. Laut eBay funktioniert das bei einzelnen Produkten wie folgt:

  1. Bearbeite ein vorhandenes Angebot oder erstelle ein neues.
  2. Gehe in diesem Bereich zu “Produkthinweise”.
  3. Neben dem Produkthersteller aktivierst du hier das Kontrollkästchen.
  4. Um neue Kontaktinformationen hinzuzufügen, klickst du auf “+ Produkthersteller hinzufügen”. Alternativ klickst du auf “+ EU Verantwortliche Person”, wenn der Produkthersteller nicht in der EU oder Nordirland ansässig ist. 

eBay – Hinweise zur Produktsicherheit

Auf der eBay Hilfeseite findest du eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Details zur Produktsicherheit einzeln oder in großen Mengen hinzuzufügen. Um das bei einzelnen Produkten zu tun, musst du:

  1. Ein Angebot bearbeiten bzw. ein neues Angebot erstellen.
  2. In diesem Zuge zu “Produkthinweise”gehen und
  3. neben “Produktsicherheit” den Auswahlschalter wählen.
  4. Du kannst bis zu acht Hinweise und/ oder bis zu vier Bildsymbole wählen. Auch ergänzende Angaben (bis zu 120 Zeichen) sind möglich, wobei hier aber keine URLs hinterlegt werden können.

Wenn du noch mehr Hinweise hinzufügen möchtest, zum Beispiel Gefahrenpiktogramme, kannst du deinem Angebot auch ein entsprechendes Bild hinzufügen. 

Wenn du Angebote gebündelt bearbeiten und um die geforderten Angaben der GPSR Verordnung ergänzen möchtest, gehst du ganz ähnlich vor:

  1. Du markierst die Angebote, die du bearbeiten möchtest und wählst im Drop-Down-Menü “Gebündelt bearbeiten” die Funktion “Produkthinweise” aus.
  2. Über “Produkthinweise” und ”Produktsicherheit” wählst du anschließend das Optionsfeld “Ändern in”.

Übrigens: Im Bereich der Produkthinweise kannst du auch Gefahrenhinweise ergänzen, indem du den Auswahlschalter aktivierst und die entsprechenden Hinweise auswählst. Gefahrenhinweise brauchst du zum Beispiel für Montageschaum, Reinigungsmittel, Chemikalien, Klebstoffe und Leime, Farben und Lacke, Rodentizide (z. B. Rattengift), Lösungsmittel oder Sprühdosen. 

Lupe vor Klemmbrett und Kartons
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Ab dem 1. Januar 2025 gelten zudem strengere Regelungen für den Handel mit Biozidprodukten. Erfahre mehr in unserem Ratgeber zur Biozid-Verordnung.


eBay hat zur Einhaltung der EU Produktsicherheitsverordnung ein Video erstellt, in dem sie dir Instruktionen zur Umsetzung der Maßnahmen geben. Zusammengefasst musst du:

  1. Kontaktinformationen zum Produkthersteller angeben (“Produkthinweise” > “Produkthersteller”)
  2. Kontaktinformationen zur EU-verantwortlichen Person (“Produkthinweise” > EU Verantwortliche Person”)
  3. Informationen zur Produktsicherheit und Product-Compliance (“Produkthinweise” > “Produktsicherheit”)
  4. Ggf. CE-Kennzeichnung (“Produkthinweise” > “Produktsicherheit”)
  5. Informationen zur Identifikation der Produkte (in der Artikelbeschreibung)

Produktsicherheitsverordnung: Warnhinweise

Gemäß der GPSR Verordnung müssen bestimmte Produkte mit klaren und gut sichtbaren Warnhinweisen versehen sein. Diese Informationen sind nicht nur auf der Verpackung, sondern auch im Online-Shop erforderlich, insbesondere bei eBay-Verkäufen.

Pflichtangaben für Warnhinweise sind unter anderem:

  1. Angaben der Zielgruppe: Hinweise müssen deutlich machen, für wen das Produkt geeignet oder ungeeignet ist (z. B. „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“).
  2. Hinweise auf Gefahren: Risiken, die bei unsachgemäßer Nutzung auftreten können, wie Erstickungsgefahr bei Kleinteilen oder Brandgefahr bei Kerzen.
  3. Hinweise zur Nutzung: Anleitungen oder Einschränkungen, z. B. „Nur für den Innenbereich geeignet“.
  4. Informationen zu Material- und Inhaltsstoffen: Angaben über potenziell allergene Stoffe, etwa in Textilien oder Kosmetik.
Die Warnhinweise müssen direkt in der Produktbeschreibung sichtbar sein. Stelle dabei sicher, dass die Warnhinweise leicht verständlich sind, wofür du sie ggf. in andere Sprachen übersetzen musst.


Verstöße gegen die GPSR Verordnung – Welche Konsequenzen drohen auf eBay?

Wer gegen die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von rechtlichen Sanktionen bis hin zu geschäftlichen Nachteilen. Möglich sind zum Beispiel:

  1. Deaktivierung des Angebots: Es ist möglich, dass eBay dein Angebot deaktiviert, wenn die Plattform feststellt, dass du gegen die Richtlinien verstößt.
  2. Sperrungen des Verkäuferkontos: Verstößt du wiederholt oder in großem Umfang gegen die EU Produktsicherheitsverordnung, ist auch eine Sperrung deines Verkäuferkontos denkbar.
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Die Verkaufsplattform eBay hat sich noch nicht konkret dazu geäußert, wie sie intern mit Verstößen umgehen wird.
  1. Produktrückrufe: Entsprechen deine Produkte nicht den durch die GPSR Verordnung geltenden Sicherheitsstandards, sind Rückrufe durch Aufsichtsbehörden möglich.
  2. Abmahnungen: Händler, die sich nicht an die GPSR auf eBay halten, riskieren Abmahnungen, zum Beispiel durch Wettbewerber, die dich auch verklagen können.
  3. Schadensersatzforderungen: Geschädigte Verbraucher haben das Recht, Ansprüche auf Schadensersatz zu stellen.
  4. Bußgelder: Die GPSR sieht Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Die Marktüberwachungsbehörden haben das Recht, Produkte zu prüfen, den Verkauf zu untersagen und Informationen über die verantwortliche Person oder technische Dokumentationen anzufordern. Unternehmen, die hierbei nicht kooperieren, drohen zusätzliche Sanktionen.

Das führt nicht nur zu empfindllichen Einbußen in deinem Umsatz, sondern womöglich sogar zu Reputationsverlusten bei deinen Kunden, wenn sie den Eindruck bekommen, dass deine Produktsicherheit nicht gewährleistet ist.

 

 

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Legal Scan nutzen – Konsequenzen vermeiden

In unserem Legal Scan überprüfen erfahrene Rechtsanwälte deine Werbeaussagen und Produktbeschreibungen nicht nur auf über 600 abmahnfähige Begrifflichkeiten. Ob deine Angaben alle erforderlichen Informationen zu Herstellern und Verantwortlichen, sowie die notwendigen Warn- und Sicherheitshinweise nach der Produktsicherheitsverordnung enthalten, wird zusätzlich gecheckt. Während wir auf alle Details achten, bist du auf der sicheren Seite.

Zum Legal Scan

 

 

 

 

Fazit zur GPSR auf eBay

Die EU Produktsicherheitsverordnung verlangt mehr Sorgfalt im Umgang mit Verbraucherprodukten. Egal, ob ein Artikel direkt hergestellt, importiert oder auf einer Plattform wie eBay verkauft wird – Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten müssen eingehalten werden. Dabei liegt die Verantwortung oft nicht nur beim Hersteller, sondern auch bei Händlern und anderen Akteuren.

Wer die GPSR ignoriert, riskiert hohe Bußgelder, Produktverbote und rechtliche Konflikte. Gleichzeitig bietet die Einhaltung der Vorschriften eine Chance, Vertrauen bei Kunden aufzubauen und langfristig erfolgreich zu bleiben. Es lohnt sich, die Vorgaben mit Hilfe unseres Legal Scans zu prüfen und umzusetzen – so lassen sich Abmahnungen und andere Probleme vermeiden. Du hast noch Fragen? Verlass dich auf unsere erfahrenen Rechtsanwälte! Schließlich geht es nicht nur um Vorschriften, sondern auch um den eigenen Geschäftserfolg.
Fazit zur GPSR auf eBay: drei Kartons vor einem Aufstellschild mit Warnzeichen vor grauem Hintergrund
Lisa Norden

Geschrieben von
Lisa Norden

Yvonne Bachmann

Fachlich geprüft von
Yvonne Bachmann, Volljuristin

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